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Auf der Seite des Katastrophenschutzes heißt es so:
Es gelten folgende Ausgangsbeschränkungen:
Landesweite Ausgangsbeschränkung
Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere:
- (...)
- Versorgungsgänge, der Einkauf in den nach der 9. BayIfSMV geöffneten Geschäften und der Besuch der nach der 9. BayIfSMV geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inkl. Weihnachtsbesorgungen)
Ist der Flughafen ein Dienstleistungsbetrieb nach der 9. BayIfSMV ?
Da Flughäfen in der 9. BayIfSMV in §8 gesondert unter "[ö]ffentliche[r] Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen" subsumiert werden, vermutlich eher nicht. Du wirst wahrscheinlich in den Geschäften am Flughafen einkaufen und bei den dortigen Dienstleistungsbetrieben z.B. Geld wechseln dürfen, aber ich würde mich nich darauf verlassen, ohne triftigen Grund einchecken zu können.
Und falls du aus einem Hotspot kommst und zwischen 21 und 5 Uhr am Flughafen sein musst, reicht nicht mal der Einkauf als Ausrede.
Ich gehe aber eigentlich fest davon aus, dass es hierzu in den nächsten Tagen noch eine Klarstellung seitens der Landesregierung geben wird. Schließlich dürften nicht wenige Menschen touristische Reisen über Weihnachten und Silvester geplant haben.