Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Lollypop

Reguläres Mitglied
27.04.2021
57
8
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Ja, cool.
Dann brauchen wir am Dienstag bei Rückflug aus Dubai nur noch den ohnehin schon vorhandenen PCR Test und es gilt keine Quarantäne mehr.
Wie lädt man dann das Testergebnis bei einreiseanmeldung.de hoch?
Foto machen und Datei hochladen?
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Ja, cool.
Dann brauchen wir am Dienstag bei Rückflug aus Dubai nur noch den ohnehin schon vorhandenen PCR Test und es gilt keine Quarantäne mehr.
Wie lädt man dann das Testergebnis bei einreiseanmeldung.de hoch?
Foto machen und Datei hochladen?
Du bekommst bei Ausfüllen der Einreiseanmeldung zwei Bestätigungscodes. Einmal den Bestätigungscode für die Einreiseanmeldung, einmal den Bestätigungscode für den Testnachweis.

Auf Seite 6 (weitere Angaben) kannst du dann freiwillig den Ausnahmetatbestand angeben (falls zutreffend) und/oder den Corona-Test hochladen. Da muss du zuerst das Datum eingeben, wann du den Test gemacht hast und kannst ihn dann anschließend nach Abschicken deiner Daten hochladen.
 

Lollypop

Reguläres Mitglied
27.04.2021
57
8
Danke.
Wann und wozu werden die Bestätigungscodes benötigt?

Und bisher dürfte dercPCR Test nur 48Std alt sein und jetzt 72Std, oder?
Aber bei Emirates muss er aber trotzdem 48Std max. sein. Also aufpassen.

"""
Last updated: 28 April 2021, 12:05 (GMT +4)

Travel to Germany​

COVID‑19 testing requirements
Effective 6 April 2021, all passengers flying into Germany must provide proof that they have tested negative for COVID‑19. The sample collection for the test must not be older than 48 hours before arrival in Germany. For passengers travelling from areas of variants of concern, the sample collection for the test must not be older than 12 hours before departure.
"""
 
Zuletzt bearbeitet:

Skyeurope

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
646
181
MUC
Danke.
Wann und wozu werden die Bestätigungscodes benötigt?

Und bisher dürfte dercPCR Test nur 48Std alt sein und jetzt 72Std, oder?
Aber bei Emirates muss er aber trotzdem 48Std max. sein. Also aufpassen.

"""
Last updated: 28 April 2021, 12:05 (GMT +4)

Travel to Germany​

COVID‑19 testing requirements
Effective 6 April 2021, all passengers flying into Germany must provide proof that they have tested negative for COVID‑19. The sample collection for the test must not be older than 48 hours before arrival in Germany. For passengers travelling from areas of variants of concern, the sample collection for the test must not be older than 12 hours before departure.
"""

Nunja, angesichts dessen, dass die Emirates Seite zuletzt am 28. April überarbeitet wurde, sind dort die neuen Regeln schlichtweg noch nicht eingepflegt worden.

Auch bei EK wird zu 99% ein 72h Test ausreichen.
 

Lollypop

Reguläres Mitglied
27.04.2021
57
8
Sehe ich auch so, aber damit wir an keinen geraten, der die neuen Regeln noch diskutieren muss, weil er nicht Bescheid weiß.....machen wir die 48Std und gut ist
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.416
1.116
Nähe LSME
Ich habe in gut 2 Wochen Urlaub und würde gerne für ein paar Nächte nach LIS und OPO. Soviel ich weiss muess ich nur einen PCR Test vorweisen, korrekt? Grundsätzlich ist auch alles wieder geöffnet und "normal" ausser der Maskenpflicht. Stimmt das so? Danke für ein kurzes Feedback
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
5.994
2.537
Kloten, CH
Ich habe in gut 2 Wochen Urlaub und würde gerne für ein paar Nächte nach LIS und OPO. Soviel ich weiss muess ich nur einen PCR Test vorweisen, korrekt? Grundsätzlich ist auch alles wieder geöffnet und "normal" ausser der Maskenpflicht. Stimmt das so? Danke für ein kurzes Feedback
Leider sind zur Zeit offiziell nur "notwendige" Reisen erlaubt bis mindestens zum 16.5. Was danach kommt ist noch unklar. Siehe Hier.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.136
8.392
BRU
Hier die ausführlichen Bestimmungen zu griechischen Inlandsflügen auf die Inseln

INSTRUCTIONS FOR PASSENGERS ON DOMESTIC FLIGHTS TO ISLAND DESTINATIONS
Valid from 14 May 2021, all passengers on domestic flights to island destinations must meet one of the following conditions:
a) to have completed the vaccination for coronavirus COVID-19 at least fourteen (14) days before arrival and to present a vaccination certificate, which has been issued through the website https://www.gov.gr/ipiresies/ugeia-kai-pronoia/koronoios -covid-19 / pistopoietiko-emboliasmou. In case of foreigners from abroad, to have completed the COVID-19 coronavirus vaccination at least fourteen (14) days before arrival and present a vaccination certificate, in English, French, German, Spanish, Italian or Russian, issued by a public authority in accordance with the relevant legislation. The vaccination certificate includes the name of the person, the type of vaccine given and the number of doses.
b) to display a negative molecular test (PCR) for covid-19, performed by taking an oropharyngeal or nasopharyngeal smear ,up to 72 hours before the scheduled travel time or a rapid antigen test for Covid-19 (rapid test) performed twenty four(24) hours before the scheduled travel time. In case of foreigners from abroad, they can provide a negative test certificate in English, French, German, Spanish, Italian or Russian.
c) to have been diagnosed negative in a self-diagnostic test (self test) within twenty four (24) hours before the scheduled travel time and is certified with a relevant certificate displayed on paper. The certification of the result will be declared through the self-test result declaration statement for COVID-19, the filling form of which is posted on the page https://self-testing.gov.gr/covid19-self-test-print.pdf in Greek and in English.
d) to present proof of recovery from COVID-19 ,valid as of two months afer positive PCR or antigen test up to 9 months.
The above obligations include children over the age of five (05) .
The negative diagnosis of the test with the method of PCR and rapid test is proved by the demonstration of a relevant certificate in paper or electronically. If these checks have been carried out abroad and are valid at the time of boarding the aircraft, the relevant certificates are accepted under the same conditions under which they were allowed to enter Greece.
Checking of the above documents is carried out by the employees of the airlines during boarding.
Passengers and crew members are obliged before boarding, during the flight and passengers’ disembarking , to comply with all other measures for prevention and treatment of COVID-19 cases , which are published in the site of HCAA,http:// www.ypa.gr/news.

Quelle: http://www.ypa.gr/news/odhgies-pros-epibates-pthsewn-eswterikoy-se-nhsiwtikoys-proorismoys
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.136
8.392
BRU
Offensichtlich haben sich auch die griechischen Bestimmungen für Ankunft aus dem Ausland geändert. In den entsprechenden NOTAMs steht jetzt nichts mehr von Passnummer, es werden auch weitere Sprachen außer Englisch akzeptiert (u.a. Deutsch) und auch die Bestimmung, dass der Test aus dem Herkunfts- oder Transitland stammen muss, fehlt.

IT IS COMPULSORY FOR ALL INDIVIDUALS ON INTERNATIONAL FLIGHTS
ARRIVING TO ANY GREEK AIRPORT TO FILL IN THE ELECTRONIC PASSENGER
LOCATOR FORM (PLF) PUBLISHED IN HTTPS://TRAVEL.GOV.GR/, NOT LATER
THAN THE PREVIOUS DAY.
ALL PASSENGERS REGARDLESS OF NATIONALITY MUST MEET ONE OF THE
FOLLOWING CONDITIONS:
A.) TO HAVE COMPLETED THE VACCINATION FOR CORONAVIRUS COVID-19 AT
LEAST FOURTEEN (14) DAYS BEFORE SCHEDULED ARRIVAL AND TO PRESENT A
VACCINATION CERTIFICATE, IN EITHER ENGLISH, FRENCH, GERMAN, SPANISH,
ITALIAN OR RUSSIAN, ISSUED BY A PUBLIC AUTHORITY, IN ACCORDANCE WITH
THE RELEVANT LEGISLATION. THE CERTIFICATE INCLUDES THE FULL NAME OF
THE PASSENGER, AS REGISTERED IN THE PASSPORT, THE TYPE OF VACCINE
GIVEN, THE NUMBER OF DOSES AND INOCULATION DATES.
B.) DISPLAY A NEGATIVE MOLECULAR TEST (PCR) FOR COVID-19, PERFORMED
BY TAKING AN OROPHARYNGEAL OR NASOPHARYNGEAL SMEAR, UP TO 72 HOURS
BEFORE THE SCHEDULED ARRIVAL, EITHER IN ENGLISH, FRENCH, GERMAN,

SPANISH, ITALIAN OR RUSSIAN. THE CERTIFICATE INCLUDES THE FULL NAME
OF THE PASSENGER, AS REGISTERED IN THE PASSPORT.
C.) TO PRESENT PROOF OF RECOVERY FROM COVID-19, VALID AS OF TWO
MONTHS AFTER POSITIVE PCR OR ANTIGEN TEST UP TO NINE MONTHS EITHER
IN ENGLISH, FRENCH, GERMAN, SPANISH, ITALIAN OR RUSSIAN, PROPERLY
ISSUED, IN ACCORDANCE WITH THE RELEVANT LEGISLATION
THE ABOVE OBLIGATIONS INCLUDE CHILDREN OVER THE AGE OF FIVE (5).
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.456
374
ARN
Folgende Situation:
Ich muss im Juni für einen Tag nach Schweden.

Was ich aktuell recherchiert habe:
Hinflug:
Testnachweis in englischer Sprache

Rückflug (Ziel NRW):
- Einreiseanmeldung
- Grundsätzlich 10 Tage Quarantäne
aber
Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden.
Quelle: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-einreiseregelungen-des-bundes-ersetzen-landesregelungen


Mein Verständnis:
Unter 24 h = keine Quarantäne (könnte ich schaffen)
Familienbesuche = Auf dem Rückflug werde ich offiziell in SE registriert sein, somit besuche ich in D meine Familie.

Hab ich das soweit richtig zusammengefasst?

Ich werde zu dem Zeitpunkt erst eine Impfung haben, die Auffrischung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Danke.
Wann und wozu werden die Bestätigungscodes benötigt?

Und bisher dürfte dercPCR Test nur 48Std alt sein und jetzt 72Std, oder?
Aber bei Emirates muss er aber trotzdem 48Std max. sein. Also aufpassen.

"""
Last updated: 28 April 2021, 12:05 (GMT +4)

Travel to Germany​

COVID‑19 testing requirements
Effective 6 April 2021, all passengers flying into Germany must provide proof that they have tested negative for COVID‑19. The sample collection for the test must not be older than 48 hours before arrival in Germany. For passengers travelling from areas of variants of concern, the sample collection for the test must not be older than 12 hours before departure.
"""
Die Bestätigungscodes werden benötigt, um die Daten im Formular zu validieren, dass man eine korrekte Email angegeben hat. Sonst kommt man nicht weiter.
Folgende Situation:
Ich muss im Juni für einen Tag nach Schweden.

Was ich aktuell recherchiert habe:
Hinflug:
Testnachweis in englischer Sprache

Rückflug (Ziel NRW):
- Einreiseanmeldung
- Grundsätzlich 10 Tage Quarantäne
aber
Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden.
Quelle: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-einreiseregelungen-des-bundes-ersetzen-landesregelungen


Mein Verständnis:
Unter 24 h = keine Quarantäne (könnte ich schaffen)
Familienbesuche = Auf dem Rückflug werde ich offiziell in SE registriert sein, somit besuche ich in D meine Familie.

Hab ich das soweit richtig zusammengefasst?

Ich werde zu dem Zeitpunkt erst eine Impfung haben, die Auffrischung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt.
Korrekt.
 
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TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.456
374
ARN
Die Bestätigungscodes werden benötigt, um die Daten im Formular zu validieren, dass man eine korrekte Email angegeben hat. Sonst kommt man nicht weiter.

Korrekt.
Wer kontrolliert das? Und wie? Wie weise ich das nach? Ich bin nach dem Tagestrip ca. 14 Tage hier bevor es zurück nach Schweden geht, dann für länger. Diese letzten 14 Tage möchte ich gerne in Freiheit und nicht in Quarantäne verbringen.
 

Hoppala

Aktives Mitglied
20.11.2016
104
6
NRW
Folgende Situation:
Ich muss im Juni für einen Tag nach Schweden.

Was ich aktuell recherchiert habe:
Hinflug:
Testnachweis in englischer Sprache

Rückflug (Ziel NRW):
- Einreiseanmeldung
- Grundsätzlich 10 Tage Quarantäne
aber
Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden.
Quelle: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-einreiseregelungen-des-bundes-ersetzen-landesregelungen


Mein Verständnis:
Unter 24 h = keine Quarantäne (könnte ich schaffen)
Familienbesuche = Auf dem Rückflug werde ich offiziell in SE registriert sein, somit besuche ich in D meine Familie.

Hab ich das soweit richtig zusammengefasst?

Ich werde zu dem Zeitpunkt erst eine Impfung haben, die Auffrischung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt.

Schweden ist nur Hochrisikogebiet, also 5 Tage Quarantäne und raustesten.

Was ist eigentlich mit anderen Menschen die im gleichen Haushalt wohnen und nicht mit auf Reisen waren? Darüber, dass die auch in Quarantäne landen, steht nichts dort oder?
 
Zuletzt bearbeitet:

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Wer kontrolliert das? Und wie? Wie weise ich das nach? Ich bin nach dem Tagestrip ca. 14 Tage hier bevor es zurück nach Schweden geht, dann für länger. Diese letzten 14 Tage möchte ich gerne in Freiheit und nicht in Quarantäne verbringen.
Im Formular wird verlangt, dass du einfach den Bestätigungscode aus der Email eingibst. Mehr passiert da nicht.
Du kannst auch auf die Einreiseanmeldung verzichten, wenn du unter die Ausnahme "Grenzverkehr 24h" fällst oder anderweitige Gründe geltend machen kannst.
Schweden ist nur Hochrisikogebiet, also 5 Tage Quarantäne und raustesten.

Was ist eigentlich mit anderen Menschen die im gleichen Haushalt wohnen und nicht mit auf Reisen waren? Darüber, dass die auch in Quarantäne landen, steht nichts dort oder?
Das ist in der Tat nicht eindeutig geregelt, ob die Mitbewohner auch in Quarantäne landen.
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
394
145
STR/VIE/MEX
Einreise gestern in VIE aus OTP:
Die österreichische Einreiseanmeldung wurde beim Check-In nicht abgefragt.
Durchsage im Flieger mit dem Angebot, eine Papieranmeldung bei Bedarf auszuhändigen.
Ankunft in VIE, 100% Kontrolle nach der Passkontrolle durch das Bundesheer:
er "Bitte zeigen Sie mir Ihre Einreiseanmeldung"
ich "Habe ich keine, Transit nach Deutschland"
er "bitte zeigen Sie mir Ihren Boardingpass für den Anschlußflug"
ich "ich fahre mit meinem Auto, das steht hier am Flughafen"
er "schönen Tag dann"

Es wird Zeit, daß diese Farce vorbei ist, da glaubt doch niemand mehr dran mittlerweile.
 

M22198

Aktives Mitglied
01.07.2020
105
11
Hallo liebe Forenmitglieder, ich hoffe meine Frage wurde nicht schon 100x hier gestellt. Habe leider keine Antwort gefunden.


Ich möchte vom 04.06. - 11.06. nach Venedig (TSF) von Deutschland (HHN). Zur Einreise wird nur ein Antigen Test benötigt.
Endlich wieder fliegen, ohne den teuren PCR Test bezahlen zu müssen🥳

Jetzt meine Frage zu dem Antigen Test der zur Einreise verlangt wird, ist das der den man 1x wöchentlich Kostenlos in z.B. Rheinland Pfalz in Testzentren, Apotheken etc. machen darf?
Würde die Bescheinigung zur Einreise ausreichen? Wahrscheinlich wäre diese nur auf Deutsch, aber vielleicht auf Nachfrage in Englisch?
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.624
9.151
CPT / DTM
Das Auswärtige Amt sagt dazu:

Einreise

Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien grundsätzlich und seit 16. Mai 2021 wieder ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden, siehe Beschränkungen im Land.

Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden. Für die Einreise in die autonome Provinz Bozen Südtirol ist ein eigenes Einreiseformular erforderlich.
Grundsätzlich ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter zwei Jahren. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.

Reisende ohne negativen Test sind verpflichtet, sich zehn Tage selbst zu isolieren und am Ende einen Test vorzunehmen. Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Die Einreise ist stets dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen.

Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise u.a. in Brasilien, Bangladesch, Indien aufgehalten haben.
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.976
1.997
Es muss die Pass- bzw. Personalausweisnummer auf dem Dokument stehen - daher sind nur die kostenpflichtigen Tests (ab rund 30€) für die Einreise in vielen Ländern (darunter auch Italien) möglich.

btw. HHN-TSF-HHN wurde in der ersten Juni-Hälfte gestern gestrichen.
 
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iceradio

Erfahrenes Mitglied
31.12.2013
449
380
Es muss die Pass- bzw. Personalausweisnummer auf dem Dokument stehen - daher sind nur die kostenpflichtigen Tests (ab rund 30€) für die Einreise in vielen Ländern (darunter auch Italien) möglich.

Mein "Stammanbieter" schreibt auch beim kostenfreien Bürgertest die Perso-Nummer auf´s Zertifikat. Über 100 Standorte in D:

 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
253
37
Es muss die Pass- bzw. Personalausweisnummer auf dem Dokument stehen - daher sind nur die kostenpflichtigen Tests (ab rund 30€) für die Einreise in vielen Ländern (darunter auch Italien) möglich.

btw. HHN-TSF-HHN wurde in der ersten Juni-Hälfte gestern gestrichen.
Ich habe letztens für die Einreise auf die Kanaren einfach meinen Perso auf das Testdokument drauf kopiert, da es beim PCR Test in Nürnberg (Flughafen) nicht möglich war, die Nummer mit aufzunehmen. Somit war dann trotzdem meine Ausweisnummer am Test...
 
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Admiral

Reguläres Mitglied
02.10.2019
73
19
Frankreich / Paris / CDG
Einreise aus Kuba / HAV
Weiterfahrt mit TGV/Thalis

Ursprüngliches AF-Ticket war HAV-CDG-DUS
Letzter Leg CDG-HAV wurde auf nächsten Tag umgebucht gleichbedeutend >24h im Flughafen aufhalten.
Also AF gebeten, mich in CDG auschecken zu lassen.
Hab mir ein Bahnticket gekauft.

Jetzt das Problem:
Die F-Regularien sagen,
Ich verlasse den Flughafen, um den Zug zu nehmen gleichbedeutend Einreise in Frankreich. Die Bestimmungen sagen: 7 Tage Quarantäne 😄

Ich suche mich dusselig nach einer Info, dass ich als Durchreisender gelte.
Ich kann nur finden: innerhalb Flughafen Transiter, außerhalb Einreisender Metropolitan France.

Kann mir jemand Infos geben, der schon mal über CDG eingereist ist?

Saludos aus Havanna!
Admiral
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Frankreich / Paris / CDG
Einreise aus Kuba / HAV
Weiterfahrt mit TGV/Thalis

Ursprüngliches AF-Ticket war HAV-CDG-DUS
Letzter Leg CDG-HAV wurde auf nächsten Tag umgebucht gleichbedeutend >24h im Flughafen aufhalten.
Also AF gebeten, mich in CDG auschecken zu lassen.
Hab mir ein Bahnticket gekauft.

Jetzt das Problem:
Die F-Regularien sagen,
Ich verlasse den Flughafen, um den Zug zu nehmen gleichbedeutend Einreise in Frankreich. Die Bestimmungen sagen: 7 Tage Quarantäne 😄

Ich suche mich dusselig nach einer Info, dass ich als Durchreisender gelte.
Ich kann nur finden: innerhalb Flughafen Transiter, außerhalb Einreisender Metropolitan France.

Kann mir jemand Infos geben, der schon mal über CDG eingereist ist?

Saludos aus Havanna!
Admiral

Glaubst Du wirklich, dass jemand in einen Thalys (der keine Unterwegshalte in Frankreich hat) einsteigen wird, um das zu kontrollieren?
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.516
2.913
FRA
Ich fahre zuerst TGV nach Brüssel.
Der kritische Pfad ist, Verlassen des internationalen Transitbereiches bis Einstieg in den Zug.
Sehe ich nicht als Problem, Einreise als EU-Resident ist ein valider Grund, laut Einreisedeklaration.

2. Citizen of the European Union or equivalent, and their spouse (married, civil union or cohabiting partner) and their children, whose main residence is in France or who is returning, in transit through France, to their main residence in a European Union country or equivalent or to a country whose nationality they hold;
 
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