wirkaufendeinenflug.de

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
2.421
Neuss
www.drboese.de
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Mit freundlichen Grüßen
Kexbox*



(*Rechtsanwalt, macht auch solche Dinger regelmäßig. Nur um klarzustellen, warum ich mir solche klaren Antworten zutraue)
 
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viel

Aktives Mitglied
20.03.2014
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Mit freundlichen Grüßen
Kexbox*



(*Rechtsanwalt, macht auch solche Dinger regelmäßig. Nur um klarzustellen, warum ich mir solche klaren Antworten zutraue)


Hast Du eine Rechtsschutzversicherung ?
Kannst ja mal den Namen vom Anwalt per PM senden
 

wolfbln

Aktives Mitglied
22.10.2010
181
5
Zurück zu "WirkaufenDeineFlug.de" um die es ja in diesem Thread gehen soll.

Sie machen ja viel Pressearbeit, scheinen aber überlastet zu sein ... oder unfähig.

Habe meinen Erfahrungsbericht von Post #98 hier mal als Kommentar auf deren Facebook-Seite gesetzt.
Mir sogar das Urteil : "abzuraten" von hier verkniffen und nur den Ablauf geschildert und weshalb ich das schwach finde.

Anstatt sich bei mir zu melden und rückzufragen, wird schnell der Kommentar gelöscht ....
OK. Ihre Entscheidung, passt wohl nicht ins Werbebild.

Sie hatten ihre Chance. Aber jetzt wird der Verein mir immer unsympathischer!
 
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viel

Aktives Mitglied
20.03.2014
125
1
wer nicht verblödet ist braucht diese App nicht, WirkaufenDeineFlug.de ist für mich Abzocke.
Da diese Firma doppelt verdient, einmal nimmt sie es von dir und dann kann sie es auch noch als Kosten von der Airline .
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
6.870
Einschreiben mit Rückschein : Deine Kosten bekommst Du erstattet und als Beweis schon mal nicht schlecht

Einschreiben mit Rückschein - immer wieder gerne genommen hat aber keinen einzigen Vorteil gegenüber einem Einwurf Einschreiben - und würde bei einem entsprechenden Gegner auch nichts beweisen. Du musst ja den Zugang des Briefes beweisen nicht des Umschlags.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
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Tut es dann eine Postkarte? Die kann man ja schwer ungeöffnet wegwerfen. Mal von der Frage, ob man die als Einschreiben verschickt bekommt, abgesehen.

Seit einer entsprechenden Erfahrung mache ich es immer so das ich eine dritte Person das Schreiben lesen lasse und in den Briefumschlag stecken lasse und diese Person bringt je nach Empfänger das Schreiben zur Post und verschickt es als Einwurf Einschreiben - wenn möglich wirft diese Person jedoch den Umschlag persönlich beim Empfänger ein - das ist paranoid ich weiss - aber ich bin da wie gesagt ein gebranntes Kind.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
In vielen Fällen ist der Nachweis, dass eine Willenserklärung (rechtzeitig) zugegangen ist, ja auch existenziell. Da kann man dann gar nicht vorsichtig genug sein.

Aber bei Fluggesellschaften reicht regelmäßig auch ´ne E-Mail oder ein Fax aus. Ein Formular des Unternehmens auf seiner Webseite tut es ebenfalls. Airlines sind zwar sehr kreativ, wenn es um angeblich außergewöhnliche Umstände geht, aber beim Zugang von Anspruchsschreiben wird zum Glück noch nicht geschummelt.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
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In vielen Fällen ist der Nachweis, dass eine Willenserklärung (rechtzeitig) zugegangen ist, ja auch existenziell. Da kann man dann gar nicht vorsichtig genug sein.

Aber bei Fluggesellschaften reicht regelmäßig auch ´ne E-Mail oder ein Fax aus. Ein Formular des Unternehmens auf seiner Webseite tut es ebenfalls. Airlines sind zwar sehr kreativ, wenn es um angeblich außergewöhnliche Umstände geht, aber beim Zugang von Anspruchsschreiben wird zum Glück noch nicht geschummelt.

Bei div. Mobilfunkanbietern war es Praxis den Inhalt von Einschreiben zu bestreiten - da wurden Kündigungen der Verträge dann regelmässig per Gerichtsvollzieher zugestellt :)

Schön zu hören das Airlines noch nicht so tief gesunken sind.
 
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viel

Aktives Mitglied
20.03.2014
125
1
egal wie ob Postkarte oder Gerichtsvollzieher ich kassiere lieber die volle Kohle als mit WirkaufenDeineFlug.de ungerecht zu teilen.
Selbst Vergleiche mag ich nicht und bin bis jetzt immer gut damit gefahren geflogen , wie auch immer . Lieber die 100% in der Tasche als 1/3 an WirkaufenDeineFlug.de verschenkt.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
egal wie ob Postkarte oder Gerichtsvollzieher ich kassiere lieber die volle Kohle als mit WirkaufenDeineFlug.de ungerecht zu teilen.
Selbst Vergleiche mag ich nicht und bin bis jetzt immer gut damit gefahren geflogen , wie auch immer . Lieber die 100% in der Tasche als 1/3 an WirkaufenDeineFlug.de verschenkt.


Was ja auch richtig ist. Bis auf die Sache mit dem Vergleich vielleicht. Muss ja nicht immer wie bei der Schlichtungsstelle sein. Sprich: Airline zahlt die Hälfte. Gut is.
 

viel

Aktives Mitglied
20.03.2014
125
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bei den meisten Vergleichen darf jeder seinen Rechtsverdreher selber zahlen , könnte also sein das Er der einzigste ist der wirklich sein Geld bekommt.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
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bei den meisten Vergleichen darf jeder seinen Rechtsverdreher selber zahlen , könnte also sein das Er der einzigste ist der wirklich sein Geld bekommt.

Da man in vielen Fällen aber gar keinen Rechtsverdreher - wie du es nennst - brauchst, hat die gegnerischen Seite eben diese Kosten an der Backe und du nicht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
bei den meisten Vergleichen darf jeder seinen Rechtsverdreher selber zahlen , könnte also sein das Er der einzigste ist der wirklich sein Geld bekommt.

Kann ich nicht bestätigen.

Ein typischer Vergleich im Fluggastrecht ist, dass man sich auf Fluggutschriften einigt, woran hin und wieder ja BEIDE Parteien interessiert sind. Dann trägt die Fluggesellschaft oft komplett die Kosten des Rechtsstreits inklusive der des Vergleichs.

Manchmal vergleicht man sich auch, ohne die Einigung Vergleich zu nennen. Es gibt wesentlich mehr Möglichkeiten, einen Rechtsstreit ohne Urteil zu beenden, als einen Vergleich abzuschließen.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.391
152
bei den meisten Vergleichen darf jeder seinen Rechtsverdreher selber zahlen , könnte also sein das Er der einzigste ist der wirklich sein Geld bekommt.

Ich kann Dir nur raten, im Umgang mit Deinem Rechtsanwalt nicht die Einstellung zu ihm durchschimmern zu lassen, die Du im zitierten Satz gleich an zwei Stellen deutlich werden lässt. Ansonsten kannst Du irgendwann Deine Klageverfahren allein durchführen (was beim Amtsgericht ja problemlos möglich ist).

A propos können: Du kannst davon ausgehen, dass 99 % aller Anwälte ein Mandat mit einem Streitwert von 600 Euro eher aus Altruismus denn aus eigenem wirtschaftlichen Interesse annehmen, Vergleich hin oder her. Wenn man das nämlich nicht so professionell wie einer der hiesigen Foristen betreibt, setzt man dabei zu. Vielleicht solltest Du das bei Deinen Formulierungen mal im Hinterkopf behalten. Dass Du Er geschrieben hast, wird nämlich wohl nicht bedeuten, dass Du ihn als Deinen Gott verehrst.
 
Zuletzt bearbeitet:

Joey007

Neues Mitglied
09.08.2010
9
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FRA
Am 8.2.18 habe ich bei Trustpilot nachfolgende Bewertung veröffentlicht:

"Finger weg, untätiger und unzuverlässiger Anbieter

Am 10.11.17 wurde nach Übersendung aller Unterlagen seitens "Wir kaufen deinen Flug" mitgeteilt, dass man mir eine erfolgsabhängige Entschädigung für den LH Flug vom 15.9.17 anbietet. Dieses Angebot habe ich angenommen, Abtretungserklärung etc übersendet und mir wurde mitgeteilt, dass ich in ca 6 Wochen von WkdF hören würde. Nachdem ich danach bis einschließlich den 24.01.2018 (also 2 Monate später) keinerlei Nachricht erhalten hatte, habe ich telefonisch dort nachgefragt. Dort wurde mir - im Hintergrund waren Kindergeschrei und Küchengeräusche deutlich hörbar, was auf einen umgeleiteten Anruf in die Küche des Mitarbeiters vermuten lässt - mitgeteilt, dass man "Probleme habe" und in dieser Sache "demnächst" entscheiden würde, wie man mit dem Fall weiter verfahren wolle... Auf meinen Einwand, warum das in den abgelaufenen 2 Monaten nicht passiert sei, wurde der Herr "ruppig" und unhöflich und versuchte sich mit rechtlich nicht haltbaren Aussagen herauszureden. Nach meinen Hinweis, dass ich selbst Jurist bin und seine Aussagen nicht zutreffend sind, versprach er widerwillig, sich am gleichen Tag (24.01.18) nochmals bei mir zu melden, um mir die konkrete weitere Vorgehensweise mitzuteilen. Hierauf warte ich noch bis heute, 08.02.18, vergeblich. Absolut unseriöse und unzuverlässige Geschäftspraktiken, daher kann ich von Wir kaufen deinen Flug nur dringend abraten!
Ich hätte den Anspruch gegen LH natürlich selbst durchsetzen können, dachte irrigerweise aber, dass die Übertragung des Mandats auf WkdF eine Zeitersparnis für mich wäre."

Nur wenige Stunden nach Veröffentlichung wurde mir seitens Trustpilot folgendes mitgeteilt:

"wirkaufendeinenflug.de hat Ihre Bewertung gemeldet, weil sie unangemessene Aussagen wie Anschuldigungen, Beleidigungen oder Verleumdungen enthält. Folgendes ist problematisch:

untätiger und unzuverlässiger Anbieter
unzuverlässige Geschäftspraktiken

"Wir können derartige Äußerungen auf Trustpilot nicht dulden, da sie als unangemessen aufgefasst werden bzw. gegen unsere Nutzerrichtlinien oder geltende Gesetze verstoßen könnten.
Um Ihre Bewertung wieder freischalten zu können, bitten wir daher um entsprechende Überarbeitung Ihrer Bewertung, indem Sie die oben genannte(n) Stelle(n) abändern oder entfernen."

Auf meine diesbezüglich nachfolgende abgedruckte Stellungnahme an Trustpilot gab es bislang keine Reaktion, die Bewertung ist nach wie vor nicht veröffentlicht:

Sehr geehrte Lina,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Allerdings kann ich nicht erkennen, inwieweit die von mir gewählte Ausdrucksweise unangemessen, anschuldigend, beleidigend oder verleumdend sein soll.

Ich habe sehr sachlich und durch "Duden-konforme" Wortwahl die Leistung der Gesellschaft kritisiert und dies auch ausführlich begründet.

Die Sätze bzw. Worte „untätiger und unzuverlässiger Anbieter“ sowie „unzuverlässige Geschäftspraktiken“ erfüllen in keinster Weise die Voraussetzungen, um als Verleumdung oder Beleidigung im rechtlichen Sinne qualifiziert werden zu können.

Sie sind im Gesamtzusammenhang auch nicht als unangemessen anzusehen, da es vorliegend um einen nicht unerheblichen Rechtsanspruch meinerseits geht, nämlich der Abtretung eines Rechts (siehe hierzu weiter unten) und deren Nichtdurchsetzung durch „Wir kaufen Deinen Flug“ (nachfolgend WkdF genannt) aufgrund Untätigkeit.

Wenn WkdF damit wirbt, Ansprüche für mich nicht nur durchzusetzen, sondern mich auch auf dem Laufenden zu halten, aber nach 2,5 Monaten, trotz meiner telefonischen Erinnerung, keinen Zwischenbericht gibt, nichts unternimmt und bis zu meiner negativen Bewertung auch nichts unternommen hatte, dann meine ich durchaus berechtigt WkdF als "untätig" bezeichnen zu dürfen.

Unseriös ist es aus meiner Sicht auch, wenn ein Unternehmen vorgenannte Werbeversprechen macht und diese nachweislich nicht einhält.

Sie dürfen dabei nicht vergessen, dass ich als Kunde aufgrund solcher Werbeversprechen WkdF beauftragt habe meine Ansprüche gegen Lufthansa durchzusetzen und ich in diesem Zusammenhang meine Ansprüche an WkdF rechtsverbindlich abtreten musste.

Die Abtretung eines Anspruchs ist eine rechtlich weitreichende Handlung. Durch die Abtretung tritt der neue Gläubiger bzgl. der abgetretenen Forderung an die Stelle des bisherigen Gläubigers (§ 398 S. 2 BGB) . Wenn der neue Forderungsinhaber, also WkdF, wie vorliegend nicht tätig wird und den Anspruch nicht verfolgt, habe ich rechtlich keine Möglichkeiten mehr, meine vormaligen Ansprüche selbst durchzusetzen.

Ich habe eindeutig belegt, dass WkdF untätig war und wollte daher andere Kunden davor bewahren, ihre Ansprüche an diese ebenfalls abzutreten. Dafür sind meines Erachtens Portale wie ihres da, damit Erfahrungen, seien Sie positiv oder wie in diesem Falle negativ, veröffentlicht werden und andere Nutzer solche Erfahrungen bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen können.

Sollten Sie jedoch negative Bewertungen, die sachlich begründet wurden und in keinster Weise beleidigend oä. waren, nicht veröffentlichen, so gibt dies zu denken.

Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass meine Bewertung richtlinienkonform, nicht beleidigend, nicht unangemessen und auch nicht verleumdend ist.

Ich bitte Sie daher, diese wieder zu veröffentlichen.

Ich behalte mir natürlich vor, auch die Reaktion von Trustpilot und deren Umgang mit negativen Bewertungen öffentlich zu machen.

Freundliche Grüße"

Wie gesagt, hierauf erfolgte bislang keine Reaktion. Das "Reputationsmanagement" von WkdF im Internet scheint zu funktionieren....

Update: Die Compliance Abteilung von Trustpilot hat sich zwischenzeitlich meiner rechtlichen Auffassung angeschlossen und die Bewertung unverändert wieder aktiviert und somit bestätigt, dass kein Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien vorliegt.

@Mr. Hard: Wie in der Bewertung bereits geschrieben, wollte ich mich mit diesem "Kleinkram" aus Zeitgründen nicht selbst beschäftigen, sondern es den "Spezialisten" überlassen... War aber ein Trugschluss :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.794
3.316
Ohne das alles zu zitieren zum vorherigen Beitrag:
Wäre es jetzt für einen Juristen nicht das einfachste die Erstattung beim kritisierten DL einzuklagen?
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Konnte man hier am Anfang nicht auch Flüge verkaufen die erst in der Zukunft stattfinden? Meine das war so, die Funktion kann ich aber nicht mehr finden.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
12
Konnte man hier am Anfang nicht auch Flüge verkaufen die erst in der Zukunft stattfinden? Meine das war so, die Funktion kann ich aber nicht mehr finden.

Ich war einer der ersten Kunden von "WirkaufendeinenFlug", siehe #5, #16 etc. Die von dir genannte Funktion hat es am Anfang nicht gegeben, ich wüsste auch nicht welchen Sinn sie haben könnte.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Ich war einer der ersten Kunden von "WirkaufendeinenFlug", siehe #5, #16 etc. Die von dir genannte Funktion hat es am Anfang nicht gegeben, ich wüsste auch nicht welchen Sinn sie haben könnte.

Dann hab ich mich wohl getäuscht oder die Seite verwechselt. Meine es gab sogar mehr Geld wenn man einen Flug verkauft der erst zukünftig stattfindet.
 

vantom

Erfahrenes Mitglied
02.11.2011
1.361
1
BER
www.tomflieger.net
Probier mal geld-fuer-flug.de - hab denen vor und nach Flugdatum schon Flüge verkauft, die nicht stornierbar waren (inkl. FR). Es gab immer mehr als 0, das wäre das was ich sonst bekommen hätte. Alles ohne Probleme oder viel Aufwand. Der Ankauf ist soweit ich weiß max. 6 Wochen vorher möglich.
 
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