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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
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Unter bestimmten Umständen kann natürlich ein Schadenersatzanspruch entstehen.

§ 812 BGB (da der Minderjährige wohl Eigentum an der Sache erlangt hat) und § 280ff BGB sollten doch problemlos im Großteil der Fälle anwendbar sein, oder?


(Muss wohl bald echt mal einen Palandt kaufen)
 
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Titanmarcel

Erfahrenes Mitglied
22.12.2011
421
0
DUS
110 geht nicht, da in dem Fall ja der Vertrag nicht bewirkt worden ist, sprich die volle Kaufpreiszahlung. Dann ist der Vertrag schwebend unwirksam. Stimmt der gesetzliche Vertreter abschließend nicht zu existiert kein Vertrag. Damit existiert kein Anspruch auf Schadensersatz, da kein Schuldverhältnis besteht. Höchstens Herausgabe, wenn der Gegenstand untergegangen ist, sollte es das Problem des Verkäufers sein.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
wenn der Gegenstand untergegangen ist, sollte es das Problem des Verkäufers sein.
§ 818 BGB Absatz 2 scheint dem aber entgegen zu sprechen, oder?

Beim Kauf von 5 Banenen auf ELV wird der 17-jährige wohl doch Wertersatz leisten müssen, auch wenn er sie schon gegessen hat.

Edit: Zumindest die Saldotheorie scheint nicht anwendbar, vgl. BGH-Urteil vom 04.05.1994 (Aktenzeichen VIII ZR 309/93). Das macht es durchaus interessant.
 
Zuletzt bearbeitet:

Günther22

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
558
56
Ja, eine Ausnahme gilt aber wiederum für Luxusaufwendungen, d. h. für Aufwendungen, die nicht ohnehin getätigt worden wären, sondern die nur wegen der ungerechtfertigten Bereicherung getätigt wurden. Es kommt also darauf an, ob der Minderjährige den Kauf nur deshalb tätigt, weil er weiß, dass der Vertrag ohne Genehmigung des gesetzlichen Vertreters unwirksam ist, was den Ausnahmefall darstellen dürfte.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Meiner Meinung nach sollte der Gesetzgeber ELV bei Minderjährigen verbieten. Das wäre im Sinne der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens, wenn es gar nicht erst dazu kommt. Der Händler kann ja vom Minderjährigen einfach Girocard mit PIN verlangen, dann sind beide auf der sicheren Seite.

Es kommt also darauf an, ob der Minderjährige den Kauf nur deshalb tätigt, weil er weiß, dass der Vertrag ohne Genehmigung des gesetzlichen Vertreters unwirksam ist, was den Ausnahmefall darstellen dürfte.

Dann macht er sich aber wegen Betrug strafbar. (Vortäuschen der Zahlungsbereitschaft.)
 

Günther22

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
558
56
Dann macht er sich aber wegen Betrug strafbar. (Vortäuschen der Zahlungsbereitschaft.)

Nicht wenn das Konto eine ausreichende Deckung aufweist. Das ändert aber nichts an der schwebenden Unwirksamkeit des Kaufvertrags, da Paragraph 110 BGB nicht anwendbar ist. Der gesetzliche Vertreter darf also die Lastschrift zurückgeben, wenn er im Nachhinein seine Genehmigung verweigert.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Wenn er schon vom Anfang an damit rechnet, dass der Vertrag nicht genehmigt wird, dann ist das wohl vorsätzliches Handeln.
 

Günther22

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
558
56
Wenn er schon vom Anfang an damit rechnet, dass der Vertrag nicht genehmigt wird, dann ist das wohl vorsätzliches Handeln.

Es fehlt dann aber die Täuschungshandlung, denn ein Minderjähriger, der etwas kauft, erklärt damit nicht konkludent, dass der gesetzliche Vertreter dem Geschäft zustimmen wird (das kann er ja auch gar nicht, da ausschließlich der ges. Vertreter darüber entscheidet).
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Wenn er aber genau weiß, dass der gesetzliche Vertreter den Vertrag nicht genehmigen wird, dann darf er das dem Händler nicht mutwillig verschweigen.

Und wenn nicht Betrug, dann könnte es auch Unterschlagung sein.

Wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart ist, dann kann der Verbrauch der Sache auch eine Sachbeschädigung sein.
 
B

Bergmann

Guest
Meine Meinung dazu: Ich bezahle lieber mit Geldscheinen - und nicht mit der Kreditkarte. Das hat einen einfachen Grund: Mit den Geldscheinen und den Münzen bekomme ich doch eher das Gefühl, was mein (beim Metzger) gekauftes Steak wert ist - oder was mein bestelltes Essen im Restaurant wert ist.

Und auch mein gegebenes Trinkgeld kommt im Restaurant für das Servicepersonal wertvoller rüber, wenn das Trinkgeld in Bargeld gereicht wird und nicht durch meinen unterschriebenen Tip-Eintrag auf der Kreditkarten-Rechnung. Das zumindest berichten mir Mädels und Kerle, die in meinen Lieblingsrestaurants den Service machen.

Was meint das Forum dazu?
 
Zuletzt bearbeitet:

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.744
408
Und auch mein gegebenes Trinkgeld kommt im Restaurant für das Servicepersonal wertvoller rüber, wenn das Trinkgeld in Bargeld gereicht wird und nicht durch meinen unterschriebenen Tip-Eintrag auf der Kreditkarten-Rechnung. Das zumindest berichten mir Mädels und Kerle, die in meinen Lieblingsrestaurants den Service machen.

Was meint das Forum dazu?
Mache ich genauso. Die Rechnung mit Karte zahlen und das Trinkgeld bar in einer runden Summe. Also statt beispielsweise 9,20 € bar oder mit Karte auf 10,00 € runden, 9,20 € mit Karte bezahlen und 1,00 € Trinkgeld geben. Werden keine Karten akzeptiert, wird aufgerundet und ich spare mir 20 ct.
 
Zuletzt bearbeitet:

janosbinder

Erfahrenes Mitglied
27.08.2012
308
9
LU/MA/HD
janos.binder.hu
Und auch mein gegebenes Trinkgeld kommt im Restaurant für das Servicepersonal wertvoller rüber, wenn das Trinkgeld in Bargeld gereicht wird und nicht durch meinen unterschriebenen Tip-Eintrag auf der Kreditkarten-Rechnung. Das zumindest berichten mir Mädels und Kerle, die in meinen Lieblingsrestaurants den Service machen.

Was meint das Forum dazu?

Ich versuche immer mit Karte zahlen, da ich das Bargeld dreckig finde. Außerdem bin ich oft in solchen Ländern unterwegs, wo die Steuerhinterziehung ein Problem ist. Natürlich wenn man mit Karte zahlt, ist es sicherer, dass der Staat auch mehr vom dem Steuer sieht.

Das Trinkgeld gebe ich immer Bar, weil ich nicht will, dass der Chef das Trinkgeld nicht an den Kellner gibt.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Bei Kartenzahlung bekommt man doch einen Beleg, auf dem genau steht, wieviel man ausgegeben hat.

Ich finde Kartenzahlung praktischer, weil man dann leichter den Überblick über seine Finanzen behält. Man kann jederzeit nachsehen, wo das Geld hingenommen ist.
 
B

Bergmann

Guest
Ich finde Kartenzahlung praktischer, weil man dann leichter den Überblick über seine Finanzen behält. Man kann jederzeit nachsehen, wo das Geld hingenommen ist.

Auch für mich sind alle Zahlungen mit der Kreditkarte einfacher. Auch die Reise-Kostenstelle und Buchhaltung freut sich immer, wenn alles mit der Kreditkarte bezahlt wird. Ja, es ist für alle einfacher.

Doch wie schaut es beim Servicepersonal aus? Bei den Empfängern des Trinkgeldes? Erhalten sie das Trinkgeld, dass man pauschal über die Kreditkarte abgerechnet hat? Bekommen sie ein solches Trinkgeld? Das sind für mich Fragen, über die ich mir ab und zu Gedanken mache.

Ich rechne deshalb das Trinkgeld (fast) immer bar ab - sowohl für das "Zimmermädchen", die mein Bett macht, als auch für den "Ober", der mich im Restaurant vorzüglich bedient hat.
 
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H

HGFan

Guest
Im Restaurant zahle ich übrigens die Rechnung mit Karte und gebe das Trinkgeld in bar: Das geht weder den Inhaber noch den Fiskus was an.
Den in AT interessierts.
so wie in den USA bzw an den Tankstellen in den USA stehen 2 Preise with card oder Cash und was soll ich sagen Cash is um 1-2 cent billiger
Bei den grossen rechnet es sich weil da grossteils das bargeld manangment welt fällt also sammeln mit einen sicherheitsdienst und zählen (lassen) kostet auch.
aber mit der Personen-ID kannst du in Schweden alles machen. Beim Arzt die OP klären, der sendet die Daten elektronisch an das Krankenhaus, die sind ergo vorbereitet das du kommst und um was es geht. Für die Nachsorge wirst du wiederrum vom Hausarzt automatisch kontaktiert, da die ja elektronisch wissen, wann die OP durchgeführt wurde.
wird bei uns auch eingeführt stichwort ELGA. Problematisch wird es wenn es gehackt wird oder die Daten an eine 3 Letter Agency weiter gegeben werden. Stichwort Spionage unter Freunden...
ZB Briefmarken und Vignetten , Spanne unter einen % Spanne wenn da nach BK oder Kreditkarten bezahlung verlangt wird kostet es mich nur ein müdes lächeln das wäre dann ein Minusgeschäft leider, und das "leider" meine ich ehrlich !
Oder Elektronik Produkte für uns ein dickes Minus geschäft ich schicke die Leute lieber zum Geizhalshändler als verlust zu machen.
Das wir es seit Jahren nicht fertig bekommen Daten auf der der Gesundheitskarte zu speichern
nochmal AUF der Karte wird nichts gespeichert.
Datenschutz ist in der Tat nirgends so ein Thema wie in D, siehe auch die Verpixelung auf Street View.
Falsch in AT noch mehr weil bei uns gibt es garkein Streetview!
2% fallen auf Quick und Blue Code Zahlungen
*hust* ist quick nicht schon abgedreht?
In anderen Ländern bekommen Kinder eine Maestro oder Visa, da kann das nicht passieren, weil sofort an der Kasse steht, ob die Zahlung erfolgreich war.
Ich kenne das auch nicht anders bei meiner Maestro siehst sofort ob ok oder nicht ok.
Das hat einen einfachen Grund: Mit den Geldscheinen und den Münzen bekomme ich doch eher das Gefühl, was mein (beim Metzger) gekauftes Steak wert ist - oder was mein bestelltes Essen im Restaurant wert ist.
nichts als einbildung...
 

ztolki

Aktives Mitglied
14.07.2016
105
0
@HG Fan:
2% fallen auf Quick und Blue Code Zahlungen *hust* ist quick nicht schon abgedreht?

Ab 1. 7 ist Quick eingestellt
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.456
373
ARN
Aber wehe, man macht es umgekehrt und gewährt einen Barzahlerrabatt...


.
Wo denn noch? Das Gerücht hält sich ja hartnäckig, aber für vermittelte Kreditverträge erhält der Händler in der Regel eine Prämie. Somit Win Win. D.h. Barzahler sind nicht zwingend attraktiver.
 
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Reaktionen: MaxBerlin

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
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hat jemand den verlinkten Artikel überhaupt gelesen?
da gehts eigentlich nicht um eine Barzahlungsgebühr, sondern eine Abzockmasche=Zwangszahlung/"Gebühr" eines unseriösen Fernsehreparateurs, wo es gar keine alternative gebührenfreie Zahlmethode gab und vermutlich auch die rep. selbst auch schon überteuert war.
gibts doch regelmäßig Tests/Reportagen über Reparatur(not)dienste, die übliche vorort zu behebende Bagatellfehler an weißer oder eben brauner Ware zu teuren Werkstattreparaturen aufblasen und der es hier mit der "Barzahlungsgebühr" eben doch übertrieben und sogar in den Spiegel geschafft hat.
dieser Einzelfall gehört nicht in diesen pro/kontra Bargeldloszahlungsthread, finde ich
 
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