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Da es um Flugreisen geht, ist der ÖPNV nicht betroffen.
Der ÖPNV ist bereits jetzt in der Verantwortung der Länder. Da kann jedes Land heute die Masken abschaffen.
Juristen jetzt auch fragen für was?
Also ich mache Hundekotsatzungen.
Ich scheue keinen Vergleich.
Mit einer Hundekotsatzung von vornherein aussichtslos.
Es gibt doch kein Gesetz/Verordnung, das die Lufthansa zwingt, auf jedem Flug die Maskenpflicht zu verlangen. Flüge nach Deutschland ja, aber bei Flügen in maskenfreie Länder könnte die Lufthansa die Maskenpflicht doch auch aussetzen. Oder etwa nicht?
Das ist im Kern die Frage, wo der Geltungsbereich des IfSG ist. Ich bin ja einfach gestrickt (weshalb ich, s.o., nur Hundekotsatzungen mache [und diese durch die Gegend faxe]), und würde einfach mal stumpf auf den deutschen Luftraum gehen. Will das aber nicht abschließend entscheiden; Kollege meilenfreund hat z.B. mal das Tokioter Abkommen in den Raum gestellt.