Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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unn4m3d

Erfahrenes Mitglied
03.12.2011
282
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Der Höhe sind keine Grenzen gesetzt - Leser-Kommentar - FOCUS Online

Jetzt sind es schon 30 Millionen. Das frühe Urteil nach nur vier Prozesstagen ist und bleibt ein Skandal. Meiner Meinung nach hätte erst die exakte Steuerschuld berechnet werden müssen um für die Verurteilung die Grundlage zu haben. Über 30 Millionen hinterzogen, sich vor Gericht hinstellen wie ein Samariter und hintenrum einen 1A Deal mit Gericht und Staatsanwaltschaft eingefädelt. Chapeau, Herr Hoeneß.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
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Hamburg
Ja dieser Prozess ist wenig befriedigend. Es hätte erst einmal die genau Mittelherkunft und hinterzogene Höhe festgestellt werden müssen. Es riecht nach einem Deal

Genauso unappetitlich ist es schon vor Haftantritt über Hafterleichterungen herum zu weinen
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Ja dieser Prozess ist wenig befriedigend. Es hätte erst einmal die genau Mittelherkunft und hinterzogene Höhe festgestellt werden müssen.

Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Die Mittelherkunft war nicht Gegenstand des Prozesses. Wenn man sich für die Mittelherkunft interessiert, hätte man diese an anderer Stelle erforschen müssen, bzw. kann man es immer noch tun. Man kann aber dem Richter nicht vorwerfen, daß er Fragen nicht gestellt hat, die nicht Gegenstand der Anklage waren.
 
F

feb

Guest
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Die Mittelherkunft war nicht Gegenstand des Prozesses. Wenn man sich für die Mittelherkunft interessiert, hätte man diese an anderer Stelle erforschen müssen, bzw. kann man es immer noch tun. Man kann aber dem Richter nicht vorwerfen, daß er Fragen nicht gestellt hat, die nicht Gegenstand der Anklage waren.

Die Mittelherkunft war nicht Gegenstand des Prozesses, völlig korrekt. Aber ich sage dir: Jeder Staatanwalt und jeder Richter interessiert sich normalerweise im Hinblick auf eine möglichen Nachtragsanklage brennend für die Hintergründe einer Steuerstraftat. Normalerweise....

Ja, UH gehört halt auch als Steuerhinterzieher noch zum Kreis der Amigos.
 
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OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Jeder Staatanwalt und jeder Richter interessiert sich normalerweise im Hinblick auf eine möglichen Nachtragsanklage brennend für die Hintergründe einer Steuerstraftat.

Na ja, Weshalb sollte sich ein Richter in der Hauptverhandlung für Taten jenseits der Anklage interessieren? Und Nachtragsanklage? Hast du einem Mandanten schonmal geraten, einer solchen zuzustimmen? Auch bei Richtern dürften Nachtragsanklagen nicht sonderlich beliebt sein ;-) auch wenn sie keine Amigos sind.
 
F

feb

Guest
Na ja, Weshalb sollte sich ein Richter in der Hauptverhandlung für Taten jenseits der Anklage interessieren? Und Nachtragsanklage? Hast du einem Mandanten schonmal geraten, einer solchen zuzustimmen? Auch bei Richtern dürften Nachtragsanklagen nicht sonderlich beliebt sein ;-) auch wenn sie keine Amigos sind.

OJay, sorry, ich kann aus deinen Worten ersehen, dass du mit der Justizpraxis nicht zu tun hast. Jeder (nein, fast jeder) Richter geht weiteren Straftaten, von denen er in der Hauptverhandlung Wind bekommt, nach. Der Angeklagte muss eine eventuelle Nachtragsanklage hinnehmen, seine Zustimmung ist rechtlich nicht erforderlich. Nachtragsanklagen sind nicht so selten, wie du glaubst.

Ganz direkt gefragt: Du bist auf dem Gebiet nicht kundig...warum tust du dir das an?
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.131
21
War nicht irgendwo die Rede davon, dass die Herkunft des Geldes für die Staatsanwaltschaft geklärt sei?
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
OJay, sorry, ich kann aus deinen Worten ersehen, dass du mit der Justizpraxis nicht zu tun hast. Jeder (nein, fast jeder) Richter geht weiteren Straftaten, von denen er in der Hauptverhandlung Wind bekommt, nach. Der Angeklagte muss eine eventuelle Nachtragsanklage hinnehmen, seine Zustimmung ist rechtlich nicht erforderlich. Nachtragsanklagen sind nicht so selten, wie du glaubst.

Ganz direkt gefragt: Du bist auf dem Gebiet nicht kundig...warum tust du dir das an?

LOL, ich habe wiederum dich bislang als kompetent angesehen, aber Strafrecht scheinst du nicht zu machen. Also:

1. lesen wir mal § 266 StPO. Huch, da steht ja was von Zustimmung des Angeklagten.

2. Nachtragsanklagen sind in der Praxis ind vor allem in Wirtschaftsstrafsachen selten, auskennen scheinst DU dich in der strafrechtlichen Praxis also nicht.

3. wenn ein Richter wie du meinst weiteren Straftaten jenseits der Anklage nachgehen würde, würde er sich zum Inquisitor machen. Wird auch nicht gemacht, wenn eben nicht ausnahmsweise eine Nachtragsanklage erhoben wird.
 
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OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
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Koennte man so etwas ueber 265 loesen? Wahrscheinlich eher (-) da einheitliche prozessuale Tat (-), oder?

§ 265 StPO ist eine ganz andere Kiste da muss und würde ein Gericht auch weiterermitteln. Nicht aber bei einer anderen prozessualen Tat. Ich dachte eigentlich, der Kollege Feb würde diese Differenzierung kennen. Aber da hat er wohl im Examen auf Lücke gelernt und deshalb hoffentlich Mandanten nicht falsch beraten ("Gegen eine Nachtragsanklage können Sie nichts machen.") sonst sollte er mal schnell die Berufshaftpflicht hochsetzen lassen...
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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16.074
§ 265 StPO ist eine ganz andere Kiste da muss und würde ein Gericht auch weiterermitteln. Nicht aber bei einer anderen prozessualen Tat.

Ja, das meinte ich ja. Meine Ueberlegung/Frage/Diskussionsansatz war, ob man eine unkoschere Herkunft des Geldes und die angeklagten Steuerstraftaten in eine einheitliche prozessuale Tat quetschen subsumieren koennte. Eher nicht?
 

OJay

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17.11.2009
168
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Ja, das meinte ich ja. Meine Ueberlegung/Frage/Diskussionsansatz war, ob man eine unkoschere Herkunft des Geldes und die angeklagten Steuerstraftaten in eine einheitliche prozessuale Tat quetschen subsumieren koennte. Eher nicht?

Nein, eher nicht. Macht rechtlich aber nichts, weil dahingehend jederzeit ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
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VIE
Was mir beim Lesen des Artikels durch den Kopf ging: In Österreich heißt der Staats-Anwalt ja Volks-Anwalt. Ob sich da bei den unterschiedlichen Namensgebungen wohl jemand etwas gedacht hat? (vielleicht auch nur unbewußt?)

Durchaus bewusst, weil ein Volksanwalt einfach kein Staatsanwalt ist! Auch nicht in Österreich... :rolleyes:
 
F

feb

Guest
LOL, ich habe wiederum dich bislang als kompetent angesehen, aber Strafrecht scheinst du nicht zu machen. Also:

1. lesen wir mal § 266 StPO. (...)

Au weia, da habe ich mit großer Klappe (sorry wg meiner Frechheiten), schnellschießend und sachlich grundfalsch argumentiert.
 
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OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Au weia, da habe ich mit großer Klappe (sorry wg meiner Frechheiten), schnellschießend und sachlich grundfalsch argumentiert.

Geschenkt. Wir sind hier immerhin in einem anonymen Forum. Im real life im beruflichen Umfeld hättest du dich ohnehin nicht getraut, so mit mir zu reden ;-)
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Vermutung:
Nette Schlagzeile, aber auch nicht mehr. Wenn die (unrealisierten) Verluste die Hoeneß-Eigenmittel übersteigen, stellt man die Positionen glatt.....

Idealerweise schon vorher :rolleyes:. In diesem Fall, als die Eigenmittel auf 37 Mio. gefallen waren, wie zu lesen ist.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Hey, schon wieder mein netter höchstpersönlicher Stalker! Ja, es wird dich verwirren, dass ich bei meinerseits sachlich falschen Posts eine Richtigstellung und eine Entschuldigung schreibe. Das wird bei dir niemals vorkommen...:no:

Au weia, da habe ich mit großer Klappe (sorry wg meiner Frechheiten), schnellschießend und sachlich grundfalsch argumentiert.

:p:p:p