Wenn die Airline dich mehr als eine Woche vorher davon unterrichtet hat, ist es ein simples no-show und du bekommst exakt gar nichts. Hast dann halt den Flug verpasst, Pech.Wer es auf Kompensation abgesehen hat, verpasst den früheren Flug.
Es wäre interessant wie Gerichte darüber Urteilen, wie dich die Airline unterrichten muss. Ist eine e-mail ohne Lesebstätigung oder eine SMS genug? Wie oft musst du deine e-mails checken? Können sie dich nachts um 3 unterrichten, und davon ausgehen du liest um diese Urzeit irgendwas? Ich befürchte, die Rechtslage ist da extrem Verbraucherunfreundlich. Ich bin auch schon mal aus dem Urlaub heimgekommen und habe im Briefkasten einen wichtigen, zeitkritischen Brief vorgefunden mit offiziellem Stempel "erhalten durch Zustellung am xx.xx.xxxx", die Frist war inzwischen abgelaufen...
Ich bin auch schon mal aus dem Urlaub heimgekommen und habe im Briefkasten einen wichtigen, zeitkritischen Brief vorgefunden mit offiziellem Stempel "erhalten durch Zustellung am xx.xx.xxxx", die Frist war inzwischen abgelaufen...
Der Verbraucher wird auch hier nicht vom Gesetzgeber allein gelassen und vor die Wand gestellt.
Ist das in irgendeiner Form rechtsverbindlich festgelegt? Hat eine e-mail (ohne empfangsbestätigung) inzwischen den gleichen Rechtsrang wie eine fernmündliche oder schriftliche Unterrichtung?Vom Verbraucher kann man das Überprüfen des eMail-Ordners dergestalt erwarten, wie die Entleerung des Briefkastens. Denn auch der Verbraucher hat sich einen eMail-Account eingerichtet, um dort Nachrichten zu empfangen, die eine rechtliche Bedeutung haben, nicht um lediglich Erbschaftsbenachrichtigungen weitverwandter Prinzen aus Nigeria zu erhalten.
Ist das in irgendeiner Form rechtsverbindlich festgelegt? Hat eine e-mail (ohne empfangsbestätigung) inzwischen den gleichen Rechtsrang wie eine fernmündliche oder schriftliche Unterrichtung? Es gibt doch gar keine Pflicht, überhaupt ein e-mail Konto oder SMS-fähiges Mobiltelefon zu haben. Bei derartig wichtigen Informationen kann eine "Blindmeldung" doch keine Information im Sinne entsprechender Gesetze und Verordnungen sein... Kann sich eine Airline darauf berufen, dass meine Miles & More Kontaktdaten auch die rechtlich verbindlichen für ihre Informationspflicht sind? Ein Vielfliegerprogramm (eine Kundenbindungseinrichtung, Werbung) hat doch wohl überhaupt nichts mit einem geschlossenen Bevörderungsvertrag zu tun.
Wo kannst du dich auch auf die anderen Flüge buchen?Was gibt EW für annullierte Buchungen zur Eigenumbuchung frei? Richtig, nur den 22:00-Flug.
Was genau ist an einer email nicht schriftlich? Und warum sollte eine e-mail weniger Rechtsrang haben als derselbe Text ausgedruckt ohne Unterschrift gültig, der vielleicht vom Postzusteller in meinen Briefkasten gelegt wurde...oder beim Nachbarn oder gar nicht, wenn es mal wieder Freitag ist und am Ende des Tages noch so viel Post übrig ist.Ist das in irgendeiner Form rechtsverbindlich festgelegt? Hat eine e-mail (ohne empfangsbestätigung) inzwischen den gleichen Rechtsrang wie eine fernmündliche oder schriftliche Unterrichtung?
Es gibt auch keine Pflicht einen Briefkasten zu haben oder zu Hause zu sein um einen Brief anzunehmen. Ferner gibt es auch keine Pflicht ein Festnetzanschluss zu haben und darüber erreichbar zu sein.Es gibt doch gar keine Pflicht, überhaupt ein e-mail Konto oder SMS-fähiges Mobiltelefon zu haben.
Ein Brief ist also keine Blindmeldung?Bei derartig wichtigen Informationen kann eine "Blindmeldung" doch keine Information im Sinne entsprechender Gesetze und Verordnungen sein.
Ich bin auch nicht verpflichtet (und mache es auch praktisch und absichtlich nicht) bei der Buchung eines Fluges der Airline eine e-mail Adresse oder Telefonnummer anzugeben.
Das schiebt doch nur den Schwarzen Peter zu mir.
Die Airline schickt mir nachts um 3 eine e-mail und glaubt, mich damit informiert zu haben das mein Flug morgens um 9 gestrichen ist, und ich auf einen um 7:20 umgebucht, und auch schon automatisch eingecheckt bin (also nicht mal mehr den Flug stornieren kann)...
Kann sich eine Airline darauf berufen, dass meine Miles & More Kontaktdaten auch die rechtlich verbindlichen für ihre Informationspflicht sind? Ein Vielfliegerprogramm (eine Kundenbindungseinrichtung, Werbung) hat doch wohl überhaupt nichts mit einem geschlossenen Bevörderungsvertrag zu tun.
????Bleiben ja nur Reisebüro, ohne diesem natürlich seine Telefonnummer mitzuteilen,
Das hat was mit dem gebuchten Tarif zu tun. Ist z.b. nur noch Smart flex regulär buchbar bekommst du den Flug mit einer Basic Buchung nicht online auf diese Verbindung umgebucht, als Smart Buchender hingegen schon. Wie immer bei Streichungen gilt aber möglichst schnell umbuchen, denn die Plätze auf den alternativen Flügen sind bekanntlich begrenzt. Ich konnte mehrfach mit Erfolg auch Billigst Buchungen in Basic auf sehr brauchbare (oder sogar noch besser passende)Verbindungen online umbuchen. Das hängt aber natürlich auch von der Strecke und der Flugfrequenz ab.Aus gegebenem Anlass folgender Hinweis. Bei Annullierungen gibt EW zeitnah stattfindende Flüge zur kostenlosen Online-Umbuchung frei. Die Schlaumeier geben jedoch nicht alle Flüge frei. Ohnehin gut ausgelastete Flüge bleiben gesperrt.
Beispiel: Um 16:00 wird ein Flug mit der Abflugzeit 21:10 gestrichen. Folgende Alternativerbindungen gibt es - alle sind noch regulär buchbar:
18:10
18:45
19:50
22:00
Was gibt EW für annullierte Buchungen zur Eigenumbuchung frei? Richtig, nur den 22:00-Flug.
Wo kannst du dich auch auf die anderen Flüge buchen?
Richtig, am Ticketschalter, an der Hotline, und (bei extra kompetenten Mitarbeiter) auch gar am Check In.
wie kommt sowas?
kann man ja nicht einfach vergessen wie eine Handtasche aufm Autodach
wie kommt sowas?
kann man ja nicht einfach vergessen wie eine Handtasche aufm Autodach
Die Serie von Peinlichkeiten reisst nicht ab.
EW174 ohne das komplette Gepäck von CGN nach LAS.
Heutige Streichungen :
MUC, LEJ 2x, DRS, FCO, TXL 2x
In CGN ist aktuell (fast) nur die Querbahn in Benutzung. Ich denke eine Kombination aus Querbahn, Hitze und Problemen bei den Ladegruppen dürfte hier ausschlaggebend gewesen sein. Letzte Woche sind auch teilweise einige Flüge mit dem Gepäck für CGN wieder geflogen weil es zu großen Engpässesn aufgrund hitzebedingter Personalprobleme kam. Alleine am Freitag sind fast 10 Leute auf dem Vorfeld umgekippt. Gemessene Lufttemperatur in Kopfhöhe um 17.30 Uhr betrug 45°.
Bei einer Performance Einschränkung muss ich aber nicht zwingend das komplette Gepäck am Boden lassen sondern kann ja ausrechnen bis wohin ich zuladen kann ohne in Schwulitäten zu kommen. Zumal ja auch andere Langstrecken normal geflogen sind.
Aber es stimmt. Das hat nur indirekt mit EW zu tun.