Es ist vor allem ein praktisches Problem, ein Beweisproblem, wie man es auch immer drehen will.
Wenn man in einen Kiosk geht, dort eine Zeitung mit Karte, mit braunen Euromünzen oder was auch immer zahlen will und der Verkäufer "Nein" sagt, hat man als Reisender in der Praxis Pech. Soll man den Händler verklagen? Da hilft das Jura-Wissen aus dem ersten Semester auch nicht weiter.
Das einzig Praktikable ist, den Laden in Zukunft zu meiden (und vielleicht eine schlechte Bewertung bei Yelp, Facebook oder Google zu schreiben).
Lustig wird es erst dann, wenn Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäfte auseinanderfallen.
Also am Ende einer Fahrt mit einem Berliner Taxi, an dem Visa- und MasterCard-Logo kleben, wo der Taxifahrer großzügig anbietet, "Gerät ist kaputt, isch fahr disch Bank".
Oder in einem Düsseldorfer Café, an dem stolz Maestro- und Visa-Logo an der Tür kleben, und die Kellnerin meint, 12,70 Euro zahle man doch nicht mit Karte, das sei Anweisung von oben.
Da kommen dann diese Überlegungen zur rechtlichen Bedeutung von Aufklebern an der Tür oder im Fall von Braungeld zum gesetzlichen Zahlungsmittel wieder ins Spiel.