Boarding Gate vor der Nase zugemacht

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Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
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OK, mit dem hast du dich bei mir endgültig disqualifiziert. Du handelst in meinen Augen unverantwortlich

Welche Konsequenzen hat das jetzt für mich? Klingt wie ein Veganer der mich verurteilt weil ich vor dem Flug noch einen Schinkensandwich gegessen habe.
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
Lies mal #345 dann wird dir klar was vorgefallen ist und das es widerrechtlich war mir den Flug zu verweigern. Punkt, fertig, aus. damit ist alles gesagt.
 

InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
8.233
6.356
Fluchhafen
Werde jetzt folgendes versuchen:

Ich stehe 5 Minuten vor Feierabend am Stempelautomat.
1 Minute vor Feierabend gehe ich 10 Meter zum Kaffeeautomat. (Prozedere hier ja bekannt)
Ich stempel 3 Minuten nach Feierabend aus.
Kann ich meinen Arbeitgeber dazu verklagen, mir die zusätzlichen 3 Minuten auf meinem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben?
 
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Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
598
74
BSL
Langsam wird es lächerlich wie ihr anfangt zu argumentieren, nachdem der Experte Umsteiger euch die Sicht des (Reise) Rechtsvertreter dargelegt hat!

Lasst es doch einfach stehen wie es ist!
 
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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Lies mal #345 dann wird dir klar was vorgefallen ist und das es widerrechtlich war mir den Flug zu verweigern. Punkt, fertig, aus. damit ist alles gesagt.

du hast absolut kein Schuldbewusstsein, oder? Oder einen Hauch von Emphatie, dass du die Situation ggf. auch mit verursacht haben könntest?
Kommt man damit weit im Leben? Würd mich persönlich mal interessieren?!

Ob nun absichtlich vor der Nase zugemacht, oder nicht - wie du dich hier aufführst, bedauere ich fast, dass es scheinbar der Erste im Leben war, der dir mal eine Lektion erteilt hat. Ich find´s gut! Und dem Abfertigungsagenten kann ich fast nur gratulieren für seine Zivilcourage.

Als Ar....ch, das überall die Sonderlocke braucht, kommt man nunmal nicht weit im Leben - aber an dem Erkenntnispunkt biste aber scheinbar noch nicht im Leben ....
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Langsam wird es lächerlich wie ihr anfangt zu argumentieren, nachdem der Experte Umsteiger euch die Sicht des (Reise) Rechtsvertreter dargelegt hat!
Lasst es doch einfach stehen wie es ist!

Frag 2 Rechtsanwälte und du bekommst 3 Meinungen. Entscheiden tut es der Richter, und Niemand anders. Da kann er meinen zu, was er möchte und wie lang der Tag auch ist.
 
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Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
Als Ar....ch, das überall die Sonderlocke braucht, kommt man nunmal nicht weit im Leben - aber an dem Erkenntnispunkt biste aber scheinbar noch nicht im Leben ....

Nun ja, ich habe keine Ahnung was ein Ar....ch ist und wie weit man als solcher kommt, aber vielleicht kannst Du da aus deinem Erfahrungsschatz als Ar....ch etwas beisteuern?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hallo umsteiger, es geht in der Tat um jenes Urteil und ich bin angenehm überrascht den Verantwortlichen RA hier zu treffen. Vielleicht hast Du Interesse an diesem Mandat? Müsste nur noch klären wo ich klagen muss, da mein Vertragspartner eigentlich Swiss ist, die als Tochter von LH in FfM von LH ihre Flüge abfertigen lässt.

Zur Klage selbst wird es wohl am besten sein zunächst nicht alles zu sagen das man weiss und auf die Einlassung der Beklagten zu warten, oder?


Bei solchen Fällen nicht gleich an eine Klage denken!

Die Nichtbeförderungs-Fälle sind schwer zu gewinnen, auch wenn die "nackte Rechtslage" für dich spricht. Aber Richter ticken oft nicht anders als manch User hier auch. Manch einer neigt dazu, erst mal zu sagen: Selbst Schuld. Es ist manchmal ziemlich aufwändig, dem Gericht dann zu erklären, dass solche Begriffe wie "Fahrlässigkeit", "Verschulden" etc. hier keine Rolle spielen.

Da reißt sich niemand drum. Ich auch nicht... ;)

Daher nochmal:

Du hast zwei Möglichkeiten:

1. Einfach damit argumentieren, dass der Zubringer verspätet war und du deinen Anschluss knapp verpasst hast. Vorteil: Leichter durchzusetzen. Nachteil: Wohl nur die 250 Euro.

2. Mit der Nichtbeförderung argumentieren. Vorteil: Denkbar ist der volle Schadensersatz, wobei die Ausgleichszahlung wohl zu verrechnen sein wird. Nachteil: Schwerer durchzusetzen.


Wofür du dich auch entscheidest. Erst mal unter Fristsetzung selbst einfordern!
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Damit fällt er doch auch komplett auf die Nase, da LH die Daten abruft und feststellt, dass der Zubringer keine Verspätung hatte!


Hatte das so verstanden, dass der Zubringer verspätet war. Maßgeblich ist ja der Zeitpunkt, ab dem die Maschine verlassen werden kann. Wenn keine Verspätung, bleibt natürlich nur die Nummer über die Nichtbeförderung.
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
@umsteiger

Danke, so werde ich vorgehen, eventuell versucht LH das im Vorfeld schon abzuklären und zeigt sich einsichtig weil die Sachlage offensichtlich ist. Ansonst sei doch bitte so nett und lass mir deine Kontaktdaten zukommen.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
2. Mit der Nichtbeförderung argumentieren. Vorteil: Denkbar ist der volle Schadensersatz, wobei die Ausgleichszahlung wohl zu verrechnen sein wird. Nachteil: Schwerer durchzusetzen.

Wofür du dich auch entscheidest. Erst mal unter Fristsetzung selbst einfordern!

Das dürfte mit der Schadenminderungspflicht bei einem 600,- CHF wertigem Mietwagen inkl. Plakette/Sprit etc schwer sein zu argumentieren. Laut Schilderung des TE wurde ihm ja eine Kulanzumbuchung auf Sonntag morgen angeboten.
 
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A

Anonym-36803

Guest
1. Einfach damit argumentieren, dass der Zubringer verspätet war und du deinen Anschluss knapp verpasst hast. Vorteil: Leichter durchzusetzen. Nachteil: Wohl nur die 250 Euro.
Je nach Quelle ist der Zubringer 2min zu spät (Flightaware) oder 2min zu früh (Flightradar24) gelandet. Oben habe ich ja schon aufgeführt, dass er im Worst Case Szenario genau zur Boardingzeit am Abfluggate war. Wie sich da eine Verspätung herbeikonstruieren lassen kann, ist sicher nicht nur mir fraglich. Zumal LH bzw. Fraport da belastbarere Zeiten haben als meine Annahmen es sind.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Wenn keine Verspätung, bleibt natürlich nur die Nummer über die Nichtbeförderung.

Und außerhalb von EU261/04 dürfte die Position von Nespresso eh ineinander brechen. Denn da kann ein Richter sehr wohl das Fehlverhaltens seitens Nespressos in Betracht ziehen um die eventuelle Höhe eines eventuellen Schadenersatzes zu beziffern.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Aber wie schon geschrieben könnte sich Nespresso das Leben erleichtern, wenn er mit dem verspäteten Zubringer argumentiert, ....

Wie ist da eigentlich die Rechtslage?

Darf ein Anwalt seinem Mandanten raten, das Gericht zu belügen?

Wie gesagt, ich sass vorher am Gate und als das Boarding angefangen hat bin ich zum Automaten. 10 m vom Scanner entfernt. 10 Schnelle Schritte zum Scanner dauern wie lange?
Ich habe die ganze Zeit den Boardingvorgang beobachtet und als der letzte der Schlange durch ist, bin ich gestartet.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
207
Wie ist da eigentlich die Rechtslage?

Darf ein Anwalt seinem Mandanten raten, das Gericht zu belügen?

Selbstverständlich nicht! Allerdings hat umsteiger selbst darauf hingewiesen, bisher nur oberflächlich gelesen zu haben.

PS und @Nespresso: im deutschen Zivilprozess darf ebenso selbstverständlich auch keine Partei das Gericht belügen.
 

ptvie

Erfahrenes Mitglied
23.11.2013
802
23
VIE/NYC/FLR
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Abgesehen davon bezweifle ich, dass LH auch die Kosten erstattet für den gewählten Mietwagen, wenn er sogar selber sagt, es hätte günstigere Alternativen gegeben.
 
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