Zu oft in Businesslounge - AG München stoppt Lufthansa-Schmarotzer

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.811
4.646
Hm, die Idee finde ich gar nicht sooo abwegig. Wenn's der gleiche Richter macht, kommt er wieder mit seiner "Was nicht sein soll, darf auch nicht sein"-Keule und macht es platt.

Ich sehe nicht, dass er eine bestätigte Buchung hatte, im Rahmen derer ihm die Beförderung verweigert worden wäre....
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
DASS ein Schaden entsteht, ist ja unzweifelhaft.
Genau das verstehe ich gerade nicht, wo ist denn der tatsächliche (finanzielle) Schaden für die Lufthansa?
Die genannten 55€ sind rein kalkulatorische Kosten, welche für mich nicht relevant für die Höhe eines Schadenersatzes wären.

Für mich geht dieser Fall eher in Richtung "Erschleichen einer Leistung". Das muss natürlich geahndet werden, aber "Schadenersatz x€ pro Loungebesuch" halte ich für lächerlich.

Aber wie gesagt, Laienmeinung :)
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.062
10.748
Dahoam
Das ganze ist wieder typisch Deutsch: Das Unternehmen bekommt immer recht. Der Kunde hält sich zu 100% an die Bedingungen - es ist LH die mal wieder aus maßloser Gier betrügt. Hauptsache die ohnehin Reichen werden noch Reicher!

Typisch deutsche Paragraphenreiterei wegen der überall immer mehr bescheuerte Bestimmungen und Gesetze entstehen, weil manche Vollpfosten keinen gesunden Menschenverstand haben.

Der Fluggast sollte die Vereinten Nationen anrufen - und eine Befreiungsmission beantragen. Dieses Urteil beweist - Deutschland ist kein Rechtsstaat sondern eine Diktatur des Kapitals.

Hat exbir auf einmal richtige Rechtschreibung gelernt? :eek:
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Genau das verstehe ich gerade nicht, wo ist denn der tatsächliche (finanzielle) Schaden für die Lufthansa?
Die genannten 55€ sind rein kalkulatorische Kosten, welche für mich nicht relevant für die Höhe eines Schadenersatzes wären.

Für mich geht dieser Fall eher in Richtung "Erschleichen einer Leistung". Das muss natürlich geahndet werden, aber "Schadenersatz x€ pro Loungebesuch" halte ich für lächerlich.

Aber wie gesagt, Laienmeinung :)

Du musst differenzieren: OB und WIE.

OB: Klar. Da fehlt ein Würstchen, da ist ein Liter Wasser auf der Toilette verbraucht worden, es wurde ein Glas Bier getrunken.
WIE: Da hat man dann eben die richterliche Schadenschätzung. Warum man hier solch einen Betrag aufruft, kann ich mir auch nicht erklären.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Genau das verstehe ich gerade nicht, wo ist denn der tatsächliche (finanzielle) Schaden für die Lufthansa?

Dir ist wirklich nicht eingängig, dass ein echter, finanzieller Schaden entstanden ist???
Schon bis der "Passagier" überhaupt die Schüssel mit dem Kartoffelsalat erreicht, fällt schon so einiges an, z.B. kostet die Airline die Sicherheitsgebühr am Flughafen ein paar Euro. Dann gibt es sicher auch Gemeinkosten, die geltend gemacht werden können.
Der Naturalienverbrauch in der Lounge selber wird sicher nur ein kleiner Anteil an diesen Kosten sein.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Dir ist wirklich nicht eingängig, dass ein echter, finanzieller Schaden entstanden ist???
Schon bis der "Passagier" überhaupt die Schüssel mit dem Kartoffelsalat erreicht, fällt schon so einiges an, z.B. kostet die Airline die Sicherheitsgebühr am Flughafen ein paar Euro. Dann gibt es sicher auch Gemeinkosten, die geltend gemacht werden können.
Der Naturalienverbrauch in der Lounge selber wird sicher nur ein kleiner Anteil an diesen Kosten sein.
Wenn die Lufthansa so viel Angst vor diesen ganzen Kosten hat, dann sollen sie pro Umbuchung nach Ckeck-in (auch bei fullflextickets) eben ein paar Euro verlangen. Oder die maximale Anzahl der Umbuchungen begrenzen. Oder sonstwas, schwierig ist das nicht.
Aber erst ein Ticket verkaufen mit der Zusage "Umbuchung kostenfrei", dabei keinerlei Begrenzung erwähnen und dann im Nachhinein doch noch Geld zu verlangen, finde ich auch nicht in Ordnung.

Der Kollege hat eben eine Lücke (neudeutsch: Loophole) im Ticketkonstrukt der Lufthansa ausgenutzt, dafür halte ich die verhängte Geldstrafe (für mich ist es eine Geldstrafe, kein Schadenersatz) lächerlich hoch.
Wohlgemerkt bin ich keineswegs der Meinung, dass sein Verhalten ok war und halte es auch für richtig, dass hier ein Urteil zugunsten der Lufthansa gefällt wurde. Nur sind 55€ x 35 für mich völlig überzogen.

Im Umkehrschluss finde ich sogar, dass der Betroffene die Lufthansa auf Verletzung ihrer Fürsorgepflicht verklagen sollte, weil man ihn scheinbar innerhalb von 12 Tagen 35 mal in die biz Lounge gelassen hat. Das kann auf keinen Fall gesund sein ;)
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Wenn die Lufthansa so viel Angst vor diesen ganzen Kosten hat, dann sollen sie pro Umbuchung nach Ckeck-in (auch bei fullflextickets) eben ein paar Euro verlangen. Oder die maximale Anzahl der Umbuchungen begrenzen. Oder sonstwas, schwierig ist das nicht.
Aber erst ein Ticket verkaufen mit der Zusage "Umbuchung kostenfrei", dabei keinerlei Begrenzung erwähnen und dann im Nachhinein doch noch Geld zu verlangen, finde ich auch nicht in Ordnung.

Der Kollege hat eben eine Lücke (neudeutsch: Loophole) im Ticketkonstrukt der Lufthansa ausgenutzt, dafür halte ich die verhängte Geldstrafe (für mich ist es eine Geldstrafe, kein Schadenersatz) lächerlich hoch.
Wohlgemerkt bin ich keineswegs der Meinung, dass sein Verhalten ok war und halte es auch für richtig, dass hier ein Urteil zugunsten der Lufthansa gefällt wurde. Nur sind 55€ x 35 für mich völlig überzogen.

Ob 55EUR x 35 gefühlt überzogen sind oder nicht, ist erstmal egal.
Wenn man jetzt mit gesundem Menschenverstand an die Sache geht, dann dürfte schnell klar sein: "Sowas macht man einfach nicht". Ein Juser hatte es rechtlich hier mit "Treu und Glauben" beschrieben. Letztlich ist es aber eine Frage des Anstands.

natürlich sind bestimmte Tix auch kostenfrei umbuchbar. Aber das ist dann für die Leute gedacht, die das auch benötigen. Nicht um sich den Ranzen vollzuschlagen. Dann könnte man ja auch fragen, wie oft habt ihr denn schon mit der Bordkarte in der Hand kurz vorm Flug noch umbuchen müssen? Das dürfte eine recht überschaubare Menge sein.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.940
13.419
FRA/QKL
Wenn die Lufthansa so viel Angst vor diesen ganzen Kosten hat, dann sollen sie pro Umbuchung nach Ckeck-in (auch bei fullflextickets) eben ein paar Euro verlangen. Oder die maximale Anzahl der Umbuchungen begrenzen. Oder sonstwas, schwierig ist das nicht.
Das ist natürlich auch wieder typisch. Nur weil ein Arxxxloch sich grob daneben nimmt sollen alle anderen darunter leiden. :doh:
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Typisch? Ja, genau! Das ist nämlich an vielen Stellen in diesem Forum und auch im wahren Leben so. Oder was ist der Unterschied zu einer EF, bei der auch Bedingungen zu eigenen Gunsten ausgenutzt werden?

Ich bin auch der Ansicht, dass LH hier problemlos Regelungen einführen könnte, die Tarifbeschreibungen sind heute eh schon viel zu komplex. Ob die Allgemeinheit wirklich drunter leidet, wenn drin steht, dass nur z.B. 15 Umbuchungen zulässig sind?
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Das ist natürlich auch wieder typisch. Nur weil ein Arxxxloch sich grob daneben nimmt sollen alle anderen darunter leiden. :doh:
Und wie ist "allen anderen" geholfen, wenn vor Gericht solche Phantasiezahlen legitimiert werden, obwohl nicht einmal eindeutig gegen die von beiden Seiten akzeptierten Bedingungen verstossen wurde?
Für mich schafft dieses Urteil in erster Linie Rechtsunsicherheit zugunsten der Airline, davon haben wir Passagiere sicherlich keine Vorteile.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Und wie ist "allen anderen" geholfen, wenn vor Gericht solche Phantasiezahlen legitimiert werden, obwohl nicht einmal eindeutig gegen die von beiden Seiten akzeptierten Bedingungen verstossen wurde?
Für mich schafft dieses Urteil in erster Linie Rechtsunsicherheit zugunsten der Airline, davon haben wir Passagiere sicherlich keine Vorteile.

Allen anderen braucht es nicht helfen. Die kommen nicht auf so dumme Ideen, sondern kaufen sich einen Flugschein um zu fliegen. Wie SOG sagt, ein Trottel ist dabei und alle anderen sollen leiden? Es gibt nun mal bestimmte Sachen, die man "bei einigermaßen verständiger Würdigung der Umstände" nicht regeln muss, weil sie einfach von sich aus klar sind.
Außerdem scheint es bei dem Herrn deutlich an bestimmten Fähigkeiten zu mangeln. Wiederholt aus München anzufahren um sich in einer überfüllten Lounge mit mäßigem Kartoffelsalat vollzustopfen schreit einfach nach "Bestrafung".
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.940
13.419
FRA/QKL
Und wie ist "allen anderen" geholfen, wenn vor Gericht solche Phantasiezahlen legitimiert werden, obwohl nicht einmal eindeutig gegen die von beiden Seiten akzeptierten Bedingungen verstossen wurde?
Ich finde die Summe viel zu niedrig, aber das nur am Rande. Der Richter wird sich wohl überlegt haben, welches Strafmaß hier sinnvoll ist. Einen Besuch mit 55€ zu kalkulieren für Flughafen und Sicherheitsgebühren, Loungebesuch und Umbuchungsgebühren halte ich für sehr maßvoll.

Für mich schafft dieses Urteil in erster Linie Rechtsunsicherheit zugunsten der Airline, davon haben wir Passagiere sicherlich keine Vorteile.
Nein, es schafft keine Rechtsunsicherheit da es sich um einen Einzelfall handelt. Der normale Reisende nutzt flexible Tickets üblicherweise VOR Auftauchen am Flughafen und bucht diese um. Das passiert bei mir z.B. bei etwa 25% der Reisen, vor allem bei Kurzstreckenflügen, manchmal aber auch auf der Langstrecke. Es dürfte eher die Ausnahme sein nach Betreten des Flughafens, nach Passieren der Sicherheitskontrolle und nach Betreten der Lounge noch umbuchen zu müssen. Das kann für ein Ticket einmal vorkommen, von mir aus auch zweimal. Die Airline würde sicher auch bei fünf mal nichts unternehmen. Aber alles jenseits davon ist einfach absurd. Dafür braucht es auch keine weitere Rechtssicherheit, nur wie schon geschrieben Einsatz von gesundem Menschenverstand. Wer das nicht erkennt und hier tatsächlich von Rechtsunsicherheit faselt, dem scheint der gesunde Menschenverstand auch abhanden gekommen zu sein. :rolleyes:
 

Dreamliner

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
551
0
Ob 55EUR x 35 gefühlt überzogen sind oder nicht, ist erstmal egal.
Wenn man jetzt mit gesundem Menschenverstand an die Sache geht, dann dürfte schnell klar sein: "Sowas macht man einfach nicht". Ein Juser hatte es rechtlich hier mit "Treu und Glauben" beschrieben. Letztlich ist es aber eine Frage des Anstands.

natürlich sind bestimmte Tix auch kostenfrei umbuchbar. Aber das ist dann für die Leute gedacht, die das auch benötigen. Nicht um sich den Ranzen vollzuschlagen. Dann könnte man ja auch fragen, wie oft habt ihr denn schon mit der Bordkarte in der Hand kurz vorm Flug noch umbuchen müssen? Das dürfte eine recht überschaubare Menge sein.

In meiner mehr als 20-jährigen FielVlieger-Praxis insgesamt zweimal. Und da gab es sehr ernsthafte Krankheitsgründe in der Familie. Ich denke, dass die LH diesbezüglich einige Erfahrungswerte besitzt.
 

Dreamliner

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
551
0
Typisch? Ja, genau! Das ist nämlich an vielen Stellen in diesem Forum und auch im wahren Leben so. Oder was ist der Unterschied zu einer EF, bei der auch Bedingungen zu eigenen Gunsten ausgenutzt werden?

Ich bin auch der Ansicht, dass LH hier problemlos Regelungen einführen könnte, die Tarifbeschreibungen sind heute eh schon viel zu komplex. Ob die Allgemeinheit wirklich drunter leidet, wenn drin steht, dass nur z.B. 15 Umbuchungen zulässig sind?

Solche widerlichen Maximierer lassen sich , wenn überhaupt, an zwei Händen abzählen. Dafür Maximalregelungen einzuführen steht angesichts der absoluten LH-Passagierzahlen doch in gar keinem Verhältnis.
 

Dreamliner

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
551
0
Und wie ist "allen anderen" geholfen, wenn vor Gericht solche Phantasiezahlen legitimiert werden, obwohl nicht einmal eindeutig gegen die von beiden Seiten akzeptierten Bedingungen verstossen wurde?
Für mich schafft dieses Urteil in erster Linie Rechtsunsicherheit zugunsten der Airline, davon haben wir Passagiere sicherlich keine Vorteile.

Die 55€ haben sicher auch abschreckende Wirkung, wenn es die überhaupt braucht. Wir reden und diskutieren hier über einen in meinen Augen krankhaft veranlagten Einzelfall. So ein Unsinnmuss einem durch erst einmal einfallen.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Wer das nicht erkennt und hier tatsächlich von Rechtsunsicherheit faselt, dem scheint der gesunde Menschenverstand auch abhanden gekommen zu sein. :rolleyes:
Muss man gleich persönlich werden, wenn man anderer Meinung ist? Uncool.

Es ist zugegebenermassen unwahrscheinlich, aber soll die Lufthansa jeden "unangenehmen" Kunden vor Gericht zerren können, solange sich ein Richter von einem "Verstoss gegen den gesunden Menschenverstand" überzeugen lässt?

Wehret den Anfängen.
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
13
ZRH
Der Kollege hat eben eine Lücke (neudeutsch: Loophole) im Ticketkonstrukt der Lufthansa ausgenutzt, dafür halte ich die verhängte Geldstrafe (für mich ist es eine Geldstrafe, kein Schadenersatz) lächerlich hoch.
Wohlgemerkt bin ich keineswegs der Meinung, dass sein Verhalten ok war und halte es auch für richtig, dass hier ein Urteil zugunsten der Lufthansa gefällt wurde. Nur sind 55€ x 35 für mich völlig überzogen.

unsäglich wie lange die Diskussion hier dauert über so einen klaren Fall. Der Beklagte wird das Urteil wohl selber kaum in Frage stellen, hoffentlich. Der schämt sich nämlich nur noch, dass er bei einer frechen Dummheit erwischt worden ist, der Depp.
 

Dreamliner

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
551
0
Ich finde die Summe viel zu niedrig, aber das nur am Rande. Der Richter wird sich wohl überlegt haben, welches Strafmaß hier sinnvoll ist. Einen Besuch mit 55€ zu kalkulieren für Flughafen und Sicherheitsgebühren, Loungebesuch und Umbuchungsgebühren halte ich für sehr maßvoll.


Nein, es schafft keine Rechtsunsicherheit da es sich um einen Einzelfall handelt. Der normale Reisende nutzt flexible Tickets üblicherweise VOR Auftauchen am Flughafen und bucht diese um. Das passiert bei mir z.B. bei etwa 25% der Reisen, vor allem bei Kurzstreckenflügen, manchmal aber auch auf der Langstrecke. Es dürfte eher die Ausnahme sein nach Betreten des Flughafens, nach Passieren der Sicherheitskontrolle und nach Betreten der Lounge noch umbuchen zu müssen. Das kann für ein Ticket einmal vorkommen, von mir aus auch zweimal. Die Airline würde sicher auch bei fünf mal nichts unternehmen. Aber alles jenseits davon ist einfach absurd. Dafür braucht es auch keine weitere Rechtssicherheit, nur wie schon geschrieben Einsatz von gesundem Menschenverstand. Wer das nicht erkennt und hier tatsächlich von Rechtsunsicherheit faselt, dem scheint der gesunde Menschenverstand auch abhanden gekommen zu sein. :rolleyes:

Ich gehe davon aus, dass LH sehr wohl zu unterscheiden weiß zwischen guten Kunden, die mit einem umgebuchten Ticket in Ausnahmefällen öfters mal eine Lounge besucht und Maximierern dieser üblen Sorte.
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
13
ZRH
Es ist zugegebenermassen unwahrscheinlich, aber soll die Lufthansa jeden "unangenehmen" Kunden vor Gericht zerren können, solange sich ein Richter von einem "Verstoss gegen den gesunden Menschenverstand" überzeugen lässt?

aber sicher doch! Es ging ja nicht um "einem Verstoss gegen den gesunden Menschenverstand", sondern um das Erschleichen einer nach gesundem Menschenverstand nicht zustehenden Leistung.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Also, full flex Flüge buche ich häufiger um. Dafür sind sie ja füll flex.

Aber zum Flughafen fahren, die Lounge besuchen und erst dann aus eigener Motivation stornieren/umbuchen, das hatte ich noch nie. Kann mir auch nicht vorstellen, dass dies besonders häufig vorkommt. flugverkehrsbedingte Umbuchungen/Stornos ausgenommen.

Und das Ganze für die Business-lounge in MUC?!? Ich war ja noch nie drin. Man liest ja hier von lecker Essen und Trinken. Habe ich da etwas verpasst? Gibt es da eine Business-Lounge auf Senatorlounge oder gar FCL-Niveau? Doch nicht etwa besser als die FCL MUC?!?
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.062
10.748
Dahoam
Und das Ganze für die Business-lounge in MUC?!? Ich war ja noch nie drin. Man liest ja hier von lecker Essen und Trinken. Habe ich da etwas verpasst? Gibt es da eine Business-Lounge auf Senatorlounge oder gar FCL-Niveau? Doch nicht etwa besser als die FCL MUC?!?

Es ist sicher eine der besten Business-Lounges von LH, aber es ist nach wie vor eine Businesslounge... wer auf Kartoffelsalat und Würstchen steht wird dort glücklich.
 
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