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Fehlt bei der Betrachtung nicht auch noch der Umstand dass man ohne Bordkarte i.d.R. gar nicht zum Gate gelangen kann (regulär und von Ausnahmen wie TXL A oder Gate C1 in FRA abgesehen). Die Beförderungsverweigerung würde also nicht vom Airline-Personal sondern schon vom Sicherheitspersonal des Flughafens erfolgen.
Lässt man sich hier also evtl. indirekt (über die AGB der Airline) auf die Betriebsvorschriften der Flughafenbetreiber ein, die ein solches Dokument zum Betreten des Sicherheitsbereiches ggf. verlangen dürfen?
Das ist aber auch irgendwo ein Henne-Ei-Problem. Wäre grundsätzlich doch machbar, dass für den Zugang airside eine Buchungsbestätigung reicht. Bzw. ich glaube nicht, dass die Flughafenbetreiber auf einem gesonderten Dokument bestehen würden, wenn die Airlines ihrerseits nur ein gültiges Flugticket verlangen würden.
Und zu den Automaten: An zahlreichen Außenstationen gibt es doch überhaupt keine Automaten. Und auch nicht alle Airlines stellen Automaten auf (die ja auch was kosten....)
