Tempolimit aus PKV

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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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11.006
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ebenso abgesperrt wie im Youtube-Video, der auch von einer öffentlichen Strasse spricht.
Es geht ja nicht um die öffentliche Strasse, sondern um die Aussage des Bugatti Veyron Fahrers, er sei mit 402,5 km/h die schnellste jemals gefahrene Geschwindigkeit auf einer öffentlichen Strasse gefahren. Unter den gleichen Bedingungen ist Caracciola aber schon 436 km/h gefahren.

2011, 2012 und 2015 war es noch legal. 2017 wurde § 315d StGB eingeführt.

Und so führt dieser neue Rekord von 414 km/h 2021

mit Videobeweis frei Haus für die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau zu einem Ermittlungsverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.


Für so doof, in den Straftatbereich zu gehen, hätte ich ihn nicht gehalten, vgl. meinen Kommentar vom letzten Mal:

Der Typ ist zwar offenbar ein Hasardeur, aber dass er in den Straftatbereich ginge, den ein privates Absperren darstellte, glaube ich nicht. Ich "kenne" ihn auch nur von dem Video, aber den Eindruck macht er eigentlich nicht, finde ich.
 
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MANAL

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29.05.2010
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Dahoam
Dieser Fall zeigt die Perversion der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung. Vielleicht muss sich so eine Spinner erst noch mit so einem Tempo umbringen damit vielleicht doch ein Tempolimit kommt. Aber vermutlich reicht es im Autostaat Deutschland nicht einmal wenn so ein Irrer irgendein anderes Auto abschießt und es Unschuldige erwischt.
 
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Thrawn

Erfahrenes Mitglied
25.07.2018
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Hätte wäre könnte... Meine Güte. Er hat alles Erdenkliche getan, um das so sicher wie möglich zu machen.
Ich hab das Video aus Fahrerperspektive gesehen und die Fahrt kam mir ziemlich safe vor.
Da ist es bei 100 am Freitagnachmittag auf der A2 deutlich gefährlicher.


Was soll immer diese theoretisierende Aufregerei was alles hätte passieren können :rolleyes:
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Naja, so ist halt der Tatbestand. Ein abstraktes Gefährdungsdelikt, d.h. es kommt (nur) darauf an, was "alles hätte passieren können". Ich bin mit der Vorschrift auch nicht ganz glücklich, aber sie ist nun einmal da.

Die Aufgabe der Verteidigung wird sein, die Vorwürfe der "nicht angepassten Geschwindigkeit" der "grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fortbewegung" zu entkräften. Ersteres halte ich für wenig erfolgversprechend, letzteres könnte angesichts der offenbar ergriffenen Sicherungsmaßnahmen funktionieren. Tendentiell bejahte ich aber auch die grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit, weil auch alle Sicherungsmaßnahmen nicht verhindern können, dass jemand anderes schlicht einen Fehler macht. Und sei es, weil sie morgens um fünf einfach einpennen.

Ich habe bei dem Video von 2015 spontan gedacht "na, ab 2017 hätte er das nicht mehr machen dürfen"; bin mal gespannt, ob meine damalige EInschätzung von der Staatsanwaltschaft und ggf. dem Gericht bestätigt wird.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Es ist verantwortungslos, weil der weder gucken noch bremsen kann und sich alle drauf verlassen, dass man da immer nur mit angemessener Geschwindigkeit fährt, was man gesetzlich bei uns MUSS. Wenn das Auto Überschall schaffen würde, wäre der Überschall gefahren? Kein Tempolimit gilt auch nur im Rahmen der Verkehrslage und des Wetters, Fahrbahnzustands etc. Maniac mit Vollgas ist nicht pauschal erlaubt. Völlig lachhaft ist das Beten für das Gelingen der Fahrt. So jemand kann sich nun wirklich eine Rennstrecke mieten. Dessen Risiko muss nicht die Allgemeinheit tragen. Alleine Reifenplatzer oder so.
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
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Es ist verantwortungslos, weil der weder gucken noch bremsen kann und sich alle drauf verlassen, dass man da immer nur mit angemessener Geschwindigkeit fährt, was man gesetzlich bei uns MUSS. Wenn das Auto Überschall schaffen würde, wäre der Überschall gefahren? Kein Tempolimit gilt auch nur im Rahmen der Verkehrslage und des Wetters, Fahrbahnzustands etc. Maniac mit Vollgas ist nicht pauschal erlaubt. Völlig lachhaft ist das Beten für das Gelingen der Fahrt.
Stimmt so nicht ganz. Er hat einiges dafür getan, dass die Fahrt so sicher es nur eben ging ablief.
Die Brücken waren mit Beobachtern besetzt, es waren fahrende Scouts dabei, die den Verkehr beobachtet haben. Die Strecke ist ganz genau vorher abgefahren worden. In DIESEM Fall wurde sehr viel für die Sicherheit von Unbeteiligten getan, dummerweise wird es Nachahmer geben, die bei weitem nicht soviel Wert auf Sicherheit legen.
 

Simineon

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23.03.2013
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Die Autobahn ist kein Spielplatz für Raserexperimente. Sowas macht man auf abgesperrten Straßen, nicht im öffentlichen Verkehr.
Da gebe ich Dir recht.
Immerhin hat er die Strecke nicht blockiert, wie es manche Hochzeitsgesellschaften tun, durchaus wesentlich gefährlicher und idiotischer.
 

br403

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28.11.2016
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MUC
OK, man kann sich darüber streiten, aber kein Tempolimit ist kein Tempolimit. Dann muss man eines einführen. Wo ist die Grenze? Wäre er mit 250 gefahren, niemand hätte was gesagt. Auf jeden Fall hätte er es nicht auf YT stellen sollen, man sieht ja was dabei raus kommt.
 

MANAL

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29.05.2010
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Dahoam
OK, man kann sich darüber streiten, aber kein Tempolimit ist kein Tempolimit. Dann muss man eines einführen. Wo ist die Grenze? Wäre er mit 250 gefahren, niemand hätte was gesagt. Auf jeden Fall hätte er es nicht auf YT stellen sollen, man sieht ja was dabei raus kommt.
Alleine dass man den Bremsweg überschauen muss setzt doch der Geschwindigkeit irgendwann Grenzen. Wie lang ist denn der Bremsweg aus Tempo 400? Denke mal die Fahrschulformeln kann man für solche kranken Geschwindigkeiten nicht mehr anwenden...

Bei solchen Geschindigkeiten kann zuviel schiefgehen. Ein Stein auf der Straße, ein kleines Schlagloch, eine Pfütze, eine Windböe oder ein technischer Defekt am Auto. Alles Dinge die man nicht vorhersehen kann aber reichen dass das Auto unkontrollierbar wird. Und keine Leitplanke ist für solche irrsinnigen Geschwindigkeiten ausgelegt. Kann auch gut sein dass das Auto abhebt und auf die Gegenfahrbahn fliegt (gibt ja genügend Bilder von sowas von Autorennen). Und da es sich nicht um eine kontrollierte Rennstrecke handelt sind die Rahmenbedingungen nicht ideal.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Auf öffentlichen Autobahnen fahren LKW mit 100 km/h. Die werden überholt, wir kennen es alle, von anderen Trucks oder Leuten mit 105 km/h. Vor so einem Hindernis schwingt dann der nächste mal schnell nach ganz links rüber, ohne zu gucken, ob da vielleicht ein Raser mit 400 km/h ranbraust. Schon fliegen irgendwelchen Unbeteiligten, auch im Gegenverkehr, irgendwelche Schrottteile um die Ohren. Wofür? Das ist doch lebensgefährlich? Der sollte ein Fahrverbot kriegen.
 

Simineon

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23.03.2013
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Auf öffentlichen Autobahnen fahren LKW mit 100 km/h. Die werden überholt, wir kennen es alle, von anderen Trucks oder Leuten mit 105 km/h. Vor so einem Hindernis schwingt dann der nächste mal schnell nach ganz links rüber, ohne zu gucken, ob da vielleicht ein Raser mit 400 km/h ranbraust. Schon fliegen irgendwelchen Unbeteiligten, auch im Gegenverkehr, irgendwelche Schrottteile um die Ohren. Wofür? Das ist doch lebensgefährlich? Der sollte ein Fahrverbot kriegen.
Nochmal ... diese Fahrt ist unter Beachtung (und Eliminierung) aller möglichen Risiken durchgeführt worden. Ich bin mir sicher ... wenn auf der Strecke nur ein einziger LKW gefahren wäre, dann hätten der Fahrer gewartet und notfalls auch abgebrochen, dafür wwaren ja die Beobachter und fahrenden Scouts auf der Strecke.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Nochmal das ist eine öffentliche Straße auf der man maximal "angemessene Geschwindigkeit" fahren darf, weil da noch andere sind. Das ist nicht dessen private Rennstrecke. Was soll der Quatsch im öffentlichen Verkehr? Der ist eine Gefahr für die Allgemeinheit.
 
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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Er hat gebetet, keine Risiken eliminiert. Und er nimmt die Hände vom Steuer. Grob fahrlässig wäre noch geschmeichelt. Versuchter Totschlag käme der Sache näher.
 
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WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
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Der Fahrer hat ja entschieden, was die für ihn "angemessene Geschwindigkeit" war. Da nichts passiert ist, war die Entscheidung zwar für einige moralisch fragwürdig, aber nicht falsch.
 
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Simineon

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23.03.2013
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Nochmal das ist eine öffentliche Straße auf der man maximal "angemessene Geschwindigkeit" fahren darf, weil da noch andere sind. Das ist nicht dessen private Rennstrecke. Was soll der Quatsch im öffentlichen Verkehr? Der ist eine Gefahr für die Allgemeinheit.
wenn da noch andere SIND, wenn da keine anderen sind, darf man so schnell fahren wie man will, solange, bis andere da SIND.

Anhalteweg bei Tempo 400 sind 500m (getestet); man darf "angemessen" so schnell fahren, dass man innerhalb seiner Sichtweite anhalten kann.
Die 500m kann man auf einer geraden Strecke bequem überblicken, zusätzlich abgesichert durch Beobachter auf den Brücken und mitfahrende Scouts, er hat schon recht viel getan, um die tatsächliche Gefährdung anderer zu minimieren.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
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Vielleicht muss sich so eine Spinner erst noch mit so einem Tempo umbringen damit vielleicht doch ein Tempolimit kommt.
Du möchtest also, dass ein Mensch stirbt, um Dein Lieblingsthema Tempolimit voranzutreiben? :rolleyes:

Tja, dumm gelaufen diesmal - niemand ist gestorben! Und auch generell sind deutsche Autobahnen nicht weniger sicher als Autobahnen in Ländern mit Tempolimit, auch wenn Feinde der Freiheit es ungerne sehen.

Die Fahrt ist OK, allerdings würde ich es besser finden, wenn ausländische Milliardäre in massive Lobbyarbeit gegen Tempolimits in ihren eigenen Ländern investieren würden. Damit man auch durch Tschechien mit 250 Sachen (oder auch 400) rasen darf.
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
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Eine viel größere Gefahr werden die weiteren jungen Spinner mit Migrationshintergrund sein, die den Rekord einstellen wollen und mit einem tagesgemieteten Geschoß ohne Helfer auf die Rennstrecke gehen.
 
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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Das ist dann dessen Risiko und das seiner Versicherung. Hier wird es aber das Risiko irgendwelcher unschuldigen Autobahnnutzer. Weil es dem Nervenkitzel bringt, zwischen dem normalen Verkehr durchzurasen? Wenn er wirklich Risiken ausschließen will, muss er zwingend außerhalb des öffentlichen Verkehrs rasen. Jedenfalls bei 400 km/h. Das hat er aber nicht gemacht. Manche Leute erkennen nicht, wie gefährlich ihr Handeln für andere wird. Dann müssen sie eben gestoppt werden.
Ich wünsche dem einen aufmerksamen Staatsanwalt und einen strengen Richter.
 
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