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Ich sehe es auch so offener Vollzug was soll daran denn Strafe sein ?
Dann bist du mit den Abläufen des offenen Vollzugs also vertraut?
Ich sehe es auch so offener Vollzug was soll daran denn Strafe sein ?
Ich sehe es auch so offener Vollzug was soll daran denn Strafe sein ?
Darf man fragen, in welcher Position der genannte Justizangestellte arbeitet? Der Bibliothekar ist auch Justizangestellter, dürfte aber noch nie eine JVA von innen gesehen haben
Ja dieser Prozess ist wenig befriedigend. Es hätte erst einmal die genau Mittelherkunft und hinterzogene Höhe festgestellt werden müssen.
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Die Mittelherkunft war nicht Gegenstand des Prozesses. Wenn man sich für die Mittelherkunft interessiert, hätte man diese an anderer Stelle erforschen müssen, bzw. kann man es immer noch tun. Man kann aber dem Richter nicht vorwerfen, daß er Fragen nicht gestellt hat, die nicht Gegenstand der Anklage waren.
Jeder Staatanwalt und jeder Richter interessiert sich normalerweise im Hinblick auf eine möglichen Nachtragsanklage brennend für die Hintergründe einer Steuerstraftat.
Na ja, Weshalb sollte sich ein Richter in der Hauptverhandlung für Taten jenseits der Anklage interessieren? Und Nachtragsanklage? Hast du einem Mandanten schonmal geraten, einer solchen zuzustimmen? Auch bei Richtern dürften Nachtragsanklagen nicht sonderlich beliebt sein ;-) auch wenn sie keine Amigos sind.
OJay, sorry, ich kann aus deinen Worten ersehen, dass du mit der Justizpraxis nicht zu tun hast. Jeder (nein, fast jeder) Richter geht weiteren Straftaten, von denen er in der Hauptverhandlung Wind bekommt, nach. Der Angeklagte muss eine eventuelle Nachtragsanklage hinnehmen, seine Zustimmung ist rechtlich nicht erforderlich. Nachtragsanklagen sind nicht so selten, wie du glaubst.
Ganz direkt gefragt: Du bist auf dem Gebiet nicht kundig...warum tust du dir das an?
Koennte man so etwas ueber 265 loesen? Wahrscheinlich eher (-) da einheitliche prozessuale Tat (-), oder?
§ 265 StPO ist eine ganz andere Kiste da muss und würde ein Gericht auch weiterermitteln. Nicht aber bei einer anderen prozessualen Tat.
Ja, das meinte ich ja. Meine Ueberlegung/Frage/Diskussionsansatz war, ob man eine unkoschere Herkunft des Geldes und die angeklagten Steuerstraftaten in eine einheitliche prozessuale Tatquetschensubsumieren koennte. Eher nicht?
Was mir beim Lesen des Artikels durch den Kopf ging: In Österreich heißt der Staats-Anwalt ja Volks-Anwalt. Ob sich da bei den unterschiedlichen Namensgebungen wohl jemand etwas gedacht hat? (vielleicht auch nur unbewußt?)
LOL, ich habe wiederum dich bislang als kompetent angesehen, aber Strafrecht scheinst du nicht zu machen. Also:
1. lesen wir mal § 266 StPO. (...)
Au weia, da habe ich mit großer Klappe (sorry wg meiner Frechheiten), schnellschießend und sachlich grundfalsch argumentiert.
Au weia, da habe ich mit großer Klappe (sorry wg meiner Frechheiten), schnellschießend und sachlich grundfalsch argumentiert.
Eine auf Dich universal anwendbare Erkenntnis...![]()
Vermutung:
Nette Schlagzeile, aber auch nicht mehr. Wenn die (unrealisierten) Verluste die Hoeneß-Eigenmittel übersteigen, stellt man die Positionen glatt.....
Hey, schon wieder mein netter höchstpersönlicher Stalker! Ja, es wird dich verwirren, dass ich bei meinerseits sachlich falschen Posts eine Richtigstellung und eine Entschuldigung schreibe. Das wird bei dir niemals vorkommen...![]()
Au weia, da habe ich mit großer Klappe (sorry wg meiner Frechheiten), schnellschießend und sachlich grundfalsch argumentiert.