Airport Berlin - Hauptstadtflughafen BER

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themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.808
562
Berlin
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Falsch, das sind doch die alten, kaputten, die wieder ausgebaut wurden. :D
Die neuen sind bestellt und werden "in the year 2525, if man is still alive" geliefert.....

Hast wahrscheinlich recht:D
Weiter links standen noch weitere Ladungen mit Lüftern.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Der Käse ist doch, daß "Bürgermeister" Müller von der SPD bis zur Berlin-Wahl im September seine Haut retten will.

Da wird zur Zeit auf allen Senatsebenen geblockt, keiner sagt was, keiner entscheidet was, Pressemitteilungen werden 3x geprüft.

Die werden garantiert erst nach der Wahl mit neuen gräßlichen Wahrheiten rausrücken!
 
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Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Wo sollen denn die 35 Mio+ Passagiere denn alle hin ?

Mit dem Transrapid nach München. Man steigt dann sozusagen am Berliner Hauptbahnhof ins Flugzeug. :D

---

Ich schätze, dass man SXF offen lässt, alles unter BER/EDDB betreibt und die bestehenden Terminals dann eben als BER - Terminal 2, 3, ... betreiben wird. Macht auf dem Papier eigentlich Sinn. Für Anwohner entspricht es also eigentlich einem Flughafen. Problematisch ist allerdings, dass keine Reserven für Wachstum da sein werden.

Anderer Nachteil: Niemand wird damit glücklich. Wutbürger werden sich eh aufregen. Und diejenigen, die TXL schätzen, werden damit auch nicht glücklich. Letztere sollten aber auch nicht vergessen, wieviel Steuergeld verbrannt wurde, damit TXL noch einige Jahre offen bleibt. Berlin's Kompetenztruppe macht das nur euretwegen. :D
 
F

feb

Guest
Der Artikel ist zwar uralt, man schreibt von einer Eröffnung frühestens 2014 :LOL:, aber ich finde dort ist das wichtigste gut erklärt...
Berliner Flughafen - Was bei der Planung schiefgelaufen ist - Wirtschaft - S

Nein, leider ist der Artikel schlecht und ohne jede Kenntnis der öffentlichen Ausschreibung (VOB/A, insb. Vergabe an GU oder Vergabe einzelner Gewerke) geschrieben.

Skurril wird es dann bei den zentralen Aussagen des SZ- Artikels:

Und auch nach der Auftragsvergabe sei der Bauherr nicht aus der Pflicht: Die Baufirmen führten nur aus, so Zimmermann, für Planung und Überwachung sei der Bauherr verantwortlich.

Sehr ungenau, auch die weitere Planung und Bauüberwachung wird an Firmen delegiert.

Er müsse Architekten, Planer und Techniker beauftragen.

Das ist Laiengeplappere. Die häufigsten Baubeteiligten bei Großprojekten lauten:
Consultant/ Ausführender für den Architekturwettbewerb
Generalplaner
Architek(ten)
Gewerksplaner
Sonderplaner (zB Brandschutz, Heizung, Klimatisierung)
Bauüberwacher
Baucontroller (Kosten-/ Zeitmanagement)
Bauausführende Firmen, meist getrennt nach Gewerken, zB Grundbau, Hochbau, Stahlbau, Fassadenbau etc etc

Auch die Überwachung der Bauarbeiten sei Aufgabe der Auftraggeber.

Wie schon oben: Der Bauherr trägt Überwachungspflichten, die er aber im Detail an spezialisierte Firmen vergibt.

Hier wurde aus Sicht von Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Deutschen Bauindustrie, ein entscheidender Fehler gemacht. Im Sommer...

Sommer? Die Kündigung erfolgte Mitte Mai 2012! Da beginnt das Geplappere schon bei den Kalenderdaten.

... hatte die Flughafengesellschaft der Planergemeinschaft PG BBI gekündigt. "Den Generalplaner in so einem späten Stadium zu kündigen, wirft ein Projekt um ein bis zwei Jahre zurück", sagt Knipper Süddeutsche.de.

Ja, wenn man einen leistungsfähigen Generalplaner hinauswirft. Hinausgeworfen wurde aber der Generalplaner, der für den ganzen Planungsschlamassel verantwortlich war.

"Sämtliche Verträge mit den kleinen Baufirmen mussten neu verhandelt werden."

Wieder Unsinn: Die Kündigung des Generalplaners berührt die Wirksamkeit der Verträge anderer Baubeteiliger nicht.

Aber, @ BjornSOAD: Kein Vorwurf an dich! Diesen hier von der SZ verbreiteten Quark haben andere Publikationen übernommen und wurde insbesondere auch von einigen Foristen hier endlos breitgetreten. Richtiger wurde der Vortrag hierdurch nicht.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Was passiert den jetzt mit der Baugenehmigung, die verfällt doch - oder haben die das Gesetz schon geändert?
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Grüne: "Wowereit hat Schuld am BER-Debakel"


Nach 62 Sitzungen, 330 Stunden Debatte und 1650 Akten haben sich die Grünen ein Urteil gebildet. Schuld am Debakel um den immer noch nicht eröffneten Flughafen BER hat vor allem einer: Berlins ehemaliger Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD).


Gr
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Bürgermeister Müller macht im Berliner Abgeordnetenhaus nun Brandenburgs Behörden für die eventuell erneute Verzögerung verantwortlich:

https://soundcloud.com/rbbonline/muller-zu-ber-schliese-2018-nicht-aus


Während dessen Faulbach da Costa nachlegt:

Nach Aussagen des unabhängigen Flughafenexperten Dieter Faulenbach da Costa sind die Probleme an der Schnittstelle die Folge eines sehr frühzeitigen Planungsfehler, auf den bereits im Juni 2007 aktenkundig hingewiesen wurde. Nämlich, dass die Frischluftversorgung der Verteilerebenen des Flughafenbahnhofs im Brandfall aus dem Eisenbahntunnel angesogen wird. Das ist aber nicht zulässig.

Ungelöst sind nach Worten des Experten auch statische Fragen der Gepäckförderanlage. »In dem Bereich gibt es große Gründungsprobleme beim Gebäude«, sagt Faulenbach da Costa. Es sackt ab. Bei Vollauslastung mit dem Passagiergepäck von rund 100 Jets, wofür die Anlage ausgelegt sei, kämen noch mal rund 300 Tonnen Gewicht dazu. »2018 mag in Berlin vieles eröffnet werden, sicher aber nicht der Flughafen BER«, sagt Faulenbach da Costa.


27.05.2016: Landung ungewiss (neues-deutschland.de)
 
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Anne

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20.06.2010
4.421
2
Was passiert den jetzt mit der Baugenehmigung, die verfällt doch - oder haben die das Gesetz schon geändert?

Verfällt 11/2016.

Ich schrieb ja schon früher, daß nur eine "Lex BER" den Flughafen davor bewahren würde, eine neue Baugenehmigung nach völlig neuen Standards zu erwirken.

Vermute mal, daß die kommt, es wird gewählt in Berlin und Brandenburg dieses Jahr.
 

LH88

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08.09.2014
15.394
8.902
Verfällt 11/2016.

Ich schrieb ja schon früher, daß nur eine "Lex BER" den Flughafen davor bewahren würde, eine neue Baugenehmigung nach völlig neuen Standards zu erwirken.

Vermute mal, daß die kommt, es wird gewählt in Berlin und Brandenburg dieses Jahr.

Du meinst das klappt in 5 Monaten? Einen Termin im Bürgeramt zu bekommen ist schwerer.
 
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TachoKilo

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21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Ich schrieb ja schon früher, daß nur eine "Lex BER" den Flughafen davor bewahren würde, eine neue Baugenehmigung nach völlig neuen Standards zu erwirken.

Es ist ja alles andere als eine Lex BER. Als die Änderung der Bauordnung angeschoben wurde, dachte man noch, man würde im Juni 2012 eröffnen. Daraus also abzuleiten, man habe die Änderung eigens für den BER geplant, erscheint merk- und fragwürdig.

Du meinst das klappt in 5 Monaten? Einen Termin im Bürgeramt zu bekommen ist schwerer.

Wie schon geschrieben. Alles schon lange angeschoben. Aussage vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung:

Der Gesetzentwurf wurde am 22. Dezember 2015 vom Kabinett beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Am 20. Januar 2016 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag statt. Jetzt wird der Entwurf in den Ausschüssen beraten.

Und noch ein kleines EDIT: in Brandenburg ist es nicht schwer einen Termin beim Bürgeramt zu bekommen, weil in der Regel nicht notwendig. Hingehen, im Schnitt vermutlich 5 Minuten warten und Sache erledigen. ;)
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.418
11.318
irdisch
In Berlin kriegst Du nicht mal einen Kinder-Reisepass ohne wochenlange Termin-Wartezeit auf den Antrag.

Wie geht es jetzt juristisch praktisch weiter? Der Staat erlaubt sich, nach veralteten Regeln zu bauen? Und das kann man noch zulassen?

Kann man die geplante Tegel-Schließung auch mit so einem Handstreich kippen? (Man KANN Tegel nicht mehr schließen, keine Kapazität)
 
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TachoKilo

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21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
In Berlin kriegst Du nicht mal einen Kinder-Reisepass ohne wochenlange Termin-Wartezeit auf den Antrag.
Der Flughafen liegt aber in Brandenburg. Und die Änderung der Bauordnung Brandenburgs ist deshalb auch die relevante. ;)

Wie geht es jetzt juristisch praktisch weiter? Der Staat erlaubt sich, nach veralteten Regeln zu bauen? Und das kann man noch zulassen?
Antwort auf Frage 1: alles wie immer. Antwort auf Frage 2: Ja. Antwort auf Frage 3: ist ne philosophische Frage, also ja und/oder nein.

Kann man die geplante Tegel-Schließung auch mit so einem Handstreich kippen? (Man KANN Tegel nicht mehr schließen, keine Kapazität)
Man kann alles was man will. Zur Not tut es auch ein provisorisches Provisorium. Ich stell mir da so ein Bundeswehr-Zelt vor: auf der einen Seite gehst du rein, hast direkt den Check-In, danach Sicherheitskontrolle, an anderen Ende des Zeltes der Wartebereich (der exklusive wird natürlich mit Markierungen auf den Boden abgetrennt). Beim Verlassen des Zeltes steht dort quasi direkt der Flieger mit Treppen. So spart man sich den Bustransfer etc. So ein bisschen Tegel Terminal A als Not-Not-Provisorium.

EDIT: und zur Not baut man eben doch das ICC zum Terminal um. :D
 
Zuletzt bearbeitet:

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Es ist ja alles andere als eine Lex BER. Als die Änderung der Bauordnung angeschoben wurde, dachte man noch, man würde im Juni 2012 eröffnen. Daraus also abzuleiten, man habe die Änderung eigens für den BER geplant, erscheint merk- und fragwürdig.


Die geplante Harmonisierung der BO beinhaltete aber 2009 aber noch nicht den entscheidenen Teil zur unbegrenzten Gültigkeit von Baugenehmigungen bei Großprojekten wie BER etc. ;)

Da ging es ursprünglich um Brandschutz und Rauchwarnmelder etc. bei Häuslebauern in Brandenburg, der Teil zum BER ist erst Anfang 2015 dazu gekommen!

Hier mal ein Ausschnitt aus der Rede der Freien Wähler im Brandenburger Landtag zum Thema:

Lex BER bleibt Lex BER!
 

TachoKilo

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21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Und wo liest du da das eine Baugenehmigung zeitlich uneingeschränkt gültig ist?
??? Steht doch da:
Für planfestgestellte oder plangenehmigte bauliche Anlagen soll die Geltungsdauer der Baugenehmigung an die Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung geknüpft werden.
Kurzer Blick in den Planfeststellungsbeschluss des BER: keine Einschränkungen = unbegrenzte Geltungsdauer. Kann man innerhalb weniger Minuten auch selbst recherchieren. :confused: