EW: Die NEUE Eurowings

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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.802
10.777
Wer es auf Kompensation abgesehen hat, verpasst den früheren Flug.
Wenn die Airline dich mehr als eine Woche vorher davon unterrichtet hat, ist es ein simples no-show und du bekommst exakt gar nichts. Hast dann halt den Flug verpasst, Pech.

Es wäre interessant wie Gerichte darüber Urteilen, wie dich die Airline unterrichten muss. Ist eine e-mail ohne Lesebstätigung oder eine SMS genug? Wie oft musst du deine e-mails checken? Können sie dich nachts um 3 unterrichten, und davon ausgehen du liest um diese Urzeit irgendwas? Ich befürchte, die Rechtslage ist da extrem Verbraucherunfreundlich. Ich bin auch schon mal aus dem Urlaub heimgekommen und habe im Briefkasten einen wichtigen, zeitkritischen Brief vorgefunden mit offiziellem Stempel "erhalten durch Zustellung am xx.xx.xxxx", die Frist war inzwischen abgelaufen...

Ich finde es ein Unding, dass Blindsendungen inzwischen als Unterrichtung gelten. Wer nicht 24 Stunden onine und auf allen Kanälen erreichbar ist, passt halt nicht mehr in die Zeit.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.527
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MUC/INN
Es wäre interessant wie Gerichte darüber Urteilen, wie dich die Airline unterrichten muss. Ist eine e-mail ohne Lesebstätigung oder eine SMS genug? Wie oft musst du deine e-mails checken? Können sie dich nachts um 3 unterrichten, und davon ausgehen du liest um diese Urzeit irgendwas? Ich befürchte, die Rechtslage ist da extrem Verbraucherunfreundlich. Ich bin auch schon mal aus dem Urlaub heimgekommen und habe im Briefkasten einen wichtigen, zeitkritischen Brief vorgefunden mit offiziellem Stempel "erhalten durch Zustellung am xx.xx.xxxx", die Frist war inzwischen abgelaufen...

Ich glaube, die rechtliche Beurteilung des Zugangs einer empfangsbedürftigen Willenserklärung per eMail ist jetzt nicht derartig umstritten und mittlerweile auch nichts neues mehr. Vom Verbraucher kann man das Überprüfen des eMail-Ordners dergestalt erwarten, wie die Entleerung des Briefkastens. Denn auch der Verbraucher hat sich einen eMail-Account eingerichtet, um dort Nachrichten zu empfangen, die eine rechtliche Bedeutung haben, nicht um lediglich Erbschaftsbenachrichtigungen weitverwandter Prinzen aus Nigeria zu erhalten.

Und auch die Situation des Urlaubers, der eine Zustellung erhalten hat, deren übermittelte Frist inzwischen verstrichen ist, ist Bestandteil der Juristenausbildung und daher wirklich kein Thema mehr. Dafür gibt es Einspruchs- und Wiedereinsetzungsmöglichkeiten. Der Verbraucher wird auch hier nicht vom Gesetzgeber allein gelassen und vor die Wand gestellt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.949
16.111
Ich bin auch schon mal aus dem Urlaub heimgekommen und habe im Briefkasten einen wichtigen, zeitkritischen Brief vorgefunden mit offiziellem Stempel "erhalten durch Zustellung am xx.xx.xxxx", die Frist war inzwischen abgelaufen...

Klassischer Fall der Wiedereinsetzung.

Der Verbraucher wird auch hier nicht vom Gesetzgeber allein gelassen und vor die Wand gestellt.

Und auch nicht von der Rechtsprechung.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.802
10.777
Vom Verbraucher kann man das Überprüfen des eMail-Ordners dergestalt erwarten, wie die Entleerung des Briefkastens. Denn auch der Verbraucher hat sich einen eMail-Account eingerichtet, um dort Nachrichten zu empfangen, die eine rechtliche Bedeutung haben, nicht um lediglich Erbschaftsbenachrichtigungen weitverwandter Prinzen aus Nigeria zu erhalten.
Ist das in irgendeiner Form rechtsverbindlich festgelegt? Hat eine e-mail (ohne empfangsbestätigung) inzwischen den gleichen Rechtsrang wie eine fernmündliche oder schriftliche Unterrichtung?
Es gibt doch gar keine Pflicht, überhaupt ein e-mail Konto oder SMS-fähiges Mobiltelefon zu haben. Bei derartig wichtigen Informationen kann eine "Blindmeldung" doch keine Information im Sinne entsprechender Gesetze und Verordnungen sein.
Ich bin auch nicht verpflichtet (und mache es auch praktisch und absichtlich nicht) bei der Buchung eines Fluges der Airline eine e-mail Adresse oder Telefonnummer anzugeben.
Das schiebt doch nur den Schwarzen Peter zu mir. Die Airline schickt mir nachts um 3 eine e-mail und glaubt, mich damit informiert zu haben das mein Flug morgens um 9 gestrichen ist, und ich auf einen um 7:20 umgebucht, und auch schon automatisch eingecheckt bin (also nicht mal mehr den Flug stornieren kann)...
Kann sich eine Airline darauf berufen, dass meine Miles & More Kontaktdaten auch die rechtlich verbindlichen für ihre Informationspflicht sind? Ein Vielfliegerprogramm (eine Kundenbindungseinrichtung, Werbung) hat doch wohl überhaupt nichts mit einem geschlossenen Bevörderungsvertrag zu tun.
 
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mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.389
383
Reihe 42a
Ist das in irgendeiner Form rechtsverbindlich festgelegt? Hat eine e-mail (ohne empfangsbestätigung) inzwischen den gleichen Rechtsrang wie eine fernmündliche oder schriftliche Unterrichtung? Es gibt doch gar keine Pflicht, überhaupt ein e-mail Konto oder SMS-fähiges Mobiltelefon zu haben. Bei derartig wichtigen Informationen kann eine "Blindmeldung" doch keine Information im Sinne entsprechender Gesetze und Verordnungen sein... Kann sich eine Airline darauf berufen, dass meine Miles & More Kontaktdaten auch die rechtlich verbindlichen für ihre Informationspflicht sind? Ein Vielfliegerprogramm (eine Kundenbindungseinrichtung, Werbung) hat doch wohl überhaupt nichts mit einem geschlossenen Bevörderungsvertrag zu tun.

Das wird sicher irgendwann mal ein Gericht klären müssen. Aber wenn ich das so lese, muss ich zugeben: an der Sichtweise ist schon was dran.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Aus gegebenem Anlass folgender Hinweis. Bei Annullierungen gibt EW zeitnah stattfindende Flüge zur kostenlosen Online-Umbuchung frei. Die Schlaumeier geben jedoch nicht alle Flüge frei. Ohnehin gut ausgelastete Flüge bleiben gesperrt.

Beispiel: Um 16:00 wird ein Flug mit der Abflugzeit 21:10 gestrichen. Folgende Alternativerbindungen gibt es - alle sind noch regulär buchbar:
18:10
18:45
19:50
22:00

Was gibt EW für annullierte Buchungen zur Eigenumbuchung frei? Richtig, nur den 22:00-Flug.
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.878
829
ZQH
Wären nicht die anderen ohnehin mehr als eine Stunde früher als der ursprüngliche Abflugtermin? Könnte man evtl. auch auf eine 20:10-Maschine umbuchen, so es sie gäbe? :confused:
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Ist das in irgendeiner Form rechtsverbindlich festgelegt? Hat eine e-mail (ohne empfangsbestätigung) inzwischen den gleichen Rechtsrang wie eine fernmündliche oder schriftliche Unterrichtung?
Was genau ist an einer email nicht schriftlich? Und warum sollte eine e-mail weniger Rechtsrang haben als derselbe Text ausgedruckt ohne Unterschrift gültig, der vielleicht vom Postzusteller in meinen Briefkasten gelegt wurde...oder beim Nachbarn oder gar nicht, wenn es mal wieder Freitag ist und am Ende des Tages noch so viel Post übrig ist.

Es gibt doch gar keine Pflicht, überhaupt ein e-mail Konto oder SMS-fähiges Mobiltelefon zu haben.
Es gibt auch keine Pflicht einen Briefkasten zu haben oder zu Hause zu sein um einen Brief anzunehmen. Ferner gibt es auch keine Pflicht ein Festnetzanschluss zu haben und darüber erreichbar zu sein.

Bei derartig wichtigen Informationen kann eine "Blindmeldung" doch keine Information im Sinne entsprechender Gesetze und Verordnungen sein.
Ich bin auch nicht verpflichtet (und mache es auch praktisch und absichtlich nicht) bei der Buchung eines Fluges der Airline eine e-mail Adresse oder Telefonnummer anzugeben.
Das schiebt doch nur den Schwarzen Peter zu mir.
Ein Brief ist also keine Blindmeldung?
Die Airline schickt mir nachts um 3 eine e-mail und glaubt, mich damit informiert zu haben das mein Flug morgens um 9 gestrichen ist, und ich auf einen um 7:20 umgebucht, und auch schon automatisch eingecheckt bin (also nicht mal mehr den Flug stornieren kann)...
Kann sich eine Airline darauf berufen, dass meine Miles & More Kontaktdaten auch die rechtlich verbindlichen für ihre Informationspflicht sind? Ein Vielfliegerprogramm (eine Kundenbindungseinrichtung, Werbung) hat doch wohl überhaupt nichts mit einem geschlossenen Bevörderungsvertrag zu tun.

Was sollen sie deiner Meinung nach tun? Eine Polizeistreife vorbei schicken und dich abholen lassen?

Reichlich Praxisfremd, oder?
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Ich frage mich wie er bucht ?
Bleiben ja nur Reisebüro, ohne diesem natürlich seine Telefonnummer mitzuteilen,
oder eingeschriebener Brief / besser Zustellungsurkunde

:doh:
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.802
10.777
Bleiben ja nur Reisebüro, ohne diesem natürlich seine Telefonnummer mitzuteilen,
????
Telefon (so ein Ding zum durch zu sprechen, also nicht SMS) ist doch absolut perfekt. Die Airline weiss, dass ich die Info erhalten habe, und ich habe die Chance zu widersprechen, auf eine bestimmte Alternative umgebucht oder schon eingecheckt zu werden.
Und wenn sie mich mitten in der Nacht anrufen, verschlafe ich wenigstens den früheren Flug auf den ich umgebucht wurde nicht.
Ich stelle doch nicht meinen Wecker auf eine Zeit zu der ich für den frühest möglichen Flug aufstehen müsste, nur um mal meine mails und SMS zu checken, ob ich vielleicht umgebucht wurde. Wenn ich für einen 9 Uhr Flug geplant habe, dann klingelt der Wecker um 5. Sehe ich dann in meinen mails dass ich auf den 06:20 Flug umgebucht (und als "Service" auch schon eingecheckt) wurde, kann ich mich gleich wieder hinlegen, denn fliegen werde ich an dem Tag dann wohl nicht.

Ich weiss, heute ist man als Kunde 24/7 erreichbar. Früher war das der Dienstleister... Deshalb ist man ja auch nur noch Verbraucher, kein Kunde mehr. Bei Airlines auch gerne mal "Gast".
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Wenn man einen Flug online bucht, dann ist es nur recht, das man auch online dazu informiert wird

Und ich weiss, früher war eh alles besser
Da gabe es auch nicht so doofe eTickets, man bekam noch einen schönen Ausdruck vom Flugschein
mit Coupons für jedes einzelne Leg per Post zugeschickt

...und wenn man den verloren hatte, hatte man halt Pech
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.028
1.596
Aus gegebenem Anlass folgender Hinweis. Bei Annullierungen gibt EW zeitnah stattfindende Flüge zur kostenlosen Online-Umbuchung frei. Die Schlaumeier geben jedoch nicht alle Flüge frei. Ohnehin gut ausgelastete Flüge bleiben gesperrt.

Beispiel: Um 16:00 wird ein Flug mit der Abflugzeit 21:10 gestrichen. Folgende Alternativerbindungen gibt es - alle sind noch regulär buchbar:
18:10
18:45
19:50
22:00

Was gibt EW für annullierte Buchungen zur Eigenumbuchung frei? Richtig, nur den 22:00-Flug.
Das hat was mit dem gebuchten Tarif zu tun. Ist z.b. nur noch Smart flex regulär buchbar bekommst du den Flug mit einer Basic Buchung nicht online auf diese Verbindung umgebucht, als Smart Buchender hingegen schon. Wie immer bei Streichungen gilt aber möglichst schnell umbuchen, denn die Plätze auf den alternativen Flügen sind bekanntlich begrenzt. Ich konnte mehrfach mit Erfolg auch Billigst Buchungen in Basic auf sehr brauchbare (oder sogar noch besser passende)Verbindungen online umbuchen. Das hängt aber natürlich auch von der Strecke und der Flugfrequenz ab.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Am Tarif kann es natürlich auch liegen. In jedem Fall aber nicht im Sinne der EU VO.

Wo kannst du dich auch auf die anderen Flüge buchen?
Richtig, am Ticketschalter, an der Hotline, und (bei extra kompetenten Mitarbeiter) auch gar am Check In.

Ah ja. EW-Hotline. Sagenhaft.
Schalter? Risiko, dass inzwischen alles ausgebucht ist.
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.345
1.490
CGN
Die Serie von Peinlichkeiten reisst nicht ab.
EW174 ohne das komplette Gepäck von CGN nach LAS.

Heutige Streichungen :

MUC, LEJ 2x, DRS, FCO, TXL 2x
 
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aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
wie kommt sowas?
kann man ja nicht einfach vergessen wie eine Handtasche aufm Autodach
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.345
1.490
CGN
wie kommt sowas?
kann man ja nicht einfach vergessen wie eine Handtasche aufm Autodach

In CGN ist aktuell (fast) nur die Querbahn in Benutzung. Ich denke eine Kombination aus Querbahn, Hitze und Problemen bei den Ladegruppen dürfte hier ausschlaggebend gewesen sein. Letzte Woche sind auch teilweise einige Flüge mit dem Gepäck für CGN wieder geflogen weil es zu großen Engpässesn aufgrund hitzebedingter Personalprobleme kam. Alleine am Freitag sind fast 10 Leute auf dem Vorfeld umgekippt. Gemessene Lufttemperatur in Kopfhöhe um 17.30 Uhr betrug 45°.
 

HotelMike

Aktives Mitglied
11.08.2017
106
0
Die Serie von Peinlichkeiten reisst nicht ab.
EW174 ohne das komplette Gepäck von CGN nach LAS.

Heutige Streichungen :

MUC, LEJ 2x, DRS, FCO, TXL 2x

In CGN wird doch die Runway 32R/14 L saniert, und es kann nur die 24/06 genutzt werden. Somit könnte eine Performance Einschränkung der Grund sein, also entweder ein Tankstop in Kanada, oder eben Gepäck einen Tag verspäten, welches dann an den Zielort geliefert wird. Als Peinlichkeit würde ich das nicht betrachten. Als CGN Aktivist solltest du das doch, wenn schon, komplett im Detail posten. Böse böse böse böse böse Eurowings, sowas aber auch!
 

HotelMike

Aktives Mitglied
11.08.2017
106
0
In CGN ist aktuell (fast) nur die Querbahn in Benutzung. Ich denke eine Kombination aus Querbahn, Hitze und Problemen bei den Ladegruppen dürfte hier ausschlaggebend gewesen sein. Letzte Woche sind auch teilweise einige Flüge mit dem Gepäck für CGN wieder geflogen weil es zu großen Engpässesn aufgrund hitzebedingter Personalprobleme kam. Alleine am Freitag sind fast 10 Leute auf dem Vorfeld umgekippt. Gemessene Lufttemperatur in Kopfhöhe um 17.30 Uhr betrug 45°.

Vielen Dank Hape1962

Die Problematik der derzeitigen Hitze für die Mitarbeiter auf dem Vorfeld hab ich jetzt gar nicht auf dem Schirm gehabt.
 

Hape1962

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24.01.2011
3.345
1.490
CGN
Bei einer Performance Einschränkung muss ich aber nicht zwingend das komplette Gepäck am Boden lassen sondern kann ja ausrechnen bis wohin ich zuladen kann ohne in Schwulitäten zu kommen. Zumal ja auch andere Langstrecken normal geflogen sind.
Aber es stimmt. Das hat nur indirekt mit EW zu tun.
 
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HotelMike

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11.08.2017
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Bei einer Performance Einschränkung muss ich aber nicht zwingend das komplette Gepäck am Boden lassen sondern kann ja ausrechnen bis wohin ich zuladen kann ohne in Schwulitäten zu kommen. Zumal ja auch andere Langstrecken normal geflogen sind.
Aber es stimmt. Das hat nur indirekt mit EW zu tun.

Da hast du recht!