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Aber dran denken dass bei Hochinzidenz obligatorisch 5 Tage Quarantäne vor dem Freitesten gefordert werden. Dies nur so da z.B. fuer Spanien oder Teile davon ja diese Einstufung zumindest droht.Das ergibt sich aus der Corona-Einreiseschutzverordnung. Sie hat bei der Absonderungspflicht (aka Quarantäne) keine Ausnahme für unter 6-Jährige. Durch Testen kommt man aber sofort aus der Quarantäne raus.
siehe §4 Absonderungspflicht https://www.bundesgesundheitsminist...EinreiseV_konsolidiert_BAnz_AT_10.06.2021.pdf