Ok, Danke für Eure Antworten.
Für mich ist es trotzdem nicht nachvollziehbar warum es sogar mehr kostet wenn ein Flug (FRA-MUC) weggelassen wird, sprich ich den Flug MUC-LAX buchen möchte...
Beim Fliegen zählt bekanntlich die Geschwindigkeit. Also: Je schneller (und bequemer) du dein Ziel erreichst, umso teurer.Für mich ist es trotzdem nicht nachvollziehbar warum es sogar mehr kostet wenn ein Flug (FRA-MUC) weggelassen wird, sprich ich den Flug MUC-LAX buchen möchte...
..bevor sie zur Konkurrenz geht, die in FRA mutmasslich groesser als in MUC ist.Und drittens: Es wird bezahlt, was die Mehrheit der Kundschaft bereit ist zu zahlen.
..bevor sie zur Konkurrenz geht, die in FRA mutmasslich groesser als in MUC ist.
Konkurrenz in FRA für schnelle nonstop-Flüge???
In der Ausgangsfrage geht es um eine Umsteigeverbindung ab Frankfurt im Vergleich zu einem Direktflug ab München.
Jein; im Prinzip zwar richtig.Zu 99% ist der Preisunterschied aufgrund der Verfügbarkeiten der Buchungsklassen und nicht wegen Preisgestaltung
Nachdem hier ja zum Teil klar absichtlich, zum Teil nicht nachvollziehbar ob absichtlich oder aus gefährlichem Nichtwissen heraus großer Unsinn erzählt wurde, der geeignet ist, den Fragesteller eine Menge Geld und Ärger zu kosten, hier kurz eine ernstgemeinte Antwort:
1) Fliegst Du das erste (oder sonst ein) Segment nicht, wird der Rest des Tickets storniert. Du hast dann in München eventuell die Möglichkeit umzubuchen oder ein neues Ticket zu kaufen -- natürlich zum dann gültigen Tarif.
2) Fliegst Du das letzte Segment nicht, ist bis vor kurzem nichts passiert. Inzwischen versucht auch hier LH einen Aufpreis einzuklagen. Ob ihr das gelingt, wissen wir nach dem Ausgang der Gerichtsverhandlung. Schwierig wird es auch, den Koffer nur bis MUC einzuchecken.
Ihr wollt Aktenzeichen??? Hier! Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2010
- Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09 -
BGH: Transportbedingungen, die Flugscheine bei Abweichungen von gebuchter Flugreihenfolge nichtig machen, sind unwirksam
Kunden darf Recht auf nur teilweise Nutzung der Beförderungsleistung nicht genommen werden
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass der Fluggast entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird, wenn ihm das Recht, die Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen (z.B. nur einen von zwei gebuchten Flügen anzutreten), generell genommen wird. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Gläubiger (hier: der Fluggast) grundsätzlich berechtigt, nur einen Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner (hier: dem Luftverkehrsunternehmen) zu fordern, sofern nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegensteht. Danach kann der Anspruch auf die Teilleistung zwar ausgeschlossen sein, wenn der Fluggast schon bei Vertragschluss nicht die Absicht hat, die Gesamtleistung des Luftverkehrsunternehmens in Anspruch zu nehmen, sondern diese nur deshalb bucht, weil er auf diese Weise an einen Preisvorteil gelangen will, der etwa Fluggästen angeboten wird, die Unbequemlichkeit und Zeitverlust einer Umsteigeverbindung auf sich nehmen, obwohl von dem von ihnen gewünschten Abflughafen auch – häufig allerdings teurere – Direktflüge zu ihrem Endziel angeboten werden. Jedoch erfasst die Klausel beispielsweise auch Fälle, in denen sich der Fluggast wegen einer veränderten Terminplanung bereits am Abflughafen für den Fernflug oder in dessen Nähe befindet oder in denen er den Zubringerflug verpasst, den Fernflug aber noch auf anderem Wege erreichen kann. In diesen Fällen steht der Grundsatz von Treu und Glauben dem Anspruch des Fluggastes auf die Beförderung mit dem Fernflug nicht entgegen.
bämm!! und jetzt???
Hallo bin neu hier!
Bin diese Woche LAX-VIE-BUD mit OS geflogen und ich wurde am Schalter direkt gefragt ob ich überhaupt das letzte Segment fliegen will, da ich sowieso aus Österreich bin. Ohne Probleme Gepäck nur bis VIE durchgecheckt. Also sollte bei LH auch kein Problem sein.
Also mir reicht das. Werde bei eventuellen Problemen einfach mit dem Fuß aufstampfen und sagen, dass der Fabi aus dem Fau-Eff-Tee das aber so gesagt hat. Und überhaupt.Willkommen im VFT!
Weshalb die Schlussfolgerung?
Hallo bin neu hier!
Bin diese Woche LAX-VIE-BUD mit OS geflogen und ich wurde am Schalter direkt gefragt ob ich überhaupt das letzte Segment fliegen will, da ich sowieso aus Österreich bin. Ohne Probleme Gepäck nur bis VIE durchgecheckt. Also sollte bei LH auch kein Problem sein.
Willkommen im VFT!
Weshalb die Schlussfolgerung?
Gibst aufgrund der Gesetzeslage für Österreicher nicht eh eine Sonderregelung? Mir war so als dürftet Ihr auch das 1. Segment verpassen. War das nicht so ?
Seit wann fliegt LH LAX-VIE-BUD?
Also auf Deutsch: Diesmal Schwein gehabt!Hätte in meinem Fall sonst einen 6Std Aufenthalt in VIE gehabt für den Anschlussflug nach BUD und dann noch eine 5Std Heimreise von BUD. IN der Zeit war ich schon 10 mal Zu hause. Aus diesem Grund habe ich diese Info auch hier gepostet.
Massgebend ist immer der operating Carrier... Bei LH könnte es genau das Gegenteil geheissen haben!Gebuchte wurde über LH aber durchgeführt von Austrian.
Gibst aufgrund der Gesetzeslage für Österreicher nicht eh eine Sonderregelung? Mir war so als dürftet Ihr auch das 1. Segment verpassen. War das nicht so ?
Oh nein. Nicht schon wieder.Kann ich in Düsseldorf einfach aussteigen und von da den ICE (auf eigene Kosten) nehmen und nach Frankfurt fahren?
(Also den Weiterflug von Düsseldorf nach Stuttgart nicht antreten).
Dann wird diese Dir auch nicht weiterhelfen. Wenn es nur um "billig, billiger" geht, bleibt eben etwas Risiko bei Dir hängen.PS: Ich weiß in Google wurde die Frage bereits öfter gestellt, allerdings konnte mir das alles nicht wirklich weiterhelfen.