wirkaufendeinenflug.de

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.052
7.108
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Also in meinem Fall (gewonnener Flug bei Preisausschreiben) und der Ablehnung meiner Ansprüche durch easyJet wegen dieses Artikels in der EU 261 war ich ganz froh, dass euclaim den Fall für mich übernommen und meine Ansprüche durchgesetzt hat und ich nicht selbst ins Risiko gehen musste:

Uh man dein Fall - betone es doch noch ein paar mal - da ist Euclaim ja auch nicht sofort eingesprungen (wenn man dir glauben darf) wenn du mein Post gelesen hättest hättest du auch gelesen das ICH in deinem Fall auch nicht ins Risiko gegangen wäre - den weder Euclaim noch wirkaufendeinenflug.de haben sofort gesagt "Kein Problem wir übernehmen das".

Das Risiko lässt sich eben sehr gut einschätzen - daher traut das Start-Up ja sogar einem Algorithmus.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Oder Du bekommst 0% deiner Forderung und hast auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten am Hals. Das kann auch ganz schön kostspielig und ärgerlich enden.

Solche Abwägungen machen wir doch täglich. In allen Lebenslagen. Wir wägen ab, gehen wir nun diesen Weg oder jenen. Grundlage sind dabei stets Erfahrungswerte.

In vielen fluggastrechtlichen Fällen können wir mit Fluggastrecht befassten Anwälte Erfolgsaussichten von annähernd hundert Prozent zusichern. Das hast du so in kaum einem Rechtsbereich. In anderen Fällen, die so oder so ausgehen können, besteht natürlich ein entsprechendes Risiko. Das sagen wir den Mandanten dann auch so. Aber wenn ich mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 Prozent gewinne, überlege ich doch normalerweise nicht lange. Schon gar nicht, wenn ich das Restrisiko finanziell verschmerzen kann. Wer gar rechtsschutzversichert ist, muss doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, so ein Angebot oder das von den anderen Anbietern zu akzeptieren.
 
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reisebus

Reguläres Mitglied
26.08.2010
28
0
Solche Abwägungen machen wir doch täglich. In allen Lebenslagen. Wir wägen ab, gehen wir nun diesen Weg oder jenen. Grundlage sind dabei stets Erfahrungswerte.

In vielen fluggastrechtlichen Fällen können wir mit Fluggastrecht befassten Anwälte Erfolgsaussichten von annähernd hundert Prozent zusichern. Das hast du so in kaum einem Rechtsbereich. In anderen Fällen, die so oder so ausgehen können, besteht natürlich ein entsprechendes Risiko. Das sagen wir den Mandanten dann auch so. Aber wenn ich mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 Prozent gewinne, überlege ich doch normalerweise nicht lange. Schon gar nicht, wenn ich das Restrisiko finanziell verschmerzen kann. Wer gar rechtsschutzversichert ist, muss doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, so ein Angebot oder das von den anderen Anbietern zu akzeptieren.


Da gebe ich Dir aus deiner Sicht als Anwalt völlig recht. Was Du aber m.E. unterschätzt ist die Risiokobereitschaft der Betroffenen und die Bereitschaft, sich überhaupt auf juristisches Terrain zu begeben.

- Warum macht denn überhaupt nur so ein kleiner Teil der Betroffenen überhaupt Ansprüche geltend? Das ist nicht nur Unwissen. Schon die erste Hürde, ein simples Ausfüllen eines Formulars oder das Aufsetzen eines Briefes ist für viele doch schon zu hoch.

- Der Weg zum Anwalt ist für viele keine Option. Anwälte haben in unserer Gesellschaft nun mal leider kein sehr gutes Ansehen sind für viele nur das letzte Mittel der Wahl. Und in diesem Fall bleiben sicherlich viele skeptisch, wenn Du mit Wahrscheinlichkeit jonglierst. Von den 99% im Beratungsgespräch werden dann erstmal im Kopf 10 abgezogen und das verbleibende Restrisiko ist vielen gefühlt einfach zu groß, um sich darauf einzulassen. Denn der Anwalt bekommt sein Geld ja auf jeden Fall. Und dann ist eben das Angebot eines Dienstleisters, der das für 25% Provision und ohne Risiko für einen erledigt, sehr attraktiv.

- Wie gut das Spiel mit solchen Ängsten funktioniert, zeigen Autovermietungen. Bei Sixt kostet die Vollkaskoversicherung für einen 3er BMW (Neupreis ca. 35.000€) 12€ pro Tag. Dabei beträgt die SB allerdings € 1.050. Will man diese auf 450€ reduzieren, zahlt man dafür weitere 12€, für 0€ SB sind weitere 10€ fällig. Jeder halbwegs vernünftige Algorithmus würde Dir davon abraten. Aber genau damit verdient Sixt viel Geld.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Mal eine, bzw. drei (ernstgemeinte) allgemeine Fragen eines juristischen Laien an die Fachleute über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit eines solchen Unternehmens?

- Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass für die Beauftragung eines RA eine Gebührenordnung gilt? Kann man das jetzt einfach aushebeln, indem der RA so etwas auf eigenes Risiko, zu quasi ganz anderen Gebühren, unternimmt?

- Ist die Ausgleichszahlung vom Gesetzgeber nicht so gedacht, dass die für mich persönlich als eine Art „Schmerzensgeld“ gilt? Auch der Arbeitgeber hat ja da zum Beispiel keinen Anspruch drauf. Kann ich das jetzt einfach zur Hälfte an einen Anwalt abtreten und selber nur andere die Hälfte nehmen? Das ist ja ungerecht, da der Anwalt ja garkeinen Schaden hatte?

- Ist so eine Art „Lotteriespiel“ mit dem Prozesserfolg, wo nicht der Mandant das Prozessrisiko trägt, für den Anwalt mit dem anwaltlichen Standesrecht vertretbar?
 
A

Anonym38428

Guest
Du gehst davon dass die JV Kapitaljäger als RA tätig sind, richtig? Das sind sie nicht, ähnlich wie EUClaim und Konsorten die aus genau diesen Gründen zwar eine "Hauskanzlei" haben, aber dort lediglich Mandant sind.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.052
7.108
Mal eine, bzw. drei (ernstgemeinte) allgemeine Fragen eines juristischen Laien an die Fachleute über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit eines solchen Unternehmens?

- Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass für die Beauftragung eines RA eine Gebührenordnung gilt? Kann man das jetzt einfach aushebeln, indem der RA so etwas auf eigenes Risiko, zu quasi ganz anderen Gebühren, unternimmt?

- Ist die Ausgleichszahlung vom Gesetzgeber nicht so gedacht, dass die für mich persönlich als eine Art „Schmerzensgeld“ gilt? Auch der Arbeitgeber hat ja da zum Beispiel keinen Anspruch drauf. Kann ich das jetzt einfach zur Hälfte an einen Anwalt abtreten und selber nur andere die Hälfte nehmen? Das ist ja ungerecht, da der Anwalt ja garkeinen Schaden hatte?

- Ist so eine Art „Lotteriespiel“ mit dem Prozesserfolg, wo nicht der Mandant das Prozessrisiko trägt, für den Anwalt mit dem anwaltlichen Standesrecht vertretbar?

Es gibt auf der Seite Euclaim od. wirkaufendeinenflug.de zwei Parteien

1. Die Firma die den Anspruch für dich durchsetzt.
2. Einen Anwalt der wenn nötig von der ersten Firma beauftragt wird.

Der Anwalt rechnet nach Gebührenordnung ab - sofern er vor Gericht gewinnt bzw. die Anwaltskosten verdient sind - und zwar bei der Airline.. Sollte der Fall verloren gehen wird der Anwalt eben von Firma 1. bezahlt (das dies intern anders geregelt ist ist offensichtlich).

So ist das je bei jeder Inkassobude die meistens auch ein angeschlossenes Rechtsanwaltsbüro haben oder aber auch bei den Abmahnanwälten der Medienindustrie.
 
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Toffy

Neues Mitglied
27.02.2016
2
0
Oder Du bekommst 0% deiner Forderung und hast auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten am Hals. Das kann auch ganz schön kostspielig und ärgerlich enden.

Insofern kann ich jeden verstehen, der sich das nicht antut und lieber den Weg ohne Risiko geht und einen der etablierten Dienstleister beauftragt (natürlich erst, nachdem man es selbst mit einem Brief an die Fluggesellschaft versucht hat). 25% Im Erfolgsfall finde ich dafür dann durchaus angemessen.

Hallo,

so ganz risikolos ist es – meiner Meinung nach – nicht unbedingt. Im Gegenteil – wenn ich die AGB von einem der etablierten Dienstlesiter - Flugrecht.de ansehe: https://www.flugrecht.de/agb.php ist das ganze doch nicht so einfach. Flugrecht.de wirbt mit folgendem Slogan: „Kein Risiko für Sie – nur im Erfolgsfall erhalten wir 25% Ihrer durchgesetzten Entschädigung“.
Im Falle eines außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleiches werden aber außer der Erfolgsprovision auch die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten geltend gemacht (Ziffer 5 und 6).

Bei einer anfänglichen Forderung (Entschädigung) von z. B. 300 € könnte es im schlimmsten Fall so aussehen:
Angenommen, Flugrecht.de einigt sich gerichtlich mit der Fluggesellschaft auf einen Vergleichsbetrag von 150 €. Flugrrecht.de darf das laut Ziffer 5.1.
Nach Abzug von Erfolgsprovision (25% + 19% USt) blieben von der ursprünglichen 300 € also nur 105,35 € übrig. Von dieser Summe werden noch anwaltlichen und gerichtlichen Kosten abgezogen insofern diese nicht von der Fluggesellschaft getragen werden (Ziffer 5.2). Wenn die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten mehr betragen als der verbleibende Betrag von 105,35 € macht der Kunde ein Minusgeschäft. Und die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten können schnell mehr als 1000 € betragen…

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber ich glaube das der einzige, der hier kein Risiko eingeht ist Flugrecht…

Sehe ich das richtig?
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
Heute gab es nochmal was Neues:

1. Ein e-mail, mit falscher Kundennummer und richtigen Namen und einem Betrag von €0; das Angebot per Post war €125,--. Da läuft wohl der Algorithmus noch nicht so ganz rund.
Wir_kaufen II.jpg


2. Anruf, wow customer service *****, mit Hinweis, dass das Angebot nicht so endlos lange gültig ist.
3. Werde mich morgen entscheiden, das Ausfüllen des BA Online-Formulars hat bisher auch zu keiner Reaktion geführt.
 
A

Anonym38428

Guest
Haben nen geilen Algo, aber keinen Deutsch-Lehrer welcher Textbausteine vor der ersten Verwendung gegenliest? Schöne neue Welt ...
 
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airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
So es ist vollbracht. Nachdem gestern nochmal ein e-mail kam, dass man mir Unterlagen zuschicken wollte (die ich aber schon hatte und zurückgesandt hatte) kam jetzt die Info, das noch heute EUR 125,-- überwiesen werden sollen. Hurra !

Wir kaufen EUR 125.jpg


Fazit:
1. Die Werbeaussagen sind bezüglich der Schnelligkeit der Abwicklung übertrieben. So z.B. "Auszahlung innerhalb 48 Std". Die finalen Unterlagen lagen am 4.3. nachmittags beim Unternehmen vor, das sind mehr als 48 Stunden.
2. "Wir prüfen Deinen Anspruch innerhallb weniger Minuten binnen weniger Minuten auf Wirksamkeit" - stimmt so auch nicht, die Rückmeldung mit Unterlagen kam nach 4 Tagen. Außerdem war das nur eine Vorprüfung, die dann unter dem Vorbehalt einer finalen Prüfung stand.
3. Die genannten Erstattungsbeträge der Beispielkunden auf der homepage sind eindeutig überhöht. Es gibt offenbar 50%, mir reicht das in diesem Fall.
4. Wie oben schon geschrieben gibt es auch nach Zahlung noch ein Rücktrittsrecht bei Täuschung oder mangelnder Mitwirkung. Ich hoffe dass das final ist.
5. Ich hatte nicht allzuviele Unterlagen, vom Ersatzflug nur den Screenprint von topbonus-Meilengutschrift, dass ich mit dem späteren Flug geflogen bin; ich hatte weder Bordkarte noch Verspätungsbestätigung der Airline.
6. Insgesamt weiß ich worauf ich mich eingelassen habe und bin mit dem Ergebnis zufrieden.
 

QR_Seb

hidden LH-Seb
16.05.2015
1.493
96
FRA
Ich habe den Spaß einmal selbst gegen die LH durchexerziert nach Denied Boarding und am Ende auch kassiert, ohne Anwalt, Prozess oder derartige Plattformen. Der Aufwand (Online Formular, drei Follow-Up Schreiben, diverse Telefonate) war damals als Student noch gerechtfertigt, wenn ich meinen heutigen Stundenlohn dagegen rechne, wäre es aber ein Nullsummenspiel und mit den Zeitresourcen weiß ich Besseres anzufangen. Gäbe es wieder einen 261/2004 Fall würde ich (auch bei eindeutigen Chancen des Obsiegens) auf eine derartige Plattform zurückgreifen. Die zeitnahe Prüfung und Zahlung des hier diskutierten Anbieters sind dann sicherlich als Wettbewerbsvorteil zu betrachten und mit 50% könnte ich auch leben, wenn ich die Sache dafür sofort vom Schreibtisch habe. Danke für den Erfahrungsbericht.
 

sabine63

Neues Mitglied
19.02.2016
1
0
Eben entdeckt...
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/it/sebastian-diemer-wie-wirkaufendeinenflug-de-die-branche-aufwuehlt-a-1083379.html
Kein Wunder, dass ich nichts mehr von wirkaufendeinenflug gehört habe. Das scheint ja den anderen Kunden laut Manager Magazin auch so gegangen zu sein. Ist ja eine tolle Masche wenn man Verbraucher entschädigt und die Forderung gegen die airline gleich weiterverkauft. Erklärt andererseits aber auch, warum die immer 50% nehmen.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.052
7.108
Ist das nicht genau das was ich schon in #6 gesagt hatte?

Dass Flightright – ein großer Player, der auf das alte Modell setzte – gerade jetzt ein Angebot zur Sofort-Entschädigung launcht, zeigt, wie sich der Wettbewerb aufheizt. Janetzke aber betont, es handele sich um einen „Zufall“. Die Potsdamer hätten sich das Modell schon länger angeschaut.

Alleinstellungsmerkmal ist dann wohl Geschichte - schneller als ich gedacht hätte.
 

wolfbln

Aktives Mitglied
22.10.2010
181
5
Also bei "Wir kaufen Deinen Flug.de" geht es immer noch nicht rund.

Jetzt haben sie einen großen Artikel in der Computerbild bekommen und sind wohl weiter überlastet.

Ich habe zur Probe mal einen glasklaren Fall eingereicht: Vueling BCN-FRA wegen techn. Probleme nach BCN zurück, dann mit Ersatzmaschine nach FRA, Gesamtverspätung 4h05min. Also super klar. Allerdings das nach Spanien durchzusetzen braucht man bei Iberia/Vueling einen Anwalt, wenn man dem Internet glauben kann.

Also der Algorithmus "Sabine" hakt kräftig und ist definitv männlich. Habe mein Formular ausgefüllt. Dann kam nach 48h ... ein Rückruf. Ja, sie bräuchten noch weitere Infos. Haben dann sämtlich Screen-Shots von meinem Handy und Pics, die den Ablauf dokumentieren, hingeschickt. Sogar ein Statement von Vueling war dabei, dass es sich um techn. Probleme handelte, was ja praktisch ein Schuldeingeständnis ist.

Nach wieder 3 Tagen, kamen weitere Rückfragen nach Daten, die man auch aus Flightstats ziehen kann.

Effektiv nach 1 Woche immer noch keine Rückmeldung vom 2-Minuten-Algorithmus oder "Sabine", ob sie meinen Flug wollen oder nicht.

Der Vorteil bei Wir kaufen ... ist ja die Sofortauszahlung ggü. den anderen Portalen. Nur wenn das nicht klappt, ist man bei Flightright etc. besser und günstiger aufgehoben. Ich werde jetzt denen ein Ultimatum setzen. Der Community muss ich vor Wir kaufen Deinen Flug abraten.
 
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PSanders

Reguläres Mitglied
08.04.2016
49
0
FRA/ZRH/BUD
Meine persönliche Erfahrung nach 3 Versuchen bei diversen dieser mE weitgehend austauschbaren Anbieter: wenn der Fall >98% klar ist, nehmen sie ihn an und man erhält nach langer Zeit (ich habe bei LOT >2 Jahre gewartet...) das Geld. Da wäre wirkaufendeinenflug.de im Vorteil da ich das Geld rascher habe - aber natürlich deutlich weniger erhalte.

Ärgerlich ist mein aktuellster Fall: Inbound LHR 3h Delay wg Nebel in LHR (eindeutig nicht durch Airline zu verantworten). Nach TouchDown dann satte 25' auf das Freiwerden des Gates gewartet (mE zumindest anteilig durch Airline (BA) zu verantworten, home-carrier in LHR mit kurzen Drähten zum Airport Betreiber). Am Boden wurde uns gesagt, dass der WEiterflug nach MIA in 35' ginge, das sei zu knapp, den würden wir nicht schaffen. Wir hätten laufen können! Dieser MIA-Flug wurde dann letztlich sogar (wg Nebel...) ums satte 1.5h delayed, den hätten wir also ganz entspannt noch erreicht (eindeutig durch BA zu beeinflussen / verantworten). Man buchte uns via EWR um, Ankunftdelay am Zielort >15h. In EWR gabs ein Hotel und n LHR nen Essens-Gutschein. Antwort von BA: Fog --> wir sind unschuldig --> kein Anspruch. Antwort von 4 getesteten Dienstleistern in diesem Fall: keine Chance. Ich sehe es anders, die Airline hat NICHT wie in der EU-RIchtlinie verlangt, "alles zumutbare unternommen", um den Gast rechtzeitig an seinen Zielort zu bringen - sie hätten uns ohne weiteres in die MIA-MAschine einsteigen lassen können...
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
Das automatisierte System in LHR hätte dich nicht durch die Schranke gelassen. Bei 35 min vor offizieller Abflugzeit ist Schicht in T5. Da kann auch kein Mitarbeiter manuell was schrauben.

Ansonsten: Wenn in LHR kein Finger frei ist, weil wegen Nebel alles durcheinandergeriet, wo soll den BA Deiner Meinung dann herzaubern? Eine andere Maschine mal locker zur Seite schieben, oder wie???
 
A

Anonym38428

Guest
Das automatisierte System in LHR hätte dich nicht durch die Schranke gelassen. Bei 35 min vor offizieller Abflugzeit ist Schicht in T5. Da kann auch kein Mitarbeiter manuell was schrauben.

Ansonsten: Wenn in LHR kein Finger frei ist, weil wegen Nebel alles durcheinandergeriet, wo soll den BA Deiner Meinung dann herzaubern? Eine andere Maschine mal locker zur Seite schieben, oder wie???

ad 1) Das ist dann ein Problem von BA und deren Technik.

ad 2) Bei Maschinen wie den Jettime Wetleases die eh auf eine Außenposition angewiesen sind, kann man diese ggf. auch außerhalb des T5 parkieren.
 

viel

Aktives Mitglied
20.03.2014
125
1
Ich habe schon mehrfach die 600 Euro eingestrichen

1. an die Fluggesellschaft ein Einschreiben mit Rückschein senden inkl. der Forderung und einer Zahlungsfrist .
2. Warten ob Geld eingeht oder die Airline versucht Zeit zu gewinnen durch nichts tun
3. Zum Anwalt gehen und auf Klage bestehen da ja schon gemahnt wurde.
4. Niemals einen Vergleich akzeptieren da Du sonst selbst Deinen Anwalt bezahlen darfst
5. in allen Fällen hat das Gericht die Airline verdonnert mir die 600 Euro plus Hotel plus Verpflegung zu erstatten und die Kosten für den Anwalt mussten sie auch tragen.
Hat zwar im Durchschnitt ein Jahr gedauert bis ich das Geld hatte aber ich habe alles bekommen was ich wollte und mir zugestanden hat.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.317
2.506
Neuss
www.drboese.de
Ich habe schon mehrfach die 600 Euro eingestrichen

1. an die Fluggesellschaft ein Einschreiben mit Rückschein senden inkl. der Forderung und einer Zahlungsfrist .
Warum unnötig den Rückschein bezahlen?
2. Warten ob Geld eingeht oder die Airline versucht Zeit zu gewinnen durch nichts tun
3. Zum Anwalt gehen und auf Klage bestehen da ja schon gemahnt wurde.
Warum den Anwalt nicht mahnen lassen? Bringt teils etwas und die Kosten hat die Airline auch zu ersetzen, wenn Sie in der Hauptsache unterliegt.
4. Niemals einen Vergleich akzeptieren da Du sonst selbst Deinen Anwalt bezahlen darfst
Vergleich bedeutet, dass man sich - auch darüber - unterhält.
 
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viel

Aktives Mitglied
20.03.2014
125
1
Warum unnötig den Rückschein bezahlen?

Warum den Anwalt nicht mahnen lassen? Bringt teils etwas und die Kosten hat die Airline auch zu ersetzen, wenn Sie in der Hauptsache unterliegt.

Vergleich bedeutet, dass man sich - auch darüber - unterhält.


Einschreiben mit Rückschein : Deine Kosten bekommst Du erstattet und als Beweis schon mal nicht schlecht

Wenn der Anwalt mahnt , zahlen meist die Airlines und du bleibst falls du keine RS hast auf den Kosten für den RA sitzen.

Vergleich bedeutet das jeder seine Kosten selber trägt