Warum eigentlich einchecken? (RE: EW Basic Zusatzleistungen)

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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
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Habe große Zweifel, ob das mit der EU-VO vereinbar ist, die ja auf die Buchungsbestätigung abstellt, um in den Anwendungsbereich zu kommen.

Nicht nur.

Ob der Anwendungsbereich von VO (EU) Nr. 261/2004 eröffnet ist, hängt auch davon ab, wie man - außer für den Fall der Annullierung - den Begriff der "Abfertigung" iSv Art. 3 Abs. 2 VO ("Anwendungsbereich") versteht. Hierzu ein Blick in die englische Textfassung:

Paragraph 1 shall apply on the condition that passengers:

(a) have a confirmed reservation on the flight concerned and, except in the case of cancellation referred to in Article 5, present themselves for check-in
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Ich denke, dass es darauf ankommen dürfte welche sonstigen (kostenfreien) Möglichkeiten es gibt an den BP zu kommen. Aus der VO erwächst ja kein Anspruch auf eine bestimmte Form des CIs (und selbst wenn, wieso sollte das gerade der Schalter sein?).

Einmal von gewissen Extremsituationen abgesehen (OLCI geht nicht, Automat kaputt, usw.), dürfte das letztendlich auf die Frage der Zumutbarkeit hinauslaufen: ich würde mal behaupten, dass sich FR darauf berufen wird, dass sie ihre Tickets ausschließlich online vertreiben und es von daher nur natürlich ist anzunehmen, dass der Passagier auch selbst einchecken kann. Der CI am Desk wäre dann eine "Zusatzleistung", die auch kostenpflichtig sein kann.



Darum würde es wohl gehen. Wen das langweilt, einfach das Folgende überlesen! Ist ja hier nicht der 2561/2004-fred.

Um in den Anwendungsbereich der VO zu gelangen, ist eine Buchungsbestätigung erforderlich (falls du nicht gerade von einem anderen Flug verlegt wurdest, was hier aber keine Rolle spielen soll).

Dann wärst du auch direkt schon im Bereich der Nichtbeförderung. Die setzt ja grundsätzlich voraus, dass du dich am Gate einfindest, was dir ohne Bordkarte kaum gelingen wird. Es läuft dann auf die Fragestellung hinaus, ob sich das Luftfahrtunternehmen auf einen "vertretbaren Grund" berufen kann.

An der Stelle kann man sicher viel in beide Richtungen argumentieren. Aber unterm Strich bin ich der Meinung, dass hier keine zusätzlichen Hürden seitens der Airline geschaffen werden dürfen. Und die Beförderung des Fluggastes, der nicht online eingecheckt ist, von der Entrichtung eines zusätzlichen Entgelts abhängig zu machen, ist definitiv eine Hürde.
 
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umsteiger

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22.01.2012
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Nicht nur.

Ob der Anwendungsbereich von VO (EU) Nr. 261/2004 eröffnet ist, hängt auch davon ab, wie man - außer für den Fall der Annullierung - den Begriff der "Abfertigung" iSv Art. 3 Abs. 2 VO ("Anwendungsbereich") versteht. Hierzu ein Blick in die englische Textfassung:

[/FONT][/COLOR]


Du möchtest darauf hinaus, dass "Abfertigung" demnach ein Synonym für "check-in" wäre.

Interessant. Aber würde sich daraus etwa ändern?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Du möchtest darauf hinaus, dass "Abfertigung" demnach ein Synonym für "check-in" wäre.

Interessant. Aber würde sich daraus etwa ändern?

Eigentlich möchte ich darauf hinweisen, dass nur die Buchungsbestätigung nicht ausreicht, um in den Anwendungsbereich der VO zu kommen. Und dass offenbar auch der Gesetzgeber die Abfertigung (Check-In) des Passagiers anerkennt, das Ganze also offenbar nicht nur eine fixe Idee der Airline ist.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Ach so! Das meinst du.

Das ist noch einiges mehr, das in Art. 3 steht, was erforderlich ist, um in den Anwendungsbereich der VO zu gelangen.

Aber da wir hier ja etwas diskutieren, was der Pax quasi "mitbringen" muss, ging es mir nur darum.

Richtig ist, dass sich der Fluggast, der über eine bestätigte Buchung verfügt, wie vorgegeben zur Abfertigung einzufinden hat. Daraus können sich durchaus Folgefragen ergeben, etwa: Was ist, wenn der Fluggast online eincheckt - hat er sich dann ggf. rechtzeitig eingefunden, auch wenn er erst eine halbe Stunde vor Abflug am Flughafen erscheint? Auf so eine Idee könnte man kommen.

Aber bringt uns das hier irgendwie weiter, wenn es darum geht, ob die Airline, nennen wir sie mal FR oder EW, die Beförderung davon abhängig machen darf, ob online eingecheckt oder eine Gebühr entrichtet wird...?
 
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spocky83

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21.12.2014
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An der Stelle kann man sicher viel in beide Richtungen argumentieren. Aber unterm Strich bin ich der Meinung, dass hier keine zusätzlichen Hürden seitens der Airline geschaffen werden dürfen. Und die Beförderung des Fluggastes, der nicht online eingecheckt ist, von der Entrichtung eines zusätzlichen Entgelts abhängig zu machen, ist definitiv eine Hürde.

Interessante Ansicht (nicht sarkastisch sondern aufrichtig gemeint).
Im Umkehrschluss müsste das aber bedeuten, dass bei jeder Airline jede denkbare Möglichkeit des Check-ins kostenfrei für jeden möglich sein muss (also thereotisch auch das FCT am FRA, um das mal bewusst ins Absurde zu treiben), oder nicht? Wäre ja auch eine "Hürde" egal wie praktikabel das im jeweiligen Einzelfall ist.

Darauf kommt es aber m.M.n. gar nicht an weil die Airline ja die Beförderung gar nicht verweigert oder zwingend an irgendwelche für den Passagier negative Bedingungen knüpft, sie sagt ja lediglich "Lieber Passagier, du musst für den Service am Schalter bezahlen. Wenn du das nicht willst hast du Möglichkeiten A, B und C" und nicht "Bezahle xxx€, sonst kommst du nicht mit".

Für mich bleibt es letztendlich eine Frage was sonst so bereit gestellt wird und ob diese Methoden praktikabel und zumutbar sind (was z.B. beim Automaten regelmäßig der Fall sein dürfte).
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Interessante Ansicht (nicht sarkastisch sondern aufrichtig gemeint).
Im Umkehrschluss müsste das aber bedeuten, dass bei jeder Airline jede denkbare Möglichkeit des Check-ins kostenfrei für jeden möglich sein muss (also thereotisch auch das FCT am FRA, um das mal bewusst ins Absurde zu treiben), oder nicht? Wäre ja auch eine "Hürde" egal wie praktikabel das im jeweiligen Einzelfall ist.

Darauf kommt es aber m.M.n. gar nicht an weil die Airline ja die Beförderung gar nicht verweigert oder zwingend an irgendwelche für den Passagier negative Bedingungen knüpft, sie sagt ja lediglich "Lieber Passagier, du musst für den Service am Schalter bezahlen. Wenn du das nicht willst hast du Möglichkeiten A, B und C" und nicht "Bezahle xxx€, sonst kommst du nicht mit".

Für mich bleibt es letztendlich eine Frage was sonst so bereit gestellt wird und ob diese Methoden praktikabel und zumutbar sind (was z.B. beim Automaten regelmäßig der Fall sein dürfte).



Mag sein, dass ich die Tragweite der Problematik gerade nicht erfasse, aber ich verstehe das so:

Du buchst einen Flug, was dir bestätigt wird.

Jetzt findest du dich zur vorgegebenen Zeit zur Abfertigung ein. Falls keine Zeit genannt wurde, 45 Minuten vor Abflug.

Nun wirst du entweder zum Gate und dann an Bord gelassen. Oder eben nicht. Andere Themen wir Gepäck oder was einem gerade noch so einfällt, mal außen vor.

Und hier würde ich eben sagen: Ich bin rechtzeitig zur Abfertigung erschienen und konnte nachweisen, eine bestätigte Buchung zu besitzen, habe also alles getan, was die VO von mir verlangt. Nur nicht, was FR ZUSÄTZLICH noch wollte. Aber kann es darauf ankommen?
 

airhansa123

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03.11.2012
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Die ist, anders als im Zug und auf der Fähre, erforderlich, weil jeder Passagier einen Sitzplatz haben muss und es den Airlines womöglich sogar vorgeschrieben ist, darüber Buch zu führen, wer wo sitzt.

Southwest Airlines fliegt zwar nicht in Europa wo es jede Menge EU Vorschriften gibt aber bei dieser Airline gibt es freie Sitzplatzwahl. Die Aussage/These Airlines müssten Buch führen, wer wo sitzt zweifle ich für beide Seiten des Atlantiks an, eine solche Vorschrift gibt es nicht. Ansonsten wäre auch Umsetzten nicht so leicht möglich.
 
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Boeing736

Guest
Southwest Airlines fliegt zwar nicht in Europa wo es jede Menge EU Vorschriften gibt aber bei dieser Airline gibt es freie Sitzplatzwahl. Die Aussage/These Airlines müssten Buch führen, wer wo sitzt zweifle ich für beide Seiten des Atlantiks an, eine solche Vorschrift gibt es nicht. Ansonsten wäre auch Umsetzten nicht so leicht möglich.

Bevor Sitzplatzreservationen als wirksam verkaufbare Services identifiziert wurden war das ja auch in Europa bei den LCCs so üblich.
 
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mbraun

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09.07.2011
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So rasch würde ich die Erforderlichkeit des Check-ins nicht verneinen. Denken wir uns das Procedere mal weg, dann müsste an jedem Gate jemand stehen, der den Fluggästen ihr Gepäck abnimmt, es registriert und eine Quittung ausstellt, um es sodann zum Röntgen und Verladen zu geben. All das ist in einer vorgelagerten Abfertigungshalle klar besser aufgehoben, aus logistischen wie Sicherheitsgründen.

Das ist Aufgabe des Baggage Drops. Auch wenn dort zwei Damen sitzen und sich (nicht übertrieben!) die Nägel lackieren, muss der Checkin bei Lufthansa in Dresden in Economy am Automaten oder in der Handy-App erfolgen; die Damen können/dürfen/wollen das nicht erledigen.
 

singmeister

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16.08.2011
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BSL
Viel mehr als ein Relikt aus alten Zeiten ist der Check-in sicherlich nicht.

Bei EasyJet kann man 30 Tage (oder so) im Voraus einchecken und ich buche meistens in diesem Zeitraum.
Da nehme ich den Check-in einfach als Teil des Buchungsprozesses wahr.
Daten eingeben, Kreditkarte, klick klick klick, los gehts.
Danach ist die Buchungsbestätigung und die Bordkarten im Postfach.

Ich hatte es schon ein paar mal, dass Kollegen vor dem gemeinsamen Rückflug (z.B. aus Asien) großen Aufwand betrieben, um online einzuchecken und dann die lokalen Kollegen baten, ihnen den Boarding Pass auszudrucken. Auf die Frage „warum?“ (denn wir müssen dann eh zusammen am Flughafen unser Gepäck abgeben, meist zum Glück am C/F Schalter ohne längere Schlangen) wussten sie dann keine Antwort.

Ich sehe keinen triftigen Grund, warum es nicht gehen sollte, dass man nach der Buchung einfach ganz normal die Bordkarten (zur Not mit „Seat to be confirmed“ automatisch direkt nach der Buchung als Email erhält.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Mag sein, dass ich die Tragweite der Problematik gerade nicht erfasse, aber ich verstehe das so:

Du buchst einen Flug, was dir bestätigt wird.

Jetzt findest du dich zur vorgegebenen Zeit zur Abfertigung ein. Falls keine Zeit genannt wurde, 45 Minuten vor Abflug.

Nun wirst du entweder zum Gate und dann an Bord gelassen. Oder eben nicht. Andere Themen wir Gepäck oder was einem gerade noch so einfällt, mal außen vor.

Und hier würde ich eben sagen: Ich bin rechtzeitig zur Abfertigung erschienen und konnte nachweisen, eine bestätigte Buchung zu besitzen, habe also alles getan, was die VO von mir verlangt. Nur nicht, was FR ZUSÄTZLICH noch wollte. Aber kann es darauf ankommen?

Alles richtig aber ob du jetzt deinen Namen in einen Automaten eingibst oder dem Agent deinen Ausweis zeigst ist ja irgendwo auch eine weitere Handlung, die die Airline von dir verlangt (mal pedantisch ausgedrückt). Allerdings sind das beides keine wesentlichen Hürden und für den Abfertigungsprozess unumgänglich. Die VO beschreibt ja eben genau nicht wie dieser Abfertigungsprozess auszusehen hat. Das macht LH ja bei statuslosen Ecogästen auch nicht anders, an vielen Flughäfen müssen die Passagiere ja auch am Automaten einchecken (natürlich werden etwaige Probleme recht unbürokratisch gelöst aber das Prinzip ist das gleiche).

Ich denke, dass du recht haben könntest, wenn es am Flughafen gar keine andere Möglichkeit gibt als zu bezahlen (ich weiß nicht wie das mit FR ist, fliege nicht mehr mit denen) aber sobald es eine Methode gibt, die keine besonderen Gegenstände wie Smartphones oder Drucker voraussetzt, sehe ich ehrlich gesagt nicht wieso es ein "Anrecht" (ich weiß, dass hast du nicht gesagt) auf einen kostenlosen CI am Schalter geben sollte - auch hier etwaige Sonderfälle ausgenommen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Alles richtig aber ob du jetzt deinen Namen in einen Automaten eingibst oder dem Agent deinen Ausweis zeigst ist ja irgendwo auch eine weitere Handlung, die die Airline von dir verlangt (mal pedantisch ausgedrückt). Allerdings sind das beides keine wesentlichen Hürden und für den Abfertigungsprozess unumgänglich. Die VO beschreibt ja eben genau nicht wie dieser Abfertigungsprozess auszusehen hat. Das macht LH ja bei statuslosen Ecogästen auch nicht anders, an vielen Flughäfen müssen die Passagiere ja auch am Automaten einchecken (natürlich werden etwaige Probleme recht unbürokratisch gelöst aber das Prinzip ist das gleiche).

Ich denke, dass du recht haben könntest, wenn es am Flughafen gar keine andere Möglichkeit gibt als zu bezahlen (ich weiß nicht wie das mit FR ist, fliege nicht mehr mit denen) aber sobald es eine Methode gibt, die keine besonderen Gegenstände wie Smartphones oder Drucker voraussetzt, sehe ich ehrlich gesagt nicht wieso es ein "Anrecht" (ich weiß, dass hast du nicht gesagt) auf einen kostenlosen CI am Schalter geben sollte - auch hier etwaige Sonderfälle ausgenommen.


Die Beförderung davon abhängig zu machen, dass du deinen Ausweis vorzeigst, KÖNNTE ebenfalls eine Nichtbeförderung darstellen. Auch das wäre ein Fall für Art. 2j EU-VO, daher die Frage, ob ein "vertretbarer Grund" für die Weigerung vorliegt, dich zu befördern. Wird aber in vielen Fällen leichter zu begründen sein als die Forderung eines zusätzlichen Betrages.

Was die Vorgabe anbelangt, am Check-in-Automaten selbst einzuchecken, sehe ich hingegen kein Problem. Solange gesichert ist, dass auch Menschen einchecken können, die den Automaten nicht bedienen können, der Automat ebenfalls nichts abfragt, das gar nicht erforderlich ist, er unkompliziert zu bedienen ist und auch funktioniert, why not?
 

Rampenkasper

Aktives Mitglied
20.06.2019
221
406
MUC
Auch wenn dort zwei Damen sitzen und sich (nicht übertrieben!) die Nägel lackieren, muss der Checkin bei Lufthansa in Dresden in Economy am Automaten oder in der Handy-App erfolgen

Unter Umständen haben jene Damen sogar in der Hinsicht Anweisungen von ihrem Arbeitgeber, denn wieso sollte der lokale Handling-Partner eine Dienstleistung übernehmen, für die er gar nicht bezahlt wird?


Ansonsten ganz generell zur Sinnhaftigkeit des Check-Ins: Gerade für das OPS ist es hilfreich, eine Deadline zu haben, an der man mit genauen Zahlen rechnen kann. In den Zeiten moderner DCS-Software und den damit einhergehenden Weight-and-Balance-Programmen (Altea Flight Manager here I come) ist das nicht mehr ganz so relevant (weil so ein Loadsheet in ein paar Mausklicks erstellt ist), aber früher, als der Load Controller noch mit seiner zittrigen Hand nen ganzen A340 mit ein paar dünnen Strichen auf nem A4-Blatt vertrimmen durfte, war es halt recht hilfreich, wenn man 30 min. vor Abflug mit dem Malen nach Zahlen anfangen konnte, denn - gerade weil man eben die Gewichtsberechnung für nen ganzen Flieger doch aufmerksam und sorgfältig machen sollte - dauert der Spaß ne gewisse Zeit. Klar gabs auch damals noch kurzfristige Änderungen, nur darfst du auf einem Loadsheet meistens ein LMC (Last Minute Change) von bis zu +-500 Kg machen, also hast einen Spielraum von einer Tonne, ohne dass du alles neu berechnen musst. Die meisten der kleinen Änderungen bewegen sich in diesem Spielraum. (Business-Hopper wie MUC-HAM mal ausgeschlossen.)

Ist auch ganz hilfreich, wenn man den Flieger an seiner Performance-Grenze bewegt. Wenn einmal Acceptance Closed ist (also Check-In zu), kann ich dem PIC ein Actual ZFW (Zero Fuel Weight) nennen, so dass er über den finalen Block Fuel entscheiden kann. Oft hat man auf diesen kritischen Strecken dann bei Check-In-Schluss schon bis auf Minimum Block Fuel vollgetankt, und der Tanker hängt nur noch dran, weil er auf das Final Block Fuel vom PIC wartet, der wiederum nur noch auf das Actual ZFW von Load Control wartet.

Typische Strecken für sowas sind z.Bsp. CUN mit der B767 und Fracht, Deutschland-BJL/Kapverden oder auch generell alle längeren Flüge ab Airports mit kurzer Bahn (PAD, SCN usw.).
 

Andie007

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
4.225
3.722
New York & DUS
Aber für einen z.B. innerdeutschen Flug ohne Gepäck? Die Handlung des Checkins erfolgt an der Stelle ausschließlich im Interesse der Airline: Sie hat die Möglichkeit, schon frühzeitig die Auslastung des Fluges zu kontrollieren und die Zahl möglicher No-Shows zu schätzen. Insbesondere aber gibt es der Airline die Möglichkeit, mir Zusatzleistungen aufzuschwatzen. Sitzplatz, Gepäck, teils sogar Versicherungen, Verpflegung.

Ist diese Regelung wirklich wirksam?

Hmm. Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr bin ich auf Deiner Seite.
Der Beförderungsvertrag steht, Kaufpreis ist entrichtet, der Paxe (und lassen wir mal im fiktiven Fall ohne Gepäck sein) ist da und will fliegen gem. Beförderungsvertrag.
Das Scheitern durch fehlenden CI oder nur durch immense Mehrkosten ist nicht so einfach argumentierbar.
 

RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
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302
Bin aber ehrlich: Wenn ich mal mit den Iren fliege, drucke ich mir die Teile auch brav zu Hause aus, weil es mir am Ende dann doch darum geht, mitgenommen zu werden.

Ich habe aber keinen Drucker ...


ok, aber natürlich ein Smartphone mit Wallet App.
 

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
688
266
Fehlt bei der Betrachtung nicht auch noch der Umstand dass man ohne Bordkarte i.d.R. gar nicht zum Gate gelangen kann (regulär und von Ausnahmen wie TXL A oder Gate C1 in FRA abgesehen). Die Beförderungsverweigerung würde also nicht vom Airline-Personal sondern schon vom Sicherheitspersonal des Flughafens erfolgen.

Lässt man sich hier also evtl. indirekt (über die AGB der Airline) auf die Betriebsvorschriften der Flughafenbetreiber ein, die ein solches Dokument zum Betreten des Sicherheitsbereiches ggf. verlangen dürfen?
 
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spocky83

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21.12.2014
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MUC, BSL
Ganz so ist es halt auch nicht. Natürlich dürfte es die primäre Motivation einer Airline sein hier ohne großen Aufwand ein paar Euro abzugreifen aber ein wenig Sparpotenzial (Personal, ggf. Miete für die Schalter, usw.) ist da durchaus auch drin. Bei den Legacy-Carriern beobachtet man ja auch durchgängig, dass 3/4 der anstehenden Passagiere eigentlich gar keinen bemannten CI bräuchten (was natürlich immer besonders toll ist, wenn man selbst gerade darauf angewiesen ist und man dann ewig warten muss).
 
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Boeing736

Guest
In Bezug auf FR ist das ein Blödheitszuschlag. MOL hat gemeint, wer so blöd ist und das Zeug zu Hause nicht ausdruckt, der legt halt drauf.

Zumal das Risiko, dass es bei einem Low Coster mit Point 2 Point Verbindungen Probleme beim web-checkin gibt deutlich geringer ist als bei Netzwerkairlines (womöglich noch bei Verbindungen mit mehreren Airlines auf verschiedenen DCS).
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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4.132
Düsseldorf
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Fehlt bei der Betrachtung nicht auch noch der Umstand dass man ohne Bordkarte i.d.R. gar nicht zum Gate gelangen kann (regulär und von Ausnahmen wie TXL A oder Gate C1 in FRA abgesehen). Die Beförderungsverweigerung würde also nicht vom Airline-Personal sondern schon vom Sicherheitspersonal des Flughafens erfolgen.

Lässt man sich hier also evtl. indirekt (über die AGB der Airline) auf die Betriebsvorschriften der Flughafenbetreiber ein, die ein solches Dokument zum Betreten des Sicherheitsbereiches ggf. verlangen dürfen?
Was spricht dagegen, dieses Dokument gleich bei Buchung auszugeben? Wenn ich bei EZ zwei Wochen vor Abflug ein Ticket kaufe, kann ich gleich im Buchungsprozess einchecken und erhalte den Boarding-Pass. Dass EW soetwas erst x Stunden vor Abflug öffnet, provoziert doch gerade, dass jemand es verschlampt und dann am Flughafen steht und feststellt: Mist, nun muss ich 5,00 € zahlen.
 
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RayJo

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13.01.2018
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Was spricht dagegen, dieses Dokument gleich bei Buchung auszugeben? Wenn ich bei EZ zwei Wochen vor Abflug ein Ticket kaufe, kann ich gleich im Buchungsprozess einchecken und erhalte den Boarding-Pass. Dass EW soetwas erst x Stunden vor Abflug öffnet, provoziert doch gerade, dass jemand es verschlampt und dann am Flughafen steht und feststellt: Mist, nun muss ich 5,00 € zahlen.

Gibts den nicht vom Automaten?
 

RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
750
302
Also vor ca. einem Jahr, als wir mal mit mehreren Kollegen von der Firma per Reisebüro gebucht bekamen, konnte ich ohne weiteres in HAM die Eurowings Bordkarte am Automaten ziehen. Meines Wissens ohne Kosten.
 

planesandstuff

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.107
55
HAM
Also vor ca. einem Jahr, als wir mal mit mehreren Kollegen von der Firma per Reisebüro gebucht bekamen, konnte ich ohne weiteres in HAM die Eurowings Bordkarte am Automaten ziehen. Meines Wissens ohne Kosten.

Ja, aktuell geht das auch noch. Aber es stehen bei EW Änderungen bevor, die das zumindest im Basic-Tarif am Flughafen nicht mehr kostenfrei ermöglichen sollen.
 
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