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Was passiert eigentlich, wenn der Insolvenzfall zu frueh (vor Abschluss des Verfahrens/Erlangung des Titels/Vollstreckung) eintritt? Auch und gerade hinsichtlich der Kosten? Ich haette hier eine Forderung wegen Stornierung, die ich liebend gerne einklagen wuerde, schrecke aber davor zurueck, dem schlechten Geld noch gutes hinterherzuwerfen.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens im laufenden Prozess: Das Verfahren wird unterbrochen (§ 240 ZPO) und der Kläger auf die Anmeldung der Forderung zur Tabelle beschränkt (§ 87 InsO); Fortsetzung ("Aufnahme") des Prozesses gegen den Insolvenzverwalter möglich (§ 180 II InsO).
Eröffnung nach Urteil: es besteht ein Vollstreckungsverbot (§ 89 InsO); ggfs. Klage des Insolvenzverwalters gegen den Inhaber des Titels, falls der Verwalter der Forderung widersprechen will (§ 179 II InsO).
Kostenschuldner: bleibt gesamtschuldnerisch neben dem Entscheidungsschuldner der Antragsteller (§§ 27 Nr. 1, 22 I GNotKG).
Kostenerstattungsanspruch: ist nach beendetem Prozess Insolvenzforderung und wie die Hauptforderung zu behandeln; anders bei Aufnahme des Prozesses - dann bemisst sich der Streitwert nach der zu erwartenden Quote (§ 182 InsO), und die Kosten sind nach h.M. Masseverbindlichkeit (§ 55 I Nr. 1 InsO).
Eröffnung nach Zwangsvollstreckung: je nach Zeitpunkt und subjektiven Merkmalen Pflicht zur Rückgewähr an die Masse nach Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO); eine im Wege der ZwV erlangte Befriedigung gilt als "inkongruente Deckung", weil sie nicht in der ursprünglich zu beanspruchenden Form erfolgt ist (§ 131 InsO); insoweit keine Aussetzung der Insolvenzanfechtung durch § 2 I Nr. 4 COVInsAG.
Insgesamt hat es also wenig Sinn, kurz vor einer erwarteten Insolvenz noch zur Klage zu schreiten. Wenn man allerdings darauf vertraut, dass das Corona-Kabinett die nötigen Milliarden bereitstellt, damit Scheuer in den Aufsichtsrat einziehen und dort mit Flugzeug-Modellen spielen kann, dann gilt wie immer: Wer zuerst kommt... Und je mehr Fluggäste vor Gericht ziehen, desto eher überlegt sich die Politik vielleicht nochmal, ob es wirklich sinnvoll ist, über das Schicksal eines illiquiden Unternehmens ohne die Masse der Kleingläubiger zu entscheiden.
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