EU Fluggastrechte / Annullierung

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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.273
438
Kosten eingereicht über das Hotel (~300€), Frühstück (~40€), Taxi (~40€), Telefonat mit LH wegen Umbuchung (~30€).

Zusammen mit den 600€ die mir ja zustehen? also etwas über 1000€.

Gestern ein mail von LH bekommen, dass sie natürlich furchbar sorry sind, aber mich beglücken wollen mit 641,70€.

Wie kommen die bitte auf diesen Betrag?
Die Forderung sollte doch gerechtfertigt sein oder nicht??
Die Logik verstehe ich nicht. Die 600€ pauschal sind dazu gut, sämtliche Kosten abzudecken, die durch den Flugausfall entstanden sind. Deine Kosten sind darunter, also fährst Du mit den angebotenen 641.70€ doch gut. Die 600€ sind nicht "die Strafe für das Luftfahrtunternehmen, nicht zu fliegen", sondern sind ein Pauschalbetrag, der Dir die Rechnungstellung für den Mehraufwand erleichtern soll. Noch anders gesagt: Sei froh, dass LH Dir nicht nur die 410€ zugestanden hat, die Dich die Flugstreichung nach Deiner Rechnungsaufstellung gekostet hat.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.200
4.728
HAM
Die Logik verstehe ich nicht. Die 600€ pauschal sind dazu gut, sämtliche Kosten abzudecken, die durch den Flugausfall entstanden sind. Deine Kosten sind darunter, also fährst Du mit den angebotenen 641.70€ doch gut. Die 600€ sind nicht "die Strafe für das Luftfahrtunternehmen, nicht zu fliegen", sondern sind ein Pauschalbetrag, der Dir die Rechnungstellung für den Mehraufwand erleichtern soll. Noch anders gesagt: Sei froh, dass LH Dir nicht nur die 410€ zugestanden hat, die Dich die Flugstreichung nach Deiner Rechnungsaufstellung gekostet hat.
Das ist nicht korrekt. Die Airline schuldet darüber hinaus auch Unterbringung, Verpflegung und Betreuungsleistungen - und das ganz besonders in dem Fall, wenn das eigene Personal streikt.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.600
2.518
CGN / MUC / ZRH / EWR
Die Logik verstehe ich nicht. Die 600€ pauschal sind dazu gut, sämtliche Kosten abzudecken, die durch den Flugausfall entstanden sind. Deine Kosten sind darunter, also fährst Du mit den angebotenen 641.70€ doch gut. Die 600€ sind nicht "die Strafe für das Luftfahrtunternehmen, nicht zu fliegen", sondern sind ein Pauschalbetrag, der Dir die Rechnungstellung für den Mehraufwand erleichtern soll. Noch anders gesagt: Sei froh, dass LH Dir nicht nur die 410€ zugestanden hat, die Dich die Flugstreichung nach Deiner Rechnungsaufstellung gekostet hat.
Genau genommen sind die 600€ neuerdings kein Pauschalbetrag mehr, der den Mehraufwand erleichtern soll sondern eine Pauschale für sinnlos aufgewendete Anfahrtszeit zum Startflughafen :LOL: Der Rest ist natürlich Quatsch, wie @chrini1 schon angemerkt hat.
 

panzi

Erfahrenes Mitglied
02.05.2010
1.032
85
LOWW
Hi,
folgendes.
Prämienticket VIE-MUC-LAX in F.
hin 9.3.24, return 13.3.24
Rückflug aufgrund des Streiks gestrichen und umgebucht auf 14.3.24 über FRA, dadurch ankunft in VIE fast 24h später.

Hab also in LAX eine zusätzliche Nacht im Hotel gebucht.

Kosten eingereicht über das Hotel (~300€), Frühstück (~40€), Taxi (~40€), Telefonat mit LH wegen Umbuchung (~30€).

Zusammen mit den 600€ die mir ja zustehen? also etwas über 1000€.

Gestern ein mail von LH bekommen, dass sie natürlich furchbar sorry sind, aber mich beglücken wollen mit 641,70€.

Wie kommen die bitte auf diesen Betrag?
Die Forderung sollte doch gerechtfertigt sein oder nicht??
Ich brauche hier jetzt nochmal eure Hilfe bzw. Meinungen.

Nachdem ich bei Lufthansa nachgehakt habe und ihnen meine Forderungen geschickt habe, ist gerade ein neues Mail gekommen

Wir zahlen maximal 250 EUR für Hotel, Taxi und Mahlzeiten in Übereinstimmung mit unserer Politik

So - jetzt ist die Frage -> steht mir gesetzlich mehr zu, oder nicht?
Wie oben schon geschrieben, waren meine mehrausgaben knapp über 400€.
Nochmal schreiben und mit Anwalt "drohen"? Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, oder steht mir wirklich nicht mehr zu? Bei EU261 kann ich nix von 250€ maximal finden?!?

Bitte um Einschätzungen, danke!
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
264
308
Ich brauche hier jetzt nochmal eure Hilfe bzw. Meinungen.

Nachdem ich bei Lufthansa nachgehakt habe und ihnen meine Forderungen geschickt habe, ist gerade ein neues Mail gekommen



So - jetzt ist die Frage -> steht mir gesetzlich mehr zu, oder nicht?
Wie oben schon geschrieben, waren meine mehrausgaben knapp über 400€.
Nochmal schreiben und mit Anwalt "drohen"? Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, oder steht mir wirklich nicht mehr zu? Bei EU261 kann ich nix von 250€ maximal finden?!?

Bitte um Einschätzungen, danke!
Schlicht weg gelogen. Nochmal unter Frist auffordern und dann ab zum Anwalt..
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.200
4.728
HAM
Ich brauche hier jetzt nochmal eure Hilfe bzw. Meinungen.

Nachdem ich bei Lufthansa nachgehakt habe und ihnen meine Forderungen geschickt habe, ist gerade ein neues Mail gekommen



So - jetzt ist die Frage -> steht mir gesetzlich mehr zu, oder nicht?
Wie oben schon geschrieben, waren meine mehrausgaben knapp über 400€.
Nochmal schreiben und mit Anwalt "drohen"? Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, oder steht mir wirklich nicht mehr zu? Bei EU261 kann ich nix von 250€ maximal finden?!?

Bitte um Einschätzungen, danke!

Hier würde ich gar nichts mehr machen. Klage raus und fertig.

Poste doch mal die Antwort (ohne Namen), normalerweise steht da noch mehr drin.
 

panzi

Erfahrenes Mitglied
02.05.2010
1.032
85
LOWW
Poste doch mal die Antwort (ohne Namen), normalerweise steht da noch mehr drin.

Guten Tag panzi

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. März 2024.
Es tut uns sehr leid, dass es auf Ihrer Reise eine Flugunregelmäßigkeit gab. Das war sehr ärgerlich für Sie. Dafür bitten wir um Entschuldigung.
Jetzt gibt es gute Nachrichten: Sie erhalten von uns Geld. Dazu veranlassen Sie einfach über den nachfolgenden Link eine Auszahlung in Höhe von 850€. Oder sie nutzen alternativ die manuellen Zugangsdaten weiter unten in dieser Nachricht.

Wir zahlen maximal 250 EUR für Hotel, Taxi und Mahlzeiten in Übereinstimmung mit unserer Politik.

Hier kommen dann die Links und logindaten

Wir hoffen, dass damit alles schnell zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird. Und wir würden uns freuen, wenn sie bald wieder mit Lufthansa fliegen.

Mit freundlichen Grüßen,

iA der Inder
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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HAM
Guten Tag panzi

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. März 2024.
Es tut uns sehr leid, dass es auf Ihrer Reise eine Flugunregelmäßigkeit gab. Das war sehr ärgerlich für Sie. Dafür bitten wir um Entschuldigung.
Jetzt gibt es gute Nachrichten: Sie erhalten von uns Geld. Dazu veranlassen Sie einfach über den nachfolgenden Link eine Auszahlung in Höhe von 850€. Oder sie nutzen alternativ die manuellen Zugangsdaten weiter unten in dieser Nachricht.

Wir zahlen maximal 250 EUR für Hotel, Taxi und Mahlzeiten in Übereinstimmung mit unserer Politik.

Hier kommen dann die Links und logindaten

Wir hoffen, dass damit alles schnell zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird. Und wir würden uns freuen, wenn sie bald wieder mit Lufthansa fliegen.

Mit freundlichen Grüßen,

iA der Inder
Du hättest von Anfang an schreiben sollen, dass es nur noch um 150 Euro geht. ggf. wird LH in einem Prozess Dir die ersparten Aufwendungen an einem anderen Ort gegenrechnen. Von daher wäre mein Rat: akzeptier es oder nimm ggf. eine Reiseversicherung in Anspruch. In der Verordnung stehen keine Fixsummen (und das ist auch gut so - die ist 20 Jahre alt). In der Regel geht man von "angemessen" aus. Was das im Einzelfall bedeutet muss dann der Richter entscheiden.
 

panzi

Erfahrenes Mitglied
02.05.2010
1.032
85
LOWW
Du hättest von Anfang an schreiben sollen, dass es nur noch um 150 Euro geht. ggf. wird LH in einem Prozess Dir die ersparten Aufwendungen an einem anderen Ort gegenrechnen. Von daher wäre mein Rat: akzeptier es oder nimm ggf. eine Reiseversicherung in Anspruch. In der Verordnung stehen keine Fixsummen (und das ist auch gut so - die ist 20 Jahre alt). In der Regel geht man von "angemessen" aus. Was das im Einzelfall bedeutet muss dann der Richter entscheiden.
Danke
ich hab ihnen jetzt noch einmal "ganz klar" geschrieben, dass ich gerne "alles" hätte und ich einen Anwalt einschalten werde, wenn sie nicht alles bezahlen.

Schaun mer mal ob sie jetzt drauf einsteigen. Dann kann ich immer noch entscheiden.

Was meinst du mit "nimm eine Reiseversicherung in Anspruch?"
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.443
1.439
Du hättest von Anfang an schreiben sollen, dass es nur noch um 150 Euro geht. ggf. wird LH in einem Prozess Dir die ersparten Aufwendungen an einem anderen Ort gegenrechnen. Von daher wäre mein Rat: akzeptier es oder nimm ggf. eine Reiseversicherung in Anspruch. In der Verordnung stehen keine Fixsummen (und das ist auch gut so - die ist 20 Jahre alt). In der Regel geht man von "angemessen" aus. Was das im Einzelfall bedeutet muss dann der Richter entscheiden.
Was für Aufwendungen will LH da gross gegenrechnen. Die Mahlzeit zu Hause? Miete zahle ich für eine Wohnung so oder so, sofern ich zur MIete wohne. Strom für LIcht? Da gibt es in meinen Augen wenig gegenzurechnen und frech finde ich die Behauptung, dass ihre Politik nur 250 Euro vorsieht. Ich gehe davon aus, dass man sich wiedermal selber ums Hotel kümmern durfte und LH könnte das auch einfach stellen, dort einen Mahlzeitenservice odern, dann haben sie ihre eigenen Kosten im Griff.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.443
1.439
Damit ist gemeint, dass man ja idR eine Reiseversicherung hat. Die könnte die restlichen entstandenen Kosten übernehmen.
Was ihr nicht alles Versichert.

Ich habe eine Reise Rücktritts- und Abbruchversicherung. Ich denke, dass die aber nicht die Kosten für eine Verlärngerung des Hotelaufenthalts wegen eines Streiks des Personals des Luftfahrtunternehmens bezahlt. Also ich hoffe sie tut das nicht, den mit meinen Beiträgen müsste ich dann ja das finanzieren, was sich die Fluggesellschaft rechtswiederig an Aufwänden erspart.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.200
4.728
HAM
Was ihr nicht alles Versichert.

Ich habe eine Reise Rücktritts- und Abbruchversicherung. Ich denke, dass die aber nicht die Kosten für eine Verlärngerung des Hotelaufenthalts wegen eines Streiks des Personals des Luftfahrtunternehmens bezahlt. Also ich hoffe sie tut das nicht, den mit meinen Beiträgen müsste ich dann ja das finanzieren, was sich die Fluggesellschaft rechtswiederig an Aufwänden erspart.
Nun, da hier etliche eine AMEX haben, ist das zumindest eine mögliche Leistung. Und auch bei manch anderen Karten ist eine Verspätungsversicherung etc. enthalten, die in diesen Fällen zahlt. Da muss man nix extra abschließen. Und ob man für 150 Euro eine Klage einreicht, dass muss jeder selbst wissen. ggf. sind hier auch noch Meilen als Kompensation zu holen, kann man auch probieren.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.609
4.310
MUC/INN
Guten Morgen,

weiss jemand, welches Gericht zuständig ist auf einer durchgehenden Buchung NUE-FRA-VIE-FRA-MUC, opb LH/OS, wenn Unregelmässigkeit mit OS auf FRA-VIE?

Nürnberg oder auch Frankfurt?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.683
2.494
Nun, da hier etliche eine AMEX haben, ist das zumindest eine mögliche Leistung. Und auch bei manch anderen Karten ist eine Verspätungsversicherung etc. enthalten, die in diesen Fällen zahlt. Da muss man nix extra abschließen. Und ob man für 150 Euro eine Klage einreicht, dass muss jeder selbst wissen. ggf. sind hier auch noch Meilen als Kompensation zu holen, kann man auch probieren.
So einfach ist das bei Amex inzwischen auch nicht mehr. Die verlangen auch Nachweise, dass man nachweist, dass die Ansprüche bei der Fluggesellschaft angemessen geltend gemacht wurden.
 

CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
760
204
PBC
Hat wahrscheinlich nichts direkt mit EU-Fluggastrechten zu tun. Vielleicht kann trotzdem jemand eine Einschätzung abgeben:
C-Ticket MEX-FRA-ZPE (letztes Segment Zug)
Das Gepäck braucht etwa 2h bis zum Airrail-Terminal -> vorgesehener Zug weg.
Für den nächsten Zug wird eine SItzplatzreservierung 1. Klasse erworben. Muss LH diese Kosten tragen? (Costumer Relations sagt nein, weil nicht von LH zu verantworten)
Ich weiß, der Betrag ist lächerlich. Mir geht es nur ums Prinzip.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.200
4.728
HAM
Hat wahrscheinlich nichts direkt mit EU-Fluggastrechten zu tun. Vielleicht kann trotzdem jemand eine Einschätzung abgeben:
C-Ticket MEX-FRA-ZPE (letztes Segment Zug)
Das Gepäck braucht etwa 2h bis zum Airrail-Terminal -> vorgesehener Zug weg.
Für den nächsten Zug wird eine SItzplatzreservierung 1. Klasse erworben. Muss LH diese Kosten tragen? (Costumer Relations sagt nein, weil nicht von LH zu verantworten)
Ich weiß, der Betrag ist lächerlich. Mir geht es nur ums Prinzip.
Aus der VO lässt sich da nichts ableiten, denn der Zug hat keine Flügel ;-)