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Was schon in Richtung eines Schuldanerkenntnisses geht, wobei die LH vermutlich nicht müde zu betonen werden wird, dass dieses Angebot reine Kulanz war. .... Spricht also eher für einen Anspruch Nespressos als dagegen.

Wartet Sie auf PAXe, wird Sie von anderen PAXen, die durch das Warten ihre Verbindung verpasst haben, verklagt. Wartet Sie nicht, wird Sie auch verklagt. Bietet Sie aus freien Zügen eine Ersatzbeförderung an, gibt's was auf die Finger. Macht Sie nichts und überlässt die Passagiere ihrem Schicksal, fliegen die Klageschriften nur noch so zur Tür rein.
Besagtes Schreiben schicke ich an wen? Die Firma bei der ich online gebucht habe, an die Swiss als gebuchte Airline oder an LH die den Flug abwickelt? Bedenke, ich bin in der Schweiz wohnhaft.
Irgendwas sagt mir, dass ich die Antwort der Airline bereits vorweg kenne. Ohne Klage wirst du in meinen Augen gar nichts bewegen.
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