Bei der Bahn regiert halt leider in Bezug auf Coronaregeln, insbesondere in der Gastronomie, und da sind wir komplett on topic, die Idiotie.
Sehen wir mal darüber hinweg, dass die bundesrechtliche Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Ausnahme zum Essen erlaubt (altes Thema, will ich nicht schon wieder drauf rumreiten). Aber sie müssen doch prüfen, ob ihr Speisewagen im Sinne der Coronaregeln des jeweiligen Landes als Gastronomie gilt. Beispiel Berlin: In "Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes" gilt 2G plus. Was ist eine "Gaststätte im Sinne des Gaststättengesetzes"? Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, § 25 Abs. 1 GastG "Auf Kantinen für Betriebsangehörige sowie auf Betreuungseinrichtungen der im Inland stationierten ausländischen Streitkräfte, der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Polizei finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung. Gleiches gilt für Luftfahrzeuge, Personenwagen von Eisenbahnunternehmen und anderen Schienenbahnen, Schiffe und Reisebusse, in denen anläßlich der Beförderung von Personen gastgewerbliche Leistungen erbracht werden."
Ein. Speisewagen. Ist. In. Berlin. Keine. Gaststätte. Punkt.
Was ist daran so schwierig?!?