AB Top Bonus: Air Berlin City Tour Pass (70K = 389 EUR; 50K = 299 EUR)

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r0nnY

Reguläres Mitglied
29.07.2014
39
0
Sehr geehrter Herr r0nnY,

vielen Dank für Ihre E-Mail.


Die über den Citypass erworbenen Prämienmeilen sind wie gewohnt 3 Jahre gültig. Diese können aber nur ausschließlich für Flüge benutzt werden. Vielen Dank.


Für weitere Fragen oder Wünsche steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Herr
X. Xxxxxx
topbonus Service-Team


topbonus Ltd.
Zweigniederlassung Berlin
Saatwinkler Damm 42-43
13627 Berlin




Tel: +49 30 3434 3433 (Ortstarif)*
Fax: +49 1805 735 533
service@topbonus.de
topbonus - airberlin.com

zumindest die Gültigkeit von 3 Jahren sollte damit gewähleistet sein.
 
Moderiert:

wolli_m

Erfahrenes Mitglied
16.11.2012
300
27
Kigali-Rwanda KGL
Heute Morgen den CTP gebucht. Habe noch keine Bestätigung bekommen, ist das normal? Schauen wir mal, ob mein gewünschter OW Flug mit QR durchgeht. Muss noch die Gutschrift abwarten. Geht die Buchung eigentlich nur telefonisch? Fragen über Fragen.
 
Zuletzt bearbeitet:

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Dauert idR ein paar Minuten. Wenn du zur Zahlungsmaske kamst, sollte es aber geklappt haben. Meilen sind in wenigen Stunden auf dem Konto, zumindest bei KK-Zahlung.
 

HBIOX

Erfahrenes Mitglied
27.08.2011
1.060
25
So da haben wir den Salat.
Die Hotline wollte meiner Holden gerade den ersehnten Langstreckenflug mit Japan Airlines trotz Verfügbarkeit nicht buchen, da sie "ja nur die Meilen des City Tour Pass" am Konto hätte.
Der Typ meinte wohl er müsse da Rücksprache halten mit einem Supervisor, ob dies überhaupt zulässig sei. Allerdings sei dieser erst morgen wieder im Hause.
Daher gab es vorerst (?) keinen Flug.
Was für ne Hängepartie! Kann es sein, dass es schlichtweg vom Callcenter Agenten abhängt?

Und, was hat der Supervisor gesagt?
 
B

BlueTraveller

Guest
Zu schauen woher die Punkte kommen die Du gerade einsetzt.

Der Erwerb des CTP ist doch ein Vertrag: Du bezahlst Geld und bekommst Meilen - und zwar nicht zur freien Verfügung sondern zum Einlösen gemäß einigen Bedienungen, die völlig klar kommuniziert sind. Wenn Du jetzt die Meilen für andere Sachen verwendest brichst Du diesen Vertrag. Oder?

Das stimmt nicht. Die Meilen sind sehr wohl zur freien Verfügung. Nur kommuniziert dies AB nicht aktiv, da AB kein Interesse hat, daß die Meilen für Flüge z.B. bei CX und EY eingesetzt werden. Prinzipiell ist dies aber möglich, wie mir ein AB-Mitarbeiter telefonisch bestätigte. Erfreut war er natürlich über meine Anfrage nicht. Den Namen, das Datum und die Uhrzeit habe ich natürlich notiert.
 
B

BlueTraveller

Guest
Vieleicht wirfst Du mal einen Blick in die AGBs vom CTP. Das TB die Verwendung nicht kontrollieren will/kann ändert nichts daran das Du die Meilen eben nicht zur freien Verfügung bekommen hast.

Ziffer 2.b. ist entscheidend. Dahingehend werden keine Einschränkungen getroffen. Eine Auschlußklausel in den AGB's des CTP gibt es nicht. Damit sehe ich im "Ernstfall" einer Leistungsklage gegen AB ganz entspannt entgegen.
 

wolli_m

Erfahrenes Mitglied
16.11.2012
300
27
Kigali-Rwanda KGL
Vieleicht wirfst Du mal einen Blick in die AGBs vom CTP. Das TB die Verwendung nicht kontrollieren will/kann ändert nichts daran das Du die Meilen eben nicht zur freien Verfügung bekommen hast.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn es dich so sehr stört, kannst du ja mal bei Topbonus anrufen und auf diesen Thread hinweisen. Hier hast du es ja zur Genüge kund getan.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Ziffer 2.b. ist entscheidend. Dahingehend werden keine Einschränkungen getroffen. Eine Auschlußklausel in den AGB's des CTP gibt es nicht. Damit sehe ich im "Ernstfall" einer Leistungsklage gegen AB ganz entspannt entgegen.

Naja, 1.c sagt da aber was anderes: "... Diese Prämienmeilen können Sie für Prämienfluge auf den unter airberlin - Flights to Berlin and Dusseldorf | airberlin.com - airberlin.com einsehbaren Europa-Strecken einlösen."
 
B

BlueTraveller

Guest
Zuletzt bearbeitet:

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.396
258
Bielefeld

HBIOX

Erfahrenes Mitglied
27.08.2011
1.060
25
Das stimmt nicht. Die Meilen sind sehr wohl zur freien Verfügung. Nur kommuniziert dies AB nicht aktiv, da AB kein Interesse hat, daß die Meilen für Flüge z.B. bei CX und EY eingesetzt werden. Prinzipiell ist dies aber möglich, wie mir ein AB-Mitarbeiter telefonisch bestätigte. Erfreut war er natürlich über meine Anfrage nicht. Den Namen, das Datum und die Uhrzeit habe ich natürlich notiert.

Ich denke am meisten stört es den Finanzierer des CTPs (EY) wenn Du von TXL nach Asien mit QR fliegst und nicht einen Sitz in einer der double-daily Verbindungen von AB nutzt.
 

HBIOX

Erfahrenes Mitglied
27.08.2011
1.060
25
Ich habe mal einen eingeschriebenen Brief an den CEO des TB Programms verfasst mit der bitte um rechtsverbindliche Stellungnahme bis 04.12.14 dass ich meine CTP Meilen für Bangkok Airways und JFK <-> HNL einlösen kann bzw ob ich wirklich bis 28.02. Warten muss.

Du hast den ;) vergessen :)
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Hier steht "können Sie" und nicht "können Sie ausschließlich". Dies ist der entscheidende juristische Unterschied. Damit schränkt Ziffer 1.c. keinesfalls die Nutzung der Topbonus-Meilen ein.

Naja, wenn du den Link aufmachst, steht da explizit: "Teilnehmende Strecken des CTP: ...".

Ich bin ja auch der Meinung, dass das keiner real kontrollieren können wird, aber rechtlich ist es schon eindeutig geregelt, auch wenn mancher Wortklauber es gerne anders interpretieren will.
 
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Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn es dich so sehr stört, kannst du ja mal bei Topbonus anrufen und auf diesen Thread hinweisen. Hier hast du es ja zur Genüge kund getan.

Micht sört das ganz und garnicht. Meine Aussage ist ja nur das es nicht ganz sauber ist, das AB/TB irgendwem verklagt glaube ich auch nicht... wäre auch zu schade um die Meilen auf meinem Konto :D
 
B

BlueTraveller

Guest
Naja, wenn du den Link aufmachst, steht da explizit: "Teilnehmende Strecken des CTP: ...".

...aber rechtlich ist es schon eindeutig geregelt, auch wenn mancher Wortklauber es gerne anders interpretieren will.

Ist es, aber nicht so, wie Du es interpretierst.

Das ist eindeutig in Ziffer 2.b. geregelt:

Die Einlösung der Prämienmeilen für Prämienflüge richtet sich nach den geltenden topbonus Teilnahmebedingungen und Bedingungen für Prämienflüge einsehbar unter topbonus - airberlin.com.

Es ist kein Ausschluß definiert. Somit gelten vollumfänglich die topbonus Teilnahmebedingungen und Bedingungen für Prämienflüge. Juristisch eindeutig.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
8.959
9.075
Es ist kein Ausschluß definiert. Somit gelten vollumfänglich die topbonus Teilnahmebedingungen und Bedingungen für Prämienflüge. Juristisch eindeutig.

Es ist offen, wie AirBerlin es letztlich praktiziert und es ist auch offen, inwieweit die von AirBerlin gewählten Bedingungen zulässig sind. Man mag auch noch darüber streiten können, ob die Bedingungen zu einen Ausschluss nicht genannter Strecken führen.

Aber so zu tun, als sei es eindeutig, dass die Meilen des CTP beliebig genutzt werden dürfen, entbehrt jeglicher Grundlage. Eindeutig ist nur, dass hier nichts eindeutig ist und die Tendenz Richtung "CTP nur für die genannten Strecken" geht.

Man kann es ausprobieren und notfalls vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Sich selbst in die Tasche lügen, ist übrigens kontraproduktiv. Es hilft nicht, schadet jedoch, da man den Blick für die Realität verliert.
 
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B

BlueTraveller

Guest
Aber so zu tun, als sei es eindeutig, dass die Meilen des CTP beliebig genutzt werden dürfen, entbehrt jeglicher Grundlage.

Nun ja, soll es jeder für sich selbst entscheiden.

Ich jedenfalls bin, wie meine Fachkollegen auch, der Meinung, daß AB hier keine Einschränkungen der Nutzbarkeit der Prämienmeilen vorgenommen hat.

Sollte mir AB die Buchung eines C-Prämientickets bei CX verwehren, werde ich Leistungsklage erheben und dann sehen wir weiter. So einfach ist das.