Der Artikel ist zwar uralt, man schreibt von einer Eröffnung frühestens 2014

, aber ich finde dort ist das wichtigste gut erklärt...
Berliner Flughafen - Was bei der Planung schiefgelaufen ist - Wirtschaft - S
Nein, leider ist der Artikel schlecht und ohne jede Kenntnis der öffentlichen Ausschreibung (VOB/A, insb. Vergabe an GU oder Vergabe einzelner Gewerke) geschrieben.
Skurril wird es dann bei den zentralen Aussagen des
SZ- Artikels:
Und auch nach der Auftragsvergabe sei der Bauherr nicht aus der Pflicht: Die Baufirmen führten nur aus, so Zimmermann, für Planung und Überwachung sei der Bauherr verantwortlich.
Sehr ungenau, auch die weitere Planung und Bauüberwachung wird an Firmen delegiert.
Er müsse Architekten, Planer und Techniker beauftragen.
Das ist Laiengeplappere. Die häufigsten Baubeteiligten bei Großprojekten lauten:
Consultant/ Ausführender für den Architekturwettbewerb
Generalplaner
Architek(ten)
Gewerksplaner
Sonderplaner (zB Brandschutz, Heizung, Klimatisierung)
Bauüberwacher
Baucontroller (Kosten-/ Zeitmanagement)
Bauausführende Firmen, meist getrennt nach Gewerken, zB Grundbau, Hochbau, Stahlbau, Fassadenbau etc etc
Auch die Überwachung der Bauarbeiten sei Aufgabe der Auftraggeber.
Wie schon oben: Der Bauherr trägt Überwachungspflichten, die er aber im Detail an spezialisierte Firmen vergibt.
Hier wurde aus Sicht von Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Deutschen Bauindustrie, ein entscheidender Fehler gemacht. Im Sommer...
Sommer? Die Kündigung erfolgte Mitte Mai 2012! Da beginnt das Geplappere schon bei den Kalenderdaten.
... hatte die Flughafengesellschaft der Planergemeinschaft PG BBI gekündigt. "Den Generalplaner in so einem späten Stadium zu kündigen, wirft ein Projekt um ein bis zwei Jahre zurück", sagt Knipper Süddeutsche.de.
Ja, wenn man einen leistungsfähigen Generalplaner hinauswirft. Hinausgeworfen wurde aber der Generalplaner, der für den ganzen Planungsschlamassel verantwortlich war.
"Sämtliche Verträge mit den kleinen Baufirmen mussten neu verhandelt werden."
Wieder Unsinn: Die Kündigung des Generalplaners berührt die Wirksamkeit der Verträge anderer Baubeteiliger nicht.
Aber, @ BjornSOAD: Kein Vorwurf an dich! Diesen hier von der SZ verbreiteten Quark haben andere Publikationen übernommen und wurde insbesondere auch von einigen Foristen hier endlos breitgetreten. Richtiger wurde der Vortrag hierdurch nicht.