Boarding Gate vor der Nase zugemacht

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Das ist ja alles sehr interessant und trägt auch zur besseren Ortskenntnis bei. Ich meine jedoch, dass es in der Sache nicht darauf ankommt. Tatsache ist, dass die Einsteigezeit vorbei war. Tatsache ist auch, dass aus Sicht des Mitarbeiters sich kein Fluggast mehr bemerkbar gemacht hat. Tatsache ist weiterhin, dass er auf den Knopf gedrückt hat und damit den Einsteigevorgang abgeschlossen hat. Damit war die Angelegenheit schlichtweg beendet. Der Flug war EDV mäßig abgeschlossen und es kam sicher nicht mehr darauf an, ob man andere Passagiere noch sehen konnte, die eine Treppe hinunter gingen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
So, damit dieser Thread nicht einschläft, mal ein paar Impressionen von der Ortsbegehung heute morgen:

Der verführerische Automat

Anhang anzeigen 87140

Jetzt ist endlich alles klar.

Wenn er da um 20:27 den ersten Bedienschritt (Bezahlung) gemacht hat, dauert es vermutlich weitere 10 Minuten, um die Bedienung der Folgeschritte zu studieren und zu verstehen.
Währenddessen achtet man natürlich auch nicht auf Durchsagen, da man voll auf den Kaffee-Computer konzentriert ist.
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
@zolagola

Nun muss ich mich entgegen meiner Entscheidung doch nochmals zu Wort melden.

Zunächst herzlichen Dank an zolagola für die Mühe die Du dir gemacht hast mit den Bildern (y)

Eine Korrektur muss ich dazu jedoch anbringen, da ich von Gate A4 abgeflogen bin und nicht von Gate 5 ist der Abstand zum Scanner also nochmals kürzer und somit ist nun klar nachgewiesen, dass ich direkt gegenüber des Scanner stand, für den "LH-Typen" ersichtlich, da ich dort der einzige war.

Daher nochmals in Kurzform: Ich stehe beim Automaten, beobachte die durchgehenden Passagiere, der letzte geht durch, ich schmeiss den Becher weg und laufe los, nach drei Schritten schaltet der Scanner auf Rot, noch 6-7 Meter bis dahin, ich sehe den letzen der durchs Gate ging links die Treppe runterlaufen als ich am Scanner stehe und meinen Boarding Pass auflege, laute Stimme aus dem off: " Das Gate ist jetzt geschlossen Herr Nespresso!!!" ( Laut, unfreundlich, bestimmt, massregelnd )

Genau so hat es sich zugetragen, da gibt es nun keinen Spekulationsspielraum mehr. Könnten wir also die weitere Diskussion auf diesen Vortrag abstellen und keine hätte, wäre, wenn mehr unterschieben?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass irgend jemand von Euch dies klaglos hingenommen hätte.

Nochmals Danke zolagola!
 
Zuletzt bearbeitet:

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.340
2.004
Rheinland-Pfalz

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
Das ist ja alles sehr interessant und trägt auch zur besseren Ortskenntnis bei. Ich meine jedoch, dass es in der Sache nicht darauf ankommt. Tatsache ist, dass die Einsteigezeit vorbei war. Tatsache ist auch, dass aus Sicht des Mitarbeiters sich kein Fluggast mehr bemerkbar gemacht hat. Tatsache ist weiterhin, dass er auf den Knopf gedrückt hat und damit den Einsteigevorgang abgeschlossen hat. Damit war die Angelegenheit schlichtweg beendet. Der Flug war EDV mäßig abgeschlossen und es kam sicher nicht mehr darauf an, ob man andere Passagiere noch sehen konnte, die eine Treppe hinunter gingen.

Wie passt deine Einschätzung zu umsteigers Urteil?

LG-Frankfurt.JPG
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.828
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Wie passt deine Einschätzung zu umsteigers Urteil?

Anhang anzeigen 87147

Ich habe weiter oben schon einmal gesagt, dass es in Deutschland nicht darauf ankommt, was irgend ein Gericht zu irgend einem vorgetragenen Sachverhalt gesagt hat. Es kommt darauf an, was die Parteien im konkreten Rechtsstreit vorgetragen haben.

Ich sage nicht, dass du keine Aussichten auf Erfolg hast.

Wenn jedoch die Fluggesellschaft vorträgt, dass mit Abschluss des Fluges, d.h. mit Auslösung einer entsprechenden EDV Funktion der Einsteigevorgang beendet ist und auch nicht ohne weiteres wieder eröffnet werden kann, dann ist das Spiel für dich vorbei. Mit dem EDV mäßigen Abschluss des Fluges werden weitere Vorgänge in Gang gesetzt. Das Urteil des Landgericht Frankfurt beruht offensichtlich auf dem naiven Sachvortrag, dass man schlichtweg die Treppe hätte herunter laufen müssen um einen weiteren Passagier in den Bus zu bringen. Auf diese einfache schwarz-weiss Darstellung lässt sich jedoch der Abfertigungsvorgang am Frankfurter Flughafen nicht reduzieren.

Bei deinem jetzt auf den Punkt gebrachten Sachvortrag vergisst du ein wesentliches Moment: du warst weit über die Boarding Zeit, standest nicht vor dem Gate sondern irgendwo A Bereich und hast dich schlichtweg dumm verhalten.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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Ich sage es nur ungern aber: wenn es sich genau so zugetragen hat dann wird das bei Vorlage entsprechender Beweise wahrscheinlich zu Ungunsten der Airline ausgehen (siehe Einschätzung der RAs hier und Gerichtsurteil das Nespresso gepostet hat). Er hat sich da im Wartebereich des Gates befunden. Aus juristischer Sicht dürfte das das einzige sein was zählt. Eine Pflicht in der Schlange zu stehen gibt es meines Wissens nicht.

Den juristischen Blickwinkel mal außen vor: wie gefühlte 90% hier im Thread teile auch ich die Meinung, dass die Situation vom OP mitverschuldet wurde. Es ist einfach unglaublich dreist und provokant wenn das Boarding sich dem Ende nähert noch in aller Gemütsruhe einen Kaffee aus dem Automaten zu lassen und erst Richtung Ausgang zu laufen wenn der letzte gerade durch gegangen ist.
Vor diesem Hintergrund muss man den "LH Typen" fast schon zu dieser hervorragenden erzieherischen Leistung beglückwünschen. Auch wenn es für ihn selbst evtl. noch ungemütlich werden könnte.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Wie passt deine Einschätzung zu umsteigers Urteil?

Anhang anzeigen 87147



Es ist nur eine Entscheidung. Gibt diverse weitere. Und auch wir haben die eine oder andere Bauchlandung hinnehmen müssen.

Richtig ist: Knopf gedrückt, Einsteigevorgang beendet - so einfach geht es nicht. Bislang gibt es jedoch leider nur Einzelfallentscheidungen, die sich dem Zeitpunkt, an dem der Einsteigevorgang tatsächlich beendet ist, lediglich annähern.

Meiner Meinung nach hat es bisher das OLG Frankfurt am Main am besten getroffen, demnach sinnvollerweise das Schließen der Bordtüren das Ende des Einsteigevorgangs markiert. Korrespondiert auch sehr gut mit der EuGH-Rechtsprechung, wonach umgekehrt die Maschine regelmäßig mit dem Öffnen der Bordtüren als angekommen gilt. Zudem geht in dem Moment die Bordverantwortlichkeit wieder auf den Kapitän über.

Allerdings bedeutet auch diese Einschätzung, wenn man ihr denn folgt, noch nicht, dass z.B. in deinem Fall zwingend eine zu sanktionierende Nichtbeförderung vorliegt, denn die Frage der Vertretbarkeit i.S.d. Art. 2j stellt sich gleichwohl.

Daran, dass ich insgesamt für dich vorsichtig optimistisch bin, ändert das aber nichts.
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
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Bei deinem jetzt auf den Punkt gebrachten Sachvortrag vergisst du ein wesentliches Moment: du warst weit über die Boarding Zeit, standest nicht vor dem Gate sondern irgendwo A Bereich und hast dich schlichtweg dumm verhalten.

Wenn der letzte vor mir einen 10 - 15 Sekunden Vorsprung hatte, warum war ich dann weit über der Boardingzeit, der andere aber nicht? 10 Meter vor dem Scanner ist nach meinem Dafühalten AM Gate. Dumm verhalten? Sehe ich anders, ich ging gutgläubig davon aus, dass ich ein paar Sekunden hinter dem letzten eben der neue Letzte wäre und bis der eingestiegen ist habe ich aufgeschlossen und wir sitzen / stehen beide im Bus.

Wenn jemand ein Problem damit hat, dass jemand anderes noch irgend etwas tut, das er selbst nicht tun würde, ihm dies jedoch keinen Nachteil bringt wenn ein andere es macht, dann sollte der vielleicht mal psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.
 
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InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
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Fluchhafen
Kannst Du nicht einfach einsehen, dass DEIN Verhalten extrem provokativ war? Das Boarding ist fast beendet und da meinst Du, dass Du noch Deinen Last-Minute-Kaffee holen kannst/musst. :censored:

Zudem wird meiner Meinung nach noch irgendwas verschwiegen. Z. B. eine verbale Auseinandersetzung mit dem Gate Agent wegen was auch immer.
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass genau NULL Ansagen gemacht wurden. In MUC, FRA sonst wo gibt es die.

"Dies ist der letzte Aufruf für den Swiss Flug 0815 nach ZRH! Wir bitten nun alle verbleibenden Passagiere sich umgehend zu Gate A04 zu begeben. Wir werden den Flug in Kürze schließen!"

"Achtung bitte! Wir bitten den Passagier Herrn Nespresso, angekommen aus Nürnberg, in Weiterflug nach Zürich, sich umgehend zu Gate A04 zu begeben. Wir müssen den Flug jetzt schließen!"

Die Gate Agents fragen oft auch laut vom Gate aus, ob man nach ZRH, DUS, LHR, oder wo auch immer hinfliegt.

Entweder eine tolle Story, die sich für die Marke Nespresso gelohnt hat,
oder es ist so ähnlich passiert und es wird nach wie vor etwas verschwiegen, was den Kaffeetrinker belasten würde,
oder es hat sich tatsächlich so zugetragen. Dann würd ich aber sowas von klagen...
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.729
19
Es ist nur eine Meiner Meinung nach hat es bisher das OLG Frankfurt am Main am besten getroffen, demnach sinnvollerweise das Schließen der Bordtüren das Ende des Einsteigevorgangs markiert.

Also sollen Leute noch das Gate passieren dürfen solange die Türen des Fliegers auf der hintersten Vorfeldposition noch offen stehen? Dann kommt für Nespresso ein Extra Bus und wenn der auf der Treppe zum Flieger steht, latscht Cappuccino durchs Gate und wird mit einem Bus zum Flieger gefahren usw usf:rolleyes:

Wie dann eine Fluggesellschaft ihren Flugplan noch einhalten soll, ist mir ein Rätsel.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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"Dies ist der letzte Aufruf für den Swiss Flug 0815 nach ZRH! Wir bitten nun alle verbleibenden Passagiere sich umgehend zu Gate A04 zu begeben. Wir werden den Flug in Kürze schließen!"

"Achtung bitte! Wir bitten den Passagier Herrn Nespresso, angekommen aus Nürnberg, in Weiterflug nach Zürich, sich umgehend zu Gate A04 zu begeben. Wir müssen den Flug jetzt schließen!"


Das ist genau der Punkt, weil eben diese Vorgehensweise wohl jene ist, die allgemein vorausgesetzt wird.

Wenn das denn auch so praktiziert, das Boarding anschließend wenigstens noch für ein paar Sekunden offen gehalten wird etc., ist ja alles klar: Der Fluggast geht leer aus.

Auch sind Situationen denkbar, in denen Ausruf und Last Call entbehrlich sind. Etwa weil das Boarding eh schon erheblich verspätet ist und der Verlust des Slots droht. Dann darf das gerne auch mal Dalli Dalli gehen. Kommt eben immer auf die Gesamtbetrachtung an.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Also sollen Leute noch das Gate passieren dürfen solange die Türen des Fliegers auf der hintersten Vorfeldposition noch offen stehen? Dann kommt für Nespresso ein Extra Bus und wenn der auf der Treppe zum Flieger steht, latscht Cappuccino durchs Gate und wird mit einem Bus zum Flieger gefahren usw usf:rolleyes:

Wie dann eine Fluggesellschaft ihren Flugplan noch einhalten soll, ist mir ein Rätsel.


Wäre dir kein Rätsel, wenn du den Beitrag weiter zitiert/gelesen hättest.

Die Lösung dieser Fälle enthält im wesentlichen ZWEI Gesichtspunkte:


1. Die Möglichkeit, noch befördert zu werden, die nach dem Ende des Einsteigevorgangs wohl nicht mehr besteht.
2. Die Frage, ob es vertretbar war, dem Fluggast die Beförderung zu verweigern, OBWOHL der Einsteigevorgang noch nicht beendet war.
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
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@InsideMUC

Worauf gründet deine Meinung das hier etwas verschwiegen wird? Ob die User im Forum mich Verurteilen oder Begnadigen hängt doch im wesentlichen von meinem Vortrag ab, oder? Was würde es mir bringen hier Unwahrheiten zu posten? Richtig! Absolut nix!

Nein, es gab tatsächlich weder einen Ausruf nach einem fehlenden Passagier, noch eine persönliche Ansprache, die ich auch nicht erwarten würde.

Die verbale Auseinandersetzung mit dem "LH-Typ" war in etwa wie folgt:

LH: DAS GATE IST GESCHLOSSEN HERR NESPRESSO!!!
Nespresso: Das ist jetzt nicht ihr Ernst, oder?
LH: DOCH, DAS GATE IST JETZT ZU, DIE SWISS VERLANGT DAS VON UNS!
Nespresso: Aber da ist doch gerade eben noch einer mit Handgepäck die Treppe runter, warum wollen Sie mich jetzt nicht mehr durchlassen?
LH: Gehen Sie bitte zum LH Service Center.
Nespresso: Was soll ich da?
LH: Da kümmert man sich um Sie.
Nespresso: Dann seinen Sie doch so freundlich und geben Sie mir Ihren Namen!
LH: Hebt wortlos einen Ausweis an seiner Brust in meine Richtung:
Nespresso: Hat Probleme den Namen auszusprechen, murmelt etwas und wird forsch korrigiert wie sein Name auszusprechen wäre.

That's it.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Meiner Meinung nach hat es bisher das OLG Frankfurt am Main am besten getroffen, demnach sinnvollerweise das Schließen der Bordtüren das Ende des Einsteigevorgangs markiert. Korrespondiert auch sehr gut mit der EuGH-Rechtsprechung, wonach umgekehrt die Maschine regelmäßig mit dem Öffnen der Bordtüren als angekommen gilt. Zudem geht in dem Moment die Bordverantwortlichkeit wieder auf den Kapitän über.
Auch als juristischer Laie erkenne ich hier, dass das OLG die Komplexität des Vorgangs nicht berücksichtigt. Ich bringe nur mal das Thema Gepäck und die Slotverfügbarkeit ins Spiel in Verbindung mit der Interessensabwägung 100 Passagiere gegenüber einem Passagier. Auch wenn in Deutschland das Individuum hohe Rechte und hohen Schutz - manchmal im Interesse der Allgemeinheit viel zu hohe Rechte und Schutz - genießt, so ist doch hier eine mehrheitliche Abwägung zu machen. Wenn die Fluggesellschaft dies so vorträgt kann ich mir nicht vorstellen, dass 100 Passagiere benachteiligt werden sollen für die Rechte des einzelnen.
 

Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
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793
ZUG / CH
flightdiary.net
Also ich war beim durchlesen dieses Threads auch lange der Ansicht, dass sich der Fall nicht genau so zugetragen haben kann und Nespresso hier selbst den grössten Teil der Schuld trägt. Wenn ich nun allerdings die Bilder und die effektive Nähe zum Automaten sehe, so bin absolut der Meinung, dass hier der Fehler eindeutig beim Gate Agent lag (sofern kein Ausruf erfolgte).

Und im Gegensatz zu den Meisten hier sehe ich auch wenn denn lediglich eine geringe Mitschuld von Nespresso. Habe ich selbst auch schon zig mal gemacht: Im Gate Bereich gewartet, bis der letzte durch ist, und dann aber sofort ebenfalls durchgegangen (vielleicht 2-3 Sekunden später). Dies nicht auf Grund einer hier vorher im Forum besagten "Coolness", wer nun der letzte ist, sondern vielmehr, da ich beispielsweise nicht gerne im Flieger telefoniere, also erledige ich das vorher vor dem Gate (und ich auf einem Gangplatz gebucht bin). Wenn er also wirklich beim Automaten gestanden hat, den Kaffee geschlürft bis der letzte langsam durch ist und dann - wie gesagt ohne vorherigen Aufruf des Gate-Agents - sofort zum Gate gelaufen ist, so muss man doch davon ausgehen können, da noch mitzukommen? Alles andere betrachte ich nun effektiv auch als willkürliche Verweigerung des Agenten.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
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HAM
Alles andere betrachte ich nun effektiv auch als willkürliche Verweigerung des Agenten.

Warum sollte der Agent das tun? Hasst er Nespresso? Kennen die beiden sich? Ist Nespresso ein Prominenter? Deutscher Steuerflüchtling in der Schweiz? Hatten der Agent und Nespresso schon vorher einen Streit?

Oder hatte der Agent schlichtweg Anweisung vom Kapitän, so schnell wie möglich abzufertigen, da er Sorge um seinen Slot hatte?

Das ist jetzt alles Spekulation.

Das Einzige was keine Spekulation ist:
Hätte sich Nespresso hinten an die Schlange angestellt (wie alle Anderen), anstatt diese aus 10m Entfernung interessiert zu beobachten, wäre das Problem nicht entstanden.
Hat er auf einen zweiten Bus spekuliert?
 
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Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
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300x250
Ja Ja, Glaube kann Berge versetzen..... leider funktioniert das nicht im Richtigen Leben.
Fakten? Keine? Danke! Setzen 6 :)
 
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