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Nach einem Gespräch mit einem Bundestagsabgeordneten dieses Wochenende gehe ich davon aus, dass ca. 30-50 % der Abgeordneten ihre Zweitwohnung jahrelang nicht gemeldet haben. Quer durch alle Parteien.
Und wieviele davon unterliegen ueberhaupt der Steuerpflicht, weil sie nicht verheiratet sind?
weil die Gesetzgebung keinen Unterschied macht, ob man von der Steuerpflicht wußte oder nicht. Von Erwin Grawuttke aus Dinslaken, der in Berlin unter der Woche als Bauleiter arbeitet, eine kleine Wohnung angemietet hat und nur am Wochenende in die alte Heimat fährt, erwartet das Finanzamt die Bringepflicht auch, selbst, wenn er davon soviel Ahnung hat, wie eine Kuh vom Fliegen.
Ist das so? Mein Verstaendnis ist eher, dass die Stadt ihren Zweitbuergern eine Zahlungsaufforderung schickt, nicht dass man bei der Steuererklaerung das Vorliegen eines Zweitwohnsitzes meldet.
Also gerade nicht das Modell wie bei Kapitaleinkuenften, die man von sich aus deklarieren muss.