27.5.2016 - LH denied boarding LAX-MUC

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Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.911
9
HON olulu
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Wie ist denn das am Bahnhof geregelt?

Der Zugführer schließt pünktlich um 16:05 die Türen. Aber 499 von 500 Zugreisenden stehen noch auf dem Bahnsteig, weil sie auf ihr Recht pochen, erst 1 Sekunde vor Abfahrt des Zuges zu erscheinen und einzusteigen.

Da sag ich doch: Pech gehabt.

wenn du diesen Vergleich bringst, dann...

Der TO kommt rechtzeitig zum CheckIn und trödelt dann nach der SiKo auf dem Weg zum Gate!
Pech gehabt
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Es reicht schon die Schlange vor der TSA Kontrolle, die ihm womöglich dann das Genick gebrochen hätte. Die TSA hustet auf EU VO blablubb und unser gutes altes BGB. Das geht denen gehörig am Allerwertesten vorbei.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.845
13.182
FRA/QKL
Woher kommt der Glaube, dass ein so dahingerotzter Satz, der noch nicht einmal Eingang die AGB gefunden hat, ueber dem Gesetz stehe?
Wer sagt dass es über dem Gesetz stehe. Allerdings finde ich es interessant dieses Mal mit den AGB zu argumentieren, wo diese hier im Forum doch stets als nicht gültig da rechtswidrig deklariert werden. Der dahingerotzte Satz in zugegebenermaßen nicht bestem Englisch sagt mir aber als Kunde frei übersetzt: Bitte sei rechtzeitig am Flughafen, damit du 60 Minuten vor Abflug eingecheckt bist und das Gepäck angenommen wurde. Und da sind wir wieder beim logischen Menschenverstand. Das machen doch 99,9% der Passagiere so, ohne dass ihnen die Airlines sagen: Passagier, du musst 120 Minuten vor Abflug am Flughafen sein, dich schriftlich registrieren für spätere potentielle Regressforderungen, und dann sind wir in der Lage dich in den nächsten 60 Minuten einzuchecken. Brauchst es wirklich eine solche Regel, obwohl doch 99,9% der Passagiere mit der jetzigen Regel gut leben können?

Die Airlines sind offenbar sehr effektiv darin, ihre Kunden zu erziehen. Was ihnen hier im Forum an offenkundig rechtswidrigen Praktiken nachgesehen wird, ist schon erstaunlich.
Nicht so schnell mit den jungen Gäulen. Ich kann in diesem Fall keine rechtswidrige Praxis erkennen. Das soll nicht bedeuten, dass LH hier alles perfekt gemacht hat. Aber bei der Abwicklung eines Geschäftes müssen immer beide Seiten aktiv zum Gelingen beitragen. In diesem Fall hätte sich der TO eben irgendwie bemerkbar machen müssen.

Und nebenbei, wo hier immer mit gesundem Menschenverstand und am Gesetz vorbei argumentiert wird: Gesunder Menschenverstand ist, dass die Airline dafuer sorgen muss, dass Passagiere, die so zeitig kommen, wie sie es von der Airline gesagt bekommen, befoerdert werden.
Siehe meine Argumentation oben. Du willst wirklich, dass die Airlines zukünftig 2 Zeiten angeben? Spätestens 120 Minuten, oder besser noch 180 Minuten vor Abflug im Checkin-Bereich, und sich registrieren als Nachweis? Und als zweite Zeit, 60 Minuten vor Abflug im Besitz von BP und Gepäck abgegeben? Wie geschrieben, das brauchen 99,9% aller Passagiere nicht. Und das kann doch nicht dein Ernst sein, oder etwa doch?

Denn sonst liessen sich Ueberbuchungssituationen ganz einfach loesen: Nur einen Schalter oeffnen und eine Stunde vor Abflug alle noch in der Schlange Stehenden abladen. Dass das auch nicht sein kann, sagt doch dieser gesunde Menschenverstand auch, oder?
Beide Geschäftspartner müssen zum Gelingen beitragen, wie vorher geschrieben. Der Passagier sollte nach menschlichem Ermessen rechtzeitig da sein und die Airline muss selbstverständlich im üblichen Maß Schalter zur Verfügung stellen. Tut sie dies nicht kann sie natürlich dafür verantwortlich gemacht werden.

Es mag einiges im Argen sein in LAX, und LH mag daran nicht ganz schuldlos sein mit der ganzen Outsourcerei. Aber im Falle des TO sehe ich jedoch die Hauptverantwortlichkeit auf seiner Seite. Auch der TO wollte früher am Flughafen sein. Den alltäglichen Verkehrswahnsinn in L.A. kann LH nicht beeinflussen. Der TO kann aber dahingehend seine Ankunftzeit beeinflussen indem er sehr rechtzeitig oder eben noch früher zum Flughafen fährt. Dieses Risiko muss der TO tragen.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Diese Schlangen sind alle nach dem Checkin. Hätte LH ihn einchecken lassen und er wäre danach durch die TSA Kontrollen so verspätet beim Gate gewesen, ja dann wäre die Sache freilich anders. Aber so war der Sachverhalt nun mal nicht.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.845
13.182
FRA/QKL
Die VO 261/04 und §§ 280, 281, 634 und 307 BGB.

Wenn überhaupt würde hier ja 307 Anwendung finden. Der Rest ergibt sich aus der Anerkennung, dass der Passagier unangemessen benachteiligt wird durch eine durch die Fluggesellschaft in Zusammenarbeit mit Flughäfen und regionalen Behörden aufgestellte Regel. Dein rechtliches Argument ist also, dass ein Passagier unangemessen benachteiligt wird, wenn er 60 Minuten vor Abflug im Besitz seines BP sein soll und sein Gepäck abgegeben haben soll. Aber der Passagier weiß doch über die Wartezeiten am Checkin Bescheid? Das ist zumal für einen FTL nichts neues. Deswegen wollte er ja auch früher am Flughafen sein, er hat es aber nicht geschafft.

Viele Argumentationen der Airlines stehen auf wackligen Füssen, aber hier kann ich einfach keine unangemessene Benachteiligung des Passagiers erkennen, zumal der Passagier das Problem noch am Checkin-Bereich durch Eigeninitiative hätte lösen können. Wenn man spät ist wäre es evtl. auch besser gewesen schleunigst zum Checkin zu gehen, zumal bei erkennbar langen Schlangen (Mitwirkungspflicht ;)) und nicht erst noch Gepäck umzupacken.
 

Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.549
7
MUC
Wenn es knapp wird statt direkt zu Hertz einfach vorher noch den Rest der Mannschaft samt Gepäck am TBIT und Auftrag "Bordkarten organisieren" abladen, fertig. Im Worst Case rückt man am Schalter die Bordkarte des fehlenden Passagiers nicht ohne dessen Anwesenheit/Ausweis raus aber selbst dann wird sich kein Agent weigern, den Vorgang zur Seite zu legen und schnell zwischendrin abholen zu lassen.

Ohne es zu wissen: Vermutlich war die LH an dem Tag überbucht und man war ein wenig mehr "by the rules" als wenn die Maschine noch 50 freie Plätze gehabt hätte.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
LOL, manche Interpretation ist schon lustig. Konsequent weitergedacht bedeutet das also, dass sich 550 Passagiere der LH457 61 Minuten vor Abflug in LAX zum Checkin begeben dürfen, und alles ist gut. LH spielt einfach Bibi Blocksberg, ruft zweimal Hex Hex, dann sind alle zunächst eingecheckt und danach ganz schnell durch die SiKo gedampft. Und der Flieger geht auch noch pünktlich und alle sind glücklich.

Oha... :doh:

Alberne Vorstellung, dass hunderte Paxe unabhängig voneinander alle zur selben Zeit eintreffen...

Das Luftfahrtunternehmen hat es übrigens in der Hand, sich mehr Zeit zu verschaffen. Es könnte dem Pax z.B. vorgeben, sich fünf h vor Abflug einzufinden.

Macht das Unternehmen von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch und verlangt lediglich eine Stunde oder belässt es bei den gesetzlich vorgegebenen 45 Minuten, kann es dies ja wohl kaum dem Pax vorwerfen, der sich an die Vorgabe gehalten hat.
 

Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.549
7
MUC
Zwischenfrage: Hat jemand Erfahrung mit Mietwagen auf Vorfahrt stehen lassen und Schlüssel "hinterlegen" mit der Bitte bei Hertz um Rückführung und Mietbeendigung? "Kostet" das mehr als 1.000 USD?

Einfach stehen lassen und Schlüssel an nächstbesten Hertz-Bus-Fahrer führt vermutlich erstmal dazu, dass LAPD zeitnah abschleppen lässt. Was kostet das in USA ?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Dann würdest Du vor Gericht ziehen, weil eine solche AGB Regelung den armen Passagier einseitig benachteiligt....

Das würde ich nicht tun, da die VO eine solche Vorgabe der Fluggesellschaft explizit einräumt. Davon wird nur unterschiedlich Gebrauch gemacht. Und eine Fluggeselslchaft, die von ihren Paxen verlangt, sich fünf Stunden vor Abflug einzufinden, wird wohl bald vom Markt verschwunden sein. Nur gibt es zwischen einer und fünf Stunden ja ne Menge Spielraum.

Mit AGB hat das übrigens herzlich wenig zu tun.
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.421
1.405
Wenn es knapp wird statt direkt zu Hertz einfach vorher noch den Rest der Mannschaft samt Gepäck am TBIT und Auftrag "Bordkarten organisieren" abladen, fertig.

Das kann auch nur einer schreiben, der die Situation am LAX nicht kennt... World Way, Lage TBIT, Lage Autorückgaben... Mit dem Tipp wäre die Familie vielleicht an Bord, der Papa aber mit absoluter Sicherheit nicht.

Ansonsten: Meine Stimme geht an die "Pech gehabt"-Seite
 
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Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.549
7
MUC
Mit dem Tipp wäre die Familie vielleicht an Bord, der Papa aber mit absoluter Sicherheit nicht.

Wenn ich um 15:50Uhr mit dem Shuttle bei Hertz vom Hof fahre und der Rest der Mannschaft im TBIT weiß was er tut, habe ich sehr gute Chancen, in der 17:05Uhr-Maschine zu sitzen. Bei 30 Minuten mehr Luft geh ich sogar vorher noch einen Take-away-Burger bei In-n-out als Wegproviant mitholen.*

*kommt dann bisschen drauf an wie lange die Schlange ist...
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.881
15.945
Das Luftfahrtunternehmen hat es übrigens in der Hand, sich mehr Zeit zu verschaffen. Es könnte dem Pax z.B. vorgeben, sich fünf h vor Abflug einzufinden.

Oder, wie ich schon schrieb, seine Check-In-Ressourcen anders verteilen. Weder das eine noch das andere tun sie (natuerlich aus nuechtern-rationalen wirtschaftlichen Erwaegungen heraus: Wie viele Passagiere kommen genau zum Check-In-Schluss und wie kann ich die noch "verarbeiten", und wie muss die Annahmeschlusszeit gestaltet sein, um das einerseits wirtschaftlich darstellen zu koennen aber andererseits nicht die Gesamtreisezeit bis ins Unattraktive hiein zu verlaengern) - und muessen mit den Konsequenzen leben.


Der dahingerotzte Satz [...] sagt mir aber als Kunde frei übersetzt: Bitte sei rechtzeitig am Flughafen, damit du 60 Minuten vor Abflug eingecheckt bist und das Gepäck angenommen wurde.

Da dies vom Kunden nicht beeinflussbar ist, ist diese Auslegung der AGB nicht mit dem Gesetz vereinbar.

Das machen doch 99,9% der Passagiere so, ohne dass ihnen die Airlines sagen: Passagier, du musst 120 Minuten vor Abflug am Flughafen sein, dich schriftlich registrieren für spätere potentielle Regressforderungen, und dann sind wir in der Lage dich in den nächsten 60 Minuten einzuchecken. Brauchst es wirklich eine solche Regel, obwohl doch 99,9% der Passagiere mit der jetzigen Regel gut leben können?

Genau so ist die Regel doch jetzt schon: "Passagier, du musst 60 Minuten vor Abflug am Flughafen sein und uns Gelegenheit geben, dich einzuchecken. Wie lange wir uns dafuer Zeit lassen, lass mal unsere Sorge sein, den Check-In-Prozess inklusive 'Schlangenmanagement' und die dazu passende Personalplanung uebernehmen wir." Wenn das nicht klappt, muss die Airline die Zeit anpassen oder die Prozesse aendern. Auf beides hat der Passagier keinen Einfluss.

Du willst wirklich, dass die Airlines zukünftig 2 Zeiten angeben? Spätestens 120 Minuten, oder besser noch 180 Minuten vor Abflug im Checkin-Bereich, und sich registrieren als Nachweis? Und als zweite Zeit, 60 Minuten vor Abflug im Besitz von BP und Gepäck abgegeben? Wie geschrieben, das brauchen 99,9% aller Passagiere nicht. Und das kann doch nicht dein Ernst sein, oder etwa doch?

Natuerlich nicht. Es waere auch nicht moeglich, da zwischen Zeit 1 und Zeit 2 der Passagier keinen Einfluss hat. Also muss die Airline intern Zeit 2 definieren und Zeit 1 so waehlen, dass Zeit 2 erreichbar ist.

Ich kann in diesem Fall keine rechtswidrige Praxis erkennen.

Diverse Gerichte aber eben doch:

AG Bremen, Urteil vom 26.7.12, Az. 9 C 91/12; AG Charlottenburg, Urteil vom 21.4.09, Az. 226 C 331/08; AG Erding, Urteil vom 5.7.06, Az. 4 C 309/06; anderer Ansicht nur AG Hamburg, Urteil vom 30.12.05, Az. 24d C 92/05 mit der Einschraenkung, dass es hier an der Durchsuchung des Koffers und nicht am falschen "Schlangenmanagement" der Airline lag, was man mit viel Bauchschmerzen tatsaechlich noch als Passagierverschulden einordnen koennte.

In diesem Fall hätte sich der TO eben irgendwie bemerkbar machen müssen.

Wahrscheinlich, das hatte ich ja schon konzediert. Mitverschuldensquote zwischen 0 und 5 %. Naeher an 0, imho.

Den alltäglichen Verkehrswahnsinn in L.A. kann LH nicht beeinflussen. Der TO kann aber dahingehend seine Ankunftzeit beeinflussen indem er sehr rechtzeitig oder eben noch früher zum Flughafen fährt. Dieses Risiko muss der TO tragen.

Wenn die Schilderung so stimmt, war er trotz aller verkehrlichen Widrigkeiten puenktlich am Flughafen.

Dein rechtliches Argument ist also, dass ein Passagier unangemessen benachteiligt wird, wenn er 60 Minuten vor Abflug im Besitz seines BP sein soll und sein Gepäck abgegeben haben soll.

Ja. Weil er darauf keinen Einfluss hat. Oder, ganz konkret das AG Bremen zitierend:

"Die Klausel erfasst nach ihrem nicht eingeschränkten Regelungsinhalt auch Fälle, in denen die nicht rechtzeitige Gepäckaufgabe auf Versäumnisse des Luftfahrtunternehmens oder Umstände außerhalb der Sphäre des Fluggastes zurück zuführen ist. So ist es beispielsweise denkbar, dass sich ein Fluggast 60 Minuten vor dem planmäßigen Abflug und also scheinbar rechtzeitig im Abfertigungsbereich des Flughafens einfindet, um dann festzustellen, dass das Luftfahrtunternehmen nur ein[en] Abfertigungsschalter geöffnet hat, an dem sich bereits eine lange Schlange wartender Kunden befindet.

Das Risiko derartiger Verzögerungen darf dem Fluggast formularmäßig nicht überbürdet werden. [...] Richtigerweise müsste die Klausel [...] darauf abstellen, dass sich die Passagiere bis spätestens x Minuten vor dem planmäßigen Abflug im check-in-Bereich einzufinden haben [...]. Notfalls ist die Abfertigung aller rechtzeitig eingetroffenen Fluggäste durch den zumindest zeitweiligen Einsatz mehrerer Abfertigungsschalter zu bewerkstelligen. Der sichere Nachweis des (nicht) rechtzeitigen Eintreffens im Abfertigungsbereich ließe sich durch die Aufstellung von Geräten bewerkstelligen, welche die Bordkarten der Fluggäste vor Abfertigung einlesen."


Wie ist denn das am Bahnhof geregelt?

Der Zugführer schließt pünktlich um 16:05 die Türen. Aber 499 von 500 Zugreisenden stehen noch auf dem Bahnsteig, weil sie auf ihr Recht pochen, erst 1 Sekunde vor Abfahrt des Zuges zu erscheinen und einzusteigen.

Wenn noch Leute einsteigen, macht der Zugfuehrer nicht zu. Wer abreissen laesst, hat verloren. Analog Nespresso ;)

Spannender wird es tatsaechlich, wenn neuerdings die Tueren vor der vertraglichen Abfahrtszeit geschlossen werden. Das entspricht, solange es weder gesetzlich noch vertraglich eine Boarding-Zeit gibt, wie ein Ausfall zu betrachten.

Aber, wie gesagt, die Analogie passt nicht, da es hier nicht um ein Problem mit der Boarding- sondern mit der Check-In-Zeit geht.

Vergleichbar mit einer Check-In-Zeit waere die Frist, innerhalb derer die Bahn am Bahnhof eine Fahrkarte verkaufen muss, und das sind fuenf Minuten.
 

ptvie

Erfahrenes Mitglied
23.11.2013
802
23
VIE/NYC/FLR
Ich glaub, dass da noch jemand zwischen der Abgabe des Mietwagens und dem Check-In einen Nespresso trinken war...
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
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Lustigerweise weiß man mittlerweile unabhängig vom geschilderten Sachverhalt, welche Poster praktisch immer "pro Airline" sind :). AKA die "selber schuld" - Fraktion.
 
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DrThax

Administrator & Moderator
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10.02.2010
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EDLE 07
Lustigerweise weiß man mittlerweile unabhängig vom geschilderten Sachverhalt, welche Poster praktisch immer "pro Airline" sind :). AKA die "selber schuld" - Fraktion.
Ich denke jeder hat seine subjektive Einschätzung und letztendlich hat der OP danach ja auch gefragt. Da ist eine dann eher genehm als die andere. ;)

Am Ende des Tages kann dem OP das freilich alles egal sein, es gibt ja hier im Thread die fachlich kompetente Antwort eines Anwalts.
Meine Frage an den Herrn Anwalt wäre also, wenn ich der OP wäre, ob selbiger den Fall übernimmt und wie er die Erfolgsaussichten einschätzt.
Und dann: Attacke.

Wie das Gericht das einschätzt (so LH es so weit kommen lässt) wird der OP ja dann sehen und kann gerne an Ort und Stelle davon berichten.
Hat vermutlich sogar mehr Unterhaltungswert als das "Nein!" - "Doch!" - "Ohhh!".

PS: Eine interessierte Frage hätte ich aber noch an die anwesenden Anwälte:
Hat die Tatsache, dass der OP die Sache nunmehr rund sieben Monate nicht juristisch verfolgt hat irgendeinen absehbaren Einfluss auf das Ergebnis?
 

umsteiger

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22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
PS: Eine interessierte Frage hätte ich aber noch an die anwesenden Anwälte:
Hat die Tatsache, dass der OP die Sache nunmehr rund sieben Monate nicht juristisch verfolgt hat irgendeinen absehbaren Einfluss auf das Ergebnis?

Nein. Neben der Verjährung, hier: Ende 2019, gibt´s noch das Rechtsinstitut der Verwirkung. Spielt im Fluggastrecht aber keine Rolle.
 

TrickMcDave

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16.07.2015
4.205
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ZRH
PS: Eine interessierte Frage hätte ich aber noch an die anwesenden Anwälte:
Hat die Tatsache, dass der OP die Sache nunmehr rund sieben Monate nicht juristisch verfolgt hat irgendeinen absehbaren Einfluss auf das Ergebnis?
Grundsätzlich nicht; solange die Geltendmachung eines allfälligen Schadenersatz- oder Ausgleichsanspruchs nicht an eine (spezialgesetzliche) Verwirkungsfrist geknüpft und die Verjährung noch nicht eingetreten ist, gereicht dem OP ein Zuwarten nicht zum Nachteil. Ausgenommen sind die Fälle, bei denen ein Zuwarten rechtsmissbräuchlich erfolgt. Die Anforderung an den Rechtsmissbrauch sind aber idR hoch und scheinen vorliegend bei weitem nicht erfüllt.

Ein langes Zuwarten ist oft nicht im Interesse des Gesuchstellers, da die Beweiserhebung über die Zeit schwieriger wird. Aber wenn der Sachverhalt liquide ist, dann kann man durchaus zuwarten.
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
21.845
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FRA/QKL
Lustigerweise weiß man mittlerweile unabhängig vom geschilderten Sachverhalt, welche Poster praktisch immer "pro Airline" sind :). AKA die "selber schuld" - Fraktion.

Das magst du so sehen. Ich würde in allen anderen Lebenslagen genauso argumentieren. Ich habe auch keinen Einfluss darauf, wie lange die Schlangen beim Einlass ins Muscial, das Theater oder die Oper sind. Beginn 20:00 Uhr, Einlass ab 19:30 Uhr. Da reicht es doch wenn ich um 19:55 Uhr am Eingang bin, oder? Um 20:00 schliesst die Tür und ich komme 1 Minute zu spät. Dann habe ich auch Pech gehabt weil ich so doof war zu spät zu kommen. Natürlich habe ich keinen Einfluss auf die Wartezeiten. Oder wird mir jetzt das Geld wieder erstattet? Wohl kaum, und vor allem würde ich das auch gar nicht erwarten.

Ich weigere mich einfach jedes Lebensrisiko stets und immer Dritten aufbürden zu wollen. Ich muss auch mal die Ärmel hochkrempeln und Verantwortung übernehmen, und ich muss auch mal zu eigenen Fehlern stehen.

Ich bin auch dagegen, dass immer alles abgesichert, doppelt abgesichert und dreifach abgesichert wird. Und ich bin ein Gegner den ach so armen Verbraucher ständig als ganz arme Socke gegenüber Unternehmen hinzustellen. Hier im Forum habe ich gelernt wie abgezockt die ach so armen Verbraucher versuchen mit Unternehmen umzugehen.

Das mögen Anwälte natürlich ganz anders sehen, ist schließlich ihr Job.

Nicht ganz ernstgemeinte Frage: Wieviele VFTler hast du schon vertreten? :p :D
 

InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
8.114
6.014
Fluchhafen
PS: Eine interessierte Frage hätte ich aber noch an die anwesenden Anwälte:
Hat die Tatsache, dass der OP die Sache nunmehr rund sieben Monate nicht juristisch verfolgt hat irgendeinen absehbaren Einfluss auf das Ergebnis?

Laut dem OP gab es ja bis Ende September 2016 ein bisschen Email-Verkehr. U. a. wurde sogar flightright eingeschaltet.

Meine Fragen dazu:
Was hat LH, bzw. M&M in den Emails geschrieben?
Was hat flightright unternommen, bzw. was war deren Aussage?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
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Meine Frage an den Herrn Anwalt wäre also, wenn ich der OP wäre, ob selbiger den Fall übernimmt und wie er die Erfolgsaussichten einschätzt. ?

Die ganze Geschichte mit Hertz, Autostau, Kofferpacken bla bla bla ist zwar ein spannendes Thema für Vielflieger, interessiert aber sicher keinen Richter.

Die einzige "gerichtsfeste" und unstrittige Tatsachenlage ist, dass er um 16:08 am checkin-Schalter erschienen ist - drei Minuten zu spät und sich auch nicht vorher bemerkbar gemacht hat.