Kreditkartenakzeptanz

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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
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Das ist das neuste was ich höre? Der Euro ist in Deutschland offizielles Zahlungsmittel... Ausnahme ist lediglich, wenn man vorher ANGEKÜNDIGT gewisse Stückelungen (z.B. 200 Euro Scheine / 500 Euro Scheine) ausschließen kann.
Hatte das in der Zwischenzeit etwas präzisiert. Kaufverträge kann man schließen wie man möchte, offizielles Zahlungsmittel ist nur für bestehende Schuldverhältnisse oder staatliche Stellen relevant.
Kann auch einen Laden in DE aufmachen, der nur Rubel akzeptiert und ein Berufen auf "gesetzliches Zahlungsmittel" ist dann nicht möglich.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Das ist das neuste was ich höre? Der Euro ist in Deutschland offizielles Zahlungsmittel... Ausnahme ist lediglich, wenn man vorher ANGEKÜNDIGT gewisse Stückelungen (z.B. 200 Euro Scheine / 500 Euro Scheine) ausschließen kann.
Genau, und wenn man vorher ankündigt, dass man kein Kupfer nimmt, dann ist das ebenfalls in Ordnung.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Ja hat er. Lächerlich ok großen Touristenstädten nur girocard zu nehmen. Er meinte er war richtig geschockt und man konnte überall nur Cash zahlen. Vllt meinte er auch Imbisse? Die nehmen in de ja so gut wie nie Karte.


Deutschland hat noch einen langen Weg vor sich um Kartenland zu werden ! :(

Vermutlich wird er schon Restaurants meinen... Da ist wirklich zu 90% Girocard only in Hamburg.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Verstehe das nicht. Wirte ohne Weitsicht. An den Kosten kann es nicht liegen
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Finde dass in Berlin die meisten Restaurants die Karten nehmen auch Kreditkarten nehmen
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Der Kaufvertrag wird an der Kasse geschlossen. Wenn der Verkäufer meint, dass ihm das Bargeld, was ihm gegeben wird, nicht passt, muss er dem Vertrag nicht zustimmen. Keiner ist verpflichtet, jmd. etwas zu verkaufen.

Gegenfrage... Muss es möglich sein in Euro zu bezahlen falls es zum Vertrag kommt?
 

SanDiego

Aktives Mitglied
14.07.2016
154
0
Interessant fand ich diverse Clubs in den USA wo man zwar Getränke mit KK zahlen konnte, den Eintritt aber nur in Bar. Neben der Kasse stand auch direkt ein ATM. Surcharge 5$...
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.153
760
Man sollte endlich die 1 oder 2 Cent Münzen abschaffen. Da wäre sogar eine Mehrheit der Deutschen dafür.
Uh... gerade bei den Deutschen wäre ich ein bisschen skeptischer. Mit dem Schwarzarbeiten und Schwarzgeld hat man da durchaus ein bisschen südländische Lässigkeit. Aber das Risiko eingehen, zuviel zu zahlen, im Land der Geiz-ist-geilen und Kapitalisten-sind-bösen? Im Ernst: Kann ich mir nur als "grassroots"-Entwicklung vorstellen, so wie in dem einen Städtchen an der niederländischen Grenze. Aber wenn das von der Bundesbank oder der Bundesregierung käme..?
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Solange eben diese "nicht gut, aber gut genug"-Mañana-Mentalität vorherrscht und Wettbewerb von vielen mit "billig" gleichgesetzt wird, wird das halt so bleiben... Der doofe Touri soll sich eben nach den Einheimischen richten (da ist der Ruf nach Assimilation mal ausnahmsweise kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit).

Dass das Regency Café in London-Pimlico "Cash only" ist, nehme ich denen nicht übel. Das ist halt ein "Caff" im Stil der 1940er/1950er, das auch schon als Filmkulisse gedient hat.

Aber es ist ein ziemlicher Servicemangel, wenn ein hipper Burgerladen keine Karten nimmt. Ich stimme aber zu, die Veränderung und Modernisierung der deutschen Wirtschaft muss von innen kommen. Es hat auch nicht geklappt, den Afghanen und Irakern durch die U. S. Army Demokratie beizubringen. ;)
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.153
760
Der Kaufvertrag wird an der Kasse geschlossen. Wenn der Verkäufer meint, dass ihm das Bargeld, was ihm gegeben wird, nicht passt, muss er dem Vertrag nicht zustimmen. Keiner ist verpflichtet, jmd. etwas zu verkaufen.
Was aber, wenn, wie unlängst schon einmal schrieb:

- Ich: (lege Ware aufs Band)
- Kassierer: "14,87 EUR bitte"
- Ich: "OK, kauf ich!"

Der Kassierer sagt, dass er mir das Zeug für 14,87 EUR (und nicht Bohnen, Rubel oder sonstwas) verkaufen würde. Wenn ich dann zustimme, ist der Vertrag doch geschlossen! Angebot angenommen. Und dann zahle ich halt mit EUR, die ich als gesetzliches Zahlungsmittel (binnen gewisser Grenzen) nach freiem Ermessen stückeln kann.

Ansonsten hätte er schon vorher, ob nun per Aushang oder mündlich, mitteilen müssen, dass er nur in einer bestimmten Stückelung Geld nimmt. Und genau für diesen (Normal-) Fall gibt es doch die gesetzliche Regelung, dass nur 50 Münzen als zumutbar angenommen werden müssen.
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Es ist vor allem ein praktisches Problem, ein Beweisproblem, wie man es auch immer drehen will.

Wenn man in einen Kiosk geht, dort eine Zeitung mit Karte, mit braunen Euromünzen oder was auch immer zahlen will und der Verkäufer "Nein" sagt, hat man als Reisender in der Praxis Pech. Soll man den Händler verklagen? Da hilft das Jura-Wissen aus dem ersten Semester auch nicht weiter.
Das einzig Praktikable ist, den Laden in Zukunft zu meiden (und vielleicht eine schlechte Bewertung bei Yelp, Facebook oder Google zu schreiben).

Lustig wird es erst dann, wenn Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäfte auseinanderfallen.
Also am Ende einer Fahrt mit einem Berliner Taxi, an dem Visa- und MasterCard-Logo kleben, wo der Taxifahrer großzügig anbietet, "Gerät ist kaputt, isch fahr disch Bank".
Oder in einem Düsseldorfer Café, an dem stolz Maestro- und Visa-Logo an der Tür kleben, und die Kellnerin meint, 12,70 Euro zahle man doch nicht mit Karte, das sei Anweisung von oben.

Da kommen dann diese Überlegungen zur rechtlichen Bedeutung von Aufklebern an der Tür oder im Fall von Braungeld zum gesetzlichen Zahlungsmittel wieder ins Spiel.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Was aber, wenn, wie unlängst schon einmal schrieb:

- Ich: (lege Ware aufs Band)
- Kassierer: "14,87 EUR bitte"
- Ich: "OK, kauf ich!"

Der Kassierer sagt, dass er mir das Zeug für 14,87 EUR (und nicht Bohnen, Rubel oder sonstwas) verkaufen würde. Wenn ich dann zustimme, ist der Vertrag doch geschlossen! Angebot angenommen. Und dann zahle ich halt mit EUR, die ich als gesetzliches Zahlungsmittel (binnen gewisser Grenzen) nach freiem Ermessen stückeln kann.

Ansonsten hätte er schon vorher, ob nun per Aushang oder mündlich, mitteilen müssen, dass er nur in einer bestimmten Stückelung Geld nimmt. Und genau für diesen (Normal-) Fall gibt es doch die gesetzliche Regelung, dass nur 50 Münzen als zumutbar angenommen werden müssen.
Und wenn sie deinen 50er für eine Blüte hält muss der Laden ihn trotzdem annehmen?
 

totga

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
655
14
Das bezieht sich aber nur auf eine spezielle (NFC-) Karte extra vom HVV, auch personalisiert und mit Foto.
Ich hab mir die schon vor ein paar Jahren als Testkunde (in einem beschränkten Gebiet) geholt, es ist halt so dass man dann am Automaten damit eine Fahrkarte damit kauft, aktuell noch mit Papierbeleg, soll aber später wegfallen wenn alle Busse und Kontrolleure Lesegeräte haben und dann einmal im Monat per Lastschrift abgerechnet wird.
Gibt dann 3 % Rabatt, genau wie Online- und Mobilticket.
Das wird hier jetzt im gesamten HVV-Gebiet eingeführt, erst an Automaten und dann auch im Bus (beim Fahrer) und demnächst soll es dann auch möglich sein, Monatskarten darauf zu kaufen (beim ersten Mal muss man aber wieder zum Schalter), auch die Abos werden dann darauf umgestellt.
Mit einer richtigen Kartenzahlung hat das aber nichts zu tun, denke da bleibt alles wie vorher (Hochbahn-Automat Bar & Geldkarte, S-Bahn-Automat Bar, Geldkarte, Girocard, Maestro und VPAY, beim Busfahrer nur bar).
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
In wie weit unterstellt das dem Kunden Betrug da? Immerhin muss der Kunde dafür ja haften.
War auch mehr tonge-in-cheek-Kommentar.
Ohne bislang beim Zivilrecht angekommen zu sein und einen Palandt zur Hand zu haben: Wenn man davon ausgeht, dass die Kaufvertragschließung mit der Nennung des Preises der Kassiererin an der Kasse und der bejahenden Antwort des Kunden zustande kommt, aber über die Zahlungsmodalitäten nicht gesprochen wurde:

Sollte nicht eine Anfechtung wegen verstecktem Dissens möglich sein?
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Hier ein Beitrag über Penny und die nicht vorhandene Kreditkarten Akzeptanz.

https://www.mobiflip.de/discounter-penny-nimmt-auch-weiterhin-keine-kreditkarten/

PS: Auch manche Kommentare sind wieder so typisch deutsch ;-)
Flagship-Filialen nehmen Kreditkarten.

Manche Kommentare in der Tat typisch deutsch. Aber auch lustig, wie man manche Leute aus dem Forum hier (auch teilweise unter anderem Namen) doch leicht wiedererkennt ;)
Problematisch ist aber in der Tat die typisch deutsche Gleichsetzung Visa/MasterCard = Kreditkarte.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
War auch mehr tonge-in-cheek-Kommentar.
Ohne bislang beim Zivilrecht angekommen zu sein und einen Palandt zur Hand zu haben: Wenn man davon ausgeht, dass die Kaufvertragschließung mit der Nennung des Preises der Kassiererin an der Kasse und der bejahenden Antwort des Kunden zustande kommt, aber über die Zahlungsmodalitäten nicht gesprochen wurde:

Sollte nicht eine Anfechtung wegen verstecktem Dissens möglich sein?

Ich wüsste nicht warum, wenn es ein offizielles Zahlungsmittel gibt? - Man sollte sich eher VORHER einigen, wenn man es Alternativ abrechnen möchte.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
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Ich wüsste nicht warum, wenn es ein offizielles Zahlungsmittel gibt? - Man sollte sich eher VORHER einigen, wenn man es Alternativ abrechnen möchte.
:rolleyes:
Das bindet nur öffentliche Stellen oder bei bestehendem Schuldverhältnis (z.B. Tankstelle ohne weitere Hinweise).
Agiert eine Automaten-Tankstelle, die nur Karten akzeptiert "illegal", weil sie nicht das offizielle Zahlungsmittel Bargeld annimmt?
 
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Status

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