Klage ist raus: Lufthansa will nur gegen Aufzahlung umbuchen

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
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Was passiert eigentlich, wenn der Insolvenzfall zu frueh (vor Abschluss des Verfahrens/Erlangung des Titels/Vollstreckung) eintritt? Auch und gerade hinsichtlich der Kosten? Ich haette hier eine Forderung wegen Stornierung, die ich liebend gerne einklagen wuerde, schrecke aber davor zurueck, dem schlechten Geld noch gutes hinterherzuwerfen.

Eröffnung des Insolvenzverfahrens im laufenden Prozess: Das Verfahren wird unterbrochen (§ 240 ZPO) und der Kläger auf die Anmeldung der Forderung zur Tabelle beschränkt (§ 87 InsO); Fortsetzung ("Aufnahme") des Prozesses gegen den Insolvenzverwalter möglich (§ 180 II InsO).

Eröffnung nach Urteil: es besteht ein Vollstreckungsverbot (§ 89 InsO); ggfs. Klage des Insolvenzverwalters gegen den Inhaber des Titels, falls der Verwalter der Forderung widersprechen will (§ 179 II InsO).

Kostenschuldner: bleibt gesamtschuldnerisch neben dem Entscheidungsschuldner der Antragsteller (§§ 27 Nr. 1, 22 I GNotKG).

Kostenerstattungsanspruch: ist nach beendetem Prozess Insolvenzforderung und wie die Hauptforderung zu behandeln; anders bei Aufnahme des Prozesses - dann bemisst sich der Streitwert nach der zu erwartenden Quote (§ 182 InsO), und die Kosten sind nach h.M. Masseverbindlichkeit (§ 55 I Nr. 1 InsO).

Eröffnung nach Zwangsvollstreckung: je nach Zeitpunkt und subjektiven Merkmalen Pflicht zur Rückgewähr an die Masse nach Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO); eine im Wege der ZwV erlangte Befriedigung gilt als "inkongruente Deckung", weil sie nicht in der ursprünglich zu beanspruchenden Form erfolgt ist (§ 131 InsO); insoweit keine Aussetzung der Insolvenzanfechtung durch § 2 I Nr. 4 COVInsAG.

Insgesamt hat es also wenig Sinn, kurz vor einer erwarteten Insolvenz noch zur Klage zu schreiten. Wenn man allerdings darauf vertraut, dass das Corona-Kabinett die nötigen Milliarden bereitstellt, damit Scheuer in den Aufsichtsrat einziehen und dort mit Flugzeug-Modellen spielen kann, dann gilt wie immer: Wer zuerst kommt... Und je mehr Fluggäste vor Gericht ziehen, desto eher überlegt sich die Politik vielleicht nochmal, ob es wirklich sinnvoll ist, über das Schicksal eines illiquiden Unternehmens ohne die Masse der Kleingläubiger zu entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
16
Farewell City
(...) Wenn man allerdings darauf vertraut, dass das Corona-Kabinett die nötigen Milliarden bereitstellt (...) dann gilt wie immer: Wer zuerst kommt... (...)

Traurig, aber wahr.

(...) Und je mehr Fluggäste vor Gericht ziehen, desto eher überlegt sich die Politik vielleicht nochmal, ob es wirklich sinnvoll ist, über das Schicksal eines illiquiden Unternehmens ohne die Masse der Kleingläubiger zu entscheiden (...)

Es ist so erbärmlich, dass die Summe der bei der Lufthansa liegenden Kundengelder nicht publik wird - warum nur erkundigt sich nicht einmal die Boulevard/Fach/Irgendeine Presse danach?

Bzw. wieso signalisiert niemand aus der Politik (viel besser(und zu erwarten) wäre natürlich seitens der Airline selbst) dass Wissen um diesen Punkt.

Oder sind wir hier in einer "Blase" - die tasächlich niemanden ausserhalb des VFT die Bohne interessiert?
 
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frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.408
453
CGN
Oder sind wir hier in einer "Blase" - die tasächlich niemanden ausserhalb des VFT die Bohne interessiert?

Ich habe die Hoffnung auf einen funktionierenden Rechtsstaat noch nicht vollends aufgegeben. Es wird die Zeit (hoffentlich) kommen, da kann auch Mutti den Carsten nicht mehr schützen und er muss (rechtlich) die Konsequenzen für sein Handeln tragen. Da hat es andere Big Player Vorstände schon für deutlich weniger vor Gericht gebracht ... (Middelhoff, Ackermann etc...)
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
2.737
1.776
Frankfurt am Main und Köln
Der Fall wurde ja hier im Forum geschildert und ich kann den Ärger des Klägers gut nachvollziehen. Etwas anderes als einen Erfolg mit der Klage kann ich mir nicht vorstellen. EU261 sieht nicht vor, dass für eine Umbuchung die gleiche Buchungsklasse verfügbar sein muss.

Unabhängig davon waren meine Erfahrungen mit ähnlichen Anfragen sehr unterschiedlich. Das ging von ähnlich arroganten Antworten der Hotline, wie der Kläger sie erhalten hatte, bis hin zu vollständiger Bereitschaft, alles so zu umzubuchen, wie es für mich optimal war - unabhängig von Buchungsklassenverfügbarkeit und mit Wandlung eines ab/bis KBP-Flugs zu einem Direktflug. Die mir bei meinen Anrufen kommunizierten Umbuchungsregeln wechselten jedes Mal. Und zwischen manchen Anrufen lagen nur Minuten. Einen Teil der Rückerstattungen habe ich erhalten, auf einen anderen Teil warte ich seit rund sechs Wochen.

Für bestimmte Restriktionen habe ich ja Verständnis, z.B. wenn jemand während der Krise einen sehr günstigen Flug bucht, nur um ihn dann umgehend auf einen späteren Zeitpunkt mit höheren Tarifen umzubuchen. Wobei LH auch in solchen Fällen keine Chance haben dürfte, wenn die Umbuchung erst nach Stornierung durch LH erfolgt und eben EU261 zur Anwendung kommt.

Aber das war im Fall des Klägers ja anders und wie die LH hier mit ihm umgegangen ist - und bei einem Telefonat hatte ich, wie erwähnt, ein sehr ähnliches Erlebnis -, das ist nicht akzeptabel. Auch, aber nicht nur, da es sich um einen Flug in First handelt. Gut, dass jemand klagt. Bin gespannt, ob die LH vor einem Urteil Einsicht zeigt.


auch mir ging es ähnlich. HUCA hat dann meist geholfen. Erst wurde die Umbuchung eine KBP Fluges abgelehnt (First Hotline). Zwei Stunden später, anderer Mitarbeiter, gab es nur noch die Voraussetzung, das die Buchungsklassen frei waren und es wurde kostenfrei auf den November gebucht. Wichtig war in diesem Fall der Hinweis auf die "Schedule Change" Umbuchung. Der MA schien sehr kompetent und hat mir dies auch genaustens als eine meiner Möglichkeiten (ich hatte einfach nach meinen Optionen gefragt) erklärt. Dabei musste natürlich die Streckenführung gleich bleiben.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.613
9.144
CPT / DTM

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Traurig, aber wahr.



Es ist so erbärmlich, dass die Summe der bei der Lufthansa liegenden Kundengelder nicht publik wird - warum nur erkundigt sich nicht einmal die Boulevard/Fach/Irgendeine Presse danach?

Bzw. wieso signalisiert niemand aus der Politik (viel besser(und zu erwarten) wäre natürlich seitens der Airline selbst) dass Wissen um diesen Punkt.

Oder sind wir hier in einer "Blase" - die tasächlich niemanden ausserhalb des VFT die Bohne interessiert?

Ich würde mutmaßen, dass das ganze Thema Flugpreisthematik, Fluggastrechte, ... einfach für viele zu komplex ist um das mal anzugehen.
Schon alleine, dass Airlines in 99% der Fälle an das Reisebüro verweißen bei Umbuchungen / Stornierungen, obwohl nach EU261 sie dafür auch zuständig sind. Gerade jetzt zu Corona Zeiten sehr interessant, da etliche Reisevermittler ein Serviceentgelt für die Bearbeitung von refund requests verlangen (da Mehraufwand durch Einreichen des Refunds per email / Formular / BSPlink anstatt über GDS)
Wer dieses Entgelt nicht bezahlen will, hat theoretisch das Recht den Flugpreis von der Airline sich erstatten zu lassen, aber wie beschrieben machen die es nicht. Da hilft nur Klage nach EU261.

Meine aktuelle Erfahrung bei Flügen mit U.S. Bezug, somit gelten die DOT Regeln:
UA leitet refund request ein
BA, LH Group: Verweis an OTA
DL, SQ, KL, AF: bisher keine Antwort auf DOT complaint.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
OT: Hier mag auch die (bewusste) Nachlässigkeit / Unkonzentriertheit von MA eine Rolle spielen - der Flugschein wird "invol" umgeschrieben auf die neuen Strecken, u.a. auch "0er Umschreibung" genannt. Systemisch eine maximal simple Sache für den Agenten, der "die Sache vom Tisch" haben möchte - weil ihm bspw die Zusammenhänge gar nicht klar sind... Allerdings hat er gute Chancen dafür im Nachgang eine Rüge zu erfahren. Aus Kundensicht spielt das allerdings keine Rolle - bislang sind keine Fälle bekannt soweit ich weiss, in denen ein solcher interner Fehler zur Rückabwicklung einer "fehlerhaften" Umbuchung geführt hätte.

Ein Vertriebspartner der Airlines (eg Reisebuero / IATA Agent) der o.g. Fehler begeht, wird zur Kasse gebeten - weswegen man derlei Fehler tunlichst unterlaesst sinnvollerweise.

Sehe ich das richtig, dass wenn der Airline Agent es über FXI machen würde, keine Kosten entstehen würde, sie es aber stattdessen über ATC pricen und umbuchen?
FXI setzt das TST stets auf Manuell, richtig? Daher würde hier stehts die Airline sich das TST anschauen und dann ein ADM folgen wenn das Reisebüro FXI statt ATC verwenden würde.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Wünschenswert wäre es von der Politik, dass (Überbrückungs)kredite der kfw daran geknüft werden würden, dass die LH G dann bitte auch geltendes Gesetz folgt und alle Umbuchen kostenlos vornimmt sowie full refunds für annullierte Flüge innerhalb 7 Tage an den Passagier ohne wenn und aber zurückzahlt.
Wer illegale Machenschaften tätigt, sollte nicht auch noch finanziell vom Staat unterstützt werden.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
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TXL
Wünschenswert wäre es von der Politik, dass (Überbrückungs)kredite der kfw daran geknüft werden würden, dass die LH G dann bitte auch geltendes Gesetz folgt und alle Umbuchen kostenlos vornimmt sowie full refunds für annullierte Flüge innerhalb 7 Tage an den Passagier ohne wenn und aber zurückzahlt.
Wer illegale Machenschaften tätigt, sollte nicht auch noch finanziell vom Staat unterstützt werden.

Der Interessenkonflikt ist aber doch vorprogrammiert: Entweder wird die KfW Mitgesellschafterin oder (größte Einzel-)Gläubigerin der Lufthansa. In beiden Fällen wird man Liquidität im Unternehmen halten und sicherlich nicht sehen wollen, dass das eigene Geld an (Klein-)Gläubiger ausgekehrt wird. Bund und die bundeseigene Förderbank werden sich kaum als Hilfsjustiz europarechtlicher Regelungen sehen, deren Sinnhaftigkeit in der gegenwärtigen Krise ja in Berlin bereits in Zweifel gezogen wurde.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.378
BRU
Aber durch die Verweigerung der kostenlosen Umbuchung veranlassen sie den Kunden doch geradezu dazu, stattdessen Storno und Erstattung zu verlangen. Weil wohl die wenigsten bereit sind, für die Umbuchung eines Flugs auf ein späteres Datum – wo sie noch nicht mal wissen, ob der am neuen Datum dann stattfindet – noch weiteres Geld draufzuzahlen.

Hier verstehe ich wirklich nicht, was man mit diesem Festhalten an der Tarifdifferenz bezweckt (und sofern damit höhere Buchungsklasse gemeint ist, tun sie das nach wie vor).

Denn ein „Gutschein“, bei dem ich gezwungen bin, den bis spätestens 31. August für Flüge bis spätestens April 2021 einzulösen, ist für viele auch keine Alternative. Und selbst wenn auch Deutschland sich über die EU-Gesetzgebung hinwegsetzen sollte (wie es andere Länder ja schon gemacht haben) und eine obligatorische Gutscheinlösung verabschiedet - mit solchen Bedingungen (viel zu kurze Gültigkeit, Verfallen von nicht eingelösten Gutscheinen bzw. Restbeträgen usw.) würden sie auch da nie durchkommen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.019
europarechtlicher Regelungen sehen, deren Sinnhaftigkeit in der gegenwärtigen Krise ja in Berlin bereits in Zweifel gezogen wurde.

Das sind primaer keine europarechtlichen Regelungen, sondern urdeutsches Schuldrecht, das im Kern so seit 2.000 Jahren besteht. Und in der Zeit gab es die eine oder andere Krise, gegen die Corona ein - pun intended - Fliegenschiss ist.
 
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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
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296
...ich hatte das gleiche Problem. Es sollten pro pax rund 1500 euro Aufpreis fällig sein, obwohl in Frist von A nach A an neuem gewünschten flugdatum umgebucht werden konnte. Ich habe dankend abgelehnt, und einen Tag später noch mal angerufen. Ich hatte mein gespräch vom vortag nicht erwähnt und darum gebeten mir das neues Flugdatum ein zu buchen. auf einmal war das ohne eine Bemerkung einer Zuzahlung überhaupt kein Problem.
Ich weiß nicht nach welcher Regel umgebucht werden darf oder auch nicht, ob ich einfach Glück hatte und es gar keine Regel gibt...

Doch, die Regel gibt es.
Ausserhalb von Corona Zeiten ist das auch kein Akt. Nortmal Fliegt Pax 1 von A nach B, an dem Tag an dem er das will. Fällt der Flug aus, Umbuchung kostenlos da er so schnell wie moeglich von A nach B will. Umbuchung ist also meist am selben Tag, oder Tag spaeter usw. Da wird das auch für 0 Eur gemacht, egal ob es vorher K war und dann Y, oder A und dann F usw.

Es gab aber schon vor Corona eine Deadline, bis wann das kostenlos ist (Tage nach dem ausgefallen Flug) und wenn der Pax dann deutlich spaeter fliegen will, wird normal Fare Diff / Tax Diff berechnet.

Was natuerlich jetzt die Leute machen (viele buchen zB auch jetzt einen Flug mit der Absicht, daß dieser gestrichen wird) um dann zB auf den 22.12. oder 30.12 usw umzubuchen. Die Anzahl ist nicht gerade gering.

Soll natuerlich nicht bedeutet, dass ich das LH Verhalten gut finde, aber nur mal ein Einblick, wie es normal aussserhalb Cornoa laeuft.
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.127
9.346
Wünschenswert wäre es von der Politik, dass (Überbrückungs)kredite der kfw daran geknüft werden würden, dass die LH G dann bitte auch geltendes Gesetz folgt und alle Umbuchen kostenlos vornimmt sowie full refunds für annullierte Flüge innerhalb 7 Tage an den Passagier ohne wenn und aber zurückzahlt.
Wer illegale Machenschaften tätigt, sollte nicht auch noch finanziell vom Staat unterstützt werden.

Der LH-Vorstand kann derzeit wählen zwischen:
a) entgegen EU261 keine annullierten Flüge zu erstatten
b) gegen den Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz im Kontext Insolvenz verstossen
c) die Insolvenz verschleppen
d) sich Geld beim Staat besorgen (dessen mangelhaftes Krisenmanagement mitursächlich für die drohende Involvenz ist)

Du willst b) und c), also dass er potentiell illegal handelt, indem er Einzelne Gläubiger trotz unmittelbar drohender Insolvenz auszahlt, ohne dass er gleich Insolvenz anmeldet, was er dann eigentlich tun müsste. Der LH-Vorstand versucht a) und d). d) willst Du nicht, ohne dass vorher b) erfolgt. b) ohne d) führt direkt zu c).

Zusammengefasst: Das Illegale stört Dich nicht, denn das willst Du auf andere Weise auch. Du willst Dein Geld und dass es der LH, deren Mitarbeitern, anderen Gläubigern, der fliegenden Kundschaft in Europa und vor allem dem LH-Vorstand möglichst schlecht geht.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Der LH-Vorstand kann derzeit wählen zwischen:
a) entgegen EU261 keine annullierten Flüge zu erstatten
b) gegen den Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz im Kontext Insolvenz verstossen
c) die Insolvenz verschleppen
d) sich Geld beim Staat besorgen (dessen mangelhaftes Krisenmanagement mitursächlich für die drohende Involvenz ist)

Du willst b) und c), also dass er potentiell illegal handelt, indem er Einzelne Gläubiger trotz unmittelbar drohender Insolvenz auszahlt, ohne dass er gleich Insolvenz anmeldet, was er dann eigentlich tun müsste. Der LH-Vorstand versucht a) und d). d) willst Du nicht, ohne dass vorher b) erfolgt. b) ohne d) führt direkt zu c).

Zusammengefasst: Das Illegale stört Dich nicht, denn das willst Du auf andere Weise auch. Du willst Dein Geld und dass es der LH, deren Mitarbeitern, anderen Gläubigern, der fliegenden Kundschaft in Europa und vor allem dem LH-Vorstand möglichst schlecht geht.

Das ist leider alles ganz falsch. Mit dem COVInsAG ist die Insolvenzantragspflicht ja gerade ausgesetzt. Deshalb gibt es keinen Grund, fällige Auszahlungen zu verweigern. Dabei ist das COVInsAG eine Schnapsidee, weil die Politik nach zwei Jahrzehnten "Sanierungs-Bullshit-Bingo" nun, wo es auf Schutzschirmverfahren usw. ankäme, doch wieder Panik vor dem bösen "Insolvenz"-Wort hat.

Die Auszahlungssperre ist legal zu haben, aber um den Preis der Gläubigerbeteiligung. Das Corona-Kabinett dachte, man könnte mit Casi & Harry Rosinen picken. Jeder, der jetzt klagt, ist ein Held, weil er zurückruft: "Nee, könnt Ihr nicht!"
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.804
3.343
Hier rächt sich, dass es beinah nirgendwo eine echte Exit-Strategie zum Lockdown oder dessen was einzelne Länder daraus machen gibt. Wüsste man, dass ab Datum x wieder frei gereist werden dürfte, wäre man in der Lage sinnvoll umzubuchen.
Stattdessen wird wertvolle Liquidität entzogen - oder es zumindest versucht.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Um den Bogen zurück zum Thema Umbuchung zu spannen:

In diesem Interview erklärt O'Leary, wie FR derzeit mit einem Viertel des Personals statt monatlich 10.000 nun 10.000.000 Erstattungsanfragen zu bearbeiten habe und wie sich die Bearbeitung dieser Anträge über Monate hinziehen werde. Jene Fluggäste, die zu einem späteren Zeitpunkt fliegen möchten, ruft er zu Umbuchungen auf. Da fragt man sich natürlich, wieso die Umbuchung in wenigen Minuten erledigt ist, der Druck auf den "Refund"-Knopf hingegen nicht.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.088
8.187
Dahoam
Da fragt man sich natürlich, wieso die Umbuchung in wenigen Minuten erledigt ist, der Druck auf den "Refund"-Knopf hingegen nicht.

Liegt vermutlich an der verwendeten Software die auf der der erfolgreichen Wahlcomputer von George Dabbelju Bush seinerseits in Florida basiert. :D

 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
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Um den Bogen zurück zum Thema Umbuchung zu spannen:

In diesem Interview erklärt O'Leary, wie FR derzeit mit einem Viertel des Personals statt monatlich 10.000 nun 10.000.000 Erstattungsanfragen zu bearbeiten habe und wie sich die Bearbeitung dieser Anträge über Monate hinziehen werde. Jene Fluggäste, die zu einem späteren Zeitpunkt fliegen möchten, ruft er zu Umbuchungen auf. Da fragt man sich natürlich, wieso die Umbuchung in wenigen Minuten erledigt ist, der Druck auf den "Refund"-Knopf hingegen nicht.

Vielleicht weil beim einen Geld fliesst, beim anderen nicht? Ich weiß ja nicht, ob bei Deinem Unternehmen jeder Mitarbeiter einfach so mal Geldflüsse nach extern veranlassen darf...!?
 
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ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
511
ZRH & DUS
Hier rächt sich, dass es beinah nirgendwo eine echte Exit-Strategie zum Lockdown oder dessen was einzelne Länder daraus machen gibt. Wüsste man, dass ab Datum x wieder frei gereist werden dürfte, wäre man in der Lage sinnvoll umzubuchen.
Es ist auch eine Schande, dass dieses verflixte Virus keinen kompletten Businessplan vorlegt...
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Ich möchte auch mal noch in Raum werfen, dass U.S. Airlines auch keine Refunds ausgestellt haben, bis es das DOT enforcement notice gab und voila, auf einmal war es möglich.
Und schaut euch die Refund Bedingungen auf klm.de an! Gecancelte Flüge mit EU Bezug (also EU261 Anwendung) kein refund möglich, Flüge mit U.S. Bezug (somit DOT Bezug) seit DOT enforcement notice full refund möglich!

Der Grund dafür ist, bei Verletzung gegen DOT Regeln / U.S. Gesetz muss man hohe Millionen Strafen zahlen, das DOT behält sich sogar vor die Landerechte / Flugrechte der Airline zu entziehen.
Da sieht man mal wieder, hohe Strafen füren zur Einhaltung von Gesetzen.
Wenn Airlines EU261 verstoßen müssen Sie ggü. dem Staat / der EU keinerlei Strafen befürchten, deshalb erstmal illegal handeln, im schlimmsten Fall klagen einige Passagiere, dann zahlt man die aus + bisschen Gerichtskosten + Anwaltskosten und fertig.

Stellt euch mal vor, die EU würde LH Group abmahnen sich an Recht zu halten ansonsten werden Landerechte / Flugstrecken entzogen! (abgesehen davon, dass das gar nicht bei uns möglich ist)
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Wenn die Airlines Geldnot haben, dann sollen sie es genau wie jedes andere Unternehmen machen, entweder Insolvenz anmelden, Kredite von Banken holen oder Staatshilfe, aber Liquidität über Kunden absichern mit 0% Zinsen + Wertverlust durch Inflation ist ein no go.
Und dann noch schön refund via GDS deaktivieren, damit alles noch langsamer geht mit nur Einreichung via BSP link, dann natürlich jeden refund request manuell einzeln überprüfen und diese einfach nicht bearbeiten.
Ein großer Tickethändler hat letztens in einem Interview gesagt, er habe 500k Tickets für März + April ausgestellt, die Mehrheit wurde von den Airline storniert und von allen refund requests via BSP Link wurde bisher nur ein einziger von der Airline akzeptiert!

Und dann noch das Opfer in den Medien + Pressemitteilungen spielen, das geht gar nicht.
Wenn die Airlines Hilfe vom Staat + Steuerzahlen haben wollt, dann begleicht bitte auch eure rechtlich geforderten Rückzahlungen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Vielleicht weil beim einen Geld fliesst, beim anderen nicht? Ich weiß ja nicht, ob bei Deinem Unternehmen jeder Mitarbeiter einfach so mal Geldflüsse nach extern veranlassen darf...!?

Der Hubot hat da überhaupt nichts zu entscheiden, sondern nur den Wunsch des Kunden mit einem Klick in den Computer zu übertragen - wenn der Fluggast nicht von vornherein online die Erstattung fordert, ganz ohne Beteiligung von Hubots.
 
Zuletzt bearbeitet: