Es wird mit den Vermutungen/Unterstellungen hier im Forum schön langsam echt mühsam. Nein, ich bin Versicherungen gegenüber nicht voreingenommen, ganz im Gegenteil....aber dann gehen wir wieder Off-Topic.
Ich habe nirgendwo geschrieben Haftpflicht des Lenkers bzw. des Halters, sondern "Haftpflicht". Hätte wohl spezifischer sein und schreiben sollen KFZ-Haftpflicht des Lenkers/Halters des Fahrzeugs oder des Unfallgegners....
Übrigens selbst die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt das folgende:
Die Insassen-Unfallversicherung (Kfz-Unfallversicherung) kann als Zusatz zu einer Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
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Bund der Versicherten Deutschland:
https://www.bundderversicherten.de/.../200114-bdv-seniorenbroschuere-rz-ansicht.pdf (Seite 47)
Mit Fahrgästen sicher unterwegs Wohin Sie mit Ihren Insassen auch fahren: Wenn etwas passiert, sind diese versichert. Verursachen Sie fahrlässig einen Unfall und werden Ihre Fahrgäste verletzt, tritt Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Trägt eine andere Person die Schuld, zahlt deren Versicherung. Auf eine zusätzliche Insassenunfallversicherung können Sie also verzichten.
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Österreichisches Bundesministerium:
Die Kfz-Insassen-Unfallversicherung ist eine Sonderform der Unfallversicherung. Im Gegensatz zur allgemeinen Unfallversicherung bietet sie aber nur bei Unfällen, welche die Versicherten bei der Benutzung eines Kfz erleiden, Versicherungsschutz.
www.konsumentenfragen.at
Sie kommt unabhängig von einem Verschulden des Versicherten zum Tragen: somit bezahlt sie auch bei selbstverschuldeten Unfällen, bei denen keine Unfallgegnerinnen/Unfallgegner für die Unfallfolgen aufkommen müssen.
Dies ist für die Fahrzeuglenkerin/den Fahrzeuglenker besonders wichtig, weil sie/er sonst bei einem selbstverschuldeten Unfall keinerlei Ersatzleistung erhält.
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Last but not least: Stiftung Warentest:
Mit wichtigen Versicherungen abgesichert. Lesen Sie bei der Stiftung Warentest wer welche Versicherung braucht!
www.test.de
Insassenunfallversicherung
Kfz-Versicherung
Niemand. Mitfahrende sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers versichert, der Fahrer besser über eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung.
bzw.
Mit wichtigen Versicherungen abgesichert. Lesen Sie bei der Stiftung Warentest wer welche Versicherung braucht!
www.test.de
Was verzichtbar ist. Verzichtbar sind beispielsweise Insassenunfallversicherung, Eine Insassenunfallversicherung benötigen Autohalter nicht, denn Mitfahrende sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers versichert. Der Fahrer selbst ist besser über eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung geschützt oder über eine spezielle Fahrerunfallversicherung.
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Abgesehen davon nehme ich an du kennst die
Europäische Haftpflichtdeklaration.....
Gerichte waren damals, und sind es bis heute, überlastet bis zum geht nicht mehr. Die Entscheidungen dauer(te)n teilweise Jahre und waren im Endeffekt nicht immer zu Gunsten der Versicherung etc. ...aber nachdem Menschen zB eine private Unfallversicherung mit "Grober Fahrlässigkeit-Ausschluss" abgeschlossen, und dann bei nächst bester Gelegenheit mutwillig Schlägereien mit anschließendem, wochenlangen Krankenhausaufenthalt angezettelt haben etc. war es damit schnell wieder vorbei.
Von den am Abhang ohne Handbremse geparkten Fahrzeugen rede ich lieber gleich gar nicht....auch solche Fälle häuften sich damals ungemein...und waren, vorübergehend, gedeckt.