Neuer AG & Kündigung - Problem

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Andreas0007

Reguläres Mitglied
09.05.2015
44
0
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Hallo zusammen,

eure Meinungen sind gefragt:

Durch einen privaten Umzug an den Bodensee musste meine Frau und ich unsere Job’s wechseln.

Mein neuer AG will mich zum 01.05. Meine Kündigungsfrist beim derzeitigen AG beträgt 6 Monate zum Quartalsschluss, in meinem Fall der 30.06 (Situation ist 2 Monate her)

Meine Frau beginnt Ihre neue Stelle am 01.05.

Die ganze Situation habe ich meinen Vorgesetzten und dem Personalchef wahrheitsgetreu erklärt.
Ein Aufhebungsvertrag zum 30.04 wurde zwar mündlich zugestimmt, schriftlich bekomme ich es aber noch nicht, da man abwarten muss wie sich die Einarbeitung meines Nachfolgers darstellt, etc.
Auch unser Betriebsrat findet meine Situation nachvollziehbar und meinte dass es zu keinen Problemen führen wird.

Mein Personalchef hat sogar das Angebot gemacht, bei meinem neuen AG persönlich anzurufen und mein Eintrittsdatum auf den 01.07 zu verschieben, da ich bei einem wichtigen Projekt gebraucht werde. Da es dieselbe Branche ist, kennt man sich. Die beiden AG sind auch keine Konkurrent, da wir extrem lokal agieren. Diese Geste habe ich vorerst dankend abgelehnt.

Ich habe nun zum 30.06 gekündigt und den neuen Arbeitsvertrag zum 01.05 unterschrieben. Mein Chef / Personalchef wissen darüber Bescheid. Auch die Thematik, dass meine neuer Wohnort/AG ab dem 01.05 200km oneway entfernt ist, ist bekannt und ein täglich pendeln von 400km kaum machbar ist. Die letzte Aussage war, dass mein derzeitiger AG sein möglichste tun wird um meinen Wunschtermin anzustreben, ich aber parallel meinen neuen AG kontaktieren soll, da sich das Eintrittsdatum verschieben könnte.

Meine Vermutung ist, so kindisch es auch klingt, dass mein derzeitiger AG den Aufhebungsvertrag möglichst weit nach hinten ziehen möchte, um unnötige Fehltage auszuschließen und eine reibungslose Einarbeitung meines Nachfolgers zu Gewährleistung.

Nun sind Meinungen gefragt, was würdet Ihr an meiner Stelle tun ? Ball flach halten und abwarten oder auf einen Aufhebungsvertrag bestehen ? Am wenigstens will ich bei meinem neuen AG negativ auffallen und Ihn hineinziehen.
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.831
601
MUC, near OBAXA
Bauchgefühl worst case:
Du erscheinst ab 2.5. nicht mehr zur Arbeit und fängst bei Deinem neuen AG an.
Dein alter AG mahnt Dich ab wg. Vertragsverletzung und schmeißt Dich am Ende achtkant raus, Du kriegst kein oder ein besch.... Zeugnis. und natürlich keinen doppelten Lohn.
So weit so gut, so schmutzig. Aber machbar.
(und Dein neuer AG wird nicht mit reingezogen....)

Alles andere dazwischen sind good will Lösungen, und vermutlich wird es auch dazu kommen.
Ist natürlich nicht schön mit sowas vor der Brust wochen-/monatelang rumzulavieren, aber Du hast Dich halt da auch selber reinmanövriert.

Versuch es vorher zu klären, aber der "worst case" ist letztlich gangbar, IMHO
 

Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.613
1.777
grounded
Du hast hier den Fehler gemacht zum 30.06. zu kündigen und gleichzeitig zugesagt zum 01.05. anzufangen. Würde SOFORT den neuen AG informieren, dass du dies aufgrund einer mündlichen Zusage des Aufhebungsvertrages gemacht hast, dieser aktuell jedoch nicht vorliegt und du dir auch nicht sicher bist bzw. nicht viel dafür spricht, dass dieser zeitnah kommt. Dazu nichts weiter sagen, auch nicht den aktuellen AG schlecht machen.

Wenn ich dieses ganze Blabla "wir tun unser mögliches bla bla bla bla bla bla bla" schon wieder höre...würde dort ebenfalls SOFORT klare Fakten schaffen und schriftlich um ZEITNAHE Aushändigung des zugesagten Aufhebungsvertrages bitten und gut.
 
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koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Ganz ehrlich da hängt so viel dran ich würde das nicht im Forum klären, sondern etwas Geld in die Hand nehmen und zum spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht gehen. Vieleicht findet er irgendwas in deinem Arbeitsvertrag das du früher rauskommst dann hast du auch was festes in der Hand für die Aufhebungsvertragsverhandlung.
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.600
503
Ganz ehrlich da hängt so viel dran ich würde das nicht im Forum klären, sondern etwas Geld in die Hand nehmen und zum spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht gehen. Vieleicht findet er irgendwas in deinem Arbeitsvertrag das du früher rauskommst dann hast du auch was festes in der Hand für die Aufhebungsvertragsverhandlung.

Empfehle auch den Fachanwalt. Meinungen hier sind zwar nett und für alle interessant, ersetzen aber keinen echten Fachmann.

Bauchgefühl: Ich hätte eher zum 30.4. gekündigt mit Bezug auf die Mündliche Vereinbarung (neben bei den Anwalt die Kündigung aufsetzen lassen). Dann hätte der jetzige Arbeitgeber reagieren müssen, bzw. aktiv widersprechen müssen und die Thematik wäre transparent.

Das wäre zwar viellecht etwas unschön geworden, vielleicht aber auch nicht. Manchmal ist es besser alle arbeiten aufs gleiche Ziel hin. So hat dein jetziger Arbeitgeber sich mit wischi waschi rausgeredet und sich alle Optionen offen gehalten.

Flyglobal
 

Andreas0007

Reguläres Mitglied
09.05.2015
44
0
Der Gang zum Fachanwalt war das erste was ich gemacht habe. Nach Durchsicht meines Arbeitsvertrages und Darstellung der Sachlage war seine Antwort: Nach Abzug meines Urlaubs sind es effektiv knapp 30 Anwesenheitstage mehr/weniger, die mein AG von mir hat und dies wohl kaum ein Grund ist, einen loyalen Angestellten nicht früher gehen zu lassen und Ihm Steine in den Weg zu legen. Ich solle einfach die Karten auf den Tisch legen.
 
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tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.358
1.669
Der Gang zum Fachanwalt war das erste was ich gemacht habe.

So richtig weiterhelfen konnte er ja wohl nicht… ;)

Wenn beide Arbeitgeber auf ihrem Recht bestehen, würde ich persönlich auch den alten stehen lassen, anstatt beim neuen mit einer Hypothek zu beginnen, so wie von bursche99 skizziert.

[…]
Dein alter AG mahnt Dich ab wg. Vertragsverletzung und schmeißt Dich am Ende achtkant raus, Du kriegst kein oder ein besch.... Zeugnis. […]

Das Risiko mit dem Zeugnis halte ich für überschaubar. Das Zeugnis muß immer die gesamte Arbeitsleistung bewerten und darf nicht nur auf ein einzelnes Ereignis (in diesem Fall Dein Vertragsbruch) abzielen. Wenn Du 15 Jahre einen exzellenten Job gemacht hast, und Dich am Schluß aufgrund einer Zwangslage (möglicherweise von Dir selbst verursacht, ja, aber Du wirst ja Gründe dafür haben) nicht ganz fein-britisch verhältst, hast Du meiner Meinung nach trotzdem Anspruch auf ein gutes Zeugnis. Das wirst Du allerdings wohl erkämpfen müssen… vielleicht kann Dein Fachanwalt da ja eher helfen… ;)

Und eventuell wirst Du die eine oder andere kleine Gemeinheit hinnehmen müssen ("...verlässt uns zum 23.04. auf eigenen Wunsch..."). Das merkt ein geübter Zeugnisleser natürlich sofort, und es ist dann bei allfälligen zukünftigen Bewerbungen zumindest mal erklärungsbedürftig.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.034
2.849
Z´Sdugärd
Sorry, aber ich versteh solche Harakiri Aktionen die ins Auge gehen MÜSSEN nie.

Neuer AG fragt nach Kündigugsfrist -> 30.6. Also neuer Arbeitsvertrag ab 1.7. FERTIG. Darüber hinaus gibt es eine schriftliche Vereinbarung "wen früher möglich, dann Eintritt sofort". Mit dem alten AG einen Aufgebungsvertrag machen SCHRIFTLICH und alles ist gut. Ich bin der Meinung das man spärstens nach einer abgeschlossenen Ausbildung wissen sollte das nur gilt was schriftloch fixiert wurde (und selbst das lässt sich erstreiten). Vorallem bei so wichtigen Sachen wie Arbeitsverträgen.
 

Andreas0007

Reguläres Mitglied
09.05.2015
44
0
Das Problem was aufkommen kann, dass der alte AG dem neuen AG (welcher bekannt ist) kontaktieren könnte und Ihm mein Verhalten mitteilen könnte. Im Sinne von, auf Ihren neuen Mitarbeiter Herr XY würde ich mal ein Auge werfen.
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.358
1.669
Das Problem was aufkommen kann, dass der alte AG dem neuen AG (welcher bekannt ist) kontaktieren könnte und Ihm mein Verhalten mitteilen könnte. Im Sinne von, auf Ihren neuen Mitarbeiter Herr XY würde ich mal ein Auge werfen.

Genau deshalb wäre es ja wichtig, mit allen Beteiligten ganz offen zu kommunizieren. Egal, für welche Option Du Dich nun entscheidest.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Genau deshalb wäre es ja wichtig, mit allen Beteiligten ganz offen zu kommunizieren. Egal, für welche Option Du Dich nun entscheidest.

Sehe ich auch so. Den Fehler hast DU schon gemacht. Rechtlich wirst Du da nicht herauskommen, Du hast einen doppelten Arbeitsvertrag. Da kannst Du nur noch verhandeln.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
12
Ich würde bei aller Hektik erstmal kühlen Kopf bewahren:

1. Wie ist deine Positionierung beim neuen Arbeitgeber: War es schwierig den Job zu bekommen, gab es viel Konkurrenz oder sind die dir eher "hinterhergelaufen". Wenn ersteres: Mündlich neuen AG signalisieren, das es noch unerwartetes Problem mit Vertragsbeendigung gibt und Zuversicht signalisieren, das es per 1.5. klappt. Wenn letzteres: wie a) nur mit Hinweis, das es evtl. nicht klappt und schwierig werden könnte mit 1.5.
2. Das rein rechtliche mit zwei Verträgen würde ich eher hinten anstellen. Bei vernüftigen Verhalten ist es extrem unwahrscheinlich, das es w/ 2 Monaten zu einer Klage kommt.
3. Außerdem hast Du die mündliche Zusage vom alten AG. Darauf würde ich erstmal bauen anstatt in Panik zu verfallen. Die Grundregel für Personaler lautet: "Reisende soll man nicht aufhalten", das weiss auch diene alte Firma.
 

Andreas0007

Reguläres Mitglied
09.05.2015
44
0
Ich würde bei aller Hektik erstmal kühlen Kopf bewahren:

1. Wie ist deine Positionierung beim neuen Arbeitgeber: War es schwierig den Job zu bekommen, gab es viel Konkurrenz oder sind die dir eher "hinterhergelaufen". Wenn ersteres: Mündlich neuen AG signalisieren, das es noch unerwartetes Problem mit Vertragsbeendigung gibt und Zuversicht signalisieren, das es per 1.5. klappt. Wenn letzteres: wie a) nur mit Hinweis, das es evtl. nicht klappt und schwierig werden könnte mit 1.5.
2. Das rein rechtliche mit zwei Verträgen würde ich eher hinten anstellen. Bei vernüftigen Verhalten ist es extrem unwahrscheinlich, das es w/ 2 Monaten zu einer Klage kommt.
3. Außerdem hast Du die mündliche Zusage vom alten AG. Darauf würde ich erstmal bauen anstatt in Panik zu verfallen. Die Grundregel für Personaler lautet: "Reisende soll man nicht aufhalten", das weiss auch diene alte Firma.


m.M.n war es eher einfach den Job zu bekommen. All meine Wünsche wurden erfüllt, auch der Zeitraum zwischen Bewerbung und Vertragszusendung haben keine 2 Wochen gedauert. Man teilte mir allerdings mit, dass die Stelle vakant ist, schon länger ein Nachfolger gesucht wird und schnellstens besetzt werden muss.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.044
8.090
Dahoam
Völlig offtopic: Vielen Dank für die Frage und die Antworten zu einem Nicht-Vielfliegerthema.

Immer wieder interessant was für Probleme man im Leben haben kann und auf was man achten muss. Die gesammelte Lebenserfahrung Vieler zu allen möglichen Themen ist für mich eine sehr interessante Sache in diesem Forum! (y)
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
21.374
9.841
www.red-travels.com
Neuer AG & Kündigung - Problem

Bzgl. Aufhebungsvertrag, wenn das Gespräch noch klar in Erinnerung ist und nicht allzuweit zurück liegt, solltest du deinem VG am besten nochmal eine Mail schreiben in der du das Gespräch zusammenfasst und ihn damit erinnerst, in Kopie setzt du den BR.

Wie kommt es eigentlich dazu, dass du die Vertragsfristen um 2 Monate überschneiden lässt? Ich weiß nicht wie dein AG dir gegenüber im Falle des Vertragsbruchs steht, rein rechtlich kann er dir aber entstandenen Schaden in Rechnung stellen, der durch dein Wegbleiben entsteht.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.890
580
CGN
Die ganze Situation habe ich meinen Vorgesetzten und dem Personalchef wahrheitsgetreu erklärt.
Ein Aufhebungsvertrag zum 30.04 wurde zwar mündlich zugestimmt, (..)

Mein Personalchef hat sogar das Angebot gemacht, bei meinem neuen AG persönlich anzurufen und mein Eintrittsdatum auf den 01.07 zu verschieben, da ich bei einem wichtigen Projekt gebraucht werde.

Was ich nicht so ganz verstanden habe: wer hat dir den Aufhebungsvertrag mündlich zugesagt? Und wann kam die Wendung, dass man statt dessen für dein Bleiben ein gutes Wort bein neuen Arbeitgeber einlegen möchte?

Wenn Dir mündlich etwas zugesagt würde, von dem derjenige nichts mehr wissen will, wären meine Skrupel wohl geringer als wenn der Arbeitgeber bisher immer korrekt zu Dir war, dir lediglich "sollte kein Problem sein, sobald der Nachfolger eingearbeitet ist" zugesagt hat und du einfach zu früh den neuen Job zugesagt hast.

Und bei wenig Skrupel ... die schlimmste Waffe des Arbeitgebers ist die fristlose Kündigung. Wenn du bereit bist, die zu riskieren, dann bleib doch einfach mal Zuhause :)
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.890
580
CGN
Ich weiß nicht wie dein AG dir gegenüber im Falle des Vertragsbruchs steht, rein rechtlich kann er dir aber entstandenen Schaden in Rechnung stellen, der durch dein Wegbleiben entsteht.

Theoretisch richtig. Praktisch, wenn man sich nicht ganz blöd anstellt (und mit Ansage passend auf den Tag genau fern bleibt) gibt es ausreichend Wege, diesem Risiko die Luft rauszulassen.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.890
580
CGN
Man trifft sich immer zweimal im Leben....
Deshalb meine Frage, ob der Arbeitgeber wirklich mündlich zugesagt hatte oder nicht.

Wenn hier wirklich eine mündliche Zusage nicht eingehalten wurde und dem Arbeitnehmer der Wechsel unnötig erschwert wird, DANN hätte ich weniger Skrupel.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Deshalb meine Frage, ob der Arbeitgeber wirklich mündlich zugesagt hatte oder nicht..
Nun ja, mündliche Absprachen haben immer eine gewisse Problematik - nämlich Missverständnisse.

Der Eine sagt "na gut, vielleicht" und meint eigentlich "Nein" (will aber höflich sein, und vermeidet das direkte nein).

Der Andere hört "na gut, vielleicht" und denkt sich "na gut" und überhört das "vielleicht".

Mit so einer Hypothek möchte ich eigentlich nicht eine (möglicherweise) verantwortungsvolle Position beim neuen AG antreten.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.442
8.726
FRA/QKL
Aus AG Sicht muss ich sagen, wenn jemand kündigt und partout weg will lass ich die Person ziehen, so schlimm das für die betrieblichen Belange auch ist. Allerdings dürfte die Arbeitsleistung gegen 0 tendieren wenn der AN seine diesbezüglichen Forderungen in dieser Situation nicht erfüllt bekommt.

Korrekt wäre es allerdings gewesen dem neuen AG erst zum 01.07. vertraglich zuzusagen mit der Option früher einzusteigen wenn man aus dem alten Vertrag früher rauskommt. Eine Vertragsüberschneidung halte ich für falsch und sogar moralisch verwerflich. Wenn sich der alte AG immer korrekt verhalten hat ist das jetzt ein Abschied mit Geschmäckle.
 

LINDRS

Erfahrenes Mitglied
03.04.2013
1.352
931
DRS
Ist mir letztes Jahr auch so gegangen. Angebot vom neuen AG kam Mitte September, sofort beim alten AG gekündigt, mit dem Wunsch, zum 30.09. auszuscheiden. Nach ein bisschen Hin und Her und der Darlegung meiner Motivation, weitere drei Monate Zeit abzusitzen, obwohl ich richtig Lust hätte, beim neuen AG durchzustarten, wurde mir mündlich ein Aufhebungsvertrag zum 30.09. zugesichert. Neuen AG angerufen "1.10. passt, könnt den Vertrag schicken". Nächsten Tag ins Büro, alter AG "du sorry, wegen NASDAQ, Headcount, Quartalsende, Sonnenstand, Kratzer im Kotflügel, Neumond...blablabla...kannst du erst zum 14.10. aufhören, wir brauchen dich die ersten zwei Wochen im Oktober unbedingt!"
Neuen AG angerufen "sorry, geht doch erst zum 15.10." - "kein Problem, Vertrag wird entsprechend geändert"

Komme am 01.10 ins Büro "wie, du bist noch hier?! Dachten, du bist seit 30.09. weg - naja, hier ist die Freistellung für die nächsten zwei Wochen!"

Und so kam ich zu meiner Kuba-Reise, aber das ist eine andere Geschichte...
 

vielzuvielflieger

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
749
161
... als aktueller Arbeitgeber habe ich nur noch das Interesse, dass der mich verlassende Mitarbeiter alles sauber übergibt. Solange der Übergang zum Nachfolger keinen allzu großen Ressourcenengpass verursacht, gilt umso schneller der Mitarbeiter raus ist umso besser....

Aber wenn ich von einem neu eingestellten Mitarbeiter erfahren würde, dass er vor Austrittstermin den Beginn für einen Neuvertrag unterschrieben hat, hätte ich sehr ernsthafte Zweifel an seiner Zuverlässigkeit. Wenn jemand mit seinen persönlichen Verträgen schon so fahrlässig umgeht, wie geht er dann erst mit geschäftlichen Verträgen um... macht er z. B. Zusagen ggü. Geschäftspartnern, die er nicht einhalten kann oder, oder...

Ich rate dringend, dass das ganze Malheur dem neuen AG nicht zur Kenntnis gebracht wird und alles zu versuchen, den alten schnell und sauber zu verlassen.