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Der Betrug ist schon thematisiert.
Da steht, dass die Händler die Vertragspartner des Kunden sind und den Händler der Betrug von VW nicht angerechnet werden kann. werden.
Und was macht man wenn der Verkäufer VW ist?
Der Betrug ist schon thematisiert.
Da steht, dass die Händler die Vertragspartner des Kunden sind und den Händler der Betrug von VW nicht angerechnet werden kann. werden.
Und was macht man wenn der Verkäufer VW ist?
Darauf geht ja der Artikel auch ein. Es gibt eine Trennung der Holding/Entwicklung/Produktion vom Direkt-Vertrieb.
"von einer Software betroffen"
Oh mein Gott - das arme Auto!
Hacker?
Wie ist nur diese Software da draufgekommen... Ehrlich wäre: Wir haben Sie beschissen...
Ansonsten interessiert es bei der Produkthaftung auch nicht ob es zu einem Rechtsgeschäft zwischen Hersteller und Verbraucher gekommen ist.
Ja aber mit so einem billigen Trick wird sich VW rechtlich wohl kaum aus der Vernatwortung ziehen können - es gibt ja auch so etwas wie Konzernhaftung. Ansonsten interessiert es bei der Produkthaftung auch nicht ob es zu einem Rechtsgeschäft zwischen Hersteller und Verbraucher gekommen ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftung
Unzweifelhaft dürfte sein, dass Volkswagen auch bei in Deutschland verkauften Autos derart nachbessern muss, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Dafür sorgen die Behörden. Das wäre der Ausgangspunkt.
Nach, durch und trotz Nachbesserung können z. B. folgende Schäden für die Autobesitzer bestehen:
- das Auto ist weniger wert, weil die Nachfrage danach sinkt
- das Auto verfügt nach Behebung über weniger Leistung, weil das potentiell eine Nebenwirkung der Softwarebehebung sein könnte
- das Auto verbraucht nach Behebung mehr Kraftstoff, weil das potentiell eine Nebenwirkung der Softwarebehebung sein könnte
Der Autobesitzer erleidet dadurch potentiell bis tatsächlich einen Schaden an seinem Vermögen - jetzt und in Zukunft.
Der einfachste Weg ist, wenn ein Vertragsverhältnis besteht, aus dem der Käufer Forderungen ableiten kann. Ob dieses besteht, hängt vom Einzelfall ab.
Produkthaftung und §823 gelten auch - u. a. gibt es sie wohl deshalb - ohne direktes Vertragsverhältnis. Sie haben aber auch eigene Voraussetzungen.
Bei der Produkthaftung geht es um Personen- und Sachschäden. Beim §823 u. a. um Schäden am Besitz. Nun kann man nach normalen Sprachgebrauch meinen, ein Vermögensschaden sei automatisch auch ein Sachschaden oder ein Besitzschaden. Das sieht der Jurist aber anders. Im juristischen Sinne sind die oben beschriebenen Vermögensschäden keine Sach- oder Besitzschäden.
Und deshalb findet die Produkthaftung keine Anwendung. Der §823 hilft dem Käufer nicht, wenn zwischen dem Käufer und der - juristischen - Person, die betrogen hat, eine oder mehrere andere - juristische - Personen stehen, die gutgläubig waren. Was offenbar die Regel war.
Hilft aber alles nichts bei Fahrzeugen die direkt von VW verkauft wurden - unabhängig davon das es verschiedene Gesellschaften sind.
Wäre ich im Besitz eines solchen Fahrzeuges würde ich es ab sofort stehen lassen, und VW auf Rückabwicklung des Kaufvertrages ansprechen.
Nachbesserung käme für mich nicht in Frage, denn das Produkt wurde mir nicht fehlerhaft verkauft - sondern ich wurde über die Eigenschaften getäuscht.
Wegen Auto ist weniger wert:
interessanter Gedanke.
Wenn der aber zum Tragen kommt: wen kann man dann verklagen, weil die RWE-Aktien ihren Wert nach der Abschaltung von 8 AKW's durch das Trio Merkel/Seehofer/Westerwelle unter Mithilfe willfähriger Länderchefs verloren haben?
Und zum ev. Wertverlust bei Dieselfahrzeugen trägt ja auch nicht unwesentlich die Panikmache der Medien bei.
Irgendwo war in den letzten Tagen eine Grafik mit Fahrzeugen und ihrem zu hohem Schadstoffausstoß abgedruckt: Spitzenreiter nicht aus dem VW-Konzern und nicht aus Deutschland.
Frage eines Laien:
Wenn ich ein Produkt kaufe, das wesentlich von den zugesagten Eigenschaften abweicht, an wen kann ich mich dann wenden, den Verkäufer oder den Hersteller oder über den Verkäufer an den Hersteller?
Ich erinnere mich an Verfahren, bei denen der Käufer die Leistung des Fahrzeugs bemängelte. Käufer gegen wen?
Auch mal auf § 478 BGB schielen.
Gruß
Da hast du jetzt widerum recht, das war von mir nicht Präzise genug ausgedrückt.Dazu eine technische Frage:
Irgendwann habe ich mal gelernt, dass jeder Filter nur das zurückhalten kann, was größer als die "Maschenweite" des Filter ist. Ein Filter mit Maschenweite = 0 ist wiederum kein Filter mehr, sondern etwas nicht durchlässiges. Von daher kann ich das nicht ganz nachvollziehen, was Du schreibst.
.....
Dazu eine technische Frage:
Je höher die Einspritzdrücke, desto kleiner die Rußpartikel. Soweit richtig?
Gibt es denn so etwas wie eine Minimalgröße der Rußpartikel?
@thbe
Wir sind uns aber schon einig, dass wir hier nicht über einen klassischen Mangel im Rahmen einer Gewährleistung reden?
Wir sprechen über gewerbsmäßigen Betrug zu Lasten der Öffentlichkeit und Konsumenten. Genau aus diesem Grund halte ich es schlicht für falsch nur über den Distributionskanal zu sprechen.
Das ist doch auch bei der Produkthaftung so, dass der Verkaufskanal keine Relevanz hat
... bei Insolvenzen ...
Ich habe heute irgendwo gelesen, die ersten US-Anwälte hätten mit Befragungen in Wolfsburg begonnen.
Warum regen wir uns über die Abhörroutine der NSA auch in Deutschland auf, wenn die gar nicht abhören brauchen, sondern Deutsche in Deutschland einfach so befragen dürfen?
Dürfen das deutsche (europäische) Anwälte in den USA auch?
Wenn nicht, warum nicht?