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Naja, es gibt ja auch genug Kinder- und Jugendkonten.
Rechtliche Unsicherheit spielt sicher schon eine Rolle, wenn ein Institut ganz klar auf Massengeschäft setzt und ausdrücklich auch Kunden im Ausland bedient, so wie Monese.
Unterschiedliche Rechtsordnungen haben auch ein sehr unterschiedliches Verständnis von beschränkter Geschäftsfähigkeit Minderjähriger. Für den Engländer reicht es, wenn das Geschäft "necessary" ist (und für ein reiches Kind mag ein Reitpferd erforderlich sein, für ein armes Kind nicht). Der Deutsche hat nur den Taschengeldparagraphen und das Einverständnis der Eltern. Und in entfernten Ländern mag es ganz andere Vorschriften geben. Man will ja nicht unnötigen Ärger in diesem margenschwachen Bankgeschäft, auch wenn ein Urteil vom Ende der Welt nicht unbedingt in Westeuropa vollstreckbar ist.
Bei einem Empfang kürzlich fragte ich einen Gründer, wo denn sein neues Produkt (es handelte sich um etwas mit Trading) denn verfügbar sein solle. "Weltweit, FinTech ist immer weltweit".
Verärgert rollte ich mit den Augen, seinen unfreiwilligen Humor nicht so recht zu würdigen wissend.