Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.778
2.708
FRA
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Das ergibt sich aus der Corona-Einreiseschutzverordnung. Sie hat bei der Absonderungspflicht (aka Quarantäne) keine Ausnahme für unter 6-Jährige. Durch Testen kommt man aber sofort aus der Quarantäne raus.

siehe §4 Absonderungspflicht https://www.bundesgesundheitsminist...EinreiseV_konsolidiert_BAnz_AT_10.06.2021.pdf
Aber dran denken dass bei Hochinzidenz obligatorisch 5 Tage Quarantäne vor dem Freitesten gefordert werden. Dies nur so da z.B. fuer Spanien oder Teile davon ja diese Einstufung zumindest droht.
 

Kittel

Neues Mitglied
17.12.2016
10
1
bei Kassel
Und ganz wichtig, nicht vergessen den Link zum Upload abzuspeichern, der kommt nämlich nicht per Mail und es macht nicht sonderlich Spaß die URL von Papier abzutippen :doh:


Oder halt dran zu denken, die PDF (mit der URL) auf dem Gerät im Voraus verfügbar zu machen, von dem man den Upload machen will
Hallo zusammen,

kommt nach dem erfolgreichen Hochladen über den besagten Link nochmal eine finale Bestätigung oder war es das dann?

Gruß
André
 

Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
742
590
FRA
Auszug von der Seite der Bundesregierung:
  • Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt die Quarantäne künftig nicht, wenn die einreisende Person mit einem Impfstoff geimpft ist, der gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, aufgrund derer die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt ist.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg...eabbau/quarantaene-regelung-geaendert-1944412
Gibt es auch iwo ne Info, welcher Impfstoff wo gilt?
Da kommt natürlich Freude auf, wenn man sich impfen lässt und am Ende trotzdem in Quarantäne darf :D
 
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NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
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BSL
Das wird jeweils freitags vom RKI festgelegt (Ironie).
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Also Maas, Spahn und Seehofer entscheiden das. Das wird wohl auch so beim Impfstoff sein, deswegen kann man sich schon denken, was herauskommt :O
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Wie kann eigentlich der Impfnachweis hochgeladen werden? Meine "CovPass"-app blockiert screenshots. Also mit einem anderen smartphone abfotographieren, Bild zurückschicken und dann hochladen? Oder halt Bild vom WHO-Pass, aber da sind ja gar keine ID-Daten auf der Seite mit den Impfeinträgen. Umständlicher gehts ja wohl nicht mehr.
 
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chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.747
1.472
MUC
Wie kann eigentlich der Impfnachweis hochgeladen werden? Meine "CovPass"-app blockiert screenshots. Also mit einem anderen smartphone abfotographieren, Bild zurückschicken und dann hochladen? Oder halt Bild vom WHO-Pass, aber da sind ja gar keine ID-Daten auf der Seite mit den Impfeinträgen. Umständlicher gehts ja wohl nicht mehr.
Bei meiner App geht der Screenshot (noch). Ich bin seit längerer Zeit dazu übergegangen, App Updates nur noch manuell und wenn es unbedingt erforderlich ist, zu machen. Hat mir schon viel Ärger erspart.
 

Commander99

Neues Mitglied
25.07.2021
1
0
Weiß jemand, wie es sich verhält, wenn man vor Erreichen des vollständigen Impfschutzes (14 Tage nach der letzten notwendigen Impfdosis) in ein Nicht-Risikogebiet (oder auch Risikogebiet bzw. Hochinzidenzgebiet) einreist, bis zum Rückflug nach Deutschland aber den vollständigen Impfschutz erreicht hat? Ist der Impfausweis dann auf dem Rückflug ausreichend oder bedarf es trotzdem eines negativen Tests?
 

FloLH

Aktives Mitglied
11.07.2015
209
232
DNK und HAM
Weiß jemand, wie es sich verhält, wenn man vor Erreichen des vollständigen Impfschutzes (14 Tage nach der letzten notwendigen Impfdosis) in ein Nicht-Risikogebiet (oder auch Risikogebiet bzw. Hochinzidenzgebiet) einreist, bis zum Rückflug nach Deutschland aber den vollständigen Impfschutz erreicht hat? Ist der Impfausweis dann auf dem Rückflug ausreichend oder bedarf es trotzdem eines negativen Tests?
Wenn du den Vollen Impfschutz plus 14 Tage hast, reicht der Impfpass für den Rückflug.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
3.169
2.040
Hallo,

sorry, wenn ich das auf die Schnelle überlesen habe, aber ich habe 2 Fragen zur Einreiseanmeldung:

- Wie weit im voraus kann ich die Einreise / Rückreise anmelden?
- Was lädt man als Impfnachweis hoch, nur den QR-Code, oder Details des Zertifikats aus der CovPass App? Evtl. reicht ja auch ein Foto vom gelben Impfpass, bzw. vom Zettel des Impfzentrums, wo auch die Aufkleber mit den Chargennummern drauf sind?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
....
- Was lädt man als Impfnachweis hoch, nur den QR-Code, oder Details des Zertifikats aus der CovPass App? Evtl. reicht ja auch ein Foto vom gelben Impfpass, bzw. vom Zettel des Impfzentrums, wo auch die Aufkleber mit den Chargennummern drauf sind?
Da man auf das hochgeladene Dokument keine Rückmeldung bekommt, kannst du vermutlich auch ein Foto von deinem Gesäß hochladen. Den Impfnachweis solltest du natürlich trotzdem dabei haben.

Ich habe einen Screenshot des Zertifikates aus der Corona Warn App hochladen, dort ist Name und Impfstatus in einem. Beim Impfpass müsste man theoretisch die Vorderseite mit Namen und den Eintrag fotografieren.

Die pdfs speichern. Die sind sonst weg und kommen nie wieder. Erstaunlicherweise sind diese auch nicht über die emails aufzurufen. Dort kommen nur Code Nummern an.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Hallo,

sorry, wenn ich das auf die Schnelle überlesen habe, aber ich habe 2 Fragen zur Einreiseanmeldung:

- Wie weit im voraus kann ich die Einreise / Rückreise anmelden?
- Was lädt man als Impfnachweis hoch, nur den QR-Code, oder Details des Zertifikats aus der CovPass App? Evtl. reicht ja auch ein Foto vom gelben Impfpass, bzw. vom Zettel des Impfzentrums, wo auch die Aufkleber mit den Chargennummern drauf sind?
1. 2 Tage, aber wenn du mehr angeben willst, kannst du die Ersatzmitteilung benutzen.
2. Foto vom gelben Impfpass sollte reichen bzw. Zettel des Impfzentrums oder den QR-Code, die können den dann überprüfen.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.249
Hatte schonmal jemand Probleme weil auf dem gelben Pass eine alte Wohnadressse steht?
Ja klar, du gehst direkt in Beugehaft! :yes:

Denn der gemeine Check-In Agent und sein Supervisor werden sich niemals vorstellen, das man innerhalb der Laufzeit eines Impfpasses (so 20-30 Jahre?) umzieht oder gar den Namen wechselt.

P.S. Warum nehmt ihr nicht die digitale Version??
 

mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
2.958
408
Sachsen
Ja klar, du gehst direkt in Beugehaft! :yes:

Denn der gemeine Check-In Agent und sein Supervisor werden sich niemals vorstellen, das man innerhalb der Laufzeit eines Impfpasses (so 20-30 Jahre?) umzieht oder gar den Namen wechselt.

P.S. Warum nehmt ihr nicht die digitale Version??
Danke, ein einfaches Ja oder Nein hätte es auch getan.

P.S..: warum schreibst du etwas über die digitale Version wenn ich eine Frage zum gelben Impfpass habe?
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.249
Danke, ein einfaches Ja oder Nein hätte es auch getan.

P.S..: warum schreibst du etwas über die digitale Version wenn ich eine Frage zum gelben Impfpass habe?
Bei einer so überflüssigen Frage wie deiner, wollte ich mich auch nicht lumpen lassen.
Lies noch mal was ich über die digitale Version schrieb. Du kommst dann drauf. Ich bin mir sicher!
 

Info9

Aktives Mitglied
04.08.2019
130
63
Hallo in die Runde,

Frage, brauch man überhaupt keine Einreiseanmeldung mehr , wenn man aus einem normalen Gebiete startet, aber man nur einen Transit in einem Hochinzidenz Land hat da Transit nicht als Zwischenaufenthalt definiert ist.

Z.b. muss man bei allen Flügen die nicht in den Niederlanden starten und in Deutschland als normales Land gelten und der Flughafen in AMS nur als Transit genutzt wird , keine Einreiseanmeldung vorweisen , sondern nur das Ticket zeigen , welches nicht in AMS startet? ( Erwachsene und Kinder ) Steh gerade etwas auf dem Schlauch….Danke für Hilfe .

Flüge wären DXB - AMS - FRA und
PTY - AMS - FRA
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.122
17
Frage, brauch man überhaupt keine Einreiseanmeldung mehr , wenn man aus einem normalen Gebiete startet, aber man nur einen Transit in einem Hochinzidenz Land hat da Transit nicht als Zwischenaufenthalt definiert ist.
Würde ich zur Sicherheit machen, ich bin im Mai CGN-MUC-WAW-FRA geflogen, da ich im Transitbereich in Warschau etwas abholen musste.
Theoretisch hätte ich die Anmeldung nicht benötigt, so wird es auf der HP unserer Regierung geschrieben. Habe den BP auch ohne Probleme in MUC für den Flug WAW-FRA erhalten, an Bord wurde ich aber ohne die Anmeldung nicht gelassen und musste die Zettel Manuel ausfüllen.
Kann daran liegen, das WAW-FRA offiziell als Rückflug gebucht war, der Nachweis das ich nicht im Land gewesen bin, hat der Fluggesellschaft nicht gereicht.
 

Info9

Aktives Mitglied
04.08.2019
130
63
So
Würde ich zur Sicherheit machen, ich bin im Mai CGN-MUC-WAW-FRA geflogen, da ich im Transitbereich in Warschau etwas abholen musste.
Theoretisch hätte ich die Anmeldung nicht benötigt, so wird es auf der HP unserer Regierung geschrieben. Habe den BP auch ohne Probleme in MUC für den Flug WAW-FRA erhalten, an Bord wurde ich aber ohne die Anmeldung nicht gelassen und musste die Zettel Manuel ausfüllen.
Kann daran liegen, das WAW-FRA offiziell als Rückflug gebucht war, der Nachweis das ich nicht im Land gewesen bin, hat der Fluggesellschaft nicht gereicht.
Bei einem Flug PTY - AMS - FRA würdest du , da PTY online nicht geht bzw. erkannt wird, da normales Gebiet , eine Einreiseanmeldung für AMS - FRA machen?

Da würde für Kinder aber Zwangsquarantäne bedeuten ... Da man da nicht eingeben kann, das es sich nur um Transit handelt.