Ausreisebeschränkungen wegen Coronavirus

ANZEIGE

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
ANZEIGE
Auf der Seite des Katastrophenschutzes heißt es so:

Es gelten folgende Ausgangsbeschränkungen:

Landesweite Ausgangsbeschränkung

Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere:


  • (...)
  • Versorgungsgänge, der Einkauf in den nach der 9. BayIfSMV geöffneten Geschäften und der Besuch der nach der 9. BayIfSMV geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inkl. Weihnachtsbesorgungen)

Ist der Flughafen ein Dienstleistungsbetrieb nach der 9. BayIfSMV ?

Da Flughäfen in der 9. BayIfSMV in §8 gesondert unter "[ö]ffentliche[r] Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen" subsumiert werden, vermutlich eher nicht. Du wirst wahrscheinlich in den Geschäften am Flughafen einkaufen und bei den dortigen Dienstleistungsbetrieben z.B. Geld wechseln dürfen, aber ich würde mich nich darauf verlassen, ohne triftigen Grund einchecken zu können.

Und falls du aus einem Hotspot kommst und zwischen 21 und 5 Uhr am Flughafen sein musst, reicht nicht mal der Einkauf als Ausrede.

Ich gehe aber eigentlich fest davon aus, dass es hierzu in den nächsten Tagen noch eine Klarstellung seitens der Landesregierung geben wird. Schließlich dürften nicht wenige Menschen touristische Reisen über Weihnachten und Silvester geplant haben.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Da Flughäfen in der 9. BayIfSMV in §8 gesondert unter "[ö]ffentliche[r] Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen" subsumiert werden, vermutlich eher nicht. Du wirst wahrscheinlich in den Geschäften am Flughafen einkaufen und bei den dortigen Dienstleistungsbetrieben z.B. Geld wechseln dürfen, aber ich würde mich nich darauf verlassen, ohne triftigen Grund einchecken zu können.

Also sowas wie "Sie hätten nicht herfahren dürfen, also dürfen sie auch nicht fliegen"? Das erscheint mir dann doch sehr übergriffig. Allerdings sehe ich hier auch den Zusammenhang nicht, wieso eine Flugreise problematisch sein soll. Das ist ein ganz anderer Anlass als das Aufsuchen eines Dienstleistungsbetriebes.

Da die Aussage lautet "triftiger Grund, insbesondere", ist der triftige Grund m.E. faktisch nicht begrenzt, weil eben keine abschließende Aufzählung vorliegt. Ich meine, sowas in der Art ist Söder im Frühjahr schon einmal vom Verwaltungsgerichtshof um die Ohren gehauen worden.

Und falls du aus einem Hotspot kommst und zwischen 21 und 5 Uhr am Flughafen sein musst, reicht nicht mal der Einkauf als Ausrede.

Ich kenne den genauen Text nicht, halte die Ausgangssperre an sich aber schon für unverhältnismäßig, da es angesichts geschlossener Gastronomie und Clubs keine abendlichen Ausgehmöglichkeiten mehr gibt und man sich zu irgendwelchen Privatpartys auch zu anderen Zeiten treffen kann.

Ich gehe aber eigentlich fest davon aus, dass es hierzu in den nächsten Tagen noch eine Klarstellung seitens der Landesregierung geben wird. Schließlich dürften nicht wenige Menschen touristische Reisen über Weihnachten und Silvester geplant haben.

Oder die Klarstellung kommt vom Verwaltungsgerichtshof...
 
  • Like
Reaktionen: Monstertour

Rogerio11

Reguläres Mitglied
23.09.2018
26
0
ZHI
In Bosnien haben die ja eine Ausgangssperre, aber mit einem Gültigen Flugticket kann man bei einer Polizeikontrolle sein Flugticket vorzeigen, dass man zu oder vom Flughafen unterwegs ist.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
Da Flughäfen in der 9. BayIfSMV in §8 gesondert unter "[ö]ffentliche[r] Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen" subsumiert werden, vermutlich eher nicht. Du wirst wahrscheinlich in den Geschäften am Flughafen einkaufen und bei den dortigen Dienstleistungsbetrieben z.B. Geld wechseln dürfen, aber ich würde mich nich darauf verlassen, ohne triftigen Grund einchecken zu können.

Und falls du aus einem Hotspot kommst und zwischen 21 und 5 Uhr am Flughafen sein musst, reicht nicht mal der Einkauf als Ausrede.

Ich gehe aber eigentlich fest davon aus, dass es hierzu in den nächsten Tagen noch eine Klarstellung seitens der Landesregierung geben wird. Schließlich dürften nicht wenige Menschen touristische Reisen über Weihnachten und Silvester geplant haben.

Völlig wirres Zeug: die Ausreise ist natürlich ein triftiger Grund! Reisen ist nicht verboten, ein Flug der erfordert, dass du vor 5 Uhr losfährst ist natürlich ein Grund auf der Autobahn zu sein.

Glaubt ihr jetzt wirklich die bauen da jetzt Strassensperren am Airport und kontrollieren, wer an Weihnachten wohin reist?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
Aber zurück zum Thema: Ist eine Ausgangssperre wie sie jetzt in Bayern verhängt wird ein faktisches Ausreiseverbot? Wie soll man zum Flughafen oder zur Grenze kommen? Wenn "Reisen" nicht als triftiger Grund gilt?
Solange Reisen ins Ausland nicht verboten ist (das wäre defakto eine Grenzschliessung) ist dieser Grund triftig, der er hat einen tieferen Sinn, der Airport ist notwendig, deine Handlung zu vollziehen, die ja nicht verboten ist!

Das Haus zu verlassen um eine verbotene Handlung (z.B. Massage, Wirtshaus etc) ist nicht triftig.

Keine tieferen Sinn hat es zum Spazieren 100km in die Berge zu fahren, denn das kannst du auch zuhause. Triftig ist es 100km zu fahren, weil es am Zielort eine Käserei gibt, die einen Käse produziert, den du nur dort bekommst. Dann kannst du vor Ort auch noch wandern gehen.

Einziger Unterschied zu bisher: man muss sich vorher genau überlegen, was man in einer Kontrolle angibt!
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
Ich kenne den genauen Text nicht, halte die Ausgangssperre an sich aber schon für unverhältnismäßig, da es angesichts geschlossener Gastronomie und Clubs keine abendlichen Ausgehmöglichkeiten mehr gibt und man sich zu irgendwelchen Privatpartys auch zu anderen Zeiten treffen kann.

Dachte ich auch zuerst, aber was der Margus verhindern will, dass sich Leute die zuvor bis um 2 in der Kneipe sassen jetzt zuhause privat treffen. Einzige Möglchkeit dieser Regel zu umgehen wäre, dass man halt erst um 5 Uhr morgens wieder heim geht:cool:. Explizit wollen die vermeiden, dass die noch erlaubten Treffen von 2 Haushalten bis in die Nacht ausgedehnt werden und halt einfacher zu kontrollieren, wenn nach 21 Uhr noch irgendwo Licht flackert und die Boxen dröhnen:D . Oder bei uns um an der Kneipe um die Ecke, wo praktisch dauern wenn ich dort vorbei laufe oder fahre 3-5 Personen draussen rumstehen, Bier trinken und angeblich auf was warten, was die bestellt haben?

Alles wieder viel Aktionismus "wir müssen was machen" hat er ja selber gesagt, der König von Bayern!
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.564
6.007
MUC/INN
Aber zurück zum Thema: Ist eine Ausgangssperre wie sie jetzt in Bayern verhängt wird ein faktisches Ausreiseverbot? Wie soll man zum Flughafen oder zur Grenze kommen? Wenn "Reisen" nicht als triftiger Grund gilt?

Der VGH hat bereits am 28.4.2020 vorgegeben, dass ein triftiger Grund jeder Grund ist, den man subjektiv als triftigen Grund empfindet. Zwar auf die damals geltende VO bezogen, es gibt aber keinen Grund, warum das dieses Mal anders sein sollte. Die VO wird wohl wieder entsprechend formuliert werden, insb. da im Übrigen auch das Geschenke einkaufen für Weihnachten ein triftiger Grund sein soll.

Das präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, die eigene Wohnung nur aus "triftigen Gründen" zu verlassen (§ 5 2. BayIfSMV), ist dahin auszulegen, dass jeder sachliche, nicht von vornherein unzulässige Grund geeignet ist, das Verlassen der Wohnung zu rechtfertigen. VGH 20 NE 20.849

Deswegen mach ich jetzt dann erstmal rüber auf die Malediven, da gibts keinen König Maggus und kein Verfassungsorgan namens "Ministerpräsidentenkonferenz". Achso, gibts bei uns ja auch nicht... :eek:
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.246
658
LEJ
Also sowas wie "Sie hätten nicht herfahren dürfen, also dürfen sie auch nicht fliegen"? Das erscheint mir dann doch sehr übergriffig. Allerdings sehe ich hier auch den Zusammenhang nicht, wieso eine Flugreise problematisch sein soll. Das ist ein ganz anderer Anlass als das Aufsuchen eines Dienstleistungsbetriebes.

Da die Aussage lautet "triftiger Grund, insbesondere", ist der triftige Grund m.E. faktisch nicht begrenzt, weil eben keine abschließende Aufzählung vorliegt. Ich meine, sowas in der Art ist Söder im Frühjahr schon einmal vom Verwaltungsgerichtshof um die Ohren gehauen worden.



Ich kenne den genauen Text nicht, halte die Ausgangssperre an sich aber schon für unverhältnismäßig, da es angesichts geschlossener Gastronomie und Clubs keine abendlichen Ausgehmöglichkeiten mehr gibt und man sich zu irgendwelchen Privatpartys auch zu anderen Zeiten treffen kann.



Oder die Klarstellung kommt vom Verwaltungsgerichtshof...

Man möchte damit Treffen im privaten Umfeld erschweren.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.246
658
LEJ
Solange Reisen ins Ausland nicht verboten ist (das wäre defakto eine Grenzschliessung) ist dieser Grund triftig, der er hat einen tieferen Sinn, der Airport ist notwendig, deine Handlung zu vollziehen, die ja nicht verboten ist!

Das Haus zu verlassen um eine verbotene Handlung (z.B. Massage, Wirtshaus etc) ist nicht triftig.

Keine tieferen Sinn hat es zum Spazieren 100km in die Berge zu fahren, denn das kannst du auch zuhause. Triftig ist es 100km zu fahren, weil es am Zielort eine Käserei gibt, die einen Käse produziert, den du nur dort bekommst. Dann kannst du vor Ort auch noch wandern gehen.

Einziger Unterschied zu bisher: man muss sich vorher genau überlegen, was man in einer Kontrolle angibt!

Wenn es in den 100km entfernten Bergen Schnee gibt, und zu Hause nicht, wäre das schon ein triffiger Grund dorthin zum Rodeln, Winterwandern etc zu fahren.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.246
658
LEJ
Dachte ich auch zuerst, aber was der Margus verhindern will, dass sich Leute die zuvor bis um 2 in der Kneipe sassen jetzt zuhause privat treffen. Einzige Möglchkeit dieser Regel zu umgehen wäre, dass man halt erst um 5 Uhr morgens wieder heim geht:cool:. Explizit wollen die vermeiden, dass die noch erlaubten Treffen von 2 Haushalten bis in die Nacht ausgedehnt werden und halt einfacher zu kontrollieren, wenn nach 21 Uhr noch irgendwo Licht flackert und die Boxen dröhnen:D . Oder bei uns um an der Kneipe um die Ecke, wo praktisch dauern wenn ich dort vorbei laufe oder fahre 3-5 Personen draussen rumstehen, Bier trinken und angeblich auf was warten, was die bestellt haben?

Alles wieder viel Aktionismus "wir müssen was machen" hat er ja selber gesagt, der König von Bayern!

Hier wäre zu hinterfragen, ob die Rückkehr in die eigene Wohnung nicht ebenfalls ein zulassiger Grund wäre nach 21h zu Hause zu sein.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
Hier wäre zu hinterfragen, ob die Rückkehr in die eigene Wohnung nicht ebenfalls ein zulassiger Grund wäre nach 21h zu Hause zu sein.

Wenn ich um 20:40 in FRA landen werde, wird es für den Grund um 22:00 auf der Autobahn zu sein, gar keinen anderen Grund geben können als "auf dem Weg nachhause" - ist das kein triftiger Grund?
 
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.246
658
LEJ
Schon bemerkt, dass es um 16:00 dunkel wird und man sich privat auch um 18:00 treffen kann und dann bis 21:00 "feiern" - ausserdem kann man ja auch erst um 5 wieder nachhause gehen:rolleyes:

Ich spekulierte lediglich über die Intention von Herrn Söder, eine Ausgangssprerre zu erlassen. Wer sich treffen und feiern möchte, wird sich davon kaum abhalten lassen.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
649
.de
Ich spekulierte lediglich über die Intention von Herrn Söder, eine Ausgangssprerre zu erlassen. Wer sich treffen und feiern möchte, wird sich davon kaum abhalten lassen.

Das ist keine Intention, sondern Reflexe eines Konservativen, alles zu verbieten was verboten werden kann.

"Wenn alle maulen, können wir sowas wie Corona nicht mehr machen!"
 
Zuletzt bearbeitet:

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.564
6.007
MUC/INN
Das ist keine Intention, sondern Instinkt eines Konservativen, alles zu verbieten was verboten werden kann.

"Wenn alle maulen, können wir sowas wie Corona nicht mehr machen!"

Konservativ? Hahahaha.. der Söder ist ein Opportunist und sonst gar nichts. Verbiegt sich möglichst weit nach linksaußen um sich überall als Kanzlerkandidat anzubidern, insbesondere bei Mutti. Wunderbarer Kommentar in der NZZ darüber gestern! Aber klar, solange es alle geil finden, klatschen und noch mehr lockdown fordern, gehts einfach allen zu gut, viel zu gut. Aber die Bundeskanzlerin hat es ja bereits anklingen lassen, es ist kein Geld mehr da für diesen Spaß, da werden sich ab Jänner viele wundern, wenn die Unterstützungen ausbleiben. Ich finde es sehr bedauerlich, aber ich hoffe inzwischen auf eine richtige Pleitewelle und mal ein paar lange Jahre der Massenarbeitslosigkeit, damit mal einige wieder merken, wie gut es uns geht und was wir eigentlich für eine Wirtschaftsleistung haben/hätten.

Back to topic: Die Verunsicherungen sind dennoch groß, ich bekomme viele Anrufe, ob man a) ab MUC fliegen darf, ob man b) nach FRA fahren darf um von dort zu fliegen, was sicherer wäre etc. Man kennt weder die Rechtsprechung noch den Inhalt der Verordnung(en), hört nur auf die Panik der Medien seit März und "Ausgangsbeschränkung/ Ausgangssperre". Dass das eigentlich ein zahnloser Tiger ist, kapiert keiner. Dafür hab ich wieder freie Straßen..
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.760
7.769
Kann man derzeit in MUC oder Umgebung im Hotel übernachten, um am Folgetag einen Frühflug ins Ausland zu nehmen (Fluggrund ist touristischer Natur)? Gibt's andere Vorschläge für einen Reisenden aus der bayrischen Provinz, der früh morgens am MUC nach Gran Canaria fliegen möchte? Wäre ein Frühflug ein ausreichender Grund in Bayern, um auch nachts mit per Zug oder anderem Verkehrsmittel mit dem Ziel MUC unterwegs zu sein?
 
  • Like
Reaktionen: XT600

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.140
31.872
MUC
Kann man derzeit in MUC oder Umgebung im Hotel übernachten, um am Folgetag einen Frühflug ins Ausland zu nehmen (Fluggrund ist touristischer Natur)? Gibt's andere Vorschläge für einen Reisenden aus der bayrischen Provinz, der früh morgens am MUC nach Gran Canaria fliegen möchte? Wäre ein Frühflug ein ausreichender Grund in Bayern, um auch nachts mit per Zug oder anderem Verkehrsmittel mit dem Ziel MUC unterwegs zu sein?

Da Du ja kein Tourist in MUC sein würdest, sollte das nach meinem Verständnis in Ordnung gehe. Ich würde in dem jeweiligen Hotel vorher dennoch anrufen und nachfragen, ob das für sie in Ordnung geht.

Meiner Erfahrung nach reicht es ohnehin aus, dass man dem Hotel auf einem Formblatt quittiert, nicht zu touristischen Zwecken zu übernachten.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Wenn ich um 20:40 in FRA landen werde, wird es für den Grund um 22:00 auf der Autobahn zu sein, gar keinen anderen Grund geben können als "auf dem Weg nachhause" - ist das kein triftiger Grund?

Ja das sollte ein Grund sein. Besser wäre es noch gewesen du wärst gar nicht erst unterwegs gewesen.

Schon bemerkt, dass es um 16:00 dunkel wird und man sich privat auch um 18:00 treffen kann und dann bis 21:00 "feiern" - ausserdem kann man ja auch erst um 5 wieder nachhause gehen:rolleyes:

Wer unbedingt umgehen möchte wird auch Wege finden.

Das ist keine Intention, sondern Reflexe eines Konservativen, alles zu verbieten was verboten werden kann.

"Wenn alle maulen, können wir sowas wie Corona nicht mehr machen!"

Konservativ? Hahahaha.. der Söder ist ein Opportunist und sonst gar nichts. Verbiegt sich möglichst weit nach linksaußen um sich überall als Kanzlerkandidat anzubidern, insbesondere bei Mutti. Wunderbarer Kommentar in der NZZ darüber gestern! Aber klar, solange es alle geil finden, klatschen und noch mehr lockdown fordern, gehts einfach allen zu gut, viel zu gut. Aber die Bundeskanzlerin hat es ja bereits anklingen lassen, es ist kein Geld mehr da für diesen Spaß, da werden sich ab Jänner viele wundern, wenn die Unterstützungen ausbleiben. Ich finde es sehr bedauerlich, aber ich hoffe inzwischen auf eine richtige Pleitewelle und mal ein paar lange Jahre der Massenarbeitslosigkeit, damit mal einige wieder merken, wie gut es uns geht und was wir eigentlich für eine Wirtschaftsleistung haben/hätten.

Back to topic: Die Verunsicherungen sind dennoch groß, ich bekomme viele Anrufe, ob man a) ab MUC fliegen darf, ob man b) nach FRA fahren darf um von dort zu fliegen, was sicherer wäre etc. Man kennt weder die Rechtsprechung noch den Inhalt der Verordnung(en), hört nur auf die Panik der Medien seit März und "Ausgangsbeschränkung/ Ausgangssperre". Dass das eigentlich ein zahnloser Tiger ist, kapiert keiner. Dafür hab ich wieder freie Straßen..

Nun das ist ja die Intension. Wir können noch ewig so weiter machen mit diesem zahnlosen Tiieger Lockdown. Heftiger und kürzer wäre mir lieber gewesen.

Man schießt hier halt mit der Schrotflinte auf vermeinliche Präzisionsziele.

Aber leider denken ja auch manche hier eher daran wie man was umgehen kann und sich rausreden kann, statt mal aktiv den Beitrag zu leisten: ich geh jetzt mal um weitere 50% Kontakte runter.

Andere Länder bekommen es hin, allerdings mit Kontaktverfolgung die dann effektiver ist als bei unserer Zettelwirtschaft. Ja- in Summe wesentlich kürzer.
 
  • Like
Reaktionen: derhajo

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.371
991
Kann man derzeit in MUC oder Umgebung im Hotel übernachten, um am Folgetag einen Frühflug ins Ausland zu nehmen (Fluggrund ist touristischer Natur)? Gibt's andere Vorschläge für einen Reisenden aus der bayrischen Provinz, der früh morgens am MUC nach Gran Canaria fliegen möchte? Wäre ein Frühflug ein ausreichender Grund in Bayern, um auch nachts mit per Zug oder anderem Verkehrsmittel mit dem Ziel MUC unterwegs zu sein?

...Leute,macht euch doch einfach Visitenkarten mit einer Fantasiefirma und nen Briefkopf, ist vlt 20 mn Arbeit bei
Word.NIEMAND wirde das jemals kontrollieren ob die Nacht im Hotel gerechtfertigt war oder nicht!

...ach so, nur so ne Idee, keine Aufforderung!:)
 
  • Like
Reaktionen: Gagarin69

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.270
953
Dass das eigentlich ein zahnloser Tiger ist, kapiert keiner. Dafür hab ich wieder freie Straßen..

Was vermutlich genau der Sinn der Sache ist. 8-;

Hmm, im März gab es doch einige "triftige Gründe" Anzeigen. Sind da eigentlich viele von vor Gericht gegangen oder wurden die fast alle eingestellt auf entsprechenden Einspruch hin?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
649
.de
...Leute,macht euch doch einfach Visitenkarten mit einer Fantasiefirma und nen Briefkopf, ist vlt 20 mn Arbeit bei
Word.NIEMAND wirde das jemals kontrollieren ob die Nacht im Hotel gerechtfertigt war oder nicht!

...ach so, nur so ne Idee, keine Aufforderung!:)

Dann gleich auch eine Kopie der Fälschung anfertigen, die als Kopie aussieht. Denn die Rechtslage ist so, dass ein als Kopie erkennbares Exemplar eines gefälschten Dokumentes nicht als Urkundenfälschung gilt, weil die Kopie ist ja echt ;)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
Kann man derzeit in MUC oder Umgebung im Hotel übernachten, um am Folgetag einen Frühflug ins Ausland zu nehmen (Fluggrund ist touristischer Natur)? Gibt's andere Vorschläge für einen Reisenden aus der bayrischen Provinz, der früh morgens am MUC nach Gran Canaria fliegen möchte? Wäre ein Frühflug ein ausreichender Grund in Bayern, um auch nachts mit per Zug oder anderem Verkehrsmittel mit dem Ziel MUC unterwegs zu sein?

das würde mich auch interessieren: wenn du in BY in einem über 200er Kreis wohnst und dort losfährst, wirst du in BY mit 90% Wahrscheinlichkeit kontrolliert (Autobahn nicht aber in den Gemeinden stehen bestimmt die Hundertschaften um bei Bedarf jedes Auto zu kontrollieren - das passiert ja gefühlt bereits seit Jahrzehnten an Wochenende in BY!)
 

yoursweetchua

Aktives Mitglied
22.06.2009
112
6
Der kleine Grenzverkehr in Bayern ist ja ausgesetzt... heißt also man müsste für 10 Tage in Quarantäne nach einem Einkauf in AT/CH.
Es gibt aber auch hier Ausnahmen. So ist die Durchfahrt durch Bayern erlaubt. Man könnte also für 10 Tage Freunde in NRW besuchen (hier gibt es keine Quarantänepflicht bei Rückreise aus Risikogebieten).
Alternativ kann man wohl auch für 72 Stunden die Eltern besuchen und müsste dann wieder kurz ins ausländische Risikogebiet um dann wiederum für 72 Stunden einreisen zu dürfen. Das Spielchen müsste man so lange durchziehen bis die aktuelle Verordnung abläuft.
Habe ich hier einen Denkfehler oder würde man mit einer diesen beiden Optionen der Quarantäne entgehen?