Abzocke "Nötigung" im Parkhaus

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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
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... Nirgends vor dem Parkhaus wurde man über die Gebühren informiert. Erst an der Schranke (nach dem man schon zwei Stockwerke aufwärts gefahren ist) wurde man über die Gebühren informiert. Tagespauschale: 30.- € !!! (stundenweisse ging natürlich auch, aber ich wollte ja den ganzen Tag dort stehen)

Hinter mir bereits weitere 3 Autos; Mir blieb nichts anderes übrig als durch die Schranke zu fahren und ein Ticket zu lösen; Allerdings war ich mit diesem Preis nicht einverstanden, so dass ich auf direktem Weg wieder zur Ausfahrt gefahren bin. (ca. 2 Minuten seit der Einfahrt) Ticket in die Schranke gesteckt und siehe da, ich sollte 1,50 € zahlen...
Ich bin ein Großstadtmensch aus Frankfurt, aber hier gibt es immer eine Kulanzzeit von 5 Minuten...

Kurze Nachfrage:

- Stand denn auf dem Schild, dass Du vor der Einfahrt ins Parkhaus gelesen hast: "erste angefangene Stunden 1,50 Euro..." ? Sprich war Dir klar, dass bereits die erste Minute kostenpflichtig sein könnte?

Ich habe mit Google und den Wörtern: "Parkgebühren Frankfurt" ebenfalls in Frankfurt Parkhäuse gefunden, wo bereits die erste Minute zählt.
Alte Oper | Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH | Parkhaus Alte Oper, Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H.
Deshalb würde ich jetzt behaupten, dass es in Frankfurt nicht immer die 5 Minuten Kulanz gibt, ohne jetzt speziell alle Parkhäuser in Frankfurt zu kennen.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.374
1.565
CGN
Grundsätzlich kann ich die Aufregung nicht verstehen - in der heutigen Zeit lässt sich alles googeln. Und wenn ich schon mit dem Vorhaben, den ganzen Tag zu parken, in ein Parkhaus fahre, dann sollte ich mich einfach vorher informieren oder ein anderes Parkhaus suchen, wenn mir 30 EUR/Tag zu viel sind. Mache ich mit Hotel-Parkplätzen auch nicht anders. Die ganze Geschichte wirft in meinen Augen doch mehr Fragen auf als Antworten.

- Falls der Preis nicht im Internet steht, kann man den Preis auch duch einen kurzen Anruf tätigen. Die Telefonnummer des Betreibers ist eigentlich immer zu finden, auch ohne große Recherche. (z.B. google Maps)

- Gerade in den USA finde ich dabei große Preisunterschiede, Parken im Hotel z.B. 40 USD, Parken im Parkhaus gegenüber 16 USD.


manchmal frage ich mich ja, ob die Leute, die hier schreiben, jemals schon mal mit einem Auto spontan in eine Stadt gefahren sind. Oder ob sie Parkhäuser nur aus Erzählungen kennen, weil sie selbst noch keinen Führerschein haben oder nur mit Limoservice unterwegs sind oder was auch immer.

Ich habe schon viel erlebt und mache auch sehr viel online. Aber dass ich vor der Einfahrt in ein Parkhaus erstmal die Preise google und notfalls anrufe, erscheint mir doch etwas weltfremd.
 
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mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
5
Echt nicht, schlagt euch doch die Köpfe ein.

Also juristisch ist die Sache eindeutig. Es gilt in Deutschland die Preisauszeichnungspflicht. Sprich, man muss den Preis am Objekt sehen können, und sich dann frei entscheiden können. Das war heir wohl nicht der Fall. Ob indem man vor der Einfahrt noch eine Ausfahrt hat, oder durch gelich wieder heraus fahren, das ist juristisch unerheblich. Internett oder sonst was reicht da nicht aus. Dann Könnte Aldi ja einfach auf Preisschilder verzichten am Eingang auf Barcode der Ware verweisen und sagen, nutzen Sie unsere App, da erfahren Sie den Preis.

So weit ist der Beitrags Finder voll im Recht.

Allerdings für 1,50 € dann zu Klagen, oder sonst was, wird wohl kaum möglich sein und ist wohl auch eher Unsinn. Man könnte es beim Ordnungsamt melden. Aber was die machen ???? steht in den Sternen.

Das man sich hier mal darüber aufregt, naja Menschlich, aber damit könnte man es auch gut sein lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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Z´Sdugärd
Ich bin froh, dass es doch noch Menschen gibt die lesen können. Es ging hier nicht darum, ob ein Parkhaus 30.- € verlangen kann oder nicht, sondern darum, dass man über den Preis erst informiert wurde, als einem keine andere Möglichkeit mehr blieb als ins Parkhaus zu fahren.

Siehste und genau DA ist dein Denkfehler. Wer hat dich davon abgehalten dort VORHER anzurufen? Dich im Netz zu informieren? Vorher deine Mitfahrer rausschicken um zu schauen was der Spass kostet? Den Wagen abestellen und selbst schauen?

Siehst und genau DAS sind diese Vollkasko Ausreden. Nur weil du zu faul warst und halt NIX gemacht hast sind die anderen schuld? Das is genauso lustig wie die Leute die in Österreich ohne Vignette erwischt werden und von nix wussten...

Und an die Klugscheisser hier, ich will euch mal sehen, wie ihr 2 Etagen rückwärts aus einem Parkhaus fahrt, wenn hinter euch immer wieder neue Fahrzeuge kommen!

Du hättest alle anderen Leute aufklähren sollen das es 30€ kostet...währen bestimmt alle rückwärts rausgefahren und hätten dich als Held gefeiert.

Außerdem möchte ich noch mal betonen, dass es darum ging ob man bereit ist für eine gewisse Dienstleistung eben jeden Preis zu zahlen oder nicht!

Du wusstest den preis ja nicht, aus eigenem Desinteresse. Somit steht das eben NICHT zur Diskusion.

Und ich nehme mir jeden Tag aufs Neue das Recht dies zu entscheiden!

Achso du stehst an der Supermarktkasse und faselst was von Abzocke weil eben die Flasche Wasser 5€ kostet und du das nicht wissen konntest da du zu faul warst das Preisschild anzuschauen?

Wenn die Einkaufswagen im Supermarkt künftig nicht mehr 1.- Euro Pfand, sondern 1.- Euro Gebühr kosten würden, würde der größte Teil nach einer Alternativlösung suchen, weil eben nicht bereit dafür zu zahlen!

Wunderbar wen du nach Alternativen suchst. Am besten Selbstversorgung. So musst keinem der Abzocker Geld in den Rachen werfen.

Solange Geilz geil ist und Faulheit Trumpf ist wird es solche Diskusionen geben.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.524
6.394
Z´Sdugärd
Ich habe schon viel erlebt und mache auch sehr viel online. Aber dass ich vor der Einfahrt in ein Parkhaus erstmal die Preise google und notfalls anrufe, erscheint mir doch etwas weltfremd.
Warum? Natürlich macht das kein normaler Mensch. Aber ein normaler Mensch regt sich über sowas ja auch nicht auf. Aber man KÖNNTE es machen...sofern man den dazu willens ist. Wer es eben nicht macht der muss sich dann halt über sowas nicht wundern.

Was mich nur interesieren würde. Wie sollte man den sowas vorher ankündigen? Die Fasade mit 2*2m grossen Buchstaben bepinseln? Wer würde das den bezahlen?
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
.... wie gesagt ich denke man sollte die Möglichkeit haben ein Parkhaus zu verlassen ohne dafür zu bezahlen, da es ja nicht immer möglich ist dort auch einen Parkplatz zu finden....

Die Möglichkeit ein Parkhaus schnell wieder zu verlassen gibt es ja. Es besteht ein Kostenrisiko was im Rahmen der Gebühren der ersten angefangenen Stunde liegt. Ich halte dieses Risiko für überschaubar, auch wenn es im Einzelfall ärgerlich ist.

Die Gebühren für das Parken stehen mindestens immer vor der Einfahrt ins Parkhaus, so das niemand gezwungen ist ins Parkhaus zu fahren. Im Einzelfall kann es aus baulichen Gründen oder des Verkehrsflusses wegen nicht möglich sein zu wenden. Das ist ärgerlich. Dann bliebe immer noch die Möglichkeit der Ruftaste, anstelle ein Ticket zu ziehen. Ich bin zuversichtlich, dass der Parkhausbetreiber im Einzelfall dort Kulanz zeigen wird, gerade wenn man sich medienwirksam (z.B. facebook) an ihn wendet. Ein Wachmann im Parkhaus hat im Einzelfall nicht die Entscheidungsgewalt oder die Lust die Gebühr für die erste angefallene Stunde zu erstatten.

Falls es jetzt jemanden ein außerordentlich großes Bedürfnis ist, gesetzlich in Parkausmietverträge einzugreifen, so dass in Zukunft die ersten 5 min. immer kostenfrei sind, so wäre eine Open Pedition ein geeigneter Weg.
https://www.openpetition.de/region/petition/Deutschland

Der Gesetzgeber hat ja mit der Mietpreisbremse bereits in andere private Mietverträge hineingeregelt, falls es genug Befürworter gibt, könnte man eine solche gesetzliche Regelung sicherlich auch in Parkhäusern erwirken.

Wenn es nicht ums Prinzip, sondern um die 1.50 Euro geht, dann genügt ein kurzer Hinweis auf der Facebookseite des Parkhausbetreibers....
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Wie sollte man den sowas vorher ankündigen? Die Fasade mit 2*2m grossen Buchstaben bepinseln? Wer würde das den bezahlen?

Das ist so o.ä. ja durchaus üblich, das heisst dann Werbung und wird von vielen Unternehmen bezahlt.
 

BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
4
Nein nicht irrelvant, man trifft Entscheidungen auf Grund von Lebenserfahrung und diese überprüft man nicht tagtäglich.

Woher soll ich aufgrund von Lebenserfahrung den Tagespreis für ein Parkhaus in Stadt XY wissen? Meine Lebenserfahrung sagt mir: vergewissere dich, dann ärgerst Du dich nicht im Nachhinein. Stehe nicht auf "lernen durch Schmerzen", auch wenn das manchmal sein muss...
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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Z´Sdugärd
Das ist so o.ä. ja durchaus üblich, das heisst dann Werbung und wird von vielen Unternehmen bezahlt.

OK das gibt es in der Tat. Aber woher weist du ob das genau an der Strasse stand wo der TE das Parkhaus angefahren hat? ;) Und ob er es lesen konnte.

Ausserdem hat er ja geschrieben das er das Teil für 16€ dann doch angefahren hat. Ich frage mich da wie er das auf die schnelle gefunden hat bzw warum er da nicht raus gefahren ist weil es ihn auch zu teuer war.
 

AeroSur

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
472
1
MUC
Habe gerade die Popkornpfanne auf den Herd gestellt. Ich liebe selbstgemachtes Popkorn! Mit ein ganz klein wenig Honig und Erdnussbutter gesüßt ...oder doch lieber salzig?

@TE: Einsfuffzich bezahlt und Erfahrung gewonnen. Das ist im Saldo positiv!

Schön auch hier deinen Senf zu lesen...der TE hat anständig eine Frage gestellt, hoffentlich verklebt dir dein selbstgemachtes Popkorn die Zunge damit deine ständigen Anfeindungen hier endlich mal fern bleiben!
 
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mglast

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27.01.2013
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5
Frage, wieso muss der Preis vorher immer ( ohne Ausnahme ) klar erkennbar sein. An der Wahre oder der Dienstleistung?
Ganz einfach, weil es im Gesetz steht.

Das Gesetzt zu Preisauszeichnungspflicht ist eindeutig ( ob man es für sinnvoll hält oder nicht ist völlig unerheblich) , preis mus direkt an oder neben der Ware klar erkennbar sein, und es mus so gestaltet sein das man vor abschluss des Vertrages sich umfassend über den Preis informieren kann. Die erforderlichkeit von Nachfragen z.B. beim Verkaufpersonal ist unzuläßig.

"Sie können ja Fragen" oder "Preis steht im Netzt" ist schlicht unzuläßig. Ob man das Gesetz so für erforderlich hält, oder gut, oder es einem wichtig ist das es so ist, dass ist egal. Es ist ein Gesetz und alle Verkäufer müssen sich dran halten. Alles ander wäre doch auch unfair. Und ich finde es auch völlig in Ordnung dass jemand möchte das die Gesetze eingehalten werden.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Der Preis war ja auch vor Einfahrt klar erkennbar, deshalb hat sich der OP ja auch gleich wieder entschieden das Parkhaus zu verlassen.
Der Parkhausbetreiber hat sich an die gesetzlichen Vorschriften gehalten.

Die Frage ist vielmehr, ob ein Parkhausbetreiber eine Regelung anbieten soll oder muss, dass die ersten 5 oder 10 min kostenlos sind?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Der Preis war ja auch vor Einfahrt klar erkennbar, deshalb hat sich der OP ja auch gleich wieder entschieden das Parkhaus zu verlassen.
Der Parkhausbetreiber hat sich an die gesetzlichen Vorschriften gehalten.

Die Frage ist vielmehr, ob ein Parkhausbetreiber eine Regelung anbieten soll oder muss, dass die ersten 5 oder 10 min kostenlos sind?

Naja der Parkhausbetreiber muss einem zumindest die Möglichkeit lassen sein Angebot abzulehnen. Ein Einfahrtsspindel über zwei Stockwerke rückwärts zu fahren ist sicher keine Option.
 
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mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
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Der Preis war ja auch vor Einfahrt klar erkennbar, deshalb hat sich der OP ja auch gleich wieder entschieden das Parkhaus zu verlassen.
Der Parkhausbetreiber hat sich an die gesetzlichen Vorschriften gehalten.

Die Frage ist vielmehr, ob ein Parkhausbetreiber eine Regelung anbieten soll oder muss, dass die ersten 5 oder 10 min kostenlos sind?

Also ich ahbe das so gelesen, dass der Preis zwar vor dem Automaten klar erkennbar war, aber es unmöglich war wieder weg zu fahren, weil sich hinten ein Stau gebildet hatte und es keine Ausfahrtmöglichkeit vor der Schranke gab. Und das ist unzulässig.

Sinn des Gesetztes und auch praktische Rechtsprechung dazu ist: Man schaut sich die Wahre oder dienstleistung an, schaut auf den Preis, und kann sich dann entscheiden es zu kaufen oder auch nciht, ohne das man Fragen muss, oder irgend welche Problem hat. Sich durch eine lange Schlange wieder heraus drängeln sind nötigende Maßnahmen zur Vertragsannahme. Gab es ein Urteil zu.

In unserem Falle muss es praktisch so aussehen, dass erst das Schild kommt, und dann eine überfahrbahre Linie oder eine Abfahrt oder so bevor man zum Parkscheinautomaten kommt. Ich kann mir das gut vorstellen. Hier war es so, man fuhr in irgend eien Schluch, Tunnel oder änliches rein, udn stand plötzlich and er Stranke , inkl. dem Preisschild, und hatte dann aber null wendemöglcihkeit mehr.

OK, man hätte rein menschlich schon drehen können als es eng wurde. Aber juristsich ist die Lage klar.

Ich persönlich finde es auch daneben wenn es keine 10 Minuten zum Rausfahren gibt. Speziell da ich Rollstuhlfahrer bin. Denn oft sind zwar noch Parkplätze frei, aber für mich unmöglich zu nutzen weil zu schmal, und die Behindertenparkplätze (unberechtigt) belegt. Wenn dann noch der Automat unmöglich zugänglich ist weil Stufen davor, dann kann es schon mal Probleme geben. Auf die Art habe ich schon mal eine halbe Stunde ein ganzes Parkhaus lahm gelegt. Ich hätte ja gern, um den anderen die Ausfahrt zu ermöglichen bezahlt, aber es ging einfach nicht. Als dann nach eine ganzen Weile einer der Wartenden für mich zum Bezahlen gegangen war, kam zwar ich raus, aber die hinter mir nicht mehr, da deren Ausfahrtzeit abgelaufen war und die jetzt nicht mehr raus kamen. Der nach eine halben Stunde einteffende Mitarbeiter konnte sich nur dadurch vor dem Lychen retten indem er alle Leute ganz ohne Kontrolle raus ließ. Eine kräftig gebauter Rheinländer nötigte ihm sogar noch meine 50 Cent unberechtigte Parkgebühren ab. Seitdem meide ich Parkhäuser wenn es irgend geht.
 
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philFlieger

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14.07.2012
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FKB
Ich kann den Ärger nachvollziehen. Ist mir auch schon passiert, als ich in MXP eigentlich nur den Mietwagen zurückgeben wollte und leider erst viel zu spät merkte, dass ich mich dafür hätte ganz links einordnen müssen. Dadurch wurde ich unweigerlich ins Parkhaus geführt und musste einen kompletten Tagessatz bezahlen. Der Vermerk "Parking is our business" auf der Quittung klang dann wie blanker Hohn.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
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Also juristisch ist die Sache eindeutig. Es gilt in Deutschland die Preisauszeichnungspflicht. Sprich, man muss den Preis am Objekt sehen können, und sich dann frei entscheiden können. Das war heir wohl nicht der Fall.

ähm. Nö. Juristisch finde ich das genau andersherum eindeutig, der OP hat einfach Pech gehabt.


Was mich nur interesieren würde. Wie sollte man den sowas vorher ankündigen? Die Fasade mit 2*2m grossen Buchstaben bepinseln? Wer würde das den bezahlen?

ich habe nie behauptet, dass der Parkhausbetreiber das vorher ankündigen MUSS. Ich bin auch juristisch absolut der Meinung, dass der OP einfach Pech hatte.

Aber jeder Unternehmer denkt sich (hoffentlich) irgendwas dabei, wie er sein Geschäft ausgestaltet. Bei Parkhäusern gibt es welche, die werben mit Zusatzangeboten. Andere werben mit günstigen Preisen. Wieder andere brauchen nicht werben, haben aber trotzdem angemessene Preise (und hoffen damit auf wiederkehrende Kundschaft).

Und dieser hier hat den Weg gewählt, dass er überdurchschnittlich teuer ist, das so klein wie möglich offeriert, und womöglich auch darauf spekuliert, dass die Leute, wenn sie das Schild sehen, denken "Mist, aber jetzt ist's zu spät". Und die, die doch noch abhauen wollen, werden - sofern möglich - noch zur Kasse gebeten.

Das ist sein gutes Recht als Unternehmer. Aber genauso ist es das Recht eines Kunden, sich im Nachhinein "abgezockt" zu fühlen.
 

BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
4
Ich versuche mal, das anhand eines praktischen Beispiels nachzustellen.

Parkhaus Erlangen Arcaden: Auffahrt über 2 Etagen bis zur Schranke, IMHO dort dann die Preise ersichtlich. Jetzt stehen dort 10 EUR Tagespauschale. Mir zu teuer, ich will raus. Das geht nicht, also reinfahren, wieder zum Ausgang.
Dort muss ich dann löhnen, da 0,70 EUR die erste halbe Stunde. Jetzt kann ich mich streiten, ob ich 0,70 wiederbekomme oder (als Auswärtiger) ggogel ich "günstig parken Erlangen Zentrum", komme auf Parkmöglichkeiten in Erlangen oder http://www.parkopedia.de/parken/parkplatz/gossen/91052/erlangen/ und bin bei 4,00/5,00 EUR Tagespauschale und lache über die 0,70. Oder ich googel gleich und lasse mich vom Navi leiten.
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
5
ähm. Nö. Juristisch finde ich das genau andersherum eindeutig,

Und daher werden unsere Gerichte nicht arbeitslos.

Vielleicht sollte der Betroffen doch einfach eine Anzeige ans Ordnungsamt schreiben. Dann wird im Zweifel jemand (der dazu beruflich und Staatlich berufen ist) recht sprechen was Sache ist.

Bis dahin ist es zwar menschlich verständlich, dass man sich aufregt. Aber für 70 cent oder 1,50 € sollte man sich zwischenzeitlich auch wieder abregen. Und zwar alle.
 

janfliegt

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28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Mich hätte das mit den Einsfuffzich auch geärgert. Und in BAD würde ich auch nicht für 30EUR parken wollen.

Allerdings reichen die 150 Cent maximal für 12,3 Sekunden Aufregung ;)
 

jayhamburg

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12.02.2013
253
0
Melbourne
In Spanien hab ich viele Parkhäuser mit Minutentarifen gesehen. Das ist ja eine deutlich fairere Regelung als die üblichen Stundentarife in Deutschland. Ist das dort gesetzlich vorgeschrieben oder sind die spanischen Parkhausbetreiber einfach sehr kundenorientiert...?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
50
56
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Interessantes Thema. Dem sollte sich ruhige mal die EU annehmen.

Ich hätte allerdings in den sauren Apfel gebissen und gezahlt, also weder einen Stau vor der Schranke verursacht, da die anderen Autofahrer ja auch nichts dafür können, noch gegenüber dem Personal den Aufstand gewagt. Aber geärgert hätte ich mich schon.

In der Tat sollte zwingend entweder die Möglichkeit bestehen, unverzüglich den Parkplatz kostenlos wieder zu verlassen, oder aber so frühzeitig und gut lesbar über das Tarifsystem informiert werden, dass man ohne Schwierigkeiten noch ausweichen kann.
 

AeroSur

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
472
1
MUC
Interessantes Thema. Dem sollte sich ruhige mal die EU annehmen.


Definitiv, alle anderen Probleme der EU sind im Vergleich zur überbordenden Parkhausabzocke winzige Kinkerlitzchen. Wobei die Parkhauspreise zu regulieren wäre wenigstens ein Thema mit dem die Vollversager in Brüssel wenigstens nicht überfordert wären.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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56
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Definitiv, alle anderen Probleme der EU sind im Vergleich zur überbordenden Parkhausabzocke winzige Kinkerlitzchen. Wobei die Parkhauspreise zu regulieren wäre wenigstens ein Thema mit dem die Vollversager in Brüssel wenigstens nicht überfordert wären.


Warum klingt bei dir eigentlich alles irgendwie negativ?

Dass es wichtigere Themen gibt, wird niemand bestreiten. Und "Vollversager" scheinen (außer dir) ja eh alle zu sein.
 
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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
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TXL, LHR
Also ich ahbe das so gelesen, dass der Preis zwar vor dem Automaten klar erkennbar war, aber es unmöglich war wieder weg zu fahren, weil sich hinten ein Stau gebildet hatte und es keine Ausfahrtmöglichkeit vor der Schranke gab. Und das ist unzulässig.....

Manchmal ist es baulich gar nicht möglich vor der Schranke eine Wendemöglichkeit einzubauen. Z.B. bei der Einfahrt zum Parkhaus des Berliner Hauptbahnhofs aus dem Tiergartentunnel. Wenn ich da wendete, käme ich als Geisterfahrer in den Tunnel wieder zurück. Das kann ja keiner wollen. Ich kenne auch enge Parkhäuser in alten Städten, die dies ebenfalls nicht vorsehen. Deshalb glaube ich nicht, dass es eine bauliche Vorschrift gibt, eine Wendemöglichkeit vor Parkhäusern vorzuhalten.

Es muss aber die Möglichkeit einer Gegensprechanlage bei der Einfahrt an der Schranke geben. Hier kann der Parkhausbetreiber kostenlosen Einlass gewähren, für diejenigen, die irrtümlich vor der Schranke stehen und gleich wieder ausfahren. Es liegt ja vor allem im Sinne des Betreibers, dass es vor der Schranke zum Parkhaus zu keinem Stau kommt. Hat der OP diese Taste vor der Einfahrt betätigt, wenn es eben aus baulicher Sicht nicht die Möglichkeit des Wendens gab?

Umgekehrt denke ich ebenfalls, das der Parkhausbetreiber die 1,50 Euro wieder erstattet, gerade im Hinblick auf die bauliche Situation des Parkhauses? Hat der OP sich diesbezüglich schon an den Betreiber des Parkhauses gewendet?
 
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