Der vom TO geschilderte Fall ist ärgerlich. Verstehe allerdings überhaupt nicht, warum das Ganze in eine Diskussion vom Sinn oder Unsinn von Oberklasse SUVs und der Verunglimpfung von Infiniti als "Reiskocher" abgleitet.
Es ist eigentlich auch schon alles gesagt, deshalb nur soviel: Ein Widerspruch der KK-Belastung könnte durchaus erfolgreich sein - aber sicher ist dies hier auch nicht. Der TO hat ja gesagt, dass der Mietvertrag, der ihm an der Ausfahrt ausgehändigt wurde, Zusatzkosten aufführt. AVIS wird also durchaus einen schriftlichen Beleg vorlegen können. Ob das dem KK Unternehmen reicht, muss man dann sehen.
Fast sicher ist allerdings, dass ein Widerspruch der Belastung den TO auf AVIS' blacklist in den USA bringen wird. Möglicherweise auch weltweit. Kann einem egal sein, es gibt auch andere Vermieter. Strafrechtliche oder einwanderungsrechtliche Konsequenzen hat der TO sicherlich nicht zu befürchten. Andere haben das schon zutreffend geschildert.
Abraten kann ich nur davon, zu versuchen, die Sache über AVIS Hotline in den USA zu klären - mit oder ohne Muttersprachler. Die Hotline ist nicht in der Lage, hier weiterzuhelfen. Es wird abgeblockt und weitergeleitet und am Ende ist man noch frustrierter und hat auch noch Telefonkosten.
Ein freundliches und sachliches Anschreiben bei AVIS hat wohl die größten Aussichten auf zumindest einen Teilerfolg, aber auch hier würde ich nicht zu viel erwarten.
Ich selber miete nach einem anders gelagerten aber auch sehr ärgerlichen Fall nicht mehr bei AVIS USA, aber da hat jeder seine eigenen Erfahrungen gemacht und seine eigene Einstellung.