Frage: Ist Eure Flugzeit bei Geschäftsreisen Arbeitszeit oder Freizeit?

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monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
2.102
638
CH-GR
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Öffentlicher Dienst; Reisezeit = Arbeitszeit. In Europa grundsätzlich Y, interkont eigentlich auch, außer das Ticket wurde über Drittmittel finanziert, dann geht evtl. auch mal C.

Netterweise darf ich aber die Meilen behalten bzw. frei darüber verfügen, da AG kein Interesse daran hat.
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.248
1.873
KUL (bye bye HAM)
Als zusätzlichen Beitrag aus der Vergangenheit:

Projekt mit MA der EU, einer Landesregierung aus DE und uns als privatwirtschaftlichen Teilnehmern. Alle Spesen wurden aus einem gemeinsamen Budget bezahlt, nur die jeweiligen Richtlinien kamen zur Anwendung. Sah in der Praxis für die gleiche Reise wie folgt aus:

EU:
- egal wohin, min. C, 1. Klasse bei der Bahn, min. (!) LDAR vor Ort, falls nötig erachtet seitens des MA Fahrdienst vom Drittanbieter

DE:
- egal wohin, immer Y, günstigste Verbindung buchen, 2. Klasse Bahn egal wie lange. Vor Ort Golfklasse, wenn Kollegen vorher in der Region sind, wurde geschaut ob die den anreisenden MA nicht abholen können (ist ja auch nen Fahrdienst...)

Ist ein schönes Beispiel wie mit unterschiedlichen Maß gemessen wird. Und bei der nächsten EU Parlamentswahl erinnere ich mich wieder was die mit der ganzen Kohle anstellen.

P.S. die EU MAs bekamen ein 5* für 180€ die Nacht, die Deutschen 3* Landeskategorie
 

reas_ma

Aktives Mitglied
23.03.2013
242
0
Innerhalb Europas: Y (Ausnahmen, wenn mehr Gepaeck benoetigt wird oder ich zwingend noch im Flieger arbeiten muss)
Langstrecke: C
Innerhalb Asiens: C

Generell gilt die Reisezeit als Arbeitszeit, wobei ich keine Ueberstundenregelung habe. Daher sind Nachtfluege sozusagen in der Freizeit, da ich ansonsten zu Hause sitzen koennte. Ich bin dann einfach am naechsten Morgen spaeter im Buero oder verlaengere mal ein Wochenende, ohne dass es als Urlaub angerechnet werden muss.
Ruhezeit nach Langstrecken haengt vom Arbeitsaufwand und dem Flugpreis ab. Wenn es preislich sinnvoll ist darf ich frueher oder spaeter fliegen und sozusagen einen Tag Urlaub am Zielort machen (wird ebenfalls nicht angerechnet) und auch saemtliche Kosten werden von der Firma getragen.
Da ich jedoch nicht Arbeit von 8-5 habe, sondern es darum geht, dass der Kram erledigt wird haengt dies sehr von der aktuellen Arbeitsbelastung ab. Entweder arbeite ich dann vom Hotel aus (nix Urlaub & Strand) oder muss danach oder davor meine Freizeit fuer die Arbeit nutzen.

Als die Arbeitsbelastung vor kurzem mal sehr gering war bin ich einfach noch eine Woche vor Ort geblieben, habe damit die vielen WE Fluege und Nachtfluege abgefeiert und meine Freundin einfliegen lassen. Da die Ergebnisse passten, wurde uns sogar das Doppelzimmer bezahlt - somit hat eine Woche Urlaub mit Freundin nur ein paar Meilen fuer ihren Flug gekostet.

Kann mich also nicht beschweren und habe sicherlich viele Vorzuege, die wohl nur in einer kleinen Firma moeglich sind, wenn sich Chef und Mitarbeiter vertrauen. Dafuer wird aber auch erwartet, dass ich, wenn es erforderlich ist, wesentlich laenger und am WE arbeite. Die letzten drei WE's habe ich mit Red Bull verbracht - ohne Vodka, nur zum wachbleiben da vorgestern ein Angebot fertig werden musste...

Fuer mich ist diese Regelung perfekt, fuer einen Familienvater oder jemanden, der alles lange im voraus planen moechte, waere dies vermutlich ueberhaupt nichts! Sommer- oder Winterurlaub jetzt schon planen? Gar nicht dran zu denken! Vorlauf fuer private Reisen im Normalfall maximal 2-3 Wochen und das gilt auch fuer meine pendelei und LH und LX freuen sich, da ich nie in guenstige Buchungsklassen komme...

Bei mir wird es ziemlich genau so gehandhabt, aber wie schon geschrieben funktioniert dies nur so bei KMUs und wenn ein direkter Draht zum Chef besteht.
 

Malapascua

Reguläres Mitglied
26.03.2013
37
0
Bei uns:

Reisezeit = Arbeitszeit. Sehr nett bei vielen Flügen nach Asien.
Bringt aber nur Tarifmitarbeitern etwas, vor allem wenn die im TV ganz hoch eingruppiert sind. Da kann mann mal schnell mit einer Stunde schlafen 50€ verdienen. AT hat freilich nix davon.

Ab 6h alles in C - Meilen darf man privat behalten.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.329
1.192
Bei uns:

Reisezeit = Arbeitszeit. Sehr nett bei vielen Flügen nach Asien.
Bringt aber nur Tarifmitarbeitern etwas, vor allem wenn die im TV ganz hoch eingruppiert sind. Da kann mann mal schnell mit einer Stunde schlafen 50€ verdienen. AT hat freilich nix davon.

Ab 6h alles in C - Meilen darf man privat behalten.

AT heisst nicht automatische Vertrauensarbeitszeit, ist letzlich eben auch Verhandlungssache.
 

CSeries

Reguläres Mitglied
04.02.2012
97
0
ZRH
Reisezeit = Arbeitszeit von Haustür bis Hotelzimmer/Arbeitsort jedoch beim Auszahlen nicht Zuschlagpflichtig
Parkplatz am Flughafen ZRH wird übernommen
Flüge immer Y billige Buchungsklasse - Diskussionen über Langstrecke >6h Flugzeit in C
Meilen darf ich behalten.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Je nach Projekt berechne ich die Anreise pauschal, sprich JA ich lasse sie mir vergueten. Aber weniger mit Stundensatz, das mache ich auch individuell. Sprich mal mehr, mal weniger oder auch gar nicht. Ein Kunde hat kuerzlich ein First Ticket mit ANA bezahlt, da habe ich dann auf das ausweisen einer Anreisepauschale verzichtet.
 

Nok

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
507
1
Nakhon Rachasima
Poster " Somkiat " vom FVV : alles egal , betrieblicher Aufwand . Betrachtet ohnehin das ganze Leben als Freizeit .


Nachtrag zur Erläuterung : Inhaber eines Miniaturbetriebes automobilen Wirkens , mit Handlungsschwerpunkt Frohsinn .
 
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DerEisbaer

Erfahrenes Mitglied
22.10.2011
437
0
in der Pfalz
Bei mir verschwimmt das alles - wie FrequentSailor so schön schrieb: "Die Arbeit muss gemacht werden!"

Ich finde, es ist wichtig, dass es "unterm" Strich für einen passt - das kann man aber nur rausfinden, wenn man es mal erlebt hat.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.983
34
Wien
Ein eigenes Thema dafür zu eröffnen scheint mir nicht Verhältnismäßig darum missbrauche ich jetzt mal diesen Thread hier.

Frage: Ist Eure Reisezeit!...

Bei Tagdiensten ja, alle Fahrten (auch Fahrgast) sind Arbeitszeit. Pro Dienstschicht werden 45min gesetzliche Pause nicht bezahlt.
Alle anderen Pausen, bzw warten auf Züge ist Arbeitszeit, das ist in meiner Branche aber nicht selbstverständlich.

Bei Nachtdiensten wiederum wird unterschieden in
Pausen während der Schicht unterhalb von 6h = Arbeitszeit aber kein Anspruch auf Unterkunft oder Ruheraum
Pausen während der Schicht über 6h = bis auf die Wegzeit keine Minute Arbeitszeit, AG muss Bett zur Verfügung stellen.

Bei unseren Kollegen von der Liegewagenfirma sind soweit mir bekannt jegliche Pausen unbezahlt. So zb 2h in Hegyeshalom

Bei unseren Kollegen vom ÖBB Speisewagen sind soweit mir bekannt längere Pausen auch im Ausland unbezahlt. So zb 6h in Tschechien.

Bei den Kollegen vom DB Speisewagen ist mir nur die Nachtdienstregelung bekannt:
Die ersten 6/9h(?) Pause im Nachtdienst sind immer Arbeitszeit,darüber hinaus Freizeit. Unterkünfte werden immer gestellt.
 

mankmill

Neues Mitglied
31.10.2010
12
0
Wo die Sonne zuerst aufgeht
Aus den zahlreichen Antworten hier kann ich ableiten, dass keiner aus meiner Firma ist. Bei uns gilt folgende Regelung:

Reisezeit wird je Tag mit maximal 12h vergütet oder entsprechend der angefallenen Zeit darunter. Es findet keine Überstundenregelung auf die Zeit über 8h statt.
Innereuropäische Flüge generell in ECO.
Außereuropäische Flüge generell in ECO, es sei denn die ganze Einsatz dauert nicht länger als 7 Tage (schon eine echt kranke Regel!) oder es liegt eine Kostenübernahme des Kunden in C vor.
 

Ridgeway

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.801
243
Wir nutzen ein online Buchungstool eines Reisebüros (unseres Vertrauens).

Am Ende des Monats bekomme ich ebefalls einen Report mit allen gebuchten Flügen, den Kosten und den Vorausbuchungsfristen: Hier könnte man Mitarbeiter "entlarven", die möglichst kurzfristig buchen, um hohe Buchungsklassen zu erzielen.

Bisher habe ich nach ca. 18 Monaten mit diesem Tool keine Notwendigkeit gesehen irgendetwas zu hinterfragen. Scheinbar agieren meine Mitarbeiter sehr verantwortungsvoll. :)


..annähernd gleicher Ablauf bei uns.

Bei uns kommen die Termine aber oft erst kurzfristig zu Stande.
Ich kann meist nicht früher als 14 Tage vor Departure meine Trips buchen und möchte deshalb auch keine höhere Meilenvergabe durch mein Buchungsverhalten generieren.
Das hat natürlich dann zur Folge das MUC-WAW / MUC-ARN oder MUC-BUD dann schonmal in "Y" 500€ kosten. Wäre das für Dich noch akzeptabel?
Besser gefragt , wann würde ich denn jetzt bei Euch als "entlarvt" gelten?


Ridgeway
 
A

Anonym38405

Guest
Glücklicherweise Arbeitszeit. Bin aber auch im öffentlichen Dienst, Land NRW.
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.713
81
Bei meiner Frau nun eine leichte Verschärfung, erst mit den 4. Langstreckenflug über 6 h im Jahr darf C gebucht werden. Die ersten 3 Flüge darf man aber selber upgraden.
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.713
81
Es gibt ja hier im Forum auch welche, die Probleme befürchten oder bekommen wenn Sie nach der Reise keine Y Bordkarte abgeben können.
 
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SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
Grundsätzlich Y, Nachtflüge bzw. Tagflüge ab 8h in C. Buchungsklasse grundsätzlich flexibel (stornierbar und umbuchbar) und alles bei derselben Airline soweit möglich. Meilen privat nutzbar.


Bei meiner Frau nun eine leichte Verschärfung, erst mit den 4. Langstreckenflug über 6 h im Jahr darf C gebucht werden. Die ersten 3 Flüge darf man aber selber upgraden.

Amerikanische Firma mit HQ in Silicon Valley? Irgendein Bekannter von mir hat auch so eine (komische) Regelung.
 
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rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.166
3.526
ZRH / MUC
Eben!!! Stell Dir vor, Du zahlst als Arbeitgeber Deinem Mitarbeiter die Business, und der legt dann nur eine Eco-Bordkarte vor. Was kann dann gewesen sein?

Der umgekehrte Fall ist viel weniger schlimm - es schadet meinen Arbeitgeber grundsätzlich nicht, wenn ich ein Upgrade kaufe, ein Opup annehme oder im Railjet für 15 EUR den Business-Aufpreis kaufe. Es sei denn, es hat "representative Gründe".
 
E

embraer

Guest
Eben!!! Stell Dir vor, Du zahlst als Arbeitgeber Deinem Mitarbeiter die Business, und der legt dann nur eine Eco-Bordkarte vor. Was kann dann gewesen sein?

Der umgekehrte Fall ist viel weniger schlimm - es schadet meinen Arbeitgeber grundsätzlich nicht, wenn ich ein Upgrade kaufe, ein Opup annehme oder im Railjet für 15 EUR den Business-Aufpreis kaufe. Es sei denn, es hat "representative Gründe".

... oder er ist ein RAL ;)
 

baeckerman83

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
500
0
HAJ
www.sporwetten-blogger.de
Bei uns ist Reisezeit = 50% Arbeitszeit.
Aber auch erst wenn unsere Regelarbeitszeit zu 100% erreicht ist, bis dahin gilt Reisezeit = Arbeitszeit.

Aber das ganze nicht bei Reisen zu Schulungen, da gibt es jeden Arbeitstag nur die normale Arbeitszeit, egal wie lange gereist wird.
 

stepfel1

Erfahrenes Mitglied
06.01.2012
1.148
251
BER
Was mich an diesem Thread wirklich erstaunt ist, dass anscheinend bei vielen Firmen auch in gehobenen Gehaltsklassen (von denen ich bei einem großen Anteil der hier postenden mal ausgehe) noch Arbeitszeit gemessen wird. In meinen letzten 3 Firmen (2 amerikanische Konzerne und ein deutscher Mittelständler) hat sich kein Mensch für meine Arbeitszeit interessiert, nur, ob die Arbeit erledigt wird...

Gruß,
Stepfel