Nein, aber was in dem Artikel von 1968 steht muss auch weiterhin und auch für Piloten gelten:
"Der Arzt könne "berechtigt sein, die Schweigepflicht zu brechen, wenn das zur Wahrung eines höheren Rechtsgutes" in diesem Fall der Verkehrssicherheit -- erforderlich sei."
Das ist ja lächerlich! Muss dann ein Arzt im Nebenberuf Jurist sein oder sich einen solchen als Berater für jeden dieser Fälle hinzuziehen?
Und wenn ich schon höre "höheres Rechtsgut" dann wird mir schlecht. Ja das gibt es durchaus, keine Frage. Aber welches schwerer wiegt muss nicht selten abschließend vom BVerfG oder gar EuGH geklärt werden. Hat ein Arzt Lust sich bis zum obersten Gericht durchzuklagen wenn er so eine Abwägung vornimmt? Glaube kaum. Und genau daran wirds meistens scheitern.
Ansonsten finde ich es fatal eine Stigmatisierung von Piloten vorzunehmen. Zugführer, Busfahrer und andere Gruppen mit Verantwortung für (viele) Menschenleben müssen auch nicht regelmäßig zu psychologischen Untersuchungen deren Ergebnis dann an den Arbeitgeber gehen. Ich fände es ein verheerendes Signal wenn das legalisiert würde.
Ein Kompromiss könnte sein, dass ein Arzt nach Ermessen eine verbindliche Krankschreibung vornehmen kann die den Arbeitgeber dazu verpflichtet den Arbeitnehmer nicht zum Dienst zuzulassen. Ist der Arbeitnehmer nach einer gewissen (langen) Zeit nicht genesen hat das Unternehmen auch die Möglichkeit den Arbeitnehmer zu entlassen. Bei einem Piloten würde das nach einer gewissen Zeit auch automatisch zum Verlust der Pilotenlizenz führen.
100% Sicherheit wird es aber mit keinem Modell geben, auch wenn wir uns das alle wünschen.