dann so wie geschehen vom Richter klären lassen. Wäre trotzdem eine Option gewesen, die hätte klappen können![]()
Wahrscheinlich hätte ein Wink mit dem Zaunpfahl gereicht und der Bursche hätte sein Treiben eingestellt.
Und wenn gewinkt wurde? Aber sich "der Bursche" als schlauer gefühlt hat?
Um die "Phantasiezahlen" zu verstehen, muss man deutsches Prozessrecht verstehen. Wenn ich (sagen wir mal für die Lufthansa) die Behauptung aufstelle, für das Einchecken, die Sicherheitskontrolle und den Loungebesuch entstehen mir im Durchschnitt Kosten in Höhe von Euro 55 durch Raummiete, Personal, Fees, Taxes, [...], Wiener Würstchen, Kartollensalat, Spiegel, Whiskey und Bier dann habe ich solange Recht, wie die andere Partei dieses nicht bestreitet. (...)
OK. Hiermit läuten wir Phase 3 des Threads ein: Wenn alles gesagt wurde und auch die Stammtischparolen durch sind, gehen wir zur Dipfeles Scheisserei über...![]()
Werter Kollege, überleg' nochmal: Wenn der Betrag von EUR 55 aufgrund beklagtischen Nichtbestreitens (§ 138 III ZPO) als zugestanden steht, müsste das Gericht doch nicht zum Mittel der Schätzung (§ 287 ZPO) greifen? Der Juris- Bericht spricht aber unzweideutig von "Schätzung".... (nochmal: https://www.juris.de/jportal/portal...suri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp)
Werter Kollege, überleg' nochmal: Wenn der Betrag von EUR 55 aufgrund beklagtischen Nichtbestreitens (§ 138 III ZPO) als zugestanden steht, müsste das Gericht doch nicht zum Mittel der Schätzung (§ 287 ZPO) greifen? Der Juris- Bericht spricht aber unzweideutig von "Schätzung".... (nochmal: https://www.juris.de/jportal/portal...suri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp)
was hier für eine riesen Diskussion über die 55 Euro zustande kommt...
Das war ein popeliger Amtsgerichts-Prozess. Vielleicht war's ganz einfach: Lufthansa hat im Vorfeld 70 Euro angesetzt. Zu wenig nicht, (...)
...an der du dich mit einer netten wilden Spekulation beteiligst. Merci dafür!
Bei deiner Spekulation stört dich auch gar nicht, dass ein juristischer Onlinedienst ganz sachlich und informativ den tatsächlichen Prozessverlauf geschildert hat (zum gefühlt zigsten Male: Verlinkung in Post#8).
... Ich ziehe mit meinen grob 25 Jahren juristischer Berufserfahrung wieder einmal die Lehre: Es ist und bleibt einfach unterhaltsam, was die Herren Kollegen in einen rechtskräftig entschiedenen Fall, über den ein juristischer Onlinedienst brauchbar und erschöpfend berichtet hat, hineindichten.
Genau. Wo kommen wir denn da hin, wenn da irgendwer irgendwas irgendwo hineindichtet. Als Jurist mag man nichts lustiges lesen, schon gar nicht wenn ein Onlinedienst erschöpfend berichtet hat. Ich weiß ja, manchmal seid ihr für jeden Spass zu haben. Und versteckt euch gegenseitig die Nachfüllminen vom Kugelschreiber oder, wenn ihr es ganz wild treibt, tragt ihr eine farblich nicht zur Kravatte abgestimmte Unterflitze.
Und die ganz verwegenen von Euch schreiben in anonymen Foren Sätze wie "Werter Kollege, überleg' nochmal: Wenn der Betrag von EUR 55 aufgrund beklagtischen Nichtbestreitens (§ 138 III ZPO) als zugestanden steht, müsste das Gericht doch nicht zum Mittel der Schätzung (§ 287 ZPO) greifen? Der Juris- Bericht spricht aber unzweideutig von "Schätzung".... ". Man beachte das der Abstand zwischen den beiden Paragaphen genau 149 ist, die Quersumme dazu ist 14 und die davon ist 5.
Was für ein Spass, echt!
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Ich habe erhebliche Zweifel an der psychischen Verfassung einer Person, die absichtlich und ohne nachfolgendem Flug eine C-Lounge aufsucht. Aus Sicht eines juristisch Unbefleckten: Bestraft wurde also ein nicht unerhebliches Maß an Dummheit. Daraus folgt: So schlecht scheint die deutsche Rechtsprechung gar nicht zu sein.
Die einzige C-Lounge, die mir ab dem 2.Besuch nicht auf den Keks ging, war die schöne ex-Swissair-Lounge BSL.
Ob man wirklich mit Treu und Glauben hantieren muss, wenn LH
- eine Regelung für diesen nicht ganz unwahrscheinlichen Fall in den AGB hätte aufnehmen können
Der Richter hat keine Ahnung, was so eine Lounge kann. Der Nachbar vom Freund vom Hund der Mutter kennt jemanden, der so ein silbernen Gepäckanhänger hat, demnach ist das ein riesen Palast mit Kaviar, Koks und Nutten. Wie auch immer ... teure Lage, warmes Essen, harter Alkohol bis zum Abwinken, für 3,50 Euro ist das nicht zu haben. Also im Namen des Volkes: Sagen wir mal 55 Euro.
[Korinthenkack]Swissair hatte in BSL nie eine Lounge, und lange Zeit nicht mal Flüge ab ebendort[/Korinthenkack]
Ich wars.
Weder wollte ich meinen Ticketpreis maximieren noch kiloweise Kartoffelsalat essen, auch das Toilettenpapier war nicht der ausschlaggebene Grund. Der Grund ist Service-Kraft Luisa, in die ich mich bei meinem ersten Besuch in der Lounge unsterblich verliebt habe. Dann kam es dazu das ich mich 35 weitere Mal entschloss endlich meine Tante Bertha in Zürich zu besuchen, aber sobald ich Luisa in der Lounge sah wars vorbei und ich musste einfach nochmal umbuchen.
Ich stehe dazu, dass ich das schon desöfteren gemacht habe.
Grund 1 in MUC: Ewige Warterei am Gepäckband. Ging mir irgendwann auf den Keks.
Grund 2 in ZRH: Nur eine Verbindung pro Stunde nach Hause, wartet sich besser als am zügigen Flughafenbahnhof.
Einen vorangehenden Flug gab es aber immer.
[Korinthenkack]Swissair hatte in BSL nie eine Lounge, und lange Zeit nicht mal Flüge ab ebendort[/Korinthenkack]
Kein Ticket wird automatisch erstattet. Die Erstattung muss der Passagier bewusst einleiten.Ich vermute mal, dass LH das Ticket nach einem Jahr automatisch erstattet hat, weil es ja dann seine Gültigkeit verliert.
Kein Ticket wird automatisch erstattet. Die Erstattung muss der Passagier bewusst einleiten.
Solche widerlichen Maximierer lassen sich , wenn überhaupt, an zwei Händen abzählen. Dafür Maximalregelungen einzuführen steht angesichts der absoluten LH-Passagierzahlen doch in gar keinem Verhältnis.
Allerdings wage ich in den Raum zu werfen, dass dies mit 99,9% Wahrscheinlichkeit nicht grundlos geschehen ist. Das Ticket wurde lt. dem Bericht am 05.03.2011 gebucht, folglich wäre die maximale Gültigkeitsdauer des Tickets unter Berücksichtigung der einschlägigen Jahresfrist eigentlich der 04.03.2012 gewesen - bis dahin hätte der Passagier die Reise antreten müssen.In diesem Fall hat aber offenbar die LH das Ticket erstattet, ohne dass der Kunde dies wollte![]()
Korrekt. Und Lufthansa ist hier ja auch nicht auf Krawall mit den Passagieren aus - wenn z.B. laufende tatsächliche Flugaktivitäten in der selben Reiseklasse auf dem Miles&More-Konto zu verzeichnen sind, wird Lufthansa eher weniger von einem Missbrauch ausgehen dürfen, als wie bei einem Passagier, der laufend keine korrespondierenden Flugaktivitäten zu verzeichnen hat.Maximalregelungen sind schon deswegen kontraproduktiv, da man damit ja bescheinigen würde, dass man n Mal umbuchen und die Lounge besuchen darf.