Letztes Flugsegment verfallen lassen

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plex2k

Neues Mitglied
08.09.2018
2
0
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Ok, Danke für Eure Antworten.

Für mich ist es trotzdem nicht nachvollziehbar warum es sogar mehr kostet wenn ein Flug (FRA-MUC) weggelassen wird, sprich ich den Flug MUC-LAX buchen möchte...
 

popo

Erfahrenes Mitglied
04.03.2013
677
0
Ok, Danke für Eure Antworten.

Für mich ist es trotzdem nicht nachvollziehbar warum es sogar mehr kostet wenn ein Flug (FRA-MUC) weggelassen wird, sprich ich den Flug MUC-LAX buchen möchte...

Zu dem Thema gibt es hier mehr als genug wo du dich rege an der Diskussion beteiligen kannst.
Das "Rätsel" zu lösen wird dann gar nicht mehr so schwer sein...….
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Für mich ist es trotzdem nicht nachvollziehbar warum es sogar mehr kostet wenn ein Flug (FRA-MUC) weggelassen wird, sprich ich den Flug MUC-LAX buchen möchte...
Beim Fliegen zählt bekanntlich die Geschwindigkeit. Also: Je schneller (und bequemer) du dein Ziel erreichst, umso teurer.

Außerdem ist die Tarifentfernung (Luftlinie) FRA-LAX ein paar hundert Kilometer kürzer als MUC-LAX.

Und drittens: Es wird bezahlt, was die Mehrheit der Kundschaft bereit ist zu zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Zu 99% ist der Preisunterschied aufgrund der Verfügbarkeiten der Buchungsklassen und nicht wegen Preisgestaltung
Jein; im Prinzip zwar richtig.
Aber es werden oft ganz gezielt auf Umsteigeverbindungen die "billigen" Buchungsklassen freigegeben, welche (auf demselben Flieger) auf der nonstop-Verbindung ab dem Umsteigeort geblockt sind. Siehe Ausgangs-post #1.
 

Wolpertinger

Gesperrt
27.08.2016
52
0
Ganze ist doch Quark! Vor ner Weile ist doch schon gerichtlich gesagt worden dass Tickets nicht einfach ganz verfallen dürfen nur wenn mal eine Teilstrecke ausfällt!

Wenn du nicht so dringend nach LA musst probiers aus und hol dir eben dann wenn du in MUC nicht rein darfst die 600Euro und buch einen Ersatzflug auf LH Kosten wenn das ganze auf Rückflug auch so ausgeht dann kriegst am Ende 1200€ weil dir zwei mal unberechtigt das Boarding verweigert wurde!

Wenn LH für eine Längere Strecke weniger verlangt als eine kurze ist das halt ihr Bier! Selber Schuld dann eben.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
Nachdem hier ja zum Teil klar absichtlich, zum Teil nicht nachvollziehbar ob absichtlich oder aus gefährlichem Nichtwissen heraus großer Unsinn erzählt wurde, der geeignet ist, den Fragesteller eine Menge Geld und Ärger zu kosten, hier kurz eine ernstgemeinte Antwort:

1) Fliegst Du das erste (oder sonst ein) Segment nicht, wird der Rest des Tickets storniert. Du hast dann in München eventuell die Möglichkeit umzubuchen oder ein neues Ticket zu kaufen -- natürlich zum dann gültigen Tarif.

2) Fliegst Du das letzte Segment nicht, ist bis vor kurzem nichts passiert. Inzwischen versucht auch hier LH einen Aufpreis einzuklagen. Ob ihr das gelingt, wissen wir nach dem Ausgang der Gerichtsverhandlung. Schwierig wird es auch, den Koffer nur bis MUC einzuchecken.

HTB.
 
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Costinesti98

Neues Mitglied
15.10.2017
24
0
Nachdem hier ja zum Teil klar absichtlich, zum Teil nicht nachvollziehbar ob absichtlich oder aus gefährlichem Nichtwissen heraus großer Unsinn erzählt wurde, der geeignet ist, den Fragesteller eine Menge Geld und Ärger zu kosten, hier kurz eine ernstgemeinte Antwort:

1) Fliegst Du das erste (oder sonst ein) Segment nicht, wird der Rest des Tickets storniert. Du hast dann in München eventuell die Möglichkeit umzubuchen oder ein neues Ticket zu kaufen -- natürlich zum dann gültigen Tarif.

Danke für die zusammenfassende Klarstellung. (Nachdem in Beitrag #1484 nicht nur ein Aktenzeichen fehlt, sondern auch ein Smiley angebracht wäre.)

2) Fliegst Du das letzte Segment nicht, ist bis vor kurzem nichts passiert. Inzwischen versucht auch hier LH einen Aufpreis einzuklagen. Ob ihr das gelingt, wissen wir nach dem Ausgang der Gerichtsverhandlung. Schwierig wird es auch, den Koffer nur bis MUC einzuchecken.

Vielleicht hat sich der Fragesteller inzwischen selber schon schlau gemacht in dieser oder jener Diskussion.

PS: Beitragsnr. auf 1484 geändert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wolpertinger

Gesperrt
27.08.2016
52
0
Ihr wollt Aktenzeichen??? Hier! Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2010
- Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09 -


BGH: Transportbedingungen, die Flugscheine bei Abweichungen von gebuchter Flugreihenfolge nichtig machen, sind unwirksam

Kunden darf Recht auf nur teilweise Nutzung der Beförderungsleistung nicht genommen werden

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass der Fluggast entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird, wenn ihm das Recht, die Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen (z.B. nur einen von zwei gebuchten Flügen anzutreten), generell genommen wird. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Gläubiger (hier: der Fluggast) grundsätzlich berechtigt, nur einen Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner (hier: dem Luftverkehrsunternehmen) zu fordern, sofern nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegensteht. Danach kann der Anspruch auf die Teilleistung zwar ausgeschlossen sein, wenn der Fluggast schon bei Vertragschluss nicht die Absicht hat, die Gesamtleistung des Luftverkehrsunternehmens in Anspruch zu nehmen, sondern diese nur deshalb bucht, weil er auf diese Weise an einen Preisvorteil gelangen will, der etwa Fluggästen angeboten wird, die Unbequemlichkeit und Zeitverlust einer Umsteigeverbindung auf sich nehmen, obwohl von dem von ihnen gewünschten Abflughafen auch – häufig allerdings teurere – Direktflüge zu ihrem Endziel angeboten werden. Jedoch erfasst die Klausel beispielsweise auch Fälle, in denen sich der Fluggast wegen einer veränderten Terminplanung bereits am Abflughafen für den Fernflug oder in dessen Nähe befindet oder in denen er den Zubringerflug verpasst, den Fernflug aber noch auf anderem Wege erreichen kann. In diesen Fällen steht der Grundsatz von Treu und Glauben dem Anspruch des Fluggastes auf die Beförderung mit dem Fernflug nicht entgegen.

bämm!! und jetzt???
 

trooper87

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
681
0
BSL/ZRH
Ihr wollt Aktenzeichen??? Hier! Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2010
- Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09 -


BGH: Transportbedingungen, die Flugscheine bei Abweichungen von gebuchter Flugreihenfolge nichtig machen, sind unwirksam

Kunden darf Recht auf nur teilweise Nutzung der Beförderungsleistung nicht genommen werden

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass der Fluggast entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird, wenn ihm das Recht, die Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen (z.B. nur einen von zwei gebuchten Flügen anzutreten), generell genommen wird. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Gläubiger (hier: der Fluggast) grundsätzlich berechtigt, nur einen Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner (hier: dem Luftverkehrsunternehmen) zu fordern, sofern nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegensteht. Danach kann der Anspruch auf die Teilleistung zwar ausgeschlossen sein, wenn der Fluggast schon bei Vertragschluss nicht die Absicht hat, die Gesamtleistung des Luftverkehrsunternehmens in Anspruch zu nehmen, sondern diese nur deshalb bucht, weil er auf diese Weise an einen Preisvorteil gelangen will, der etwa Fluggästen angeboten wird, die Unbequemlichkeit und Zeitverlust einer Umsteigeverbindung auf sich nehmen, obwohl von dem von ihnen gewünschten Abflughafen auch – häufig allerdings teurere – Direktflüge zu ihrem Endziel angeboten werden. Jedoch erfasst die Klausel beispielsweise auch Fälle, in denen sich der Fluggast wegen einer veränderten Terminplanung bereits am Abflughafen für den Fernflug oder in dessen Nähe befindet oder in denen er den Zubringerflug verpasst, den Fernflug aber noch auf anderem Wege erreichen kann. In diesen Fällen steht der Grundsatz von Treu und Glauben dem Anspruch des Fluggastes auf die Beförderung mit dem Fernflug nicht entgegen.

bämm!! und jetzt???

Für das gibt es nun Tarife, die dies explizit zulassen. Kann man bei der Suche auf LH.com anklicken...
 
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fabi1014

Neues Mitglied
15.09.2018
16
0
Hallo bin neu hier!

Bin diese Woche LAX-VIE-BUD mit OS geflogen und ich wurde am Schalter direkt gefragt ob ich überhaupt das letzte Segment fliegen will, da ich sowieso aus Österreich bin. Ohne Probleme Gepäck nur bis VIE durchgecheckt. Also sollte bei LH auch kein Problem sein.
 

zapping tv

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.456
0
BER
Hallo bin neu hier!

Bin diese Woche LAX-VIE-BUD mit OS geflogen und ich wurde am Schalter direkt gefragt ob ich überhaupt das letzte Segment fliegen will, da ich sowieso aus Österreich bin. Ohne Probleme Gepäck nur bis VIE durchgecheckt. Also sollte bei LH auch kein Problem sein.

Gibst aufgrund der Gesetzeslage für Österreicher nicht eh eine Sonderregelung? Mir war so als dürftet Ihr auch das 1. Segment verpassen. War das nicht so ?
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Hallo bin neu hier!

Bin diese Woche LAX-VIE-BUD mit OS geflogen und ich wurde am Schalter direkt gefragt ob ich überhaupt das letzte Segment fliegen will, da ich sowieso aus Österreich bin. Ohne Probleme Gepäck nur bis VIE durchgecheckt. Also sollte bei LH auch kein Problem sein.

Seit wann fliegt LH LAX-VIE-BUD?
 

fabi1014

Neues Mitglied
15.09.2018
16
0
Willkommen im VFT!

Weshalb die Schlussfolgerung?

Selbe Allianz und es sollte doch keinen Unterschied machen in welchem EU Land man das letzte Segment nicht antritt, da das doch EU weit gleich sein sollte.


Gibst aufgrund der Gesetzeslage für Österreicher nicht eh eine Sonderregelung? Mir war so als dürftet Ihr auch das 1. Segment verpassen. War das nicht so ?

Meines Wissens nach verfällt das gesamte Segment, wenn das 1. Segment nicht angetreten wird. War selber davor sehr besorgt ob ich das letzte Segment antretten muss oder nicht, da ich keine Forenbeiträge über Austrian Airlines gefunden habe bzgl. letztes Segment verfallen lassen. Hätte in meinem Fall sonst einen 6Std Aufenthalt in VIE gehabt für den Anschlussflug nach BUD und dann noch eine 5Std Heimreise von BUD. IN der Zeit war ich schon 10 mal Zuhause. Aus diesem Grund habe ich diese Info auch hier gepostet.

Seit wann fliegt LH LAX-VIE-BUD?

Gebuchte wurde über LH aber durchgeführt von Austrian.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Hätte in meinem Fall sonst einen 6Std Aufenthalt in VIE gehabt für den Anschlussflug nach BUD und dann noch eine 5Std Heimreise von BUD. IN der Zeit war ich schon 10 mal Zu hause. Aus diesem Grund habe ich diese Info auch hier gepostet.
Also auf Deutsch: Diesmal Schwein gehabt!

Gebuchte wurde über LH aber durchgeführt von Austrian.
Massgebend ist immer der operating Carrier... Bei LH könnte es genau das Gegenteil geheissen haben!
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Gibst aufgrund der Gesetzeslage für Österreicher nicht eh eine Sonderregelung? Mir war so als dürftet Ihr auch das 1. Segment verpassen. War das nicht so ?

Die Gesetzeslage ist in allen EU Staaten diesbezüglich wohl ähnlich. In Österreich wurden LH halt schon vor Gericht die Grenzen aufgezeigt, dass sie die ABB ändern musste.

Wobei mich schon interessieren würde, was genau passiert wenn jemand in VIE aufschlägt und mit Berufung auf die ABB und einem nicht selbst zu vertretenden Grund, erst das zweite Segment anfliegen möchte. Ich denke mal das ist eine rein theoretische Möglichkeit, weil sich das niemand antut und man LH bei nicht-Beförderung genauso klagen müsste, wie LH einen PAX der die Reise einfach abkürzt.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.397
645
Kann ich in Düsseldorf einfach aussteigen und von da den ICE (auf eigene Kosten) nehmen und nach Frankfurt fahren?
(Also den Weiterflug von Düsseldorf nach Stuttgart nicht antreten).
Oh nein. Nicht schon wieder.

Also: Kurz. Natürlich kannst Du. Der Flughafen ist kein Gefängnis. Allerdings ist es möglich, dass Dir dann die Fluggesellschaft eine Nachberechnung schickt, die sich aus dem Differenzpreis der Ticketkosten ergibt, wenn Du das Ticket nur bis Düsseldorf gekauft hättest. Abgesehen davon wirst Du eventuell den Flug Düsseldorf-Stuttgart verzögern, weil man Dich zumindest ausrufen wird.

Was ist denn der Grund, ein Ticket bis Stuttgart zu erwerben, wenn man nach Frankfurt will? Warum nicht gleich nach Frankfurt kaufen, wenn man da sowieso hin will?

PS: Ich weiß in Google wurde die Frage bereits öfter gestellt, allerdings konnte mir das alles nicht wirklich weiterhelfen.
Dann wird diese Dir auch nicht weiterhelfen. Wenn es nur um "billig, billiger" geht, bleibt eben etwas Risiko bei Dir hängen.

Stuttgart-Frankfurt ist übrigens auch nur 1h mit dem Zug.
 
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Reaktionen: cigh