1.Was hat der EZB-Rat beschlossen?
Die am 29. Juli 2020 beschlossenen Maßnahmen sollen die pan-europäische Erreichbarkeit aller SCT Inst-Verfahrensteilnehmer sicherstellen, indem
•alle Zahlungsdienstleister, die das SCT Inst-Scheme gezeichnet haben und in TAR-GET2 erreichbar sind, ab spätestens November 2021 auch in TIPS erreichbar sein müssen und
•die technischen Konten aller Clearinghäuser, die SCT Inst-Zahlungen abwickeln, von TARGET2 nach TIPS verlagert werden. Über die TIPS-Plattform werden die Clearinghäuser somit vernetzt und deren Teilnehmer können untereinander SEPA-Echtzeitüberweisungen austauschen. Zudem bringt diese Verlagerung den Vorteil, dass die für die Verrechnung der Zahlungen in den Clearinghäusern benötigten Deckungsbeträge rund um die Uhr (24/7) von den TIPS-Konten der Teilnehmer auf die technischen Konten der Clearinghäuser übertragen werden können. Heute ist dies nur während der TARGET2-Betriebszeiten möglich.