Zoll & Steuer

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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.374
5.018
FRA
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Was fuer eine Steuerhinterziehung?

Streng juristisch gehört die Einfuhrumsatzsteuer zu den Abgaben, es ist aber die Nichtentrichtung der Einfuhrumsatzsteuer, die ich meine, wenn ich von Steuerhinterziehung rede.

Meine Frage zu Beginn dieses Threads ist ja nun ausreichend geklärt, ich bedanke mich an dieser Stelle für die vielen, sehr produktiven Beiträge und freue mich, dass meine rudimentären Kenntnisse der Steuer- und Zollgesetze doch noch nicht so dermassen falsch sind.

Die beiden Posts, deretwegen ich diesen Thread eröffnet habe;

-> ich bin schon ein ziemlich lange Zeit im Ausland wohnhaft und kenne mich dementsprechend aus was ich darf und was ich nicht darf!

Unglaublich was für Steuerexperten wir haben...

Du kannst das Thema gerne in einem getrennten Thread diskutieren (ich beteilige mich auch daran) aber lass die Steuerproblematik lieber meine Sorge sein... Ich kenne mich da schon aus!

Zusammenfassend verweise ich gerne noch einmal auf die Seiten des Zolls, die mir schon in einigen Fällen sehr gut weitergeholfen haben.
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
Streng juristisch gehört die Einfuhrumsatzsteuer zu den Abgaben, es ist aber die Nichtentrichtung der Einfuhrumsatzsteuer, die ich meine, wenn ich von Steuerhinterziehung rede.
Warum soll ich fuer Geraete und Artikel, die ich bereits versteuert hatte, nochmal Steuer zahlen?
Und warum soll das dann Steuerhinterziehung sein?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.194
FRA/QKL
Noch ein klein wenig aus der Praxis:

Ich reise immer mit 2 iPhones, MBP und iPad. Ist alles in Deutschland gekauft (logischerweise, da ich hier ja auch die 19% Umsatzsteuer ansetzen kann). Ich bin in Deutschland schon mehrfach vom Zoll "untersucht" worden und insbesondere die 2 iPhones wurden (!) hinterfragt. Einfache Antwort: Eines für DE und eines mit US SIM. Die Rufnummer kann ich zeigen und gut wars. Beim MBP wurde einmal die S/N geprüft und für "Ja, ist in Deutschland gekauft" - also gut befunden. Ein anderes Mal wurde ich gefragt, ob die Geräte meinem AG gehören. Habe ich bejaht, dann war es auch okay.

Mit 2 Originalverpackten iPhones würde ich NIE in Deutschland einreisen, egal ob ich in Singapur oder auf dem Mond leben würde. Mit dem Zoll ist nicht zu spaßen.

Noch eine Anekdote: Eine Service-Mitarbeiter eines Kunden ist mal mit einem vorinstallierten Desktop Rechner aus USA in München gelandet und hat beim Zoll auf die Frage, was mit dem Rechner sei treudoof geantwortet, dass er den bei einem seiner Kunden installieren müsse. Falsche Antwort, ganz falsche Antwort! Hat einen Rechtsanwalt dieses Kunden 4 Monate gedauert das gerade zu biegen, weil der arme Mitarbeiter völlig unvorbereitet beim Zoll falsch geantwortet hat. Der Fehler lag natürlich beim Unternehmen das ihn so bescheuert auf den Weg geschickt hat.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.598
Warum soll ich fuer Geraete und Artikel, die ich bereits versteuert hatte, nochmal Steuer zahlen?
Und warum soll das dann Steuerhinterziehung sein?

Wenn Du Waren aus dem Zollausland in das Zollinland verbringst, dann wird Zoll und EUSt fällig. Ob Du diese Waren mit versteuertem Geld bezahlt hast, ob Du im Ausland Verkehrs- oder Verbrauchssteuern dafür bezahlt hast oder diese Waren geschenkt bekommen hast, ist dabei gleichgültig. Und wenn man z.B. die EUSt nicht bezahlt, weil man sie nicht anmeldet, nennt man das Steuerhinterziehung.
 

newcomer

Aktives Mitglied
27.05.2013
131
10
MUC
Hallo,
passt zwar nur teilweise hier rein, möchte aber nicht unbedingt einen neuen thread aufmachen.
Ich reise aus Kanada über London nach Genf und reise dann weiter nach Frankreich aus und fahre dann eine Woche spaeter wieder nach Deutschland (habe ein paar neue Elektronikartikel dabei). Ich lebe aber in Deutschland. Muss ich dann trotzdem noch die Einfuhrumsatzsteuer in der Schweiz bezahlen, oder wie läuft das ab?

Danke =)
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.745
10.563
HAM
Da ich davon ausgehe, Du lässt Dein Gepäck durchchecken, dann gelten bei der Einreise in die Schweiz die dortigen Zollrichtlinien. Bei der Weitereise nach Frankfurt gelten dann die Freimengen zwischen CH und EU - die weitere Reise nach DE spielt dann keine Rolle, da Du aus einem EU-Mitgliedsstaat kommst.
 

AndreasRakete

Aktives Mitglied
11.04.2015
111
34
Hallo zusammen,

ich konnte aus der Diskussion hier für meine Fragestellung schon einiges rausziehen, bin mir aber für meinen konkreten Fall noch nicht ganz im Klaren ob meine Idee so sinnvoll ist.

Meine +1 kommt aus einem Nicht-EU Land (und wohnt auch dort), in dem eine bestimmte hochpreisige Kamera deutlich günstiger verkauft wird als hierzulande. Das würde ich mir gerne zu Nutzen machen.

Gedankenspiel: Ich kaufe die besagte Kamera als Tourist in ihrem Land und lasse mir die Steuer (Tax Free) bei der Ausreise erstatten. Im Flugzeug schenke ich meiner +1 dann die Kamera und sie reist als Touristin nach samt Kamera nach Deutschland ein. Sie kommt aber dann zum Schluss, dass sie ein so hochpreisiges Geschenk lieber doch nicht annehmen will und gibt sie mir zurück.

Worst case, wäre dann doch, dass der Zoll bei ihrer Einreise auf einen Nämlichkeitsnachweis besteht, bei Ausländern ist das aber eher ungewöhnlich, oder? Könnte in diesem Fall dann rückwirkend noch die 19% Steuern nachgezahlt werden, oder würden dann ggf. ein höherer Satz fällig?

Viele Dank für euren Input.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
107
ihr gehört dann zu den Leuten, die man ständig bei irgendwelchen "Dokus" über Grenzkontrollen sieht, die meinen, dass sie schlauer als der Zoll sind.
Die wenigsten sind es aber.

Spätestens hier
Ich kaufe die besagte Kamera als Tourist in ihrem Land und lasse mir die Steuer (Tax Free) bei der Ausreise erstatten. Im Flugzeug schenke ich meiner +1 dann die Kamera..
riecht der Zöllner Schei..e. Und aus seiner Erfahrung weiss er, dass es dort wo es nach Schei..e riecht auch Scheiss gibt.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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Z´Sdugärd
Es spielt keine Rolle ob du, er, sie, es im Ausland, Inland, EU, Takktukkstan lebt, als Touri, Geschäftskasper oder sonst was unterwegs ist. Wen Ware in die EU eingeführt wird und dort BLEIBT muss sie über der Freimenge X (also so 430€ rum, genauere Zahlen gibts bestimmt in diesem Fred) eben "verzollt" werden. Egal wem sie gehört, ob man sie geklaut, geschenkt oder gekauft hat.

Im Zweifelsfall macht der Zoll eins: Er kassiert von demjenigen der mit dem Trümmer einreist die entsprechenden Gebühren. Derjenige der die Cam einführt MUSS dann nachweisen (mal egal wie) das die Cam bereits in der EU versteuert wurde und bekommt man die Moneten die er für die Einfuhr bezahlt hat zurück. Wird in deinem Falle halt "schwer". Bist du schonmal auffällig geworden wirds eben interesant.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Als Amateur schlauer sein zu wollen als der Zoll dürfte tendenziell schief gehen, jedenfalls sobald man erwischt wird. Eine solche Geschichte mit hin-und-herschenken dürfte den Zöllner wenig beeindrucken.

Wenn du die Kamera günstig im Ausland (inkl. Tax refund) kaufen willst und bei der Einfuhr die Abgaben "sparen" willst, dann wird das vermutlich nicht auffliegen. Wird sicherlich jeden Tag x-fach ohne Folgen gemacht. Dadurch wird es aber nicht korrekt und du solltest nicht erwarten, dass jemand in einem öffentlichen Forum solch Verhalten empfiehlt.
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
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KUL (bye bye HAM)
Sollte die Kamera nachverzollt werden, würde der Zoll das sicherlich als Delikt mit Vorsatz werten und nicht nur die 19% EUSt verlangen, sondern ggf. auch noch 19% Strafzoll. Je nachdem wie teuer die Kamera ist, gibt es da noch eine Grenze bis zu dieser der Strafbefehl in Form des Strafzolls ausreicht, oder es sich schon um eine Straftat handelt mit entsprechendem Nachgang.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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13.194
FRA/QKL
Sicherlich ist es auch immer noch günstiger im Garantiefall (Soll bei Kameras ja ab und zu mal vorkommen ;)) in besagtes Nicht-EU Land zu reisen und dort seine Garantieansprüche geltend zu machen. :rolleyes:

Ach, und obwohl gleiches Modell laut Typenschild wird Elektronik für unterschiedliche Länder durchaus schon mal unterschiedlich gefertigt. Nicht überall sind Gewährleistung und Garantie derart Verbraucher freundlich geregelt wie in der EU. ;)

Aber muss jeder selbst wissen an welchem falschen Ende gespart wird. :p
 
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odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd
Sicherlich ist es auch immer noch günstiger im Garantiefall (Soll bei Kameras ja ab und zu mal vorkommen ;)) in besagtes Nicht-EU Land zu reisen und dort seine Garantieansprüche geltend zu machen. :rolleyes:
Naja bei hochwertigem DSLR und Co Gebimsel ist die Gefahr eines Defektes relativ gering...Desweiteren gibt es in der Tat bei gewissen "Profi" Gerätschaften (die halt auch entsprechend teuer sind) eine weltweit EINHEITLICHE Garantie. Währ ja auch blöd wen du mit der 10.000€ Knipse in Takkatukkastand keine Garantie bekommst. https://www.nikonimgsupport.com/eu/BV_article?articleNo=000006097&configured=1&lang=de Aber wiegesagt nur für ausgesuchtes Zeugs.

Aber hierzu mal n Schwank aus dem prallen Leben:
So vor ca 10 Jahren als der $ noch sehr günstig und Elektronic in den US von A dazu noch scheissbillig war hat meine +1 ein Netbook haben wollen von meiner Dienstreise. Also in den nächsten Best Buy geschlendert und so n Teil gekauft. Natürlich gabs das obligatorische Beratungsgespräch wo man noch diversen Plunder dem Kunden aufreden wollte. U.a. eine Garantieverlängerung...dabei ist dieser Dialog entstanden:
"Wissen sie mit nur 75$ haben sie 5 Jahre Garantie....FÜÜÜÜNF Jahre!!"
"Mag sein, aber vielleicht haben sie schon an meinem Dialekt festgestellt das ich nicht von diesem Kontinent kommen. Danke, aber es bringt mir leider nichts"
"Ach was! Best Buy ist WELTWEIT vertreten und die FÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜNF Jahren gelten Weltweit mir vor Ort Pickup Service....FÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜNF Jahre!"
"Bringt mir nix!"
"Wo wohnen sie den?"
"Stuttgart, Deutschland"
"Moment ich suche die nächste Fillale in ihrer Nähe...."
*klimperklimper am Computer*
"Sehen sie, da haben wir eine....wie weit ist Barcelona den weg?"
"Ich hätte jetzt gerne den Rechner so wie er da steht!"
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
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4.623
Gummersbach
Meine +1 kommt aus einem Nicht-EU Land (und wohnt auch dort), in dem eine bestimmte hochpreisige Kamera deutlich günstiger verkauft wird als hierzulande.
Gedankenspiel:.....

Gedankenspiel Somkiat : Mal angenommen deine plusAinz kommt aus der DomRep und in eurem Aeroplan nach DUS aus Punta Plata gebucht auf Eurowings operated by Sunexpress sitzen noch 300 Mann . Von denen haben mindestens noch 100 eine Kamera im Gepäck . Müssen wir davon ausgehen , daß der Zoll in DUS 101 Untersuchungen hinsichtlich der Kameras initiiert ? Dasselbe gilt für alle Notebooks an Bord und sonstigen Krempel mit möglichem Wert über 450 (?) Oiro . Das kann man zwar erörtern aber solange niemand 5 Kameras mit sich führt dürfte es sich um einen abstrakten Fall handeln .
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Gedankenspiel Somkiat : Mal angenommen deine plusAinz kommt aus der DomRep und in eurem Aeroplan nach DUS aus Punta Plata gebucht auf Eurowings operated by Sunexpress sitzen noch 300 Mann . Von denen haben mindestens noch 100 eine Kamera im Gepäck . Müssen wir davon ausgehen , daß der Zoll in DUS 101 Untersuchungen hinsichtlich der Kameras initiiert ? Dasselbe gilt für alle Notebooks an Bord und sonstigen Krempel mit möglichem Wert über 450 (?) Oiro . Das kann man zwar erörtern aber solange niemand 5 Kameras mit sich führt dürfte es sich um einen abstrakten Fall handeln .

Die Frage ist aber nicht, wie groß die Chance ist erwischt zu warden, sondern er versucht es "pseudolegal" zu machen. Das sonstige Risiko sehe ich ebenso wie Du - mich hat in Düsseldorf in 50 Jahren fliegen noch nie jemand kontrolliert. Das erste mal passierte mir das spaßigerweise in Italien vor ein paar Wochen, wo ein Italienischer Gardegeneralzöllner wissen wollte, wieviel Geld ich bei einer Einreise aus Deutschland mit dabei hatte).
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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Z´Sdugärd
Gedankenspiel Somkiat : Mal angenommen deine plusAinz kommt aus der DomRep und in eurem Aeroplan nach DUS aus Punta Plata gebucht auf Eurowings operated by Sunexpress sitzen noch 300 Mann . Von denen haben mindestens noch 100 eine Kamera im Gepäck . Müssen wir davon ausgehen , daß der Zoll in DUS 101 Untersuchungen hinsichtlich der Kameras initiiert ? Dasselbe gilt für alle Notebooks an Bord und sonstigen Krempel mit möglichem Wert über 450 (?) Oiro . Das kann man zwar erörtern aber solange niemand 5 Kameras mit sich führt dürfte es sich um einen abstrakten Fall handeln .

Selbige Frage stellt sich wie hoch die Chance ist erwischt zu werden wen man nach 5 Bier und 5 Schnaps nach dem Wasen nach Hause fährt mit dem eigenen Auto wie die anderen 10.000. Kann natürlich gut gehen, wen aber fällig bist wirds interesant.
 
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AndreasRakete

Aktives Mitglied
11.04.2015
111
34
Ja vielen Dank!

Die Idee beinhaltet natürlich nicht, dem Zoll zu erzählen, dass die Kamera gerade den Besitzer gewechselt hat...

Aber klar, ich habe den Grundsatz verstanden, Waren die in der EU bleiben werden verzollt. Ich würde dann also meine +1 bei ihrer Ausreise ohne Kamera in die Illegalität stürzen, das wollte ich eigentlich nicht verantworten müssen. Es ist eben nur so verführerisch, da selbst mit 19% Steuer + 19% Strafe kostet die Kamera nicht mehr als hier. :rolleyes:


Edit: Ich hab's gerade überschlagen, es wäre dann doch ein paar Euro teuer.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Hallo zusammen,

ich konnte aus der Diskussion hier für meine Fragestellung schon einiges rausziehen, bin mir aber für meinen konkreten Fall noch nicht ganz im Klaren ob meine Idee so sinnvoll ist.

Meine +1 kommt aus einem Nicht-EU Land (und wohnt auch dort), in dem eine bestimmte hochpreisige Kamera deutlich günstiger verkauft wird als hierzulande. Das würde ich mir gerne zu Nutzen machen.

Gedankenspiel: Ich kaufe die besagte Kamera als Tourist in ihrem Land und lasse mir die Steuer (Tax Free) bei der Ausreise erstatten. Im Flugzeug schenke ich meiner +1 dann die Kamera und sie reist als Touristin nach samt Kamera nach Deutschland ein. Sie kommt aber dann zum Schluss, dass sie ein so hochpreisiges Geschenk lieber doch nicht annehmen will und gibt sie mir zurück.

Worst case, wäre dann doch, dass der Zoll bei ihrer Einreise auf einen Nämlichkeitsnachweis besteht, bei Ausländern ist das aber eher ungewöhnlich, oder? Könnte in diesem Fall dann rückwirkend noch die 19% Steuern nachgezahlt werden, oder würden dann ggf. ein höherer Satz fällig?

Viele Dank für euren Input.
.... bin schon mal gespannt, was sich deine +1 im Scheidungs-Prozess alles einfallen lassen wird, um dich zu bescheissen in Aussicht auf höheren Unterhalt.