Hallo umsteiger, es geht in der Tat um jenes Urteil und ich bin angenehm überrascht den Verantwortlichen RA hier zu treffen. Vielleicht hast Du Interesse an diesem Mandat? Müsste nur noch klären wo ich klagen muss, da mein Vertragspartner eigentlich Swiss ist, die als Tochter von LH in FfM von LH ihre Flüge abfertigen lässt.
Zur Klage selbst wird es wohl am besten sein zunächst nicht alles zu sagen das man weiss und auf die Einlassung der Beklagten zu warten, oder?
Bei solchen Fällen nicht gleich an eine Klage denken!
Die Nichtbeförderungs-Fälle sind schwer zu gewinnen, auch wenn die "nackte Rechtslage" für dich spricht. Aber Richter ticken oft nicht anders als manch User hier auch. Manch einer neigt dazu, erst mal zu sagen: Selbst Schuld. Es ist manchmal ziemlich aufwändig, dem Gericht dann zu erklären, dass solche Begriffe wie "Fahrlässigkeit", "Verschulden" etc. hier keine Rolle spielen.
Da reißt sich niemand drum. Ich auch nicht...
Daher nochmal:
Du hast zwei Möglichkeiten:
1. Einfach damit argumentieren, dass der Zubringer verspätet war und du deinen Anschluss knapp verpasst hast. Vorteil: Leichter durchzusetzen. Nachteil: Wohl nur die 250 Euro.
2. Mit der Nichtbeförderung argumentieren. Vorteil: Denkbar ist der volle Schadensersatz, wobei die Ausgleichszahlung wohl zu verrechnen sein wird. Nachteil: Schwerer durchzusetzen.
Wofür du dich auch entscheidest. Erst mal unter Fristsetzung selbst einfordern!