Ohh jetzt kommt Nordkorea als Vergleich.
Aber keine Angst, ein Tempolimit hat nichts mit Freiheitsentzug zu tun!
Bitte noch einmal die Relation bewahren! Er konnte nicht sicherstellen, das bei dieser Fahrt kein anderer Teilnehmer gefährdet wird, er hat auf der Strecke nicht die Zufahrt zur Autobahn gesperrt, das darf er auch gar nicht. Er hat vorsätzlich die Gefährdung anderer Teilnehmer in kauf genommen. Es wurde am Ende keiner gefährdet, rechtfertigt aber nicht das mögliche Potential.
Die Rechtssprechung sagt, es gibt kein Tempolimit, das Tempo muss den Verhältnissen angepasst sein. Und das gilt es jetzt zu prüfen. Da können die ganzen Möchtegern Rennfahrer gerne klatschen und die ganzen Schleicher können sich echauffieren.
Es fehlt noch immer das Argument, eine solche Tat nicht auf einer Rennstrecke zu machen. Es ging ihm ja nicht um die Fortbewegung von a nach B, sondern um den Test +400 kmh mit dem Auto zu fahren.
Und jetzt gebe ich zurück nach Pjöngjang.