My five Cents:
Aus Sicherheitsgründen ist in der Luftfahrt Redundanz von grosser Wichtigkeit. Die bisher vornehmlich auf dem amerikanischen Kontinent geltende Regelung des „Zwei-Personen-Cockpits“ hat eigentlich ausschliesslich eine mögliche Dienstunfähigkeit, eine sogenannte Incapacitation, als Hintergrund. Darum besteht die Anordnung, während einer kurzfristigen Abwesenheit eines der beidenPiloten, ein Mitglied der Kabinenbesatzung ins Cockpit zu holen.
Aus aktuellem Grund wird nun auch in Europa diskutiert, wenn ein Pilot/eine Pilotin das Cockpit für kurze Zeit verlässt, er/sie durch einanderes Mitglied der Flugzeugbesatzung (Flugbegleiter) überwacht werden soll.Der Grund ist aber nun ein gänzlich anderen, nämlich die mögliche Vermeidung einer ähnlichen Situation wie das kürzliche, tragische Ereignis.
Dies wäre einer ganzen Berufsgruppe gegenüber ein Misstrauensvotum ohne Beispiel, aber für die Verhinderung eines gleich gelagerten Vorfalls untauglich. Wer heute unter dem Einfluss und Hintergrund der letzten Ereignisseeine solche Massnahmen fordert, stellt damit jedes einzelne Mitglied derCockpit-Besatzung, wie auch die gesamte bisherige medizinisch-psychologischePilotenselektion infrage. Dieser tragische Einzelfall - noch immer ohnegesicherte Fakten, jedoch bereits als abschliessend dargestellt - soll nicht zu voreiligenMassnahmen führen und eine wirklichkeitsverzerrende Scheinsicherheit darstellen.
Das Beil im Cockpit (ja, es hat wirklich eines!) muss dann auch noch entfernt werden und die Hostess, welche neben dem möglicherweise geistig verwirrten potentiellen Selbstmörder sitzt, muss den Tränengasspray permanent bereit halten.
Zudem gäbe es andere Berufsgruppen, die viel einfacher das Gleiche machen könnten. Schaltet ein Lokführer z.B. bewusst alle Sicherungssysteme aus, kann er problemlos volle Kanne in einen Kopfbahnhof fahren. Oder ein Busfahrer...