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Ich erlebe das in der Tat bei Mandanten sehr selten, aber hier hat sich jemanden Gedanken gemacht und möchte der Lufthansa etwas Gutes tun: Statt den Reisepreis erstatten zu lassen, bittet der die FIRST und hiernach die SEN Hotline, die wegen Covid19 annullierten Flüge auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen. Dabei hat der Passagier sogar schon alles gut vorbereitet und die Verfügbarkeit auf der LH Website geprüft: Kein Problem! Wie vorbildlich.
An der FIRST Class Hotline wird dem Passagier etwas von Buchungsklassen und einem höheren Tarif erzählt, am Ende verlangt LH pro Person (!) eine Zuzahlung von rund 3.000,00 €. Auch ein Verweis auf die Fluggastrechte-Verordnung zieht nicht, führt aber zum süffisanten Kommentar "viel Spaß bei der Klage".
Nun gut, denkt sich der Passagier, als loyaler Kunde wird mir sicher die Senator-Hotline helfen: Auch dort, weit gefehlt, auch hier sollte eine Tarifdifferenz aufgezahlt werden.
Nachdem auch meine Aufforderung mit ausreichender Frist keinen Erfolg brachte, habe ich soeben meine erste Klage auf "Umbuchung", also das sich aus Art. 8 Abs. 1 lit. c) der VO 261/2004/EG ergebende Recht vor dem AG Köln erhoben.
Ich hätte nie gedacht, dass man für soetwas zu Gericht gehen muss. Klar, mit Fremdmetall ( Art. 8 Abs. 1 lit. b)) gibt es immer Ärger, weil das möglicherweise wirklich Geld kostet, aber umbuchen?
Ich halte Euch auf dem Laufenden, wobei es hier aufgrund der starken Einschränkungen der Justiz vermutlich ein wenig länger dauert.
An der FIRST Class Hotline wird dem Passagier etwas von Buchungsklassen und einem höheren Tarif erzählt, am Ende verlangt LH pro Person (!) eine Zuzahlung von rund 3.000,00 €. Auch ein Verweis auf die Fluggastrechte-Verordnung zieht nicht, führt aber zum süffisanten Kommentar "viel Spaß bei der Klage".
Nun gut, denkt sich der Passagier, als loyaler Kunde wird mir sicher die Senator-Hotline helfen: Auch dort, weit gefehlt, auch hier sollte eine Tarifdifferenz aufgezahlt werden.
Nachdem auch meine Aufforderung mit ausreichender Frist keinen Erfolg brachte, habe ich soeben meine erste Klage auf "Umbuchung", also das sich aus Art. 8 Abs. 1 lit. c) der VO 261/2004/EG ergebende Recht vor dem AG Köln erhoben.
Ich hätte nie gedacht, dass man für soetwas zu Gericht gehen muss. Klar, mit Fremdmetall ( Art. 8 Abs. 1 lit. b)) gibt es immer Ärger, weil das möglicherweise wirklich Geld kostet, aber umbuchen?
Ich halte Euch auf dem Laufenden, wobei es hier aufgrund der starken Einschränkungen der Justiz vermutlich ein wenig länger dauert.