Das kann ich dir recht einfach beantworten. Reisezeit in der man nicht selbst steuert gilt rein rechtlich als Freizeit!
Das heißt, wenn du mit dem Zug 4 Stunden zum Kunden fährst, dort 8 Stunden arbeitest, wieder 4 Stunden zurückfährst und du dann einen 16- statt eines 8-Stundentages hattest kann dein AG rein rechtlich dennoch von dir verlangen das gleiche Spiel am nächsten Tag genau so zu wiederholen - ohne gegen das ArbZG zu verstoßen. Perfide? Oh ja!
Im Deutschen Recht eindeutig ja, in der EU Arbeitszeitdirektive längst nicht so eindeutig. Selbst wenn im Zug sitzen Ruhezeit sein sollte, Umsteigen ist es vermutlich nicht, und die EU Direktive sagt "uninterrupted rest". Schon das beantworten einer beruflichen e-mail würde dem entgegenstehen. Und selbst mit dem Auto zum Bahnhof fahren würde ja schon reichen, die Ruhezeit zu unterbrechen.
Von daher können die im Vergleich zu Kurzstreckenflügen längeren alternativen Zugfahrten und damit längeren Reisetage da schon Probleme machen... Mal sehen wie sehr die EU ihre neuen Ideen durchgesetzt bekommt.
Jedenfalls war ja genau die Nichtüberprüfbarkeit der EU Arbeitszeitdirektive ohne minutiöse Zeiterfassung (und der Verdacht, das massiv dagegen verstoßen wird...) der Grund für das nächste bürokratische Monster, das da aus der EU auf uns zu kommt.
MMn dürften in der Regel alle Zugverbindungen bis 3 (teilweise sogar 4) Stunden einem Kurzstreckenflug überlegen sein. Die Fahrt zum Flughafen, die Verweildauer dort (Security, Boarding etc) und die Fahrt vom Flughafen in die Stadt hinein brauchen so viel Zeit, dass der Zug von der Reisedauer konkurrenzfähig wird.
Das setzt voraus, das Menschen mitten in der Stadt wohnen, und auch wieder mitten in die Stadt wollen. Das ist aber oft nicht so, und vom Hbf mit dem Taxi ins nähere Nirgendwo fängt erstmal mit zähem Stadtverkehr an, Parken an vielen Stadtbahnhöfen ist völliges Chaos, da sind die Flughäfen vor der Stadt meist wesentlich besser an das Autobahnnetz angebunden. Und früh morgens / spät abends wenn man Reisen für gewöhnlich anfängt, ist es mit dem öffentlichen Verkehr oft auch nicht sehr weit her. Umgekehrt reist man bei Kurzstreckengeflügen oft mit leichtem Gepäck, es geht also auch am Flughafen vergleichsweise zügig. Ein Flug FRA-MUC boarded man schneller als einen Flug FRA-PMI...
Von daher sind 3-4 Stunden Zugfahrzeit wohl schon die absolute Obergrenze, bei der der Zug noch Vorteile haben kann. Realistischerweise dürfte die Grenze zwischen 2 und 3 Stunden liegen.
Und so viele Flüge die 2 Stunden Zugfahrten ersetzen haben wir in Europa nicht.