EU Fluggastrechte / Annullierung

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Fuertegestrandeter

Neues Mitglied
05.09.2025
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Okay, dann kommst du um den Schweizer Gerichtsstand nicht herum, fürchte ich. Hier im Forum gibt es aber bestimmt Experten, die damit Erfahrung haben.
Ja Schweizer oder spanisches wohl😬
Werde in der Antwort Email auf jeden Fall mal androhen meinen spanischen Anwalt einzuschalten.
Es müsste ja auch spanische l Inkassofirmen geben die das gleiche wie die deutschen machen nur eben im Fall der Fälle vor spanisches Gericht ziehen.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.143
669
Wie leicht oder schwer ists wenn man Kohle von Aeromexico haben will?
AM2 macht heut ja richtig Spaß und wird die 4 Stunden Verspätung ganz locker packen ein lokaler spanischer Kontakt meint es gibt sowas wie Flightright in Spanien die sich dann halt 25% holen.
75 von 600 ist halt immer noch besser als 100 von nix.
Anspruch dürft glatt durchgehen die haben den Vogel ja schon aus Mexico mit gut 13 Stunden Verspätung fliegen lassen da wird die Ausrede wir können nix dafür nicht klappen?
 

NowYouSeeMe

Reguläres Mitglied
10.02.2019
48
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Wie leicht oder schwer ists wenn man Kohle von Aeromexico haben will?
AM2 macht heut ja richtig Spaß und wird die 4 Stunden Verspätung ganz locker packen ein lokaler spanischer Kontakt meint es gibt sowas wie Flightright in Spanien die sich dann halt 25% holen.
75 von 600 ist halt immer noch besser als 100 von nix.
Anspruch dürft glatt durchgehen die haben den Vogel ja schon aus Mexico mit gut 13 Stunden Verspätung fliegen lassen da wird die Ausrede wir können nix dafür nicht klappen?
Wie sieht denn deine Flugroute aus? Wenn's sowas wie FRA-AMS-MEX ist kannst du deine 600€ auch von KLM holen.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.143
669
Wie sieht denn deine Flugroute aus? Wenn's sowas wie FRA-AMS-MEX ist kannst du deine 600€ auch von KLM holen.
Ich hab nur den AM2 auf dem Ticket der Abflug in Spanien sorgt für den EU Anspruch aber wenn die nicht freiwillig zahlen muss ich halt den Dienstleister einschalten.
Mal gucken ob sie die 9 Stunden schaffen eigentlich könnt ich denen ja schon jetzt auf den Sack gehen und nen früheren Flug verlangen.
Aber mal schnell ein paar tausend Euro für nen Businessflug am gleichen Tag hin legen is auch doof wenn ich dann gucken muss wie ichs wiederkriege.
 

pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.507
149
Wie leicht oder schwer ists wenn man Kohle von Aeromexico haben will?
AM2 macht heut ja richtig Spaß und wird die 4 Stunden Verspätung ganz locker packen ein lokaler spanischer Kontakt meint es gibt sowas wie Flightright in Spanien die sich dann halt 25% holen.
75 von 600 ist halt immer noch besser als 100 von nix.
Anspruch dürft glatt durchgehen die haben den Vogel ja schon aus Mexico mit gut 13 Stunden Verspätung fliegen lassen da wird die Ausrede wir können nix dafür nicht klappen?
25% sind eher 150 statt 75 🤔
 

EWflieger

Aktives Mitglied
17.05.2018
221
334
Hallo,

Ich hatte einen Flug GVA-FRA-STR gebucht. Der Flughafen GVA wurde kurz vor Boarding geschlossen weil es einen Vorfall im Sicherheitsbereich gab und alle Personen den Sicherheitsbereich verlassen mussten. Später standen tausende in der Schlange vor der Sicherheitskontrolle. Den Flug (wurde zwischendurch mehrfach verschoben) habe ich verpasst.

Um noch am gleichen Tag anzukommen habe ich ein Bahnticket gebucht. Mein Flugticket habe ich somit nicht genutzt.

Am Serviceschalter vor Ort konnte man mir nicht weiterhelfen. Ich solle einfach warten und ob es ein Hotel gibt war auch unklar.

Was kann ich jetzt tun für eine Erstattung / Entschädigung?

Gebucht direkt bei LH. Flüge waren mit LX.
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.462
2.805
Was kann ich jetzt tun für eine Erstattung / Entschädigung?
Nun zuerst solltest du dir überlegen, was für dich vorteilhafter ist, was hat mehr gekostet dein Flug Genf-Stuttgart oder das Ticket für die Bahn?

Sollte ersteres der Fall sein, kannst gegenüber Swiss die Rückerstattung verlangen, die EU Verordnung sieht genau das für eine Verspätung von mehr als fünf Stunden ausdrücklich zu.

Solltest du ein günstiges Flugticket gekauft haben und die Bahn war ebenfalls günstig, kannst du prüfen ob du die Strecke zu einem späteren Zeitpunkt gebrauchen kannst, an welchen normalerweise deutschlich höhere Preise üblich sind.

Sollte es dir um die Erstattung des Bahntickets gehen, dann eben Swiss kontaktieren und eben ein Forderungsschreiben mit Belegen einreichen, mit Swiss habe ich bisher keine empirischen Daten aber einmal bei Lufthansa und einmal bei Austrian war die Erstattung in etwa 3-4 Wochen durch.
 

EWflieger

Aktives Mitglied
17.05.2018
221
334
Nun zuerst solltest du dir überlegen, was für dich vorteilhafter ist, was hat mehr gekostet dein Flug Genf-Stuttgart oder das Ticket für die Bahn?

Sollte ersteres der Fall sein, kannst gegenüber Swiss die Rückerstattung verlangen, die EU Verordnung sieht genau das für eine Verspätung von mehr als fünf Stunden ausdrücklich zu.

Solltest du ein günstiges Flugticket gekauft haben und die Bahn war ebenfalls günstig, kannst du prüfen ob du die Strecke zu einem späteren Zeitpunkt gebrauchen kannst, an welchen normalerweise deutschlich höhere Preise üblich sind.

Sollte es dir um die Erstattung des Bahntickets gehen, dann eben Swiss kontaktieren und eben ein Forderungsschreiben mit Belegen einreichen, mit Swiss habe ich bisher keine empirischen Daten aber einmal bei Lufthansa und einmal bei Austrian war die Erstattung in etwa 3-4 Wochen durch.
Danke! Am besten ist es ich lasse mir den Flug erstatten. Es handelt sich dabei um den Rückflug. Den Hinflug hatte ich ja angetreten. An wen wende ich mich jetzt? Gebucht hatte ich bei LH. Direkt an LX über deren Kontaktformular?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.462
2.805
Direkt an LX über deren Kontaktformular?
Ja LX ist als ausführende Fluggesellschaft zuständig.

Dann wird natürlich nur der Teil für den Rückflug und nicht das ganze Ticket erstattet.

Wichtig ist nur deutlich zu machen, dass die vollständige Erstattung des Flugscheins nach Art. 8 Abs. 1 a der Verordnung 261/2004 und nicht die einfache Erstattung der Steuern und Gebühren fordert.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.386
4.802
FRA
Ja LX ist als ausführende Fluggesellschaft zuständig.

Dann wird natürlich nur der Teil für den Rückflug und nicht das ganze Ticket erstattet.

Wichtig ist nur deutlich zu machen, dass die vollständige Erstattung des Flugscheins nach Art. 8 Abs. 1 a der Verordnung 261/2004 und nicht die einfache Erstattung der Steuern und Gebühren fordert.
Über die Höhe der Verspätung hat der OP noch nichts verraten, daher ist (für mich) unklar, ob 261 zur Anwendung kommt.

Wann war denn der Vorfall? Finde nur von 2022 eine Nachricht.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.097
859
Ich hatte mit LH einen innerdeutschen Zubringerflug nach FRA, der so verspätet war, dass ich den Anschlussflug in die USA verpasst habe.

Daraufhin hat mich das LH-Service-Center auf eine spätere Verbindung mit Zwischenlandung in einer anderen Stadt in den USA umgebucht, sodass dort eine zusätzliche Hotelübernachtung erforderlich wurde. Es hieß, ich müsse dieses Hotel selbst buchen, bekäme es dann nach Vorlage der Hotelrechnung zurückerstattet.

Daraufhin buchte ich via booking.com das Hotel, entschied mich jedoch, die Nacht am Flughafen durchzumachen, sodass ich an der Hotelrezeption nicht nach einer Rechnung fragen konnte. Das Hotel ignoriert meine via booking.com sowie per E-Mail gesendete Bitten nach Übermittlung der Rechnung per PDF.

Ich habe nun nur folgende Belege für die Hotelübernachtung:
  1. Buchungsbestätigung per E-Mail von booking.com mit dem Zahlbetrag (allerdings nur mit meinem Namen, und nicht meiner Adresse), und Nennung der Kreditkarte, mit der bezahlt wurde

  2. Zahlungsbeleg der Transaktion dieser Kreditkarte (Screenshot der Zahlung nach Login bei Wise, dort allerdings ebenso nur mein Name aufgeführt, ohne meine Adresse)

  3. Begrüßungs-E-Mail des Hotels, worin der gezahlte Betrag steht: "The total price of your stay is USD XXX,xx" (auch hier nur mein Name genannt, ohne meine Adresse)

Meine Fragen:

a)
Habe ich (nur) mit diesen Belegen und ohne reguläre Rechnung eine Chance auf die Rückerstattung oder kann sich LH mit "keine Hotelrechnung vorgelegt" querstellen?

b)
Ich gehe davon aus, dass ich bei meinem Antrag auf Entschädigung ein PDF der Hotelrechnung hochladen muss. Sollte ich nur einen der oben genannten Belege hochladen, und ggf. welchen, oder sollte ich alle drei Belege in einem PDF bündeln, nach dem Motto "viel hilft mehr"?

c)
Es heißt ja, man solle der Airline für die Entschädigung eine "angemessene Frist" setzen – wie lange sollte die sein, sind 10 Tage ausreichend?
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.507
464
@FlugFanatiker
Für die 150 EUR oder was auch immer würde ich auch mal den Hörer in die Hand nehmen und beim Hotel nachfragen. Ansonsten ist das natürlich doof, denn LH könnte sich ja richtigerweise auf den Standpunkt stellen, dass Du tatsächlich die Nacht am Flughafen durchgemacht hast, aber so schlau warst vorher die Buchung zu stornieren.

10 (Geschäfts-)tage sollten als Frist ausreichend sein,
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.097
859
denn LH könnte sich ja richtigerweise auf den Standpunkt stellen, dass Du tatsächlich die Nacht am Flughafen durchgemacht hast, aber so schlau warst vorher die Buchung zu stornieren.

Aus der Buchungsbestätigung von Booking.com ist ersichtlich, dass die Buchung ohne Stornorecht erfolgte, also im Falle einer Stornierung der (bereits bezahlte) Betrag nicht zurückerstattet wird.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.462
2.805
Über die Höhe der Verspätung hat der OP noch nichts verraten, daher ist (für mich) unklar, ob 261 zur Anwendung kommt.
Richtig aber er hat geschrieben um noch am gleichen Tag ankommen zu können und den Hinweis auf das Hotel, das klingt eindeutig nach einer Verspätung von deutlich über 5 Stunden.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.097
859
Richtig aber er hat geschrieben um noch am gleichen Tag ankommen zu können und den Hinweis auf das Hotel, das klingt eindeutig nach einer Verspätung von deutlich über 5 Stunden.

Die Verspätung am Ankunfts-Flughafen in den USA betrug über 24 Stunden! Allerdings ist der Fall vertrackt und könnte spannend werden, daher holt schon mal das Popcorn raus.

Ob wir die Popcorn-Tüten dann tatsächlich werden öffnen müssen, wird sich zeigen - es kommt darauf an, ob LH meine Forderung nach den Hotelkosten und den 600,- Euro nachkommt, oder erst noch diskutieren will.

Dafür muss ich jedoch meinen Claim erstmal einreichen, und dafür wären eure Einschätzungen zu meiner obigen Frage b) sehr hilfreich ..
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.462
2.805
Die Verspätung am Ankunfts-Flughafen in den USA betrug über 24 Stunden! Allerdings ist der Fall vertrackt und könnte spannend werden, daher holt schon mal das Popcorn raus.

Ob wir die Popcorn-Tüten dann tatsächlich werden öffnen müssen, wird sich zeigen - es kommt darauf an, ob LH meine Forderung nach den Hotelkosten und den 600,- Euro nachkommt, oder erst noch diskutieren will.

Dafür muss ich jedoch meinen Claim erstmal einreichen, und dafür wären eure Einschätzungen zu meiner obigen Frage b) sehr hilfreich.
Das bezog sich auf den Kollegen mit LX Flug.

Dein Fall ist natürlich etwas unglücklich, denn du hast eine Leistung bezahlt aber nicht genutzt und stoniert, aber die Übernahme von Stornokosten sieht die EU VO nicht als Hilfeleistungen vor.

Wieso kam es eigentlich zur Übernachtung am Flughafen? normal würde ich ja sagen ich bin zu alt für diesen Sch... besonders wenn es das Hotel sowieso auf LH Rechnung gibt.

Auf der anderen Seite hat LH allerdings schon 2019 damals einfach die Booking Buchung mit Bezahlbeleg für das Appartement in der nähe von OTP ohne eine Nachfrage erstattet, allerdings waren es damals auch nur umgerechnet etwa 45 Euro, könnte natürlich sein, dass bei höherem Wert doch eine formale Rechnung gerdort worden wäre.

Zum Thema Frist ich nehme immer 14 Tage nach Datum, das war bisher noch nie angreifbar.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.097
859
Dein Fall ist natürlich etwas unglücklich, denn du hast eine Leistung bezahlt aber nicht genutzt und stoniert, aber die Übernahme von Stornokosten sieht die EU VO nicht als Hilfeleistungen vor.

Nein, ich habe nicht storniert, bin nur nicht im Hotel erschienen. Dadurch habe ich weiterhin ein Anrecht auf eine Rechnung, und die EU-VO bleibt meines Erachtens davon unberührt.

Wieso kam es eigentlich zur Übernachtung am Flughafen? normal würde ich ja sagen ich bin zu alt für diesen Sch... besonders wenn es das Hotel sowieso auf LH Rechnung gibt.

Es kam so: Meine Firma bucht und zahlt die Übernachtungen, als dann allerdings die Verspätung auftrat, sagte die mir: "Wir buchen es nicht, weil nur du und nicht wir die Kosten dafür bei LH geltend machen kannst. Daher buch es selbst, und lass es dir anschließend von LH erstatten. Oder gib einfach, ohne Buchung, irgendeine Adresse an, das reicht für die US-Immigration".

Da mir die Firma aber zunächst mitgeteilt hatte, dass sie es buchen würden (davon abweichend), hatte ich die Hotelanschrift des Hotels, das sie ausgesucht hatten, beim Check-in bereits als "erste Anschrift in den USA" angegeben.

Als ich dann ankam am Zwischenlandungs-Flughafen in den USA, sah ich jedoch, dass das Hotel 55 Auto-Minuten entfernt ist! Zwar wären die Transferkosten per Uber auch von LH zu erstatten gewesen, aber einerseits war es mir zu unsicher, ob LH meinen Claim bewilligen wird, daher wollte ich nicht die in den USA meist horrenden Uber-Kosten für insgesamt 2 Stunden Fahrzeit vorstrecken.

Hinzu kommt, dass mein Flug erst kurz vor 23 Uhr ankam, und der Weiterflug schon um 6:00 Uhr war, sodass ich angesichts der langen Fahrzeit eh so gut wie keinen Schlaf im Hotel bekommen hätte, sodass ich mich dazu entschloss, die Nacht am Flughafen zu verbringen.

Nur eine Fake-Adresse (ohne tatsächliche Buchung) als erste Adresse in den USA anzugeben, war mir zu heikel, denn zwar wollen die US-Immigration-Officer die Buchungsbestätigung meist nicht sehen, hin und wieder jedoch schon, und falls ich aus irgendwelchen Gründen in der Secondary Inspection gelandet wäre, wäre ohne Buchungsbestätigung die Kacke richtig am Dampfen gewesen!

Auf der anderen Seite hat LH allerdings schon 2019 damals einfach die Booking Buchung mit Bezahlbeleg für das Appartement in der nähe von OTP ohne eine Nachfrage erstattet,

War das die von mir erwähnte E-Mail von Booking, oder das PDF, das man sich bei Buchung über den Desktop-Rechner generieren lassen kann? Blöderweise habe ich das nämlich nicht, da ich via Handy gebucht hatte ..
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.386
4.802
FRA
Richtig aber er hat geschrieben um noch am gleichen Tag ankommen zu können und den Hinweis auf das Hotel, das klingt eindeutig nach einer Verspätung von deutlich über 5 Stunden.
Ja, weil er den Flug aufgrund der Verzögerung an der Siko nicht erreicht hat. Deshalb meine Frage nach der Verspätung des Fluges, wenn die Flugverspätung kleiner 3 Stunden war, ist die Airline m.E nicht automatisch in der Haftung.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.462
2.805
Nein, ich habe nicht storniert,
Das ist jetzt ewig her aber ich habe damals in den Staaten eine Stornorechnung bekommen, als ich die nicht auftauchen konnte, dazu gab es die automatische Rückerstattung von irgendwelchen Steuern und/oder Gebühren.

Es ist aber auch grundsätzlich schon Heikel gegenüber LH Hotelkosten zu verlangen obwohl das Hotel dann gar nicht genutzt wurde, da kommen doch schnell alle nötige Tatbestände des §263 StGB zusammen ob LH da überhaupt etwas prüft ist eine andere Sache.

Das ist ja wirklich ein Fall von besonders dumm gelaufen.

Was mir aber nicht klar ist wie sah denn der Plan vor der Verspätung aus?

Ich meine da müsste es doch sowieso bereits eine Adresse gegeben haben, und wenn der Plan gewesen ist direkt weiter zu fliegen lässt sich auch das entsprechend eintragen.

Bei Irr-OPs hatte ich bisher nie wirklich Probleme bei der Immigration letztes Mal war geplant direkt weiter nach Hause nach CUR zu fliegen ich bin dann ich glaube ATL hängen geblieben der Beamte hat sich dann den ursprünglichen Plan und Bordkarten angesehen und mir noch good luck gewünscht dass mir die Airline ein nettes Hotel stellt.

Ja, weil er den Flug aufgrund der Verzögerung an der Siko nicht erreicht hat.
Aber so wie ich die Beschreibung des Kollegen verstanden habe war er doch bereits durch die SiKo durch und hätte sich zum Flug eingefunden, nun hat der Erfüllungsgehilfe der Airline der Dienstleister aber Maßnahmen getroffen die das ganze vereitelt haben.

Aber du hast natürlich schon völlig recht wenn der Flug selbst verspätet war, dass dann der Anschluss in FRA geplatzt ist wird es deutlich einfacher.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.097
859
Das ist jetzt ewig her aber ich habe damals in den Staaten eine Stornorechnung bekommen,

Witzigerweise kam nun doch vor etwa einer Stunde die Rechnung des Hotels, über den vollen Betrag, allerdings mit dem Vermerk "No Show Rate". Da es mir zwischenzeitlich doch gelang, die PDF-Buchungsbestätigung bei booking.com zu generieren, habe ich meinen Claim nun damit eingereicht.

Es ist aber auch grundsätzlich schon Heikel gegenüber LH Hotelkosten zu verlangen obwohl das Hotel dann gar nicht genutzt wurde, da kommen doch schnell alle nötige Tatbestände des §263 StGB zusammen

Betrug wäre es nur, wenn ich gar kein Hotel gebucht hätte, und dann eine gefälschte Rechnung eingereicht hätte, oder nach Buchung storniert hätte, mit vollem Refund, und dann darüber getäuscht hätte, durch Einreichung der ursprünglichen Buchungsbestätigung, mit dem vollen Betrag darauf. Betrug setzt die Tatbestandsmerkmale einer Täuschungshandlung (nicht gegeben!) zur Erzielung eines Vermögensvorteils zulasten des Geschädigten voraus (ebenso nicht gegeben, denn wenn ob ich das Hotel aufgesucht hätte oder eben nicht, macht keinen Unterschied).

Was mir aber nicht klar ist wie sah denn der Plan vor der Verspätung aus?

Ich meine da müsste es doch sowieso bereits eine Adresse gegeben haben, und wenn der Plan gewesen ist direkt weiter zu fliegen lässt sich auch das entsprechend eintragen.

Ja, aber da meine Firma schon Erfahrungen mit solchen Fällen hatte, und nicht auf umsonst gebuchten Hotel-Übernachtungen sitzen bleiben wollte, hatte sie mir das Hotel am ursprünglichen Ankunftsort zwar bereits herausgesucht, und ich das bereits als "erste Anschrift in den USA" hinterlegt; endgültig buchen wollten sie aber erst, sobald ich den ursprünglich geplanten Flug FRA-USA boarde.

Dieses Boarding fand jedoch nie statt, weil ich den betreffenden Flug ja aufgrund des verspäteten innerdeutschen Zubringer-Flug ja verpasst habe! Somit stand ich ohne Hotelbuchung da, und zum weiteren Verlauf siehe meine letzte Nachricht ..